Willkommen! Einloggen Ein neues Profil erzeugen

erweitert
Erster G1 in Nämberch
geschrieben von nvf 
Nun sind beide Beiträge auch auf dem Handy zu sehen.
Ein YouTube-Video zum G1 gibt es inzwischen auch:
[youtu.be]
Wenn manche den DT1 lieber mgen, vielleicht gefällt einigen Reichsbürgern die Lackierung.
Schwarz Weiß Rot sind auch zufällig die Farben der Reichskriegsflagge :) was vermutlich nur Zufall ist.
Das soll jetzt nicht diskriminierend gegenüber den betreffenden Personen sein. Ich kann
menschlich verstehen wenn einige nicht mehr das Vertrauen in bestimmte Staatsogane haben.
Aber das schweift hier vom Thema ab

@Daniel Vielberth: Habe nach Prag Metro C gesucht, so ähnlich finde ich die jetzt nicht.
Die Front beim G1 ist etwas geschwungener. Aber kann man mich auch täuschen. Ich weiß
nicht wie die Züge in Prag innen aussehen. Ah, okay die Workhorse Siemens M1 Züge - toller
Name "Arbeitspferd" haben innen auch Kopfstützen für die Sitze. Finde ich gar nicht schlecht.




1 mal bearbeitet. Zuletzt am 26.10.2019 08:09 von katie32.
an katie32

Genau die M1 meine ich, die fahren dort - welch Parallelität - ausschließlich auf der ältestesten Linie, die dort die Linie C ist. Das Kopfmodul ist anders, aber sonst braucht man gefühlt bloß ne Farbe hinzuzufügen, OK, paar Spielereien wie das mit den Lichtleisten an den Türen haben die Prager nicht, dafür bessere Türtaster (unserer haben ja wieder die U3 Taster gekriegt, mal sehen, ob da die Datenverarbeitung genauso langsam wie beim DT3 ist...) Gespannt bin ich beim Fahrsound, ich rechne mit Parallelen: [www.youtube.com]

Gruß D. Vielberth
[www.gleistreff.de]
Alles ist wie immer, nur schlimmer... (Bernd das Brot)
Mein Senft...


Interessant ist das man die Gleise 2/4 für die Veranstaltung genutzt wurden, das heißt die U1 nach Langwasser durfte immer über Gleis 3

Viele Grüße
Christian0911
(Mein YouTube-Kanal)


Fotos vom 26.10.2019.


:) DT2 und G1.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 26.10.2019 19:39 von katie32.


Zitat
Daniel Vielberth
an katie32

Genau die M1 meine ich, die fahren dort - welch Parallelität - ausschließlich auf der ältestesten Linie, die dort die Linie C ist. Das Kopfmodul ist anders, aber sonst braucht man gefühlt bloß ne Farbe hinzuzufügen, OK, paar Spielereien wie das mit den Lichtleisten an den Türen haben die Prager nicht, dafür bessere Türtaster (unserer haben ja wieder die U3 Taster gekriegt, mal sehen, ob da die Datenverarbeitung genauso langsam wie beim DT3 ist...) Gespannt bin ich beim Fahrsound, ich rechne mit Parallelen: [www.youtube.com]

Bin auch gespannt. Danke allen für die Fotos!
Zitat
katie32
:) DT2 und G1.

Ein Hoch auf die DSGVO :)

Du warst um 12 uhr dort? Dann hätte ich dich ja theoretisch sogar sehen müssen... (Hatte wohl wie immer Tomaten auf den Augen)

Viele Grüße
Christian0911
(Mein YouTube-Kanal)
Hallo zusammen

Mit der dsgvo ist es ja so das die überwiegend für Firmen bzw gewerbliche fotos gilt so muss ich Patienten die mich mit der Bestellung von Medikamenten beim Hausarzt dies unterschreiben lassen das der Arzt die Rezepte zusenden darf bzw jemanden mitgeben darf. Fürüprivate Zwecke darf man m.e. weiterhin so fotografieren wie bisher. So ist zumindest vmein stand. Was Personen angeht warte ich immer bis der Bereich frei ist und ab 4 Personen am Foto zahlt die Aufnahme nach europäischen Recht bereits als Gruppe Aufnahme bei die rechte Dritter eingeschränkt werden. Fahrer von Zügen Autos etc zählen als Beiwerk denn ohne Fahrer kann keine U Bahn bzw strab Auto bis fahren

LG Michel
Zitat
michel1979
Hallo zusammen

denn ohne Fahrer kann keine U Bahn bzw strab Auto bis fahren

LG Michel

Ausser auf der automatischen UBahn? :) Spaß beiseite fährt die UBahn in München eigentlich auch
teilautomatisch? Meine gehört zu haben, dass zwar ein Fahrer drin sitzt aber auf der Strecke die Bahn
weitgehend automatisch fahren kann?
an michael1979

> Für private Zwecke darf man m.e. weiterhin so fotografieren wie bisher.

Nope! Fotografieren gilt seit der DSGVO als Erheben personenbezogener Daten (weil man ja Personen erkennen, und einem Ort und ggf einer Uhrzeit zuordnen kann), sodass 1. jeder zum Zeitpunkt des Fotos erst gefragt werden müsste (um zwar auch, wenn er nur unwesentliches Beiwerk ist, oder defakto gar nicht zu erkennen war. Allein die Tatsache, das er zu erkennen sein KÖNNTE, macht das erforderlich, ob er einverstanden ist, und 2. sich das jederzeit (!) anders überlegen kann, und daraus noch in jahrzehnten die Lösschung verlangen kann. Früher wars so, das eine einmal erteilte Genemigung nicht mehr zurück genommen werden konnte. Heute könntest du dir die Genemigung von jeden Hanswurst holen, und hinter kommt trotzdem einer und erhebt Ansprüche.

Übrigens, noch lange vor dem Veröffentlichen, sondern nur das pure Speichern des Fotos ist schon ein rechtliches Problem, sobald man vorhat slche Bilder irgendwo zu speichern, muss man dem jenigen der zu sehen oder Mutmaßlich zu sehen ist seine Datenschutzerklärung mitgeben, und das gilt sogar bei analog-Bildern (!) sofern man diese geordnet aufbewahrt.

Ich selbst handhabe das nun so, solange ich noch keinen Prozess am Hals habe, lasse ich meine Seite noch laufen, aber ab der ersten DSGVO-Abmahnung mach ich meine Seite dauerhaft zu und