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Im Falle eines Ausfalls
geschrieben von Daniel Vielberth 
Hallo allseits,

jüngst bei der Brückengeschichte, aber auch schon bei anderen Ausfällen wurde im RE ja sehr fahrgastfreundlich darauf hingewiesen, das man die Strecke Fürth HBF - Nürnberg HBF ja auch mit der U-Bahn fahren kann. Eine im Prinzip äußerst begrüßenswerte Maßnahme. Nun hat mich jüngst der Gedanke durchzuckt: Dürfen die Fahrgäste eigentlich die U-Bahn einfach so nutzen? Ich mein, klar, mit VGN-Karten: kein Thema.

Aber sagen wir mit Normalpreis DB, vielleicht Lichtenfels - Nürnberg um mal nen Aufhänger zu haben. Gefühlt würde ich sagen, wenns nicht geplante Baumaßnahmen sind, wo im Bauflyer drinsteht: "U-Bahn benutzen", dann nein, außer natürlich vorher beim Umsteigen VGN-Ticket ziehen. Oder darf ich als Kunde davon ausgehen, das bei jeden Ausfall eines RE DB-Regio die VAG anruft und sagt, heute DB-Fahrscheine gelten lassen? Denn viele - zuviele - steigen mir zu selbstverständlich um. Ich habe ja meine VAG-Karte, aber die, die den Herdentrieb nichtsahnend folgen, tun mir irgendwie leid.

Wie steht es mit dem Fahrgastrechten, wenn einer in der U1 mit DB-Fahrschein angetroffen wird, seine Karte beanstandet wird, und derjenige sich auf die Ansage im RE beruft und sinngemäß meint "Die ham g'sach, mir sollen U-Bahn fahren"?

Gruß D. Vielberth
[www.gleistreff.de]
Alles ist wie immer, nur schlimmer... (Bernd das Brot)
Die DB hat nen Deal mit der VAG, dass die Karten anerkannt werden, ich hatte auch schonmal das "Vergnuegen" Fuerth-Nuernberg U-Bahnen zu muessen (Stellwerksausfall) und bin mit meinem DB-Onlineticket kontrolliert worden, ist nicht beanstandet worden.

Ausserdem sind dann mehrere Leute mit DB-Tickets in der U-Bahn, selbst wenn keiner anruft kommt der Kontrolleur spaetestens beim 5. Passagier mit DB-Karte von selber auf die Idee, dass es nen Zugausfall gab. (Es is ja kein Mensch so bloed wenn er von Erlangen kommt Fuerth Hbf - NN mit der U-Bahn zu fahren wenn er auch den RE ohne Umsteigen nehmen kann)
Zitat
bladewing
(Es is ja kein Mensch so bloed wenn er von Erlangen kommt Fuerth Hbf - NN mit der U-Bahn zu fahren wenn er auch den RE ohne Umsteigen nehmen kann)

Gerade auf dieser Strecke ist die U-Bahn sogar schneller als der RE/S/RB in NN ;) manchmal.
Wenigstens hat man mit der U-Bahn eine Ausweichstrecke für Fahrgäste!

Und wenns zwischen Fürth und Erlangen mal wieder hackt, fehlt die StuB als Ausweichmöglichkeit!
(Der 30er ist keine Alternative!)



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 19.03.2012 21:51 von Mezzo.
nvf
Re: Im Falle eines Ausfalls
19.03.2012 22:48
Zitat
bladewing
Die DB hat nen Deal mit der VAG, dass die Karten anerkannt werden, ...

Ja, aber nicht so allgemein, wie Du es schreibst.
Die DB-Fahrkarten gelten nur dann in der U-Bahn, wenn das zwischen DB und VAG vereibart wurde.
Und das wird nur bei größeren Störungen oder geplanten Baumaßnahmen vereinbart.
Nur dann wird seitens der DB auch die U-Bahn als Alternativ-Verkehrsmittel benannt.

Gruß,
Wolfgang
[www.nahverkehr-franken.de]
Zitat
nvf
Und das wird nur bei größeren Störungen oder geplanten Baumaßnahmen vereinbart.

Da muss ich dir leider wiedersprechen, ich hab auch schon mal bei einem liegen gebliebenen RE mit 15 Minuten spaeter fahrender RB (also vor S-Bahnzeiten) die U-Bahn-Freigabe zu hoehren bekommen.

Allgemein hat man uebrigens nach Fahrgastrechten ab 20 Minuten Verspaetung auf eine andere Verbindung/andere oeffentliche Verkehrsmittel auszuweichen, in der U-Bahn laesst man sich im schlimmsten Fall dann den 40er quittieren und anschliessend von der DB ueber Fahrgastrechteformular zurueckerstatten.
Richtig blöd wirds aber, wie es mir neulich passiert ist.

