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Warum ist der vgn so teuer?
geschrieben von phk 
Nochmals vielen Dank für Eure Antworten und Hilfestellungen. Ich glaube jedoch, dass mancher die VAG bzw. den VGN als Beckmesser einschätzt, was dieser keinesfalls sein will. Die Idee, an derselben Haltestelle an der hinteren Tür auszusteigen, außen am Fahrzeug entlang nach vorne zu laufen und an der ersten Tür wieder einzusteigen, falls diese dann noch offen ist und dort eine neue Fahrkarte zu lösen, erscheint mir doch zu kurios, als dass ich sie verwirklichen würde. Ich würde eben im Fahrzeug nach vorne gehen und dem Fahrer sagen, dass meine bisherige Fahrkarte an dieser Haltestelle abläuft und ich eine neue kaufen will, gerne die Tageskarte für die nächsten 2 Zonen. Da würde ich mir keine Gedanken machen. Falls das nicht gehen sollte, ha ha ha. Da würde ich mich auf einen Gang zum Gericht freuen mit der Presse hinten drin und den freundlichen Kommentaren am nächsten Tag in den Zeitungen und den Witzen, die die Richter darüber gemacht haben.

Zu bitter ernst sollte man auch eine Tariffrage nicht nehmen. Allerdings war das früher oft anders, wie ich zugeben will, aber diese Zeiten sind hoffentlich vorbei.
DaZZZl schrieb:
-------------------------------------------------------
> Aber dann passt es ja...
> geht also mit 2 Tagestickets Stufe2 ohne Fußweg
> zwischen drinnen :-)

Hab ich ja von Anfang an gesagt :-)

Und ich glaube nicht, dass es bei der Kombination Probleme
gibt, dazu müsste diese Kombinationsmöglichkeit schon in
den Beförderungsbestimmungen explizit verboten werden.

Es kann mir doch keiner verbieten, welche Fahrkarten ich
kaufe, solange ich damit im Geltungsbereich fahre.

Bei den angesprochenen Relationen muss ich halt in Vach
tatsächlich aussteigen, um zum Automaten zu kommen, um zu
stempeln, in der 30 sollte es reichen, an der Haltestelle zu
stempeln, die Entwerter sollten ja schon vor der Haltestelle
umspringen auf Zone 300.

Ich könnte mir vorstellen, dass ein Fahrer Probleme damit hat,
Dir im fahrenden Bus auf Höhe Reutleser Straße ein Tagesticket
zu verkaufen, aber für den Fall steigt man halt wirklich aus
und nimmt den nächsten Bus, da halten ja 4 Busse. Da sollte
man also recht schnell weg kommen.

Und diesen Stress hat man ja nur einmal, auf der Hinfahrt. Bei
allen anderen Fahrten ist ja eindeutig klar, welche Fahrkarte
man vorzeigt.

Grüße,
-Efchen
Genau.

Regulär darf man mit dem Busfahrer während der Fahrt nicht sprechen, bedeutet also er darf auch während der Fahrt keine Tickets verkaufen, aber er könnte (wenn man es dem Fahrer vorher -in Thon z.B.- sagt) kurz in die Haltestellenbucht an der Reutleser Str. fahren, im Fahrplan ist dort der Halt zum Ein-und Aussteigen ja berücksichtigt, sollte also auch keine Probleme mit Verspätung sammeln geben, außer der Bus hat diese schon.

Viele Grüße
Christian0911
(Mein YouTube-Kanal)



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 19.06.2009 12:09 von Christian0911.
> Es kann mir doch keiner verbieten, welche Fahrkarten ich
> kaufe, solange ich damit im Geltungsbereich fahre.
Mir wurde jedenfalls schon einmal der Kauf zweier unterschiedlicher Zeitkarten von der VAG (am Hbf) verweigert mit der Begründung diese seien nicht kombinierbar. Erst als ich mich an den VGN wandte hat dieser die VAG angewiesen aufgrund der besonderen Situation die Fahrkarten auszustellen.

