Eine Weiche hat auch eine Schutzfunktion.
Falls ein Lokführer der Gredl mal vergessen würde, anzuhalten, oder die Bremsen nicht gehen oder was auch immer da passieren kann, dann würde er ja auf den S-Bahnzug auf Gleis 91 fahren, falls dort gerade einer steht.
Stellt man allerdings die Weiche um, daß sie auf Gleis 2 führt, so kann nichts passieren, falls Gleis 2 unbesetzt ist.
Ist dagegen Gleis 2 besetzt und Gleis 91 frei, dann stellt man die Weiche auf Gleis 91 und nichts kann passieren.
Solche Maßnahmen muß es in jedem Bahnhof geben. Wenn ein Zug in einen Bahnhof einfährt, dann müssen auf der anderen Seite des Bahnhofes alle Weichen für ihn so gestellt sein, daß nichts passieren kann wenn er erst durch eine automatische Zwangsbremsung (rotes Signal überfahren) gestoppt werden kann. Die Strecke, die dabei der zwangsgebremste Zug zurücklegen kann wird als "Durchrutschweg" bezeichnet. Die Fahrstraßen von auf der anderen Seite ein- oder ausfahrenden Zügen dürfen dabei nicht mit dem möglichen Durchrutschweg zusammenkommen.
Ob das für die Gredl-Weiche der einzige möglich Grund ist weiß ich aber auch nicht, und alternativ hätte man auch vielleicht beide Streckenenden mit je einem Prellbock abschließen können, die sich dann gegenüber stehen. Ob das Sicherheitstechnisch so zulässig ist kann ich allerdings nicht sagen.
Eine S-Bahn-Verlängerung ist sicher nicht unmöglich, aber wohl zu aufwändig derzeit.
Tschö
UHM
2 mal bearbeitet. Zuletzt am 09.10.2006 23:13 von UHM.