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Aktuelle Pressemeldungen aus dem Raum N-FÜ-ER
geschrieben von Bahnbus 
Man merkt das Wahlkampf ist, da derzeit wieder viel ÖPNV zur Diskussion gebracht wird, das 99% der Dinge dann wieder in der Schublade landen sollte auch klar sein...

Viele Grüße
Christian0911
(Mein YouTube-Kanal)
Zitat
marco2206
Und was hat da jetzt Neuhof damit zu tun?

Das steht im verlinkten Artikel. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil:

>> Auf einer Verkehrskonferenz, die am Dienstag in Adelsdorf bei Neuhof an der Zenn stattgefunden hat und bei der Bayerns Verkehrsminister Hans Reichhart (CSU) anwesend war, hofften Vertreter der Kommunen auf Antworten. <<
Zitat
Manfred Erlg
Zitat
marco2206
Und was hat da jetzt Neuhof damit zu tun?

Das steht im verlinkten Artikel. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil:

>> Auf einer Verkehrskonferenz, die am Dienstag in Adelsdorf bei Neuhof an der Zenn stattgefunden hat und bei der Bayerns Verkehrsminister Hans Reichhart (CSU) anwesend war, hofften Vertreter der Kommunen auf Antworten. <<

Entschuldigung! Ich hatte jetzt nur das gelesen, was hier im Forum stand.

In Adelsdorf? Na dann kann das eigentlich nur im Zenntaler Hof stattgefunden haben.
Personen im Gleisbereich: U1 stand still

Mitten im Feierabendverkehr fuhren zeitweise keine Züge mehr - 24.01.2020 18:18 Uhr

NÜRNBERG - Weil sich vier Personen im Gleisbereich aufhielten, wurde der U-Bahnverkehr auf dem Abschnitt der U-Bahn-Linie U1 zwischen Bauernfeindstraße und Hauptbahnhof am späten Freitagnachmittag vorübergehend unterbrochen.
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Gegen 17.10 Uhr erfuhr die VAG von vier Personen die sich im Gleisbereich und offenbar auch im Tunnel der U-Bahn aufhielten. Aus Sicherheitsgründen musste der U-Bahnverkehr unterbrochen werden - mitten im Feierabendverkehr.

Zwischen Bauernfeindstraße und Hauptbahnhof verkehrten für etwa 30 Minuten keine Züge mehr. Der Polizei gelang es, eine der Personen festzunehmen, die drei anderen konnten zunächst fliehen. Warum das Quartett auf die Gleise sprang, ist unklar. Um 17.42 Uhr konnte die VAG die Strecke wieder freigeben, seither fährt die U1 wieder.

Quelle: [www.nordbayern.de]
am 24.01.2020 // 16:00 Uhr

Vielleicht "Sprayer". Auf jedenfall sehr leichtsinnig und kann durchaus "Gefährlicher Eingriff in den Schienenverkehr" sein.
Die UBahn war gegen 15:30 richtig voll deswegen, weil Züge verspätet waren. War nicht schön.



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 25.01.2020 14:25 von katie32.
Zitat
katie32
Die UBahn war gegen 15:30 richtig voll deswegen, weil Züge verspätet waren. War nicht schön.

Die Sperre war zwischen 17 und 18 Uhr, das kann also nicht der Grund gewesen sein wen bereits um 15:30 die Züge richtig voll waren.
Um 19 Uhr gab es dann die nächste Sperre wegen einem Polizeieinsatz an der Frankenstraße, aber dazu habe ich nichts näheres gefunden.

Wollte die VAG eigentlich nicht mal die Lautsprecheranlagen an den Bahnhöfen "modernisieren", damit sie besser verständlich sind? Die Durchsagen am Freitag Abend auf der U1 am Hauptbahnhof waren jedenfalls überhaupt nicht zu verstehen.
Geht mal wieder um die Reaktivierung der Strecke Nürnberg-Nordost - Fürth Hbf.