Ich war auf dem Weg zur CeBIT. Noch vor Sechs in die 172, geplant war dann am Klinikum in die S-Bahn und ab N Hbf im ICE.
Die ganze Zeit habe ich mir Sorgen gemacht, die S-Bahn könnte zu spät kommen und ich sitze in Nbg fest.

Aber was war das Ende vom Lied? Die 172 kommt 4min zu spät, der Fahrer hatte keinen Bock mit mir zu reden, die Frage "Was hat Sie aufgehalten?" hat er nicht beantwortet, und die S-Bahn war dann natürlich weg.

Da ich aber eh eine VGN-Karte hatte, hatte ich jetzt nicht das Problem, das Daniel beschreibt, aber wenn - wie hier - die einzige Alternative, um den ICE in Nbg zu kriegen, die U-Bahn ist? Was dann? U-Bahn-Ticket lösen, hinterher von der DB einklagen?

Wie auch immer - diese zweigleisigen ÖPNV-Anbieter sind nicht wirklich kundenfreundlich. Langfristig sollte auch hier etwas geändert werden, aber das ist jetzt ein anderes Thema...
Zitat
Efchen
Da ich aber eh eine VGN-Karte hatte, hatte ich jetzt nicht das Problem, das Daniel beschreibt, aber wenn - wie hier - die einzige Alternative, um den ICE in Nbg zu kriegen, die U-Bahn ist? Was dann? U-Bahn-Ticket lösen, hinterher von der DB einklagen?

Das geht leider nicht, da die urspruengliche Verspaetung durch den Bus ausgeloest wurde. Bei Bussen ist das Fahrgastrecht leider noch begrenzt. Siehe [www.fahrgast-rechte.de]
Wenn du ein Verschulden des Busunternehmens (duerfte bei dir die infra gewesen sein, richtig?) feststellen kannst laesst sich aber was machen. Details findest du unter obigem Link.
Wenn dir die Situation genauso wenig wie mir gefaellt rate ich dir politisch etwas dagegen zu tun. Wir bei proBahn freuen uns ueber jedes Mitglied, aber auch der VCD oder politische Parteien sind ein guter Ansatzpunkt.
nvf
Re: Im Falle eines Ausfalls
20.03.2012 19:11
Zitat
bladewing
Zitat
nvf
Und das wird nur bei größeren Störungen oder geplanten Baumaßnahmen vereinbart.

Da muss ich dir leider wiedersprechen, ich hab auch schon mal bei einem liegen gebliebenen RE mit 15 Minuten spaeter fahrender RB (also vor S-Bahnzeiten) die U-Bahn-Freigabe zu hoehren bekommen.

Kann sein.
Dann ist es so vereinbart worden.
Wenn Du aber ohne Freigabe - insbesondere bei kleinen Verspätungen - einfach wechselst, begiebst Du Dich auf sehr dünnes Eis.

Gruß,
Wolfgang
[www.nahverkehr-franken.de]
Stellt sich natürlich die Frage, nach welchen Kriterien die Zugbegleiter die Alternative ausrufen. Lesen die grundsätzlich nur ab, was im Display steht, wären die Chancen hoch, das die Durchsage auf eine Entscheidung "von oben" gründet, und was vereinbart ist, wenn sie aber "einfach so" durchsagen, was man als Kunde ja nicht weiß/ wissen kann, könnte man im ungünstigsten Fall doch seiner 40er weg kriegen. Müsste man mal die Zub's fragen, wie die das handhaben. Dabei bestünde dann natürlich wieder die Gefahr, das künftig wiederum gar nicht auf die Alternative hingewiesen wird.

Wobei was ich mich auch grade frage: Angenommen ein kundenfreundlicher Zub hat, sagen wir mal, die Alternative ausgerufen, es war aber nichts mit der VAG vereinbart, es passiert das, was bladewing oben geschrieben hat, Fahrgast lässt sich den 40er zurückerstatten, kriegt dann eigentlich der Zub eines auf den Deckel? Weil ich stell mir da grade den armen Zub vor, wenn dann sagen wir mal die 40er von 15-50 Fahrgästen ihm angelastet würden (grauenvolle Vorstellung)? Oder hat er da irgendeinen Schutz?

Ideal wäre ja eine durchsage alla "Fahrgäste mit VGN-Fahrkarte können außerdem die U-Bahn nach [...] benutzen". Damit wäre das Tarifproblem geschickt umgangen, dann muss der Fahrgast die Karte auf Gültigkeit überprüfen.

Gruß D. Vielberth
[www.gleistreff.de]
Alles ist wie immer, nur schlimmer... (Bernd das Brot)
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