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Busbetriebshof Forchheim
geschrieben von Trainspotter_Oberfranken 
Hallo :)
Hätte mal ne Frage:)
Der Busbetriebshof von DB Regiobus Bayern/OVF am "Güterbahnhof Forchheim" wo die Iveco Crossway LE und die Evobus Mercedes-Benz Citaro C2 abgestellt werden. Darf man da eventuell zum Bus- und Trainspotten hinein? Das frage ich mich schon seit langer Zeit aber finde es nicht heraus :( Wäre spitze wenn ihr helfen könntet :)
Wüsste nicht wer oder was einen Fußgänger da aufhalten sollte. Is ja kein abgesperrtes Betriebsgelände.
Zitat
E-Lok
Wüsste nicht wer oder was einen Fußgänger da aufhalten sollte. Is ja kein abgesperrtes Betriebsgelände.

vielleicht das Schild "DB Gelände" am Eingang?

Grüßle,
der Werkstattmeister
Richtig das heißt die DB (oder Frankenbus) hätte dort Hausrecht, das ungefragte Betreten des Geländes könnte also ggf. als Hausfriedensbruch ausgelegt werden schlimmsten falls...

Viele Grüße
Christian0911
(Mein YouTube-Kanal)
Schade :( Trotzdem danke :) Aber wisst ihr wo man da nachfrägt?



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 12.04.2016 17:15 von Trainspotter_Oberfranken.
Ich würde es mal hier versuchen, aber ohne Gewähr: [www.ovf.de]

Viele Grüße
Christian0911
(Mein YouTube-Kanal)
Ja also wer Fotos machen will und keine Scheiße dabei baut, sich aber von dem läppischen 50 Jahr alten Schild "DB-Gelände" davon abhalten lässt, offenes Gelände zu betreten, hats meiner Ansicht nach nicht verdient dort Fotos zu machen. Muss jeder selber wissen was er macht...
Ich erlaube mir mal Paragraphenreiter zu spielen

Zitat

Im Interesse der Sicherheit des Bahnbetriebes wie auch der Benutzer stellt die EBO für das Verhalten auf Bahnanlagen besondere Regeln auf. Verstöße dagegen sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 64b EBO und werden im Bereich der Eisenbahnen des Bundes von der nach § 3, § 13 des Bundespolizeigesetzes (BPolG) zuständigen Bundespolizei mit einem Verwarnungsgeld oder mit einem Bußgeld belegt. Insbesondere handelt ordnungswidrig, wer ohne Befugnis und ohne ein besonderes Nutzungsverhältnis eine Bahnanlage betritt oder benutzt, die nicht dem allgemeinen Verkehrsgebrauch dient,
sich innerhalb der Gleise aufhält, es sei denn, es ist zur Erfüllung amtlicher Aufgaben notwendig oder es besteht ein Nutzungsverhältnis, eine Schranke oder eine sonstige Sicherungseinrichtung unerlaubt öffnet, ein Fahrthindernis bereitet oder eine andere betriebsstörende oder betriebsgefährdende Handlung vornimmt.

Auf Bahnanlagen Nichtbundeseigener Eisenbahnen trägt in der Regel der Eisenbahnbetriebsleiter für Ordnung und Sicherheit die Verantwortung. Für polizeiliche Aufgaben (u. a. Aufnahme von Personalien, Befragung, Entfernung von Personen von Bahnanlagen etc.) ist dort die Polizei des Landes zuständig.

Viele Grüße
Christian0911
(Mein YouTube-Kanal)



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 12.04.2016 21:34 von Christian0911.
Zitat
E-Lok
Ja also wer Fotos machen will und keine Scheiße dabei baut, sich aber von dem läppischen 50 Jahr alten Schild "DB-Gelände" davon abhalten lässt, offenes Gelände zu betreten, hats meiner Ansicht nach nicht verdient dort Fotos zu machen. Muss jeder selber wissen was er macht...

Super!
Das ist genau die Einstellung die auf kurz oder lang dazu führt, dass es für die "ehrlichen" Fotografen immer schwieriger wird. Leuten mit dieser Einstellung ist es ja auch zu Verdanken, dass viele Betriebe die früher Fotografen gegenüber offen waren heute verschlossen sind bzw. man erst umständlich Genehmigungen beantragen muss.


Grüßle,
der Werkstattmeister
Mag ja alles sein, wenn ich in Nürnberg ins neue Bw will um Fotos zu machen, da muss ich durch ne Schranke usw., betrete Bahngelände. Aber in FO wo dort ne Spedition ne LKW-Waschanlage betreibt und nebenan sind die Busse abgestellt, die Trainspotter_Oberfranken gerne fotografieren möchte, nicht besprayen, da trifft die Regelung aus der EBO meiner Ansicht nach nicht zu. War da auch schon drin um bei der Spedition Umzugskartons zu holen. Ich spazier bei nächster Gelegenheit einfach mal da vorbei und schau mich mal um. Mal sehn was passiert... Knast?! ;-) :-D
Bahngelände ist Bahngelände egal ob in Forchheim, in Nürnberg Langwasser oder sonst wo....

Viele Grüße
Christian0911
(Mein YouTube-Kanal)
Ich denke das ist ne Frage der Verhältnissmäßigkeit.

Wenn du da rein gehst mit Stativ und ein Bus nach dem anderen Fotografierst könnte es probleme geben.

Wenn du rein gehst und den ersten den du siehst fragst ob das okay ist oder an wenn du dich wenden sollst wird es denke ich keine probleme geben...

