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[N] Fahrgastzählung bei der VAG
geschrieben von BahnInfo-Redaktion 
Von Montag, 05. November bis Sonntag, 18. November 2007 und von Montag, 26. November bis Sonntag, 02. Dezember 2007 sind im Auftrag der VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg Verkehrszähler im Einsatz. Sie ermitteln mit welchen Fahrscheinen die Fahrgäste zu welcher Tageszeit in Bussen und Bahnen der VAG unterwegs sind und erfassen so, wie viele Fahrgäste schwerbehindert sind. Die Verkehrszähler fahren in Nürnberg und Fürth auf allen Linien mit. Sie tragen einen Ausweis bei sich und bitten die Fahrgäste, ihre Fahrkarten zu zeigen.
Zählung Basis für Ausgleichszahlungen
Verkehrsunternehmen, wie die VAG, erhalten vom Staat eine Ausgleichszahlung für die unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten. Geregelt ist diese im Sozialgesetzbuch IX, §§ 145 - 154. In § 145, Absatz 1 heißt es: "Schwerbehinderte Menschen, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt oder hilflos oder gehörlos sind, werden von Unternehmern, die öffentlichen Personenverkehr betreiben, gegen Vorzeigen eines entsprechend gekennzeichneten Ausweises nach § 69 Abs. 5 im Nahverkehr im Sinnes des § 147 Abs. 1 unentgeltlich befördert; …"
Je nach Schwere der Behinderung fallen Kosten an. Die Anträge sind jeweils beim Zentrum Bayern Familie und Soziales in Nürnberg zu stellen. Schwerbehinderte mit dem Zusatz H für Hilfsbedürftig zahlen keine Gebühr für die Wertmarke. Schwerbehinderte, mit mindestens 50 Prozent Beeinträchtigung und dem Zusatz G haben eine Gebühr von bis zu 60 Euro zu entrichten. Diese Einnahmen werden an den Bund abgeführt.
Die Verkehrsunternehmen wiederum können bei der zuständigen Regierung, im Falle der VAG die Regierung von Mittelfranken, Erstattungsleistungen beantragen, wobei sie einen so genannten Selbstbehalt zu tragen haben. Die Berechnung der Höhe der Erstattungsleistungen erfolgt auf der Grundlage der Verkehrszählungen, die vom Gesetzgeber alle zwei Jahre viermal übers Jahr verteilt vorgeschrieben werden. Die letzte Befragung führte die VAG 2005 durch. Damals hatten gut sieben Prozent der Fahrgäste einen Schwerbehindertenausweis, der sie zur Fahrt mit dem ÖPNV berechtigte. Die letzte Erhebung in diesem Jahr findet nun im November und Dezember statt.
Barrierefreie Mobilität
Bereits vor 30 Jahren wurde bei der VAG der Grundstein für die barrierefreie Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel gelegt. Gemeinsam mit den Behindertenverbänden wird seither das Ziel verfolgt, U-Bahn, Straßenbahn und Bus als behindertengerechte Systeme auszubauen. Seit 20 Jahren ist bei der VAG auch ein Behindertenbeauftragter aktiv, der als Ansprechpartner für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste und als Kontaktperson für deren Verbände fungiert. Er schult und sensibilisiert auch die VAG-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umgang mit Behinderten.
Um einige Beispiele zu nennen, mit denen Stadt und VAG die barrierefreie Mobilität gewährleisten: Alle U-Bahnhöfe in Nürnberg sind mit Aufzügen ausgestattet. Die Fahrzeuge der VAG sind 100 Prozent niederflurig, bei Neuanschaffungen werden Klapprampen für Rollstuhlfahrer beschafft. Straßenbahn- und Bushaltestellen werden schrittweise behindertengerecht im Niveau angehoben, so dass der Einstieg beinahe stufenlos möglich ist, und mit Blindenleitstreifen ausgestattet. Die Verwendung von Braille-Schrift, taktilen Sensoren, niedrig angebrachten Haltewunschtasten in und an den Fahrzeugen erleichtern die Mobilität darüber hinaus. All diese Maßnahmen führen sicherlich auch dazu, dass der Anteil der schwerbehinderten Fahrgäste in Nürnberg im Vergleich zu anderen Städten groß ist.
Behindertenfreundlicher Umbau von Haltestellen
2007 werden und wurden insgesamt sechs Haltestellen so umgebaut (aktuell die Straßenbahnhaltestelle Plärrer in Fahrtrichtung Westfriedhof / Thon), dass sie auch von sehbehinderten und mobilitätseingeschränkten Menschen besser genutzt werden können. Die Maßnahmen sind teilweise schon abgeschlossen oder laufen gerade, wie am Plärrer. Hierfür wird die VAG rund 300.000 Euro investieren; 80 Prozent dieser Kosten erhält die VAG aber im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes und der bayerischen ÖPNV-Förderung als Zuschuss zurück. Die Umbauarbeiten erfolgen bei laufendem Betrieb.

Im Zuge der Umbaumaßnahme der Erlenstegenstraße wird die Endhaltestelle der Straßenbahn an die Bedürfnisse blinder und sehbehinderter Fahrgäste angepasst. Ein Anheben der Haltestelle ist aufgrund der Kurvenlage aber nicht möglich.

Quelle: VAG-Presseinformation

Artikel geschrieben von Christian Maussner
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