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Direktvergabe von Konzessionen?
geschrieben von Laurin 
Moin, könnt ihr mir erklären, was es mit diesem Prozess der Direktvergabe von Linienkonzessionen auf sich hat? Wie läuft das ab, wie wird da entschieden und warum wird das überhaupt gemacht?
Habe gehört, dass vermutlich zum Fahrplanwechsel 2019 einige Linien im Hamburger Norden, z.B. die 178 und 191, komplett oder zu Teilen von der VHH übernommen werden sollen. Genauso in Harburg mit der 343 und der 146, die irgendwie getauscht werden sollen mit der KVG, und noch ein paar anderen Linien.
Kann mir da jemand Licht ins Dunkle bringen? :D
Danke!
Hallo Laurin,

eine Direktvergabe und ein Tausch der Bedienung durch andere Unternehmen sind zwei unterschiedliche Dinge. Zumindest war das bislang so, ob es neue gesetzliche Regelungen gibt, die es auch städtischen Unternehmen verbietet untereinander zu tauschen, weiß ich nicht.

Die 178 und 191 könnten auch so von VHH gefahren werden, ohne das gleich die Konzession wechseln müsste. Bei den Linien der KVG ist das tatsächlich anders.

Mir ist nicht bekannt, wie die KVG damals an die Konzession für die Linie 146 kam. Es kann sein, dass das ohne große Ausschreibung lief (also Direktvergabe). Quasi als Kompensation für die vorher auf dem Linienweg fahrende Eilbus-Linie E51, die ebenfalls der KVG gehörte.

Da die Stadt Hamburg die Linien auf Hamburger Gebiet wieder an die städtischen Betriebe HHA und VHH vergeben will (Inhouse-Vergabe), sind solcherlei Direktvergaben an andere Unternehmen sowieso etwas tabu. Eine europaweite Ausschreibung ist mittlerweile Pflicht und nur wenn es kein Angebot auf die Ausschreibung gibt, wäre eine Direktvergabe möglich. Aber wie gesagt, für innerhalb hamburgs trifft das kaum mehr zu.

Grüße
Boris
Wie ist das Eigentlich im Zeitalter der EU.....Ist es theoretisch mgl das ein Fremd Unternehmen sich bewirbt für eine Konzession?
Möglich wäre es - und wenn er dann Eigenwirtschaftlich noch anbieten sollte (Beispiel Pforzheim) ginge es noch vor Direktvergabe. Das ist unsere liebe EU.
Eine Konzession ist ein Recht eine bestimmte Linie ausschließlich zu betreiben. Theoretisch kann jede Busfirma eine neue Linie definieren, und für diese Linie eine Konzession beantragen. Die Konzession ist von der zuständigen Behörde auch zu erteilen, außer wenn die neue Linie mehr oder weniger schon existierenden Linien entspricht.

Eine Konzession hat nichts mit Zuschüssen zu tun, sie ist nur ein Recht. Sie hat auch theoretisch nichts mit dem HVV oder Aufgabenträgern zu tun.

Praktisch ist es so das Busse Zuschüsse brauchen. In diesen Fall kann der Aufgabenträger den Betrieb entweder ausschreiben oder unter sehr strengen Bedingungen direkt vergeben oder selbst machen.
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