Prüfung Reaktivierung N-Nordost - Fürth Hbf
Hoffentlich nimmt niemand das Wort "Reaktivierung" zu wörtlich!

Auf der Strecke Nürnberg-Nordost nach Fürth hat es leider nie einen Personenverkehr gegeben. Das war immer nur ein Teil der Güter-Ringbahn. Den es meines Wissens nicht mehr gibt.

Freilich wäre es auch gut, Güterstrecken zu reaktivieren. Aber hier geht es um Personenverkehr.

Die SPD hat übrigens beantragt, notfalls einen "Express"-Personenzug ohne Halt zwischen Fürth und Nordostbahnhof einzurichten. Hintergrund ist wohl, dass der BEG-Gutachter auf horrende Kosten für die Einrichtung von Zwischenhalten gekommen ist und deshalb meint, das würde sich nicht rechnen

Aber ob sich die Idee dann ohne Zwischenhalt rechnen würde, wage ich zu bezweifeln. Von Fürth mindestens bis Heroldsberg oder Eschenau? Gibt es da so viel Potential?

Die Idee ist ja gerade, den Norden Nürnberg mit neuen Haltepunkten besser zu erschließen.
Hallo HansL,

da wäre ich nicht so sicher, es gab schließlich mal die Bahnhöfe/Haltepunkte Nürnberg-Nord an der Rollnerstraße, wo auch heute noch eine Kreuzung möglich ist und Nürnberg-Nordwest an der Bielefelder Straße, mit Bahnsteigen.

Bevor man lange immer wieder neue Überlegungen, Untersuchungen und Berechnungen in Auftrag gibt, einfach mal einen durchgehenden Versuchsbetrieb mit Fahrgästen, über etwa zwei Jahre, durchführen.

Die Fahrzeuge sind ja da, die Signale in Fürth an der Einfahrt und in Nordost auch - und dazwischen kann halt vorerst nur immer ein Zug auf dem Abschnitt von Fürth bis Nürnberg-Nordost unterwegs sein!

Aber die Hürden gleich auf Elektrifizierung, Schallschutzwände und evtl. sofort neue Haltepunkte ins Spiel bringen hilft niemandem und auch nicht der Gräfenbergbahn!

Nach oder schon während eines Probebetriebs könnte man ja, zu Hirnen und Bauen beginnen, wenn genügend Fahrgäste dort unterwegs sind.

Gruß



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 29.01.2020 11:03 von elixir.
Hoffen wir, dass die Neufassung des Finanzierungsgesetzes heute beschlossen wird:

[www.nordbayern.de]

Dann könnte auch die Tram durch die Sebalder Altstadt kommen. Mehr als die Hälfte auf eigener Trasse, das müsste doch machbar sein.
Die Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) steht morgen um 11:30 Uhr auf der Agenda. Neben dem Gesetzentwurf der Bundesregierung wird auch ein weitergehender Gesetzentwurf der Grünen (z.B. Förderung von Radwegen, Busspuren und ÖPNV-Fahrzeugen durch den Bund) beraten:

a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes
Drucksache 19/15621
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (15. Ausschuss)
Drucksache 19/…
– Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
Drucksache 19/…

dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/156/1915621.pdf

>> Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes

A. Problem und Ziel: Die seit 1. Januar 1971 im Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) zur Verfügung stehenden Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden wurden mit der Föderalismusreform I teilweise entflochten. Gemäß Artikel 125c Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) gelten die für die besonderen Programme nach § 6 Absatz 1 GVFG geschaffenen Regelungen fort. Entsprechend führt der Bund das GVFG-Bundesprogramm zur Förderung von Bau und Ausbau des schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) mit einem jährlichen Volumen von 332,567 Millionen Euro fort, genauso wie das Forschungsprogramm mit 4,167 Millionen Euro jährlich.

