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[N] R1 & R2 SEV zwischen Nürnberg und Fürth
geschrieben von BahnInfo-Redaktion 
Wegen Oberleitungsarbeiten fallen mehrere Regionalzüge der DB AG (RB + RE) zwischen Nürnberg Hbf und Fürth Hbf aus, zu folgenden Terminen:

- am Sa, 29.9.2007, 19.40 – 20.10 Uhr und 21.30 – 22.30 Uhr
- am So, 30.9.2007, 5.25 – 8.05 Uhr und 17.00 – 22.40 Uhr
- in der Nacht So zu Mo, 30.9. zu 1.10.2007, 0.40 – 1.35 Uhr
- in der Nacht Do zu Fr, 4.10. zu 5.10.2007, 0.40 – 5.20 Uhr

Als Ersatz können Reisende die U-Bahnen der Linie U1 zwischen Nürnberg Hbf und Fürth Hbf nutzen.
In der Zeit zwischen ca. 01.00 bis 05.00 Uhr, in denen die U-Bahnen nicht verkehren, werden zwischen Nürnberg Hbf (Nelson-Mandela Platz, Hbf Südausgang) und Fürth Hbf die ausfallenden R-Bahn-Fahrten durch Busse ersetzt. Bitte beachten Sie, dass in Bussen leider keine Fahrräder transportiert werden können.

Den genauen Fahrplan der Ersatzbusse sowie der zugelassenen U-Bahn-Fahrten können Sie der Sonderinformation der DB AG entnehmen, die Sie sich hier herunterladen können:
[vgn.de]

Quelle: VGN-Presseinformation

Artikel geschrieben von Christian Maussner
Hallo allseits,

das Pdf ist ja interessant: In der Rothenburger straße gibts eine OVF Haltestelle "Gostenhof Ost", und an der Maximilenstraße gibts eine VAG-Haltestelle der Linie 34 ???!!!

Aber mal was ernsthaftes, mir sind da paar Fälle eingefallen, von denen ich nciht so ganz sicher bin, wie das gehandhabt würde:

Für alle drei Fälle gilt: Die Person hat einen DB-Fahrschein Produktklasse C (Regionalverkehr), aber nicht Bayern-Tiket oder SWT und auch keine VGN Karte, müsste also normalerweise die U-Bahn extra zahlen (also auch kein Bahnkart-City-Aufdruck o.ä.). Ich gehe außerdem davon aus, das die selbe Regelung wie auf der U2 HBF-No-Bf. gilt, das nur Fahrten vom Start zum Ziel aber keine Fahrtunterbruchnug zullässig ist. Eben Transitverkehr. Und zuletzt: Allen nutzen die U-Bahn, nicht den Bus.

Fall eins: Person A hat ein Hotel an der Lorenzkriche gebucht, würde also normlerweise den Zug bis HBF benutzen, dann Kurzstrecke lösen und zur Lorenzkirche fahren. Nun muss sie in Fürth in die U1 wechseln, darf er dann auch schon vorm HBF aussteigen? (Weil normalerweise müsste er ja bis HBF durchfahren, und dann ein Tiket extra lösen)

Fall zwei: Person B kommt aus der selben Richtung, das Hotel ist aber am Aufsessplatz. Muss B am HBF aussteigen und eine Kurzstrecke nachlösen, oder darf er die eine Station sitzenbleiben, die über den Transitabschnitt hinaus führt?

Fall drei Person C kommt ebenfalls von außerhalb des Verbundraumes und hat den DB-Fahrschein bis Rothenburger Straße gelößt. Dieser ist ja nun nicht direkt zu erreichen. Darf C in Gostenhof in den 34er wechseln, und mit dem DB-Fahrschein zur Rothenburger Fahren (also ohne nachlösen)? Dürfete er auch bis Plärrer und dann per U2 zur Rothenburger fahren?

Ach ja ich setze noch voraus, das alle drei in Fahrkartenkontrollen kommen, und deswegen die Gültigkeit der Tickets auf jeden Fall gewährleistet sein muss. Also rein zufällig ohne Fahrausweis ans Ziel (wie's es ja in der Praxis warscheinlich wäre) gilt nicht.

Gruß D. Vielberth
[www.gleistreff.de]
Alles ist wie immer, nur schlimmer... (Bernd das Brot)
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