Willkommen! Einloggen Ein neues Profil erzeugen

erweitert
Frage zum Verbundpass
geschrieben von Efchen 
Frage zum Verbundpass
23.06.2010 09:05
Hallo,

ich habe eine Frage zum Verbundpass, vielleicht kann mir die ja jemand beantworten.

Zum Passfoto heißt es auf vgn.de:
"Bei Neuausstellung bitte ein Passfoto (35 x 45 mm, kein Scanner-Bild!) beifügen."

1. Was bedeutet "kein Scanner-Bild"?
2. Wird ein selbstgemachtes und selbstgedrucktes Foto nicht akzeptiert? Eigentlich ist da ja kein Unterschied zu einem Foto vom Fotostudio, das wird auf die selbe Art produziert.
3. Welche Bedingungen muss das Bild erfüllen? Früher gabs beim Perso ja die Vorschrift "Seitenprofil" mit Ohr (ist ja heute schon wieder anders IIRC).

Vielen Dank,
-Efchen
Zu 3, das muss jetzt nicht unbedingt ein Armeebild sein wie für den Reisepass, aber man sollte dich erkennen können ;)

Zu 1 und 2 das ist eigentlich eine recht gute Frage, kommt halt drauf an in wie weit man das (ggf. Qualitativ) unterscheiden kann... ein gescanntes Bild ist vmtl. zu grobkörnig?

Viele Grüße
Christian0911
(Mein YouTube-Kanal)



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 23.06.2010 11:48 von Christian0911.
zu 1

Wahrscheinlich soll einfach nix im Hintergrund sein, außer weiße oder farbige Leinwand. Net das halt dann einer das letzte Partyfoto nimmt, mit zig Leuten im Hintergrund, quasi son Auschnitt aus einem normalen Bild. Gegen ein gescanntes Passbild würde wohl keiner was sagen, wenn du des auf Fotopapier druckst (auf Normalparier würde wahrscheinlich netgehen weils zu schnell zerreißt).

Aber du kannst ja den Testmachen. Nimm ein echtes Passbild und ein gescanntes auf Fotopapier, und wenn du dann am Schalter deinen Antrag abgibts lass ihn wählen welches er nimmt, ob er den Unterschied überhaupt merkt...

Gruß D. Vielberth
[www.gleistreff.de]
Alles ist wie immer, nur schlimmer... (Bernd das Brot)
Daniel Vielberth schrieb:
-------------------------------------------------------
> zu 1
>
> Wahrscheinlich soll einfach nix im Hintergrund
> sein, außer weiße oder farbige Leinwand. Net das
> halt dann einer das letzte Partyfoto nimmt, mit
> zig Leuten im Hintergrund, quasi son Auschnitt aus
> einem normalen Bild. Gegen ein gescanntes Passbild
> würde wohl keiner was sagen, wenn du des auf
> Fotopapier druckst (auf Normalparier würde
> wahrscheinlich netgehen weils zu schnell
> zerreißt).

Vorzugsweiße hellblauer Hintergrund, weil weiß wird nur noch in seltensten Fällen von Fotostudios verwendet (mehr bei Bewerbungen odgl.) soweit ich des weiß.

Viele Grüße
Christian0911
(Mein YouTube-Kanal)
Christian0911 schrieb:
-------------------------------------------------------
> Zu 3, das muss jetzt nicht unbedingt ein Armeebild
> sein wie für den Reisepass, aber man sollte dich
> erkennen können ;)

Das wäre ja schlecht, wenn man mich erkennen kann,
denn der Verbundpass soll nicht für mich sein ;-D

> ein gescanntes Bild ist vmtl. zu grobkörnig?

Warum sollte ich ein Bild scannen, wenn ich es gleich
abgeben kann? Egal.

Daniel Vielberth schrieb:
-------------------------------------------------------
> Wahrscheinlich soll einfach nix im Hintergrund
> sein, außer weiße oder farbige Leinwand. Net das
> halt dann einer das letzte Partyfoto nimmt, mit
> zig Leuten im Hintergrund

Das hört sich sinnig an. Das kann man ja berücksichtigen.
Ich probier das mal aus.