Im Koalitionsvertrag vom 12. März 2018 ist dargelegt, dass die Investitionsmittel des GVFG in den Jahren 2020 und 2021 zusammen um 1,0 Milliarden Euro steigen sollen (kumulierter Erhöhungsbetrag in beiden Jahren) und ab dem Jahr 2021 dann 1,0 Milliarden Euro jährlich betragen (Jahresgesamtbetrag). Im Jahr 2025 sollen die Bundesfinanzhilfen auf Grundlage der Beschlüsse des Klimakabinetts zum Klimaschutzprogramm 2030 dann für die Infrastrukturfinanzierung 2,0 Milliarden Euro betragen. Ab dem Jahr 2026 wird dieser Betrag jährlich um 1,8 Prozent dynamisiert.

Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 104b, 104c, 104d, 125c, 143e) vom 28. März 2019 ist die in Artikel 125c GG enthaltene Regelung, dass das GVFG erst ab dem 1. Januar 2025 geändert werden kann, aufgehoben worden. Dadurch ist die erforderliche Änderung des GVFG als Bundesgesetz möglich.

B: Lösung: Zur Aufstockung der langjährigen Finanzierungspartnerschaft von Bund und Ländern in diesem Bereich ist die Anpassung des GVFG erforderlich. Mit diesem Gesetz zur Änderung des GVFG wird klargestellt, dass das GVFG-Bundesprogramm, grundsätzlich unter Fortgeltung der geltenden Regelungen, fortgeführt wird.

Gleichzeitig erfolgt eine Rechtsbereinigung. Die seit der Föderalismusreform I nicht mehr geltenden Regelungen werden gestrichen. Darüber hinaus werden neue Fördertatbestände aufgeführt und unterschiedliche Fördersätze vorgesehen. Um kurz- und mittelfristige Ziele des Klimaschutzes zu erreichen, werden zusätzliche Fördervorhaben aufgenommen.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand: Mit dem Gesetz ergeben sich für den Bund Aufwendungen für die erhöhte Dotierung aus Mitteln des Bundeshaushalts in Höhe von 332,567 Millionen Euro im Jahr 2020 (Jahresgesamtbetrag 665,134 Millionen Euro) und in Höhe von 667,433 Millionen Euro jährlich für die Jahre 2021 bis 2024 (Jahresgesamtbetrag jeweils 1,0 Milliarden Euro). Ab dem Jahr 2025 betragen die Finanzhilfen für die
Infrastrukturfinanzierung insgesamt 2,0 Milliarden Euro. Ab dem Jahr 2026 werden die Finanzhilfen jedes Jahr um 1,8 Prozent dynamisiert.

Für Länder und Kommunen entstehen keine finanziellen Aufwendungen. Ihnen fließt vielmehr ein erheblicher Teil der Mittel zu. <<


b) Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (1. VerkehrswendeG-ÄndG-GVFG)
Drucksache 19/2695
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (15. Ausschuss)
Drucksache 19/…

dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/026/1902695.pdf

>> Gesetzentwurf der Abgeordneten Stefan Gelbhaar, [...] und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes
(1. VerkehrswendeG-ÄndG-GVFG)

A. Problem: Eine konsequente Umgestaltung der Verkehrsstruktur ist angesichts von Klimaschutz,
Verkehrssicherheit und der zunehmenden Verdichtung in den Städten,
aber auch zur Sicherung eines Mobilitätsangebotes für alle in den ländlichen Räumen
dringend geboten. Autoverkehr verursacht Umwelt- und Gesundheitsbelastungen
durch Feinstaub, Stickoxide, CO2-Ausstoß und Verkehrslärm. Jährlich
gibt es über 3 000 Verkehrstote und knapp 400 000 Verunglückte. Zu etwa
85 Prozent werden die Unfälle durch Kraftfahrzeuge verursacht. Für zu Fuß Gehende
und insbesondere für Fahrradfahrende gibt es zu wenig Platz im öffentlichen
Raum. Die umwelt- und sozialverträglichen unmotorisierten bzw. öffentlichen
Verkehrsmittel müssen deutlich stärker Vorrang erhalten – auch in der Bundesförderung
von Verkehrsmaßnahmen.

