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Vorsicht vor nassen Sitzen!
geschrieben von NVB 
NVB
Vorsicht vor nassen Sitzen!
17.03.2022 09:10
Verschiedentlich wird heute Morgen berichtet, dass es im Bereich des HVV nasse Sitze gab, in die sich bislang zwei Fahrgäste nichtsahnend gesetzt hatten und schwere Verätzungen ihres Hintern davon getragen haben. Also bitte vor dem Hinsetzen aufpassen. Nicht mit der Hand testen, sondern nur im Umweg über ein Papiertaschentuch kontrollieren!

Vor Jahren gab es so etwas schon in der U-Bahn. Es stellte sich später nicht als Anschlag heraus, sondern als undichte Flasche einer Mitfahrerin in ihrer Tasche.
Stand schon vor zwei Tagen in verschiedenen Nachrichtenportale.

Alle offenbar sehr sorgfältig recherchierten Berichte hatten eins gemein: Sie behaupteten, einer der Busse wäre auf der Linie 22 Richtung Altona gefahren. Autsch.
Hier Berichte mit verschiedenen Linien ;)

[www.ndr.de]

[www.radiohamburg.de]

Wobei 22 nach Altona nicht 100% falsch ist. Es geht nicht zum Bahnhof, aber in den Bezirk...
Dass die nassen Sitze gleichzeitig in zwei Bussen auftauchten, gibt mir schon zu denken. Also entweder war es ein/e Umsteiger/in mit undichtem Behältnis oder ein besonders fieser Anschlag.
Zitat
NVB
Dass die nassen Sitze gleichzeitig in zwei Bussen auftauchten, gibt mir schon zu denken. Also entweder war es ein/e Umsteiger/in mit undichtem Behältnis oder ein besonders fieser Anschlag.

Da beide Linien mehrere gemeinsame Haltestellen haben, ist ein:e Umsteiger:in mit undichtem Behältnis schon nicht ganz unwahrscheinlich.
Zitat
Lopi2000
Zitat
NVB
Dass die nassen Sitze gleichzeitig in zwei Bussen auftauchten, gibt mir schon zu denken. Also entweder war es ein/e Umsteiger/in mit undichtem Behältnis oder ein besonders fieser Anschlag.

Da beide Linien mehrere gemeinsame Haltestellen haben, ist ein:e Umsteiger:in mit undichtem Behältnis schon nicht ganz unwahrscheinlich.


Es ist aber auch eine Unsitte, Taschen aller Art, auch solche, die vorher im Dreck oder in der Nässe standen, neben sich auf dem Sitz abzustellen. Ist genauso eine Schweinerei wie seine Dreckslatschen aufs gegenüberliegende Polster zu stellen.
Meint ihr wirklich, dass jemand aus Versehen eine ätzende Flüssigkeit auslaufen lässt und das nicht bemerkt? Wenn ich, aus welchem Grund auch immer, so etwas im ÖPNV transportieren würde, wäre ich doch besonders aufmerksam ...

Ich denke eher, dass Absicht dahinter steckt oder ein Versuch, die Sitze anzuätzen schief gegangen ist. In letzter Zeit war das Thema Flusssäure doch offenkundig wieder sehr präsent. Besonders in der S-Bahn sind die Schäden nahezu flächendeckend in allen Fahrzeugen sichtbar.
Zitat
NVB


Es ist aber auch eine Unsitte, Taschen aller Art, auch solche, die vorher im Dreck oder in der Nässe standen, neben sich auf dem Sitz abzustellen.

Möglicherweise in manchen Fällen auch den beengten Platzverhältnissen in den Bussen geschuldet. Wo keine Beinfreiheit herrscht passt schlecht auch noch eine Tasche vor dem Sitz.

Der Durchschnittsmensch wird immer größer, das sieht man auch daran, dass Jugendliche ihre Eltern meist überragen, doch die Platzverhältnisse in den Bussen wuchsen in den vergangenen Jahrzehnten nicht mit.
Zitat
zurückbleiben-bitte


Wobei 22 nach Altona nicht 100% falsch ist. Es geht nicht zum Bahnhof, aber in den Bezirk...

