Willkommen! Einloggen Ein neues Profil erzeugen

erweitert
[eBay] Strecke Gunzenhausen – Nördlingen, Fotos von 1985
geschrieben von benji2 
Hallo allseits,

interessante Sache, zum einen, das die Akku-Triebwagen auch Gunzenhausen - Nördlingen gefahren ist, da stellt sich mir die Frage, wo damals die Ladeinfrastruktur stand, ich vermute mal, das die Fahrzeuge in Nördlingen selbst beheimatet waren? Ansonsten, Bilder aus der Zeit kurz vorm Ende hätten schon was, vor allem im Vergleich mit der Vielleicht-Zukunft der Strecke, oder falls letztere scheitert, als Gedenkbilder. Nur rechtlich bin ich mir nicht ganz sicher, wenn man die Bilder kauft, gelten die dann wie eigene Bilder, oder muss trotzdem dann jeweils eine Pflichtnennung des ursprünglichen Fotografen erfolgen?

Weil ansonsten wäre es eine schöne Möglichkeit, in dieser schwierigen Zeit wenigstens etwas an meiner Seite zu machen....

Edit: Habe die Gunzenhausener und die Dombühler Strecke gedanklich vertauscht gehabt, als ich antwortete.

Gruß D. Vielberth
[www.gleistreff.de]
Alles ist wie immer, nur schlimmer... (Bernd das Brot)



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 29.10.2018 00:17 von Daniel Vielberth.
Du kaufst die Rechte mit.

Es ist so als hättest du die Bilder gemacht da es sich wie beschrieben um die Originalen handelt.

______________________________

Pro S-Bahn Cadolzburg - Fürth - Nbg Nordost - Gräfenberg
Zitat
R-ler
Du kaufst die Rechte mit.

Es ist so als hättest du die Bilder gemacht da es sich wie beschrieben um die Originalen handelt.

Naja, nicht ganz. Der Verkäufer verkauft offenbar die uneingeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte mit, d. h. man kann als Käufer die Fotos veröffentlichen, vervielfältigen und auch weitere Verwertungen unterlizensieren, wie man möchte. Sprich, man kann damit mehr oder weniger machen, was man will. Gleichzeitig verzichtet der Verkäufer vermutlich auf die weitere Wahrnehmung dieser Rechte. So interpretiere ich jedenfalls das Angebot.

Am Urheber (Fotografen) ändert sich dadurch nichts. Du kannst also z. B. nicht behaupten, Du hättest die Bilder gemacht. Insofern ist es schon noch ein kleiner Unterschied, wenn auch praktisch relativ bedeutungsloser Unterschied zum Selbst-Gemacht-Haben. Es entfallen aber zum Beispiel die Privilegien des Urheberrechts 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen, nicht 70 Jahre nach dem des Käufers.



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 28.10.2018 21:37 von benji2.
Du solltest weiterhin den Fotografen als Quelle benennen. Du darfst zwar die Bilder mit dem Kauf im vereinbarten Umfang nutzen, aber der Urheber ändert sich dadurch ja nicht. Auch wenn es eher unwahrscheinlich ist, dass dein Verkäufer dich nachträglich verklagt - er wäre im Recht. Also würde ich dieses Risiko besser nicht gehen.
Was dann heißt, das ich vorher erstmal erfahren muss, welche Art einer Nennung er will (manche wollen vollen Namen, manche teilweise abgekürzt, andere ein komplettes Pseudonym)

Gruß D. Vielberth
[www.gleistreff.de]
Alles ist wie immer, nur schlimmer... (Bernd das Brot)
Zitat
Daniel Vielberth
Hallo allseits,

interessante Sache, zum einen, das die Akku-Triebwagen auch Gunzenhausen - Nördlingen gefahren ist, da stellt sich mir die Frage, wo damals die Ladeinfrastruktur stand, ich vermute mal, das die Fahrzeuge in Nördlingen selbst beheimatet waren? Ansonsten, Bilder aus der Zeit kurz vorm Ende hätten schon was, vor allem im Vergleich mit der Vielleicht-Zukunft der Strecke, oder falls letztere scheitert, als Gedenkbilder. Nur rechtlich bin ich mir nicht ganz sicher, wenn man die Bilder kauft, gelten die dann wie eigene Bilder, oder muss trotzdem dann jeweils eine Pflichtnennung des ursprünglichen Fotografen erfolgen?