Ein notwendiger Schritt in diese Richtung ist die grundsätzliche Umgestaltung der
Förderungsmaßnahmen nach dem Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung
der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
– GVFG). Das GVFG wird in seiner aktuellen Form den Anforderungen
an eine Förderung moderner und klimaschützender Mobilität nicht gerecht.

Während im öffentlichen Nahverkehr ein Sanierungsbedarf in Milliardenhöhe besteht,
sind mit Mitteln des GFVG-Bundesprogramms lediglich Neubaumaßnahmen
und -anschaffungen förderfähig. Projekte müssen ein Mindestfördervolumen
von 50 Millionen Euro überschreiten. Dies bevorzugt durch einen Mindesteigenanteil
von 40 Prozent sowie zusätzliche Planungskosten große Kommunen und
benachteiligt kleine und finanzschwache Gemeinden. Zudem setzt es Anreize,
Projektkosten über diese Schwelle zu heben.

Zusätzlich setzt die Projektbewertung mit dem Fokus auf den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit
und Sparsamkeit falsche Schwerpunkte. Umweltverträglichkeit und
Nachhaltigkeit bleiben außen vor. Das eigentliche Ziel – möglichst umweltverträglich,
sicher, bequem, schnell und günstig, möglichst vielen Menschen Mobilität
zu ermöglichen –, das häufig auch durch Akkumulation kleinerer Einzelmaßnahmen
erreicht werden könnte, ist damit nicht erfassbar.

In der derzeitigen Fassung des GVFG werden noch immer Schienenfahrzeuge,
die auf Straßen und nicht auf gesondertem Gleiskörper geführt werden, ausgeschlossen.
Im Zusammenhang mit zunehmenden Platzkonkurrenzen in sich zunehmend
verdichtenden Innenstädten stellt dies einen starken Eingriff in die stadtplanerischen
Prioritäten von Kommunen dar.

Zur Stärkung des Umweltverbundes ist es überfällig, Projekte, die die Verkehrswende
in Städten voranbringen und den ÖPNV entlasten oder ergänzen, wie insbesondere
Radverkehrsprojekte, in die Förderung des GVFG einzubeziehen.

B. Lösung: Das GVFG wird an mehreren Stellen geändert und aktualisiert. Künftig werden
neben Bau und Ausbau auch Planung und Erhalt von Verkehrsmaßnahmen gefördert.
Die Mindestfördersumme wird auf 10 Millionen Euro abgesenkt, wobei
Sammelvereinbarungen für mehrere gemeinsame Maßnahmen ermöglicht werden.
Neu in den Förderkatalog werden Maßnahmen zur Stärkung des Radverkehrs
und der Verkehrssicherheit aufgenommen, Straßenförderungen hingegen sind
nicht mehr im Katalog enthalten. Im Bereich des ÖPNV wird das Erfordernis einer
eigenen Trasse gestrichen. Die Bewertung von Maßnahmen allein nach Wirtschaftlichkeit
und Sparsamkeit wird beendet, künftig sind auch Nachhaltigkeit
und Umwelt- und Klimaschutz zu betrachten. <<


Der Verkehrsausschuss des Bundestages hat sich am 23. Januar mit dem Thema beschäftigt (keine Meldung dazu gefunden).

Nachtrag (30. Januar 11:00 Uhr):

Der Ausschuss hat sich gestern Abend erneut mit dem Thema beschäftigt. Hier ist die Beschlussempfehlung mit der Ablehnung des Gesetzentwurfs der Grünen und der Empfehlung zur Annahme des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung mit Änderungswünschen für einzelne Punkte (auch grüner Punkte).

dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/169/1916908.pdf



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 30.01.2020 11:01 von Manfred Erlg.
Zitat
elixir
Hallo HansL,

da wäre ich nicht so sicher, es gab schließlich mal die Bahnhöfe/Haltepunkte Nürnberg-Nord an der Rollnerstraße, wo auch heute noch eine Kreuzung möglich ist und Nürnberg-Nordwest an der Bielefelder Straße, mit Bahnsteigen.

