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Fahrkartenkontrolle
geschrieben von Xamiro 
Fahrkartenkontrolle
27.01.2014 22:32
Hallo.
Ich wurde heute in der Bahn kontrolliert. Das ist wohl keine Seltenheit... Eine Sache kam mir dann aber sehr komisch vor. Der Kontrolleur kassierte von einem Fahrgast der keinen gültigen Fahrschein besaß gleich einmal 40€. Ich kenne das anders. Zu erst werden Personalien aufgenommen, das Geld anschließend an die Bahn über wiesen. Ich habe den Kontrolleur dann darauf angesprochen. Er war daraufhin sehr pampig und meinte ich gehöre wohl zur ganz schlauen Sorte... Ich hätte mich eigentlich mit ihm anlegen sollen, aber ich gehöre ja anscheinend zur ganz schlauen Sorte und bekanntlich gibt der Kluegere nach. Aber wie schaut es nun aus. Darf der Kontrolleur einfach mal so 40€ einstecken? Danke für die Aufklärung.
Re: Fahrkartenkontrolle
27.01.2014 22:37
Konnte er sich ausweisen?
Also mein Kenntnisstand ist, das sofort gezahlt werden kann, und dann sogar (was ich ungerecht finde) angeblich in diesem Fall die Personalien nicht aufgenommen werden. Ich meine auch mal den Satz gelesen zu haben "Das Kontrollpersonal ist empfangsberechtigt."

Allerdings wäre hier in der Tat mal eine Reform bitter nötig. Ich habe mal jemanden getroffen der (hat zumindest behauptet, er) sei immer Schwarz gefahren und habe dabei immer die 40 Euro dabei, so sei er nie in die Schwarzfahrerkartei gekommen, und er werde so selten erwischt, das die Methode ihm insgesammt trotzdem Geld sparen helfe. Ich selbst verurteile dieses Vorgehen, und wäre auch, sofern das wirklich stimmt, das dann die Personalien nicht aufgenommen werden, dafür, diese Bestimmung mit sofortiger Wirkung so zu ändern, denn auch und gerade solche Leute haben m. M. ein Recht, nach 3x Schwarzfahren Ausschluss von der Beförderung und nen Prozess zu kriegen.

Allerdings muss ich auch sagen, in Sachen Kontrollpersonal, gibts schon auch auch schwarze Schafe. Diejenigen, mit denen ich meist zu tun habe, sind alle OK, einige ganz nett (inzwischen kennt man sich ja vom sehen), aber ich erinnere mich auch an eine Kontrolle in der 7er (damals noch zur Bayernstraße), wo ich (mit gültigen Fahrschein) nur ein kleines harmloses Witzchen bei der Kontrolle riss, und sofort vom Kontrolleur doof angemacht wurde. Oder eine weitere Kontrolle, wo ich nur Zuschauer war, wo im RE vor Fürth kontrolliert wurde, dann stand der Zug 5 Minuten in Fürth, und sofort nach Abfahrt führt kehrte die Kontrolleurin zu einer Person zurück, die sie zuvor schon kontrolliert hatte, ließ sich noch einmal den Fahrausweise zeigen und kassierte den den ab (40 Euo), weil er nur Zone 100/200 hatte. Ich fand das arschlochmäßig, weil hätte die den Typen bei Einfahrt Fürth drauf hingewiesen, hätte der locker runter gehen und bis Erlangen zulösen können, so hingegen hat sie ihn bewusst ins Messer rennen lassen. Kundenservice sieht anders aus.

Gruß D. Vielberth
[www.gleistreff.de]
Alles ist wie immer, nur schlimmer... (Bernd das Brot)
Re: Fahrkartenkontrolle
28.01.2014 12:42
Zitat
Daniel Vielberth
Oder eine weitere Kontrolle, wo ich nur Zuschauer war, wo im RE vor Fürth kontrolliert wurde, dann stand der Zug 5 Minuten in Fürth, und sofort nach Abfahrt führt kehrte die Kontrolleurin zu einer Person zurück, die sie zuvor schon kontrolliert hatte, ließ sich noch einmal den Fahrausweise zeigen und kassierte den den ab (40 Euo), weil er nur Zone 100/200 hatte. Ich fand das arschlochmäßig, weil hätte die den Typen bei Einfahrt Fürth drauf hingewiesen, hätte der locker runter gehen und bis Erlangen zulösen können, so hingegen hat sie ihn bewusst ins Messer rennen lassen. Kundenservice sieht anders aus.