Heimat war Bw Nördlingen und die Akku-"Tankstelle" war auch dort.

Grüße
Bayernschiene
Zitat
Daniel Vielberth
Was dann heißt, das ich vorher erstmal erfahren muss, welche Art einer Nennung er will (manche wollen vollen Namen, manche teilweise abgekürzt, andere ein komplettes Pseudonym)

Genauere Details müsste man halt mit dem Verkäufer abklären diesbezüglich... ich denke falls er der Original-Fotograf ist oder ggf seine Vorfahren (?) dann dürfte das ja simpel sein...

Viele Grüße
Christian0911
(Mein YouTube-Kanal)
Ein Teil der Bilder sieht so aus, als ob sie auf einem Bahnhof (Bahnsteig) aus gemacht wurden. Da gilt nicht unbedingt die Panoramafreiheit. das bedeutet, die DB kann auch Rechte an diesen Bildern besitzen.
an stanze,

Gut das sehe ich wieder entspannt, damals waren ja alles Beamte, wenn damals keiner nein gesagt hat, dann sind die Bilder unproblematisch, weil mit den damals gelten Gesetzen gab es noch keine jederzeit widerrufbare publikationsgenemigung, wie jetzt dank DSGVO. Ansonsten für eine Veröffentlichung heute kann man a) Kunsturhebergesetz und b) die allgemeinen Fotoregeln der heutigen DB anwenden (die uns Fuzzs ja noch sehr entgegen kommen), alles was ohne Stativ für nicht kommerzielle Nutzung oder maximal als Gelegenheitsfotograf (nicht berufsmäßig) für Hobby-Magazine geschossen wird (auch gegen Entgelt, aber eben nicht hauptberuflich und ständig), darf auch ohne schriftliche Fotogenemigung geschossen und verwendet werden.

Es wäre aber auch nicht mehr möglich, diese Bilder nachträglich von der DB-genemigen zu lassen, weil die ja gar nicht mehr Anlagenverantwortlicher ist. Wäre also die Bayernbahn bzw die Nördlinger vom BEM zuständig, und das die, die ja selbst eisenbahngeschichte aufbereiten und der Öffentlichkeit zugänglich machen, ein Interesse haben könnten, die Publikation von Bildern über ihre Strecke zu unterbinden, wäre m. M. ziemlich abwegig.

Gruß D. Vielberth
[www.gleistreff.de]
Alles ist wie immer, nur schlimmer... (Bernd das Brot)



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 30.10.2018 17:21 von Daniel Vielberth.
Zitat
Stanze
Ein Teil der Bilder sieht so aus, als ob sie auf einem Bahnhof (Bahnsteig) aus gemacht wurden. Da gilt nicht unbedingt die Panoramafreiheit. das bedeutet, die DB kann auch Rechte an diesen Bildern besitzen.

so ein schwachsinn...

du kaufst die originale und damit alle rechte und pflichten!

______________________________

Pro S-Bahn Cadolzburg - Fürth - Nbg Nordost - Gräfenberg
Zitat
Daniel Vielberth
weil mit den damals gelten Gesetzen gab es noch keine jederzeit widerrufbare publikationsgenemigung, wie jetzt dank DSGVO.

So ein Unsinn. Erstmal gilt das DSGVO nicht für Negative und Fotoabzüge, weil man die nicht Digital vearbeiten kann. Wenn Du sie einscannst, ist das allerdings etwas anderes. Und wenn das DSGVO zutreffen sollte, dann ist es egal, wann die Bilder aufgenommen worden sind. Wenn es sich um Personenbezogene Bilder hat, brauchst Du genauso wie vorher die Einwilligung der Personen oder eine entsprechende Rechtsgrundlage. Ansonsten gilt auch noch immer das Kunsturhebergesetz.
Die widerrufbare Publikationsgenehmigung galt auch schon vor der DSGVO, das ist nichts neues.

Ich empfehle dringend mal die FAQ des BMI zu lesen, vor allem zum Thema fotografieren. Da hat sich nämlich durch die DSGVO nicht wirklich etwas geändert, es wird nur einigen Leuten plötzlich bewußter, wie sie vorher schon häufiger gegen geltendes Recht verstoßen haben.
Zitat
R-ler
Zitat
Stanze
Ein Teil der Bilder sieht so aus, als ob sie auf einem Bahnhof (Bahnsteig) aus gemacht wurden. Da gilt nicht unbedingt die Panoramafreiheit. das bedeutet, die DB kann auch Rechte an diesen Bildern besitzen.

so ein schwachsinn...

du kaufst die originale und damit alle rechte und pflichten!