Bevor man lange immer wieder neue Überlegungen, Untersuchungen und Berechnungen in Auftrag gibt, einfach mal einen durchgehenden Versuchsbetrieb mit Fahrgästen, über etwa zwei Jahre, durchführen.

Die Fahrzeuge sind ja da, die Signale in Fürth an der Einfahrt und in Nordost auch - und dazwischen kann halt vorerst nur immer ein Zug auf dem Abschnitt von Fürth bis Nürnberg-Nordost unterwegs sein!

Aber die Hürden gleich auf Elektrifizierung, Schallschutzwände und evtl. sofort neue Haltepunkte ins Spiel bringen hilft niemandem und auch nicht der Gräfenbergbahn!

Nach oder schon während eines Probebetriebs könnte man ja, zu Hirnen und Bauen beginnen, wenn genügend Fahrgäste dort unterwegs sind.

Gruß

Hallo!

Es gab keinen Personenverkehr auf dem nördlichen Güterring und somit auch keine Bahnsteige. Egal ob am Nordwestbahnhof, Nordbahnhof oder an der Rollnerstrasse.

Grüße
Zitat
HansL
Hoffentlich nimmt niemand das Wort "Reaktivierung" zu wörtlich!

Auf der Strecke Nürnberg-Nordost nach Fürth hat es leider nie einen Personenverkehr gegeben. Das war immer nur ein Teil der Güter-Ringbahn. Den es meines Wissens nicht mehr gibt.

Freilich wäre es auch gut, Güterstrecken zu reaktivieren. Aber hier geht es um Personenverkehr.

@ alle, die sich diesbezüglich fachlich auskennen! :

Da sich diese Strecke ja im betriebsbereiten Zustand befindet (s. dazu auch elixir's Ausführung im Folgebeitrag), die Strecke also zu keiner Zeit "deaktiviert" wurde, stünde hier ja keine "Reaktivierung" (nicht - mehr - betriebsbereiter Strecke) an, sondern lediglich die Änderung der betrieblichen Nutzung.
Würde dem irgendetwas im Wege stehen, um zumindest das im folgenden Beschriebene umsetzen zu können? Wenn ja, was?
Die Strecke ist ja augenscheinlich mit den für diese "Interimslösung" angezeigten Fz betriebssicher befahrbar.

Zitat
HansL
Die SPD hat übrigens beantragt, notfalls einen "Express"-Personenzug ohne Halt zwischen Fürth und Nordostbahnhof einzurichten. Hintergrund ist wohl, dass der BEG-Gutachter auf horrende Kosten für die Einrichtung von Zwischenhalten gekommen ist und deshalb meint, das würde sich nicht rechnen

Aber ob sich die Idee dann ohne Zwischenhalt rechnen würde, wage ich zu bezweifeln. Von Fürth mindestens bis Heroldsberg oder Eschenau? Gibt es da so viel Potential?

Die Idee ist ja gerade, den Norden Nürnberg mit neuen Haltepunkten besser zu erschließen.

Diese Bedenken bzgl. der Wirtschaftlichkeit teile ich ad hoc. Meine Ausführungen beziehen sich zunächst ausschließlich auf das - quasi "aufwandsarm" - technisch Machbare und Zulässige.
Die Sinnhaftigkeit und damit auch die tatsächliche Umsetzungswahrscheinlichkeit ist hier wohl besser im Kontext der Zeitschiene für das Szenario in diesem Gesamtbereich "N-NW" zu diskutieren - da ja bekanntlich fast alles mit fast allem zusammenhängt ... (*)
S. dazu mehr unter: [www.bahninfo-forum.de]

So komme ich zu meinem Arbeitstitel "Interimslösung mit aktiven Zukunftsaussichten und Zukunftsfähigkeit".