Ich kann ja Bescheid geben, ob sie das Bild angenommen haben :-)

Danke für die Hilfe,
-Efchen
Efchen schrieb:
-------------------------------------------------------
> Das wäre ja schlecht, wenn man mich erkennen
> kann,
> denn der Verbundpass soll nicht für mich sein ;-D

Dann halt die Person der der Verbundpass gehört, du hast ja gewusst wie das gemeint ist ;)

Viele Grüße
Christian0911
(Mein YouTube-Kanal)
Hallo,

im Online-Shop der VAG gibt es auch die Möglichkeit sein Abo abzuschließen.

[vag.tickeos.de]
(Beispiel Jahresabo)

Wenn im Bestellformular angegeben wird, dass ein Verbundpass benötigt wird, kann man sogar sein Bild online hochladen.

Gruß Logo75
logo75 schrieb:
-------------------------------------------------------
> im Online-Shop der VAG gibt es auch die
> Möglichkeit sein Abo abzuschließen.

Danke, das wusste ich noch nicht.

Aber in meinem Fall geht es um eine Schülerkarte,
die ist dort nicht aufgelistet, und ganz speziell
sogar nur um den Verbundpass dazu, denn die Marke
gibts ja von der Schule ;-)

Danke,
-Efchen

P.S.: Doch, Schülerkarten gibts auch, eine Seite drüber, aber einen Verbundpass OHNE Wertmarke kann man leider nicht bestellen.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 25.06.2010 11:38 von Efchen.
Für Schülerkarten gab es doch immer ein Forumlar (im Kundenbüro ausliegend) das man ausfüllen musste, von der Schule abstempeln lassen und dann hat man im Kundenbüro den Verbundpass bekommen und eben von der Schule die Marken, allerdings weiß ich nicht ob das noch so ist, das Foto ist dann in dem Fall eher zweitrangig da kann man z.B. auch ein normales Passbild hernehmen.

Viele Grüße
Christian0911
(Mein YouTube-Kanal)



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 25.06.2010 14:41 von Christian0911.
Wobei man ja nicht immer die Karten gestellt kriegt, man muss auch in die Schule in deren Sprengel man wohnt. Als ich damals aus eigenen Wunsch in der Peter-Vischer-Schule war, statt in die nächstgelegenen Veit-Stoß-Realschule zu gehen, musste ich selber zahlen, und später als Azubi bzw. jetzt auf der BOS sowieso.

Gruß D. Vielberth
[www.gleistreff.de]
Alles ist wie immer, nur schlimmer... (Bernd das Brot)
Also damals in meiner Berufsschule (von der Bäckerei wo ich war) hab ich die Fahrkarte umsonst bekommen, auch wenn ich nur in die Deichslerstraße musste hatte ich die Zonen 100/200 und bei meinem BVJ vor x-Jahren in Schoppershof hatte ich auch eine Schulkarte umsonst für 100/200, wie gesagt, damals war es so das es einen Zettel im Kundenbüro gab den man abstempeln lassen musste, dann hat man seinen Pass bekommen.

Viele Grüße
Christian0911
(Mein YouTube-Kanal)



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 25.06.2010 16:05 von Christian0911.
Den Pass braucht man immerm ganz klar, aber das man Fahrkartren gestellt bekommt, ist keine Selbstverständlichkeit (sonst wären die Schülermonatsmarken ja auch nicht in die Fahrkartenautomaten eingepflegt)

Gruß D. Vielberth
[www.gleistreff.de]
Alles ist wie immer, nur schlimmer... (Bernd das Brot)
Daniel Vielberth schrieb:
-------------------------------------------------------
> Den Pass braucht man immerm ganz klar, aber das
> man Fahrkartren gestellt bekommt, ist keine
> Selbstverständlichkeit (sonst wären die
> Schülermonatsmarken ja auch nicht in die
> Fahrkartenautomaten eingepflegt)

Früher war das glaube ich aber so, wenn es mehr als 5(?) Kilometer sind, bekommt man von der Schule die Fahrkarte gestellt, sonst nicht.

