Zu diesem Ergebnis scheint ein Strafprozess beim Amtsgericht Hersbruck nach einem Zeitungsbericht der NN vom 3. November 2015 gekommen zu sein.
Ein 46 Jahre alter wohl betrunkener Mann hatte am 31. Januar 2015 am S-Bahnhof Feucht das Warnsignal der sich schließenden Türen ignoriert. Dabei wurde eine seiner Hände in der sich schließenden Tür eingeklemmt. Der S-Bahnführer fuhr los, ohne sich vor Abfahrt durch den vorgeschriebenen Blick zurück zu vergewissern, ob jemand eingeklemmt ist. Als das Opfer versuchte, sich aus der misslichen Lage zu befreien, geriet es unter die anfahrende S-Bahn und starb. Der S-Bahnführer verteidigte sich mutmaßlich damit, dass die Sicherheitssysteme ihm ordnungsgemäß geschlossene Türen signalisiert hätten.
Das Gericht hat das Verfahren gegen eine Geldauflage von 4000.00 €uro, zu zahlen an eine gemeinnützige Einrichtung eingestellt.
Der "Journalist" schrieb nun: "In ersten Kommentaren von Zeugen wurde dem Lokführer die Schuld gegeben, das Gericht rehabilitierte den Mann nun".
Meine Einschätzung: Ohne die Akten zu kennen, kann ich zunächst einmal feststellen, dass das Gericht den Lokführer natürlich nicht rehabilitiert hat, denn sonst hätte es den Lokführer freisprechen müssen. Immerhin ist die Einstellung des Verfahrens von der Zahlung von 2 Monatsgehältern (netto) abhängig (also umgerechnet 60 Tagessätze). Sollte der Betrag nicht bezahlt werden, nimmt das Verfahren seinen Fortgang.
Die Vorgehensweise des Gerichts ist grundsätzlich so möglich, wenn die Schuld des Angeklagten gering erscheint und durch die Geldauflage das öffentliche Interesse an der
Strafverfolgung beseitigt ist (§153a Abs.2 der Strafprozessordnung)
Meine Frage an Euch als Eisenbahner: Steht es in Eurem Gutdünken, ob Ihr den Blick zurück vor Abfahrt macht?
Wisst Ihr, dass "geschlossene Türen" angezeigt werden kann, obwohl eine Hand dazwischen ist, an der ein Mensch hängt.?
Haltet Ihr das Versäumen des "letzten Blicks" für eine sogenannte lässliche Sünde oder eher als einen Kardinalsfehler für Euren Beruf. öffnet Ihr nicht das Fenster, wenn und weil es draußen kalt ist?
Herzlichen Dank schon jetzt für Eure Antworten. Gespannte Grüße Euer Hans Peter