Schönen Abend!
sb

(*) - bitte nicht lesen! Im Sinne der formalen mathematischen Logik bezeichnet der Begriff "fast alle" eine Menge, die "alle außer einer höchstens abzählbar unendlichen Teilmenge" umfaßt.
*** DECKUNG, STRIBEL ! ***
Zitat
401/402
Hallo!

Es gab keinen Personenverkehr auf dem nördlichen Güterring und somit auch keine Bahnsteige. Egal ob am Nordwestbahnhof, Nordbahnhof oder an der Rollnerstrasse.

Grüße


Ich fuhr mit der FME in den letzten Jahren mehrmals vom Nordostbahnhof über Fürth, in mit Personen besetzten Sonderzügen!

Genau diese Betriebsart liese sich mit geringem Aufwand für einen Probebetrieb über einen längeren Zeitraum auch anwenden - wenn man nur wollte.

Ich habe nicht behauptet, dass dort feste Bahnsteigkanten oder gar 76-cm-Bahnsteige waren, sondern die zu jener Zeit, so um 1960 herum, üblichen Erd-Bahnsteige und regelmäßigen Personenverkehr habe ich als Kind damals nicht gesehen - aber um das ging es in meiner Antwort auch gar nicht.

Die ich mit eigenen Augen gesehen und auch fotografiert habe, nur sind diese Dias leider nicht mehr auffindbar, bzw. von mir nicht ordentlich archiviert worden!
Ich habe beim gestrigen Beitrag nach die Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (mit Änderungen zum Gesetzentwurf) ergänzt.

-----------------------------

Die Aussprache im Bundestag wird hier live übertragen.

Link zur Seite zum Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz:

[www.bundestag.de]
Heute im Verkehrsausschuss: Es wurde beschlossen, einen neuen Anlauf mit einer "ligth"-Version zu machen.

Es sollen zunächst erst mal die vorhandenen Gleisanlagen ohne weiteren Ausbau genutzt werden und es soll nur zwei Haltepunkte auf der Strecke geben: Rollnerstraße und Nordbahnhof (oder Nordwestbahnhof, da kannten sich wohl die Stadträte selbst nicht so ganz aus).

Wie auch immer, die Stadt rechnet sich Chancen aus, so zumindest mal "einen Fuß in die Türe zu bekommen. Wenn Leute mitfahren, kann man immer noch ausbauen.

Die Durchbindung nach Cadolzburg und / oder Markt Erlbach ist jetzt auch vorerst nicht mehr vorgesehen.
Im Jahr 2020 jährt sich zum 35. Mal das Bestehen des Vereins. Dies möchten wir mit Ihnen gemeinsam feiern. Zwar ist das endgültige Programm hierzu noch nicht fertig, aber es wird eine Feierlichkeit mit Bewirtung auf unserem Vereinsgelände geben. Ebenso eine Ausstellung unserer Fahrzeuge und Führungen über das Gelände. Führerstandsmitfahrten auf der Dampflok und

Pendelzüge mit Diesellok V 60 11011 von Fürth Hbf auf unser Gelände am Nordostbahnhof sind auch geplant.
Zitat
HansL
Fürth will jetzt auch:

[www.nordbayern.de]

Ich frage mich, ob man eine einigermaßen geschickte Umsteigeverbindung zwischen der Ringbahnbrücke und der U-Bahn bei Muggenhof und der Tram (irgendwann: StUB) bei Thon hinbekommen würde mit Bahnsteigen auf den jeweiligen Brücken und guten Fußwegen...
Herrmann will ICE halt in Ansbach.

[www.nordbayern.de]

ich bin gespannt, welcher ICE da halten soll :D
Schiene gebrochen: Auf der U1 kommt es zu Verzögerungen

.. Laut einer Sprecherin der VAG ist der Schaden so ungewöhnlich, dass erst Ersatzteile beschafft werden müssen. Deshalb wird die Reparatur erst in der Nacht von Montag auf Dienstag erfolgen. ...

[www.nordbayern.de]
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