______________________________

Pro S-Bahn Cadolzburg - Fürth - Nbg Nordost - Gräfenberg
Ich frag einfach direkt mal bei OVF :)
Mein Antrag wurde leider abgelehnt :(
Kann man das Areal nicht von einer benachbarten Brücke aus einsehen und knipsen? Mir war so.

Gruß D. Vielberth
[www.gleistreff.de]
Alles ist wie immer, nur schlimmer... (Bernd das Brot)
Zitat
Trainspotter_Oberfranken
Mein Antrag wurde leider abgelehnt :(

Äh, Ätsch! Sorry, aber was solln die auch sagen?! "Ja gerne dürfen sie da drin fotografieren, dabei dumm umknicken und uns auf Schadenersatz verklagen." Wären ja schön blöd. Frechheit siegt.
Zitat
E-Lok
Zitat
Trainspotter_Oberfranken
Mein Antrag wurde leider abgelehnt :(

Äh, Ätsch! Sorry, aber was solln die auch sagen?! "Ja gerne dürfen sie da drin fotografieren, dabei dumm umknicken und uns auf Schadenersatz verklagen." Wären ja schön blöd. Frechheit siegt.

Klasse Einstellung !

Gruß,
Wolfgang
[www.nahverkehr-franken.de]
an Trainspotter_Oberfranken

Kopf hoch, dran bleiben.

Manche Orte muss man es sehr lange versuchen, bis man doch noch die Chance bekommt, legal dort Bilder schießen zu dürfen. Bei mir war das z.B. der RBF wo ich sehr lange drauf warten musste, bis ich dann mal dorthin versetzt wurde, und dadurch an die Leute kam, die mir die Genehmigung erteilt haben, bzw. die Bilder vor Veröffentlichung durchgesehen und für in Ordnung befunden haben. Dagegen warte ich z.B. auch schon seit Jahren auf eine Gelegenheit, die S-Bahn-Werkstatt Gostenhof besichtigen und ablichten zu können, dort kenne ich keinen Ansprechpartner persönlich und muss folglich schlicht auf Tage der offenen Tür warten, irgendwann wird schon mal einer sein.

Und - es kann auch immer Türen geben, die einen dauerhaft verschlossen bleiben, damit muss man leben. Auch ich habe ein VU (keines der oben genannten) bei dem ich mich mal in Ungnade gebracht habe, wo ich weiß, das ich wohl nie wieder eine Fotogehmigung kriege, und deswegen ausschließlich veraltete Bilder habe (zugegeben habe ich es nun auch schon paar Jahre nimmer probiert, eine zu bekommen, weil ich inzwischen überzeugt bin, das ich da wohl einen lebenslangen Sperrvermerk gekriegt habe) . Die Fehler der Vergangenheit kann man eben nicht rückgängig machen, auch wenn ich mich jetzt um ausgewogenere Berichterstattung bezüglich dieses VU bemühe. Aus diesem Wissen heraus würde ich aus heutiger Sicht dazu raten, sich nicht mit VU's anzulegen, deswegen lieber klein bei geben, deswegen würde ich den "Rat" von User "E-Lok" nicht befolgen, mit den Kopf durch die Wand zu gehen, sondern lieber weiter an einer einvernehmlichen Lösung suchen, bevor man sich gänzlich in Ungnade setzt.

Wenn in deinem Fall der OVF Gründe genannt hat, kannst du ja schauen, was erforderlich ist, damit diese Gründe wegfallen: Vielleicht haben sie es mit Verweis auf die bald dort befindliche Baustelle abgelehnt - die Baustelle gibt es nicht ewig. Vielleicht mit Bezug auf die Stolperfallen - auch der holprigste Straßenbelag wird irgendwann erneuert. Oder vielleicht wollen sie schlicht, das niemand dort unbegleitet hingeht, da könnte helfen, das du einen Busfahrer deiner Wahl versuchst als deinen Fürsprecher und Führer für dort zu gewinnen. Oder andere Zeit: Statt einer allgemeinen Fotogenehmigung eine anlassbezogene für einen bestimmten Termin. und wenn alles nichts bringt, kannst du dich immer noch auf den öffentlichen Bürgersteig gegenüber der Ausfahrt postieren, und dort knipsen, wo es eh jeder darf.

Gruß D. Vielberth
[www.gleistreff.de]
Alles ist wie immer, nur schlimmer... (Bernd das Brot)
Gründe haben die mir keine genannt. Nur das es an jedem ihrer Betriebsstellen verboten seie und sie keine Ausnahmen machen würden
OK, dann bleiben erstmal nur nur andere Stellen. Du hattest Trainspotting erwähnt, dafür wüsste ich eine m. M unverfängliche Stelle. wo zu ziemlich genau die selbe Perspektive und durch einen höheren Standort vielleicht sogar besser Knipsmöglichkeiten hast: auf der anderen Seite der Brücke, wo die Kopf- und Seitenrampen sind (genau hinter dem Aufgang der Unterführung), da wo die Agilis abstellt, reicht der m. W der öffentliche Parkplatz bis auf die Kopframpe, da sollte nichts dagegen sprechen, sich drauf zu stellen, statt von Norden haste du die Brücke Hainbrückenstraße von Süden, und von der Kopframpe bist du nur ein Gleis von den durch Zugfahrten befahrenen Gleisen weg, sollte also relativ ähnliche Motive hinkriegen, durch die Höhe der Kopframpe wiederum dürfte sogar die Perspektive etwas besser sein, viellicht wäre ja das ne Option?

Gruß D. Vielberth
[www.gleistreff.de]
Alles ist wie immer, nur schlimmer... (Bernd das Brot)
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