Naja, ich kenne genügend, die wissen, wann ungefähr die regulären Kontrollen in Zügen sind, und dann extra nur Fahrkarten für die halbe Strecke kaufen.

Aber in diesem Fall: wußte die Kontrolleurin, dass der Fahrgast nach Erlangen wollte? Ich vermute mal nein, sie hat ihn nur gesehen und sich daran erinnert, das er nur ein Zone 100/200 Ticket hat.
Und das man in dem RE automatisch nach Erlangen will gilt auch nicht, ich nutze ihn auch ab und zu nur von Nürnberg nach Fürth, wenn er da gerade abfahrbereit steht. Ist dann schneller als bis zur U-Bahn zu laufen.
Bekommen die Kontrolleure eigentlich eine Art "Provision"?
Was mir neuerdings aufgefallen ist, die S2 wird eigentlich jetzt TÄGLICH zwischen Dutzendteich und Hauptbahnhof kontrolliert zumindest wenn ich die benutze, dafür kommt auf der Ansbacher Strecke wenn ich sie nutze fast nie mehr eine Kontrolle nur im Nebenbähnchen nach Windsbach ab und an aber auch nicht häufig, und die Kontrolle im Nebenbähnchen ist meist in Uniform, die in der S2 ist IMMER Zivil!

Viele Grüße
Christian0911
(Mein YouTube-Kanal)
> Aber in diesem Fall: wußte die Kontrolleurin, dass der Fahrgast nach Erlangen wollte? Ich vermute mal nein, sie hat ihn nur
> gesehen und sich daran erinnert, das er nur ein Zone 100/200 Ticket hat.

Mag sein, sie konnte ihn aber die ganzen 5 Minuten Haltezeit in Fürth auch sehen. Das war damals Dosto unteres Deck, der Fahrgast saß an der letzten 4er Gruppe bevor die gläserne Trennwand zur Ausstiegstür kommt, und die Schaffnerin (ja ich weiß, das heißt offiziell anders, aber jeder weiß was gemeint ist) stand während des Haltes die ganze Zeit bei der Tür um nachher abzufertigen. Sie hätte ihn sowohl von Türvorraum, also auch vom Bahnsteig die ganze Zeit locker sehen und auch jederzeit ihn ansprechen können, dann sie konnte ja sehen, das er nach wie vor da saß, und sie hatte ihn ja unmittelbar bevor sie zu der Tür lief erst kontrolliert, und Zeit wäre damals gewesen, weil da baustellenbedingt grundsätzlich an die 5 Minuten in Fürth gestanden wurde. Und danach ist sie ja sofort auch ganz geziehlt auf ihn zurück, keinen andern im Abteil. Selbst der Fahrgast fragte sie verwundert, warum denn noch einmal, sie sei doch gerade schon dagewesen.

Von den ganzen Reaktionen des Mannes auch danach, bin ich mir sicher, dass der keine Betrugsabsichten hatte, sondern es wirklich Unwissenheit war. Das schützt zwar vor Strafe nicht, aber das war wirklich ein bewusstes ins Messer laufen lassen. Ich lege normal jeden gerne mildernde Umstände zugunsten, und gestehe Fehler zu, aber hier sehe ich leider keine Gründe.

Gruß D. Vielberth
[www.gleistreff.de]
Alles ist wie immer, nur schlimmer... (Bernd das Brot)
nvf
Re: Fahrkartenkontrolle
29.01.2014 08:43
Zitat
Daniel Vielberth
... Oder eine weitere Kontrolle, wo ich nur Zuschauer war, wo im RE vor Fürth kontrolliert wurde, dann stand der Zug 5 Minuten in Fürth, und sofort nach Abfahrt führt kehrte die Kontrolleurin zu einer Person zurück, die sie zuvor schon kontrolliert hatte, ließ sich noch einmal den Fahrausweise zeigen und kassierte den den ab (40 Euo), weil er nur Zone 100/200 hatte. Ich fand das arschlochmäßig, weil hätte die den Typen bei Einfahrt Fürth drauf hingewiesen, hätte der locker runter gehen und bis Erlangen zulösen können, so hingegen hat sie ihn bewusst ins Messer rennen lassen. Kundenservice sieht anders aus.