Tschö
UHM
Und dann wundern die Verkehrsbetriebe sich ständig, warum niemand mit ihnen fährt...
Die Beschäftigung mit dem Fußweg in der U-Bahn-Auskunft hat mir gezeigt, daß die früheren stringenten Regelungen nicht mehr gelten. So waren früher Rückfahrten mit dem selben Fahrschein(bzw. derselben Stempelung) nicht möglich, heute werden sie in er Fahrplanauskunft propagiert. So wird die Fahrt vom Plärrer zur Lorenzkirche über Opernhaus, Hauptbahnhof U2/umsteigen am Hbf in U1 ( Fahrzeit 9/10 Min.) als Kurzstrecke angezeigt, auch wenn ich an sich tatsächlich erst zum Hauptbahnhof und dann zurück wieder Richtung Plärrer zur Lorenzkirche will. Wäre ich am Plärrer mit der U1 erst zum Hauptbahnhof gefahren und dann zurück mit der U1 zu Lorenzkirche hätte ich 2 mal die Kurzstrecke zahlen müssen, es sei denn durch die Stempelung am Plärrer sei nicht feststellbar, ob ich mit der U1 oder U2 zur Lorenzkirche fahre. Seht es nicht so eng, Ideen und Klugheit werden in dieser Welt belohnt, lockerst Euer L.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 08.07.2009 22:34 von lebenskür.
lebenskür schrieb:
-------------------------------------------------------
> So waren
> früher Rückfahrten mit dem selben Fahrschein(bzw.
> derselben Stempelung) nicht möglich, heute werden
> sie in er Fahrplanauskunft propagiert. So wird die
> Fahrt vom Plärrer zur Lorenzkirche über Opernhaus,
> Hauptbahnhof U2/umsteigen am Hbf in U1 ( Fahrzeit
> 9/10 Min.) als Kurzstrecke angezeigt, auch wenn
> ich an sich tatsächlich erst zum Hauptbahnhof und
> dann zurück wieder Richtung Plärrer zur
> Lorenzkirche will.

Und? Das ist doch keine "Rund- oder Rückfahrt", Du fährst doch weder auf derselben Linie zurück noch bist Du zwei Mal am selben Bahnhof.

> Wäre ich am Plärrer mit der U1
> erst zum Hauptbahnhof gefahren und dann zurück mit
> der U1 zu Lorenzkirche hätte ich 2 mal die
> Kurzstrecke zahlen müssen, es sei denn durch die
> Stempelung am Plärrer sei nicht feststellbar, ob
> ich mit der U1 oder U2 zur Lorenzkirche fahre.

Selbstverständlich ist der Weg Plärrer -> Hbf -> Lorenzkirche eine Kurzstrecke, es ist doch nur ein Tarifpunkt dazwischen (Hbf). Umsteigen ist beim Nürnberger Kurzstrecken-Tarif nicht verboten.

Schöne Grüße,
Matthias
macplanet schrieb:
-------------------------------------------------------
> lebenskür schrieb:
> --------------------------------------------------
> -----
> > So waren
> > früher Rückfahrten mit dem selben
> Fahrschein(bzw.
> > derselben Stempelung) nicht möglich, heute
> werden
> > sie in er Fahrplanauskunft propagiert. So wird
> die
> > Fahrt vom Plärrer zur Lorenzkirche über
> Opernhaus,
> > Hauptbahnhof U2/umsteigen am Hbf in U1 (
> Fahrzeit
> > 9/10 Min.) als Kurzstrecke angezeigt, auch wenn
> > ich an sich tatsächlich erst zum Hauptbahnhof
> und
> > dann zurück wieder Richtung Plärrer zur
> > Lorenzkirche will.
>
> Und? Das ist doch keine "Rund- oder Rückfahrt", Du
> fährst doch weder auf derselben Linie zurück noch
> bist Du zwei Mal am selben Bahnhof.
>
> > Wäre ich am Plärrer mit der U1
> > erst zum Hauptbahnhof gefahren und dann zurück
> mit
> > der U1 zu Lorenzkirche hätte ich 2 mal die
> > Kurzstrecke zahlen müssen, es sei denn durch
> die
> > Stempelung am Plärrer sei nicht feststellbar,
> ob
> > ich mit der U1 oder U2 zur Lorenzkirche fahre.
>
> Selbstverständlich ist der Weg Plärrer -> Hbf ->
> Lorenzkirche eine Kurzstrecke, es ist doch nur ein
> Tarifpunkt dazwischen (Hbf). Umsteigen ist beim
> Nürnberger Kurzstrecken-Tarif nicht verboten.
>
> Schöne Grüße,
> Matthias
Leider werde ich im Forum mehrfach nicht richtig verstanden. Höchstwahrscheinlich liegt es an mir. Nun etwas ausführlicher: ich will vom Plärrer zunächst zum Hauptbahnhof, um dort etwas zu besorgen, das keinen Aufschub duldet. Anschließend will ich zur Haltestelle Lorenzkirche um in der Innenstadt einen schönen Abend zu verbringen. Fahre ich vom Plärrer mit der U1 über Lorenzkirche zum Hauptbahnhof, mache dort meine Besorgung und fahre dann zurück zur Lorenzkirche, so ist letzteres eindeutig eine Rückfahrt, die(falls nachweisbar) einen neuen Fahrschein für Kurzstrecke erfordert.
Fahre ich zunächst vom Plärrer über Opernhaus zum Bahnhof und mache dort meine Besorgung und fahre dann weiter zur Lorenzkirche ist es keine Rückfahrt und bedarf keiner zusätzlichen Fahrkarte.
Bin ich nun verstanden worden? Ideen sind eben gefragt.
Freundlichst Euer L.
lebenskür schrieb:
-------------------------------------------------------
> Leider werde ich im Forum mehrfach nicht richtig
> verstanden. Höchstwahrscheinlich liegt es an mir.
> Nun etwas ausführlicher: ich will vom Plärrer
> zunächst zum Hauptbahnhof, um dort etwas zu
> besorgen, das keinen Aufschub duldet. Anschließend
> will ich zur Haltestelle Lorenzkirche um in der
> Innenstadt einen schönen Abend zu verbringen.
> Fahre ich vom Plärrer mit der U1 über Lorenzkirche
> zum Hauptbahnhof, mache dort meine Besorgung und
> fahre dann zurück zur Lorenzkirche, so ist
> letzteres eindeutig eine Rückfahrt, die(falls
> nachweisbar) einen neuen Fahrschein für
> Kurzstrecke erfordert.