Viele Grüße
Christian0911
(Mein YouTube-Kanal)
1. bis 4. Klasse sind 2 Kilometer, 5. bis 10. Klasse 3 Kilometer die Fahrkarten gibt es im Voraus auf Antrag mit dem Erfassungsbogen, Ausnahmen von der Kilometergrenze gibt es bei besonders gefährlichen oder beschwerlichen Schulwegen.
Natürlich muss die nächstgelegene Schule besucht werden.

In Roßtal gab es den Fall, dass ein Vater geklagt hat, weil die Tochter nicht über die drei Kilometer drüber kam, weil man den Weg über den Friedhof berechnet hat, den wohl in Roschtl jeder nimmt, nur seine Tochter psychisch belastet haben soll.

Und obwohl es sowas wie Berufsschulpflicht nur in wenigen Bundesländern gibt, haben in Bayern Gymnasiasten der Oberstufe, Berufsfachschüler und Wirtschaftsschüler ab Jahrgangsstufe 11, Fachoberschüler, Berufsoberschüler und Teilzeit-Berufsschüler keinen Anspruch auf Beförderung. Wenn die Kosten jedoch 35,90¤ im Monat übersteigen dann kann man die Kostenerstattung mit dem Erstattungsbogen beantragen, es sei denn man fällt unter eine Sozialklausel, früher gab’s da was für kinderreiche Familien und Sozialhilfeempfänger, dann wurde komplett erstattet.
Franquesa schrieb:
-------------------------------------------------------
> Natürlich muss die nächstgelegene Schule besucht
> werden.

Das kann so nicht stimmen, IMHO glt das zumindest für die
Hauptschule, bei Realschule scheint es auch so zu sein
(wie Daniel das beschreibt), bei Gymnasien ist es aber
offensichtlich anders.
Oder "nächstliegend" ist hier definiert im Sinne von
Zonen. Denn in Fürth kriegt man seine Fahrkarte ab 3km
auf jeden Fall, egal welches der Fürther Gymnasien man
besuchen will.

Und bei mir - NRW / VRR - war es damals auch so. Obwohl
ein Gymnasium in weniger als 3km Entfernung war, habe ich
meine Fahrkarten bekommen.

Da gibts irgendsowas wie eine freie Schulwahl. Bei Grundschulen
und IMHO auch Hauptschulen MUSS man ja die nächstliegende
Schule besuchen oder einen Gastantrag (oder wie der heißt)
ausfüllen. Zumindest bei Gymnasien hat man die freie Wahl.

Grüße,
-Efchen
UHM
Re: Frage zum Verbundpass
27.06.2010 16:20
Hallo,

tatsächlich ist die Regelung dazwischen:
Eine Fahrkarte bekommt man im Wert der für den Besuch der nächstgelegen Schule nötig ist. Die Strecke darüber hinaus muß man aus der eigenen Tasche zahlen.
Innerhalb Fürth ist das egal, da ja für alle Schulen die gleiche Fahrkarte nötig ist. Im Landkreis ist dem aber nicht so.

Tschö
UHM

Tschö
UHM
Erstmal ist es Landesrecht, das kann in NRW ganz anders aussehen als in Bayern und das NRW-Recht kenne ich nicht. Bei mir war es auch nicht die nächstgelegene, weil die schlicht und ergreifend den gewählten Zweig nicht hatte. Andere Ausnahme ist der Besuch einer christlichen Schule, als Landkreisfürther kriegst Du auch die Löhe in Nürnberg oder das Laurentius in Neuendettelsau bezahlt.
Sorry, in diesem Forum dürfen nur registrierte Benutzer schreiben.

Hier klicken, um sich einzuloggen