Ein Bahnsteig Foto gilt meines Wissen als sogenannte Innenaufnahme. Und diese fallen nicht unter die Panoramafreiheit.

das bedeutet, dass man u.U. gar nicht die Rechte hat diese Bilder zu veräußern oder anderweitig gewerblich zu nutzen.

Einfach mal schlau machen.

Schwachsinn ist dagegen, dass man mit dem Erwerb eines Originals alle Rechte erwirbt. Diese müssen a) übertragbar sein. b) explizit mit zum Original erworben werden. c) sich tatsächlich im Besitz des Verkäufers befinden.

zu a) kann man sagen, dass maximal Nutzungsrechte und erweiterte Nutzungsrechte übertragen werden können. Urheberschaft jedoch nicht.
zu b) geschieht das nicht automatisch. In diesem Fall werden manche Rechte mit angeboten.
zu c) müsste man streng genommen prüfen, ob der Verkäufer die Nutzungsrechte überhaupt hat, um sie weiter zu veräußern, oder ob nur übliche Freigaben für Privatfotos vorhanden sind. Stichwort Panoramafreiheit.
an kukuk

> So ein Unsinn. Erstmal gilt das DSGVO nicht für Negative und Fotoabzüge, weil man die nicht Digital vearbeiten kann.

Bedaure, aber da liegst du falsch. Auch analoge Bilder fallen unter die DSGVO, sobald du sie in geordneten Zustand hast. Schmeißt du sie alle durcheinnander auf einen Haufen, dann nicht, aber sobald die nur nach Kategorien sortierst, und sei es nur, das alle Bilder, die zu einer Strecke gehören zusammensortiert sind, gilt auch für analog-Fotografie sehr wohl die DSGVO, weil dann die Ablage als "Ordnungssystem" gilt. Das ganze ist so absurd, das sogar, wenn du zuhause einen Stapel Visitenkarten alphabetisch sortierst, du nach aktuellen Recht deinem Gegenüber bei Erhalt von dessen Visitenkarte vorher deine Datenschutzerklärung aushändigen musst. Und es gibt sehr wohl einige dazugekommen Fallen und Finten die es vorher so nicht gab, und leider hat auch das BMI mit seiner Erklärung nur gezeigt, das die selbst den Überblick über die deutschen Gesetze verloren haben, sämtliche geschaffen Widersprüche, hat Rechtsanwalt Christian Solmecke sehr schön hier zerlegt: [www.wbs-law.de]

> Und wenn das DSGVO zutreffen sollte, dann ist es egal, wann die Bilder aufgenommen worden sind. Wenn es sich um Personenbezogene Bilder hat, brauchst Du genauso wie vorher die Einwilligung der Personen oder eine entsprechende Rechtsgrundlage.

Für die Anfertigung des Fotos gilt die DSGVO, für das reine Publizieren das KUG, siehe obiger Rechtsaufsatz. Während für alle jetzt geschossenen Bilder gilt, dass sobald sich einer beschwert, selbst wenn der mit dem Bild ursprünglich einverstanden war, diese gelöscht werden müssen, ist das bei Bildern, die alleine dem KUG unterliegen nicht so, dort kann die einmal erteilte Einwilligung eben gerade nicht jederzeit widerufen werden. Ab gesehen davon, das die Bilder ja erstmal gesichtet werden müssen. Vielleicht sieht man ja gar keine Personen.


an alle
Um aber mal das rechtliche zu überwinden: Kann ich mich darauf verlassen, das ihr mir bei der Idendifizierung der jeweiligen Fotostandorte helft? Weil an der Gunzenhausener Strecke war ich nur einmal, im Gegensatz zur Dombühler die ich mehrfach besucht habe, klar irgendwann nächstes Jahr (?) kann man zwar per Personenzug zumindest bis Wassertrüdingen die Strecke im Regelbetrieb fahren, aber die Bilder habe ich ja schon eher und im Moment ist Reisen und erkunden der Strecke eher nicht drin.