Natürlich, aber für die Verbindung wird Dir die VGN-Auskunft auch keinen Kurzstreckentarif anzeigen.

> Fahre ich zunächst vom Plärrer über Opernhaus zum
> Bahnhof und mache dort meine Besorgung und fahre
> dann weiter zur Lorenzkirche ist es keine
> Rückfahrt und bedarf keiner zusätzlichen
> Fahrkarte.

Klar, das hatte ich ja auch geschrieben.

Aber was war eigentlich Dein Problem?
Die Verbindung, bei der heute in der VGN-Auskunft (angeblich im Widerspruch zu einer früheren Regelung) eine Rückfahrt "propagiert" werde, wie du zwei Postings weiter oben geschreiben hast, ist doch genau die, von der Du nun auch selbst behauptest, daß sie keine Rückfahrt ist.

Lies den Thread noch mal -- vielleicht bekräftigt das Deine Auffassung, daß es an Dir liegt, wenn Du falsch verstanden wirst.

Schöne Grüße,
Matthias
Naja, wenn einer einen nicht verstehen will, dann klappt es auch nicht.
Als Ergebnis bleibt aber festzuhalten, daß ich während der Gültigkeitszeit der Kurzfahrkarte, die am Plärrer abgestempelt ist, zwischen Hauptbahnhof und Lorenzkirche sooft hin und herfahren kann, wie ich will, denn mit der Abstempelung am Plärrer ist sowohl die Strecke von der Lorenzkirche zum Hauptbahnhof wie auch die Gegenrichtung vom Hauptbahnhof zur Lorenzkirche gedeckt und Geschichten brauche ich bei Kontrollen nicht zu erzählen. Ich hoffe, dass die, die wollen, das kapiert haben. Vergleichbare Situationen gibt es im VGN-Bereich sicher viele. Euer L.
lebenskür schrieb:
-------------------------------------------------------
> Als Ergebnis bleibt aber festzuhalten, daß ich
> während der Gültigkeitszeit der Kurzfahrkarte, die
> am Plärrer abgestempelt ist, zwischen Hauptbahnhof
> und Lorenzkirche sooft hin und herfahren kann, wie
> ich will
,

Wer sagt das denn? Du kannst mit einer Kurzstreckenkarte genau 1x zum Hbf und auf anderer Strecke weiter zur Lorenzkirche. Sonst nichts.
Also nicht auf derselben Strecke zurück zur Lorenzlirche und auch nicht beliebig oft irgendwo hin- und her (Die Karten heißen "Einfache Fahrt"; wenn man beliebig oft fahren will, brauct man ein "Tagesticket").
> Wer sagt das denn? Du kannst mit einer
> Kurzstreckenkarte genau 1x zum Hbf und auf anderer
> Strecke weiter zur Lorenzkirche. Sonst nichts.
> Also nicht auf derselben Strecke zurück zur
> Lorenzlirche und auch nicht beliebig oft irgendwo
> hin- und her (Die Karten heißen "Einfache Fahrt";
> wenn man beliebig oft fahren will, brauct man ein
> "Tagesticket").