Du hast Recht, es gibt Kontrolleure, die verhalten sich richtig Ar...lochmäßig. Aber in diesem Falle halte ich das für eine Unterstellung und beruht lediglich auf Deinen Annahmen. Du kennst doch die wirklichen Umstände nicht. Ich habe durch Gespräche zwischen Fahrgästen schon mitgekommen, dass es welche gibt, die genau dieses Spiel machen: Fahrkarte für den ersten Teilabschnitt kaufen und sich in Zugbegleiter-Nähe hinsetzten. Woher weist Du, das es hier nicht so war ? Auch die Frage des Fahrgastes, warum nochmal, könnte auch ein Hinweis sein. Und was die KiN angeht: Vielleicht hat sie den Fahrgast erst beim Einsteigen wieder bewusst gesehen und sich gedacht: "Moment, den hatte ich doch gerade, der hat nur 100+200" ? So gesehen kannst Du nur aus der Beobachtung des Vorfalles, so wie Du es geschildert hast, nicht klar ableiten, wer sich hier daneben benommen hat. Wenn es aber so war, wie Du unterstellst, dann gebe ich Dir Recht. Dann hatte die Dame den Kunden vor Abfahrt darauf hinweisen können.

Ich hatte übrigens - auch noch zu DoSto- und Baiersdorfer-RE-Halt-Zeiten selbst so einen Fall: Wollte von Baiersdorf nach Nürnberg. Mein Abo ist für 400/410/420 und ich habe 3 Streifen dazu gestempelt. Als ich auf Höhe Bubenreuth kontrolliert wurde, zeigte ich nur mein Abo. Nach Erlangen kam der KiN wieder und sagte zu mir: Sie haben doch nur bis Erlangen. Er schaute recht überrascht, als ich dann meine Streifenkarte zückte. In Deinem Fall hätte es ja auch so sein können ...

Gruß,
Wolfgang
[www.nahverkehr-franken.de]
UHM
Re: Fahrkartenkontrolle
29.01.2014 11:54
Also ich weiß auch, daß es genug Leute gibt, die sich bewußt minderwertige Fahrkarten kaufen um dann bei einer Kontrolle sagen zu können, sie hätten sich nicht ausgekannt. Daß kann kein Kontrolleur einschätzen, ob es nicht tatsächlich Unwissenheit war. Und vielleicht ist dieser der Fahrgast auch schon bei einer früheren Fahrt schon einmal aufgefallen. Die Kontrolleure sind zwar nicht täglich auf den gleichen Zügen unterwegs, aber manche Leute fallen einem trotzdem immer wieder auf. Aber das weißt Du alles nicht, und wir hier auch nicht. Insofern kann man das nur zur Kenntnis nehmen. Aber man kann es nicht beurteilen.
Eine Tante von mir war in grauer Vorzeit tatsächlich einmal mit einem falschen VAG-Ticket unterwegs (VGN gab es damals noch nicht). Konsequenz war, daß sie zu einer Fahrkarten-Schulung in das VAG-Haus einbestellt wurde. (Wobei sie ja einiges außerhalb von Nürnberg wohnte und wenn es hoch kommt vielleicht 5 x im ganzen Leben mit der VAG unterwegs war, und dann dafür extra nach Nürnberg fahren mußte.) In dem Fall ziemlich sinnlos aber prinzipiell finde ich das von damals nicht verkehrt.

Tschö
UHM
UHM
Re: Fahrkartenkontrolle
29.01.2014 15:59
Aha. Wußte noch nicht, daß die VAG inzwischen auch bei der Deutschen Bahn kontrolliert ...

Tschö
UHM
OK, ein Restrisiko bleibt. Obwohl ich schon der Meinung bleibe, dass derjenige nicht wirklich so wirkte, als ob er betrügen wollte. Gut er bekam seine 40 Euro aufgebrummt,, wenn er wirklich so ein geschickter Schauspieler war, dann eben zurecht, mag sein.

Aber andererseits, ist doch gerade diese Einstellung: "Jeder Fahrgast ist ein Betrüger, und wir wollens ihm Beweisen" gerade die, wie sie einige nun auch auf den obigen Fall anwenden, doch letzlich auch genau die, die dafür sorgt, das man mache Fahrkartenprüfer so "liebt"?

Das es dann Fahrkartenprüfer gibt, die, wenn man sie mit guten Morgen grüßt, einen scharf ankucken, weil se glauben, man macht ein Ablenkungsmanöver damit sie auf der Fahrkarte was übersehen? Oder solche, die sich den Personalausweiß zeigen lassen,weil das Tagesticket +, was mit den ganzen Tag beim Radfahren in der Hosentasche hatte verknickt ist, und deswegen ja wohl ganz klar von nem anderem stammen muss, obwohl man verschwitzt und abgekämpft exakt neben seinen Drahtesel sitzt und sogar noch auf den zeigt mit den Worten, "für mich und mein Rad". Ich meine alles nicht verboten, aber auch nicht schön, mit einem Misstrauensvorschuss bedacht zu werden. Die werden alle ihren Grund haben, aber für die Mehrheit der ehrlichen Fahrgäste nicht schön.