Ist dennoch unlogisch, wenn die Fahrt in Blankenese und damit bereits im Bezirk Altona startet.
Zitat
M2204
Meint ihr wirklich, dass jemand aus Versehen eine ätzende Flüssigkeit auslaufen lässt und das nicht bemerkt? Wenn ich, aus welchem Grund auch immer, so etwas im ÖPNV transportieren würde, wäre ich doch besonders aufmerksam ...


Im U-Bahn-Fall vor einigen Jahren hatte eine Putzhilfe – sofern ich mich richtig erinnere – einen Kanister mit Säure oder Lauge von ihrer Arbeit mit nach Hause genommen und nicht bemerkt, dass das Ding geleckt hatte.

Ich hoffe irgendwie, dass es hier auch so war, denn ein Säure- oder Laugen-Attentat im ÖPNV wäre etwas ganz Schlimmes. Ich habe als Jugendlicher im Rahmen meiner Ausbildung auch mal einige Wochen in der Galvanik gearbeitet und weiß, dass es zahlreiche, harmlos aussehende Stoffe gibt, welche kaum riechen und die Haut bis auf die Knochen zersetzen. Und gerade Fluorwasserstoffsäure ist ja nun an Gefährlichkeit kaum zu überbieten. Dafür riecht sie sehr stechend, allerdings nur kurzzeitig, weil dem Einatmenden die Nasenschleimhäute regelrecht weggeätzt werden.

Laugen sind gefährlicher, weil sie in der Regel weniger stechend riechen als Säuren und daher erst später bemerkt werden.
Zitat
NVB

Es ist aber auch eine Unsitte, Taschen aller Art, auch solche, die vorher im Dreck oder in der Nässe standen, neben sich auf dem Sitz abzustellen.
Hält aber in diesen Zeiten gut den Abstand zu "Querkuschler".

zum Thema Flüssigkeiten: Hat die VHH keine Kameras in den Bussen, oder dürfen die Bilder wieder nicht verwendet werden, weil es gegen Datenschutz verstößt, schon gelöscht sind oder es dann ja viel zu einfach wäre?
Zitat
Kirk
zum Thema Flüssigkeiten: Hat die VHH keine Kameras in den Bussen, oder dürfen die Bilder wieder nicht verwendet werden, weil es gegen Datenschutz verstößt, schon gelöscht sind oder es dann ja viel zu einfach wäre?

Kameras gibt es, die Bilder können intern für die Fahndung oder Ursachensuche genutzt werden, aber für eine Öffentlichkeitsfahndung sind die rechtlichen Hürden hoch.
Zitat
Lopi2000
Zitat
Kirk
zum Thema Flüssigkeiten: Hat die VHH keine Kameras in den Bussen, oder dürfen die Bilder wieder nicht verwendet werden, weil es gegen Datenschutz verstößt, schon gelöscht sind oder es dann ja viel zu einfach wäre?

Kameras gibt es, die Bilder können intern für die Fahndung oder Ursachensuche genutzt werden,
Das ist doch schonmal ein Ansatz und besser als nichts!
MOIN,
nach der zur Zeit geltenden DSGVO müssen die Bänder der Kamera nach spätestens 72 *) Stunden überschrieben werden, einzige Ausnahme das die Aufnahmen auf Anordnung der Polizei oder Staatsanwaltschaft zur Beweissicherung beschagnahmt (die Überschreibung untersagt bis das Band ausgewertet) wird.

*) 72 Stunden ist ein Richtwert, kann örtlich bzw Bundesländer abweichend geregelt sein.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 19.03.2022 14:45 von Gerhard.
Wenn sich 2 Fahrgäste in 2 unterschiedlichen Bussen auf unterschiedlichen Buslinien in sehr kurzem Abstand schwere Verätzungen zuziehen wird die Polizei recht schnell Bedarf für das Videomaterial anmelden, wohl deutlich innerhalb der 72 Stunden Aufbewahrungsfrist. Und selbst wenn sich die Polizei nicht innerhalb dieser Frist meldet dürfte der Busbetreiber die Videoaufzeichnungen sicherheitshalber über das Löschdatum hinaus behalten, weil sie relevant für strafrechtliche Ermittlungen sein dürften.

mfg fox

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"Ich bringe unseren Busfahrern noch sportlicheres Fahren bei"
Reza "Racer" F., Gruppenleiter Betriebsrennsport
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