Naja...!
Wenn man zu Fuss zurück läuft oder ein 2. Karte für die andere Richtung hat, kann mann prinzipiell schon öfter mal hin und her fahren.
der Beitrag war jetzt aber eher unqualifiziert...

Er schrieb von einer Karte und hin- und herfahren.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 10.07.2009 18:18 von Foxy.
lebenskür schrieb:
-------------------------------------------------------
> Naja, wenn einer einen nicht verstehen will, dann
> klappt es auch nicht.

Ach was? Lies doch bitte noch mal nach, was Du hier so geschrieben hast. In einer ruhigen Minute oder so. Vielleicht kommst Du ja drauf, wessen Kommentare hier nicht verständlich waren.

Schöne Grüße,
Matthias
Stellt Euch mal vor, Ihr seid auf der Fahrt zwischen Hauptbahnhof und Lorenzkirche mit einer Fahrkarte, gestempelt am Plärrer. Zum Hauptbahnhof könnt Ihr auf zweierlei Weise gelangt sein, nämlich vom Plärrer mit der U2 über Opernhaus zum Hauptbahnhof oder vom Plärrer mit der U 1 über Weißer Turm,Lorenzkirche zum Hauptbahnhof.

Fahrt Ihr nun vom Hauptbahnhof zur Lorenzkirche, so kann niemand außer Euch selbst und Eure Begleiter wissen, wie Ihr zum Hauptbahnhof gelangt seid. Da das niemand weiß, aber es erlaubt ist mit einer Fahrkarte, vom Plärrer zur Lorenzkirche über Opernhaus- Hauptbahnhof zu fahren, habt Ihr mit Eurer Fahrkarte das Recht vom Hauptbahnhof zur Lorenzkriche zu fahren, auch wenn Ihr vom Plärrer über die Lorenzkirche schon zum Hauptbahnhof gefahren seid , was sich ja aus der Fahrkarte nicht ergibt.

Ihr könnt also vom Hauptbahnhof zurückfahren zur Lorenzkirche, weil Ihr ja auf dem Hinweg vom Plärrer über Opernhaus-Hauptbahnhof zur Lorenzkirche sein könntet. Falls auf dem Weg vom Hauptbahnhof zur Lorenzkirche eine Kontrolle stattfinden sollte, kann diese Euch nichts anhaben, weil ihr ja auf einem berechtigten Weg vom Plärrer über Hauptbahnhof zur Lorenzkirche sein könntet. Dass Ihr dann erneut zum Hauptbahnhof zurückfahren könnt (mit derselben Fahrkarte), ergibt sich problemlos daraus, dass die Strecke Lorenzkirche-Hauptbahnhof üblicherweise auf der Strecke Plärrer-Hauptbahnhof liegt und insoweit eine Beanstandung sowieso ausgeschlossen ist.

Mit der am Plärrer abgestempelten Karte vom Hauptbahnhof zur Lorenzkirche zu fahren, hätte ich mir niemals erlaubt, wenn nicht der VGN selbst die Strecke Plärrer-Lorenzkirche über Opernhaus in der Komfortauskunft als zulässige Verbindung mit einer einzigen Kurzstrecke propagieren würde. Letztlich ist dies der Einstieg in die "Stundenkarte im Kurzstreckenbereich" mit beliebiger Fahrhäufigkeit in beiden Fahrtrichtigungen. Früher waren nicht nur Rund- und Rückfahrten nicht gestattet, sondern auch Umwegfahrten nicht. Die Umwegklausel ist offenbar entfallen. Dennoch hatte ich bisher die Strecke zur Lorenzkirche über Opernhaus Hauptbahnhof als Teil einer nicht begünstigten Rundfahrt eingestuft.

Interessant wäre es nun darüber zu spekulieren, was mit der Haltestelle "Weißer Turm" ist. Kann ich dorthin vom Plärrer auch über Opernhaus-Hauptbahnhof-Lorenzkirche mit einer Kurzstreckenfahrkarte fahren?