Gruß D. Vielberth
[www.gleistreff.de]
Alles ist wie immer, nur schlimmer... (Bernd das Brot)
Hallo Daniel, Dein Satz, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, ist in dieser Allgemeinheit nicht zutreffend. Die große Mehrzahl der Straftaten ist nur vorsätzlich begehbar, das heißt, dass man sämtliche Tatbestandsmerkmale als solche kennt und bewusst erfüllt. Fehlt einem also bei der Beförderungserschleichung oder wie das sonst heißt, die Kenntnis, dass der Fahrausweis nicht ausreicht, so ist der Straftatbestand nicht erfüllt und damit eine strafrechtliche Sanktion nicht möglich. Deshalb bringt auch eine Anzeigeerstattung in solchen Fällen nichts und die VAG wird keine solche vornehmen.
Allerdings muss man die Behauptung des Fahrgastes zu seiner Unwissenheit nicht unbedingt glauben. Es kann Indizien geben, die gegen die Einlassung des Fahrgastes sprechen, z.B. vielfaches einschlägiges Auffallen. Angesichts der ausgesprochen unübersichtlichen Tarifgestaltung wird es die VAG da aber sehr schwer haben, plausibel zu machen, dass kein Irrtum vorliegt.

Strikt davon zu trennen ist die zivilrechtliche Seite: hier werden keine Strafen i. S. des Strafgesetzbuches verhängt, sondern ein "erhöhtes Fahrgeld" verlangt, das gemäß Allgemeiner Geschäftbedingungen eingefordert wird. Hier reicht Fahrlässigkeit aus, was bedeutet, dass der Fahrgast das Nichtausreichen der Fahrkarte, also seine Pflichtwidrigkeit, hätte erkennen können (z.B. durch genaues Lesen, notfalls Nachfragen). Aber auch hier ist natürlich auch zu berücksichtigen, ob der Fehler überhaupt erkennbar war (Problem der Unübersichtlichkeit).

Freundliche Grüße Hans Peter
Es gibt schon tatsächlich fiese Tricks. Ich erinnere mich zu meiner Schulzeit noch an eine Dame, die jeden Tag den gleichen Zug gefahren ist und sich nur jeder zweite Woche (oder dritte) eine Wochenkarte gekauft hat. Die meisten Schaffner haben das gar nicht bemerkt. Wurde sie drauf angesprochen, hat sie immer behauptet, sie hätte ja die richtige schon gekauft, nur hätte sie vergessen, die Karten auszutauschen und sie hätte die richtige zu Hause. In dem Fall war es ein Nachteil, dass in dem Zug oft die Schaffner gewechselt haben, sonst wäre denen das aufgefallen.

Teilweise kommt man sich als ehrlicher Fahrgast etwas ver***** vor (man bezahlt ja die Schwarzfahrer schließlich mit).
an Lebenskür

Ich habe das Wort Strafe nicht im juristischen Sinne gebraucht - nicht desto trotz - kann es bei 3 Mal erwischten Schwarzfahren eine Anklage und nen Prozess geben - ob der nun Zivilrechtlich oder strafrechtlich geführt wird, macht primär nicht den Unterschied - teuer wirds in jedem Fall, angenehm in keinem.

an UHM

Das mit dem Fahrkartenkurs finde ich interessant, sowas würde ich mir für die heutige Zeit auch mal wünschen - nicht etwa, weil ich Schwarzfahrer wäre - sondern weil trotz ehrlichen Bemühens ich die Fahrkartenstruktur der DB immer noch nicht wirklich begreife (VGN geht grad so, aber da hatten wir ja auch schon diverse Kombinations-Grenzfälle). Alles was über Länderticktes, SWT und QdL-Ticket hinaus geht, begreife ich in Punkten Preisbildung und Angebotstruktur nicht wirklich, wen es da mal nen Kurs gäbe würde ich den sogar freiwillig belegen.

Gruß D. Vielberth
[www.gleistreff.de]
Alles ist wie immer, nur schlimmer... (Bernd das Brot)
@Bahnfahrer83 wundert mich eigentlich, denn Wochenkarten sind ja soweit ich weiß nicht "nachreichbar" wie etwa ein JahresAbo und somit müsste in so einem Fall die 40,-Euro entrichtet werden und nicht nur das "Nachzeige"-Entgeld von 7 oder 10,- Euro oder wie viel das jetzt ist...