Gruß D. Vielberth
[www.gleistreff.de]
Alles ist wie immer, nur schlimmer... (Bernd das Brot)



3 mal bearbeitet. Zuletzt am 31.10.2018 00:17 von Daniel Vielberth.
Zitat
Daniel Vielberth
hat Rechtsanwalt Christian Solmecke sehr schön hier zerlegt: [www.wbs-law.de]

Bevor ich solche Beiträge eines Anwalts ungesehen als die einzige und richtige Wahrheit annehme, schaue ich mir als erstes an, warum der Anwalt so einen Artikel geschrieben hat: er lebt von der Unsicherheit als Autor und Anwalt und macht damit sein Geld. Er wäre also schön blöd zu schreiben, alles ist bestens, das würde ihm sein Einkommen entziehen.
Da ich regelmäßig mit Anwälten zu tun habe: ihre Antworten sind immer so, das sie ja nicht haftbar sind und es finanziell zu ihrem Vorteil ausgehen könnte. Unter dem Aspekt muß man die Antworten immer einordnen.
Ja, Risiken existieren, aber ob in der Art und Weise ist fraglich.

Zitat
Daniel Vielberth
Auch analoge Bilder fallen unter die DSGVO, sobald du sie in geordneten Zustand hast.

Sieht unsere oberste Datenschützerin anders, da es sich dabei weder um eine automatisierte Verarbeitung noch eine tatsächliche oder beabsichtigte Speicherung in Dateisystemen darstellt. Deswegen sind ja auch nach Wohnungen sortierte Klingelschilder mit den Namen der Mieter erlaubt, auch wenn Wien da etwas anderes weismachen will.

Ja, es werden viele Horrorszenarien wegen der DSGVO erzählt, viele sind aber maßlos übertrieben oder falsch.

Richtig ist nur, das keiner weiß, wie Gerichte am Ende im Einzelfall entscheiden werden. Das ist immer wie Lotto spielen. Sehr schön auch beim Wohneigentum zu sehen, wo zwei OLG immer gegensätzliche Urteile fällen, obwohl sie sich auf das gleiche Gesetz beziehen.
> Sieht unsere oberste Datenschützerin anders, da es sich dabei weder um eine automatisierte Verarbeitung noch eine tatsächliche oder
> beabsichtigte Speicherung in Dateisystemen darstellt.

Das nutzt bloß nix, wenns im Gesetz anders steht... Aber wie gesagt, lassen wir das juristische dahinter, wenn ich mich zu 100% an die DSGVO halten wollte, müsste ich ohnehin mit sofortiger Wirkung Gleistreff.de schließen und löschen, weil selbst bei einer Außenansicht eines Zuges aus zig 100m Entfernung theoretisch die Passagiere hinter den Fenstern ein Recht auf Löschung des Bildes haben, auch wenn die nur theoretisch zu sehen sind, und praktisch nicht - anders und deutlich gesagt: Legal ist Eisenbahnfotografie in Deutschland weder analog noch digital nicht mehr möglich, sondern maximal aufgrund des Unterstatements, wo kein Kläger, da kein Richter.

Gruß D. Vielberth
[www.gleistreff.de]
Alles ist wie immer, nur schlimmer... (Bernd das Brot)
Hallo Daniel was die Identifizierung der Standorte angeht habe 23 Jahre in Gunzenhausen gewohnt und kenne die Ecke sehr gut

LG.michel
Ich kann mich noch erinnern, daß die Akkutriebwagen in Nürnberg an einem Eilzug hingen und dann ab Pleinfeld weiter nach Nördlingen gefahren sind.
Zitat
Flauschi
Ich kann mich noch erinnern, daß die Akkutriebwagen in Nürnberg an einem Eilzug hingen und dann ab Pleinfeld weiter nach Nördlingen gefahen sind.

Das wäre mal kundenfreundlich und eine atraktive Verbindung. Nürnberg-Gunzenhausen-Nördlingen umsteigefrei.

______________________________

Pro S-Bahn Cadolzburg - Fürth - Nbg Nordost - Gräfenberg
Zitat
Flauschi
Ich kann mich noch erinnern, daß die Akkutriebwagen in Nürnberg an einem Eilzug hingen und dann ab Pleinfeld weiter nach Nördlingen gefahren sind.

Erinnerst du dich noch an die Uhrzeit?

In welchen Jahren war das?

Gibt es da gar Bilder auf der Strecke Nürnberg-Pleinfeld?
Sorry, in diesem Forum dürfen nur registrierte Benutzer schreiben.

Hier klicken, um sich einzuloggen