So ausführlich wollte ich das alles nicht breittreten, denn auch im Forum liegt die Würze in der Kürze. Bin ich jetzt verstanden worden? Oder liegt ein Denkfehler bei mir vor? Ich bin gespannt. Euer L.
lebenskür schrieb:
-------------------------------------------------------
> Da das niemand weiß, aber es erlaubt ist mit
> einer Fahrkarte, vom Plärrer zur Lorenzkirche über
> Opernhaus- Hauptbahnhof zu fahren, habt Ihr mit
> Eurer Fahrkarte das Recht vom Hauptbahnhof zur
> Lorenzkriche zu fahren, auch wenn Ihr vom Plärrer
> über die Lorenzkirche schon zum Hauptbahnhof
> gefahren seid , was sich ja aus der Fahrkarte
> nicht ergibt.

Nein, dieses Recht hat man nicht, denn es wäre ja eine Rückfahrt.
Daß kein Kontrolleur aufgrund des Fahrscheins nachweisen kann, daß man unberechtigt unterwegs ist, ändert daran rein gar nix.

(Du findest ohne Probleme zahlreiche weitere Möglichkeiten, Fahrkarten entgegen der Bestimmungen zu nutzen, ohne daß das nachweisbar wäre. Vgl. z.B. das in Nürnberg gekaufte Tagesticket Plus Stufe 4, mit dem man zuerst nach Erlangen und zurück und dann z.B. noch nach Siegelsdorf und zurück fährt.)

> Früher waren nicht
> nur Rund- und Rückfahrten nicht gestattet, sondern
> auch Umwegfahrten nicht. Die Umwegklausel ist
> offenbar entfallen. Dennoch hatte ich bisher die
> Strecke zur Lorenzkirche über Opernhaus
> Hauptbahnhof als Teil einer nicht begünstigten
> Rundfahrt eingestuft.

Gab es diese Regelung wirklich? Zumindest auf den Fahrscheinen aufgedruckt war meiner Erinnerung nach immer nur die Tabelle mit den Zeitgrenzen sowie die Angabe "Keine Rund- und Rückfahrten".

Schöne Grüße,
Matthias
lebenskür schrieb:
-------------------------------------------------------
> Als Ergebnis bleibt aber festzuhalten, daß ich
> während der Gültigkeitszeit der Kurzfahrkarte, die
> am Plärrer abgestempelt ist, zwischen Hauptbahnhof
> und Lorenzkirche sooft hin und herfahren kann, wie
> ich will

Ich verstehe Dich :-)

Und: Ja, Du hast recht. Weil ich davon ausgehe, dass
die U-Bahn-Linie nicht auf dem Entwerteraufdruck an-
gegeben ist, wie das bei Bussen der Fall ist.

macplanet schrieb:
-------------------------------------------------------
> Nein, dieses Recht hat man nicht, denn es wäre ja
> eine Rückfahrt.

Kein Wunder, dass lebenskür nicht verstanden wird, wenn
hier jeder ein ausgeprägtes Rechtsbewusstsein hat :-)
Denn es war ja nie die Rede davon, dass es *erlaubt*
ist, sondern nur dass man es *kann*. Nachdem man dann
einmal kontrolliert wurde, sollte man sich allerdings
überlegen, ob man es nochmal macht.
macplanet schrieb:
-------------------------------------------------------
> (Du findest ohne Probleme zahlreiche weitere
> Möglichkeiten, Fahrkarten entgegen der
> Bestimmungen zu nutzen, ohne daß das nachweisbar
> wäre. Vgl. z.B. das in Nürnberg gekaufte
> Tagesticket Plus Stufe 4, mit dem man zuerst nach
> Erlangen und zurück und dann z.B. noch nach
> Siegelsdorf und zurück fährt.)

Was genau genommen jedoch nicht geht, wenn du nach Erlangen mit dem Zug fährst und dir der Zub seinen Stempel aufdrückt. Anhand der Zugnummer ist dann nämlich für den Siegelsdorfer Zub erkennbar, dass du schon woanders warst.

Foxy
Foxy schrieb:

> Was genau genommen jedoch nicht geht, wenn du nach
> Erlangen mit dem Zug fährst und dir der Zub seinen
> Stempel aufdrückt. Anhand der Zugnummer ist dann
> nämlich für den Siegelsdorfer Zub erkennbar, dass
> du schon woanders warst.

Stimmt. Nur machen die Zubs das meiner Erfahrung nach nicht.
Vielleicht dürften und/oder sollten sie, aber in der Regel scheinen sie bei VGN-Tickets sowieso allenfalls das Datum zu prüfen, da sie mit dem Tarifsystem überfordert zu sein scheinen.

Schöne Grüße,
Matthias
Stimmt, ich habe auch seltenst erlebt, dass gestempelt wird.

Gruß
Dirk.
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