@Daniel geht das nicht nach Kilometern, wenn ich jetzt quasi eine Blankokarte für eine Richtung RE von Nürnberg nach Würzburg kaufe ist die doch auf jeden Fall deutlich teuerer als ein Bayern-Ticket, also denke ich das man den Preis da irgendwie in Kilometern berechnet, wie das allerdings genau von statten geht, kann ich natürlich auch nicht sagen...

Viele Grüße
Christian0911
(Mein YouTube-Kanal)
UHM
Re: Fahrkartenkontrolle
30.01.2014 02:23
Bis Mehdorn gab es bei der DB einen Preis, der alleinig von der zurückgelegten Entfernung (km) und dem gewählten Produkt abhing. Dabei mußte für IR und IC aber z.B. nur ein Pauschalzuschlag gezahlt werden, der nicht von der Entfernung abhing.
Unter Mehdorn wurde nun ein System eingeführt ähnlich wie es die Fluglinien bereits hatten. Dieses ist von der Relation ("Korridorverbindung") und dem Produkt abhängig. Stärker nachgefragte Städteverbindungen sind teuerer und andere nicht ganz so teuer. Dazu kam dann noch das Rabattsystem mit den Bahncards und den Sparpreisen, damit man wieder zu halbwegs normalen Preisen fahren kann. Insofern kann man nicht mehr pauschal einen Preis berechnen wenn man nicht den Korridor-Preis kennt.

Tschö
UHM
Zitat
Christian0911
@Bahnfahrer83 wundert mich eigentlich, denn Wochenkarten sind ja soweit ich weiß nicht "nachreichbar" wie etwa ein JahresAbo und somit müsste in so einem Fall die 40,-Euro entrichtet werden und nicht nur das "Nachzeige"-Entgeld von 7 oder 10,- Euro oder wie viel das jetzt ist...

@Christian0911 Naja, die Schaffner haben's ihr halt geglaubt ...
Zitat
Christian0911
[...]wundert mich eigentlich, denn Wochenkarten sind ja soweit ich weiß nicht "nachreichbar" wie etwa ein JahresAbo und somit müsste in so einem Fall die 40,-Euro entrichtet werden [...]

Doch, es sind prinzipiell alle Zeitkarten nachreichbar. Es ist nämlich auf jedem Ticket das Kaufdatum aufgedruckt, sodass man zweifelsfrei nachweisen kann, dass man das Ticket tatsächlich bereits vorher besessen hat. Der beschriebene "Trick" funktioniert daher wirklich nur, wenn der Kontrolleur die Geschichte an Ort und Stelle glaubt und kein "Nachreichen" verlangt. Die "Erfolgsaussichten" sind daher meiner Meinung nach für die meisten Personengruppen eher gering.
nvf
Re: Fahrkartenkontrolle
30.01.2014 23:12
Zitat
U-Bahn-User
Zitat
Christian0911
[...]wundert mich eigentlich, denn Wochenkarten sind ja soweit ich weiß nicht "nachreichbar" wie etwa ein JahresAbo und somit müsste in so einem Fall die 40,-Euro entrichtet werden [...]

Doch, es sind prinzipiell alle Zeitkarten nachreichbar. Es ist nämlich auf jedem Ticket das Kaufdatum aufgedruckt, sodass man zweifelsfrei nachweisen kann, dass man das Ticket tatsächlich bereits vorher besessen hat. Der beschriebene "Trick" funktioniert daher wirklich nur, wenn der Kontrolleur die Geschichte an Ort und Stelle glaubt und kein "Nachreichen" verlangt. Die "Erfolgsaussichten" sind daher meiner Meinung nach für die meisten Personengruppen eher gering.

Das ist nicht ganz richtig.
Es sind nur personalisierte Zeitkarten nachreichbar. Ansonsten könnte ja zum Zeitpunkt der Kontrolle jemand anderes mit der Karte gefahren sein.

Gruß,
Wolfgang
[www.nahverkehr-franken.de]
@nvf das versuchte ich damit auch auszudrücken ;)

Eine MobiKarte könnte man nicht nachreichen, ein JahresAbo hingegen schon, die Bearbeitungsgebühr wird beim Nachreichen natürlich fällig, da führt kein Weg vorbei, aber das ist immernoch besser als 40,- Euro.

Viele Grüße
Christian0911
(Mein YouTube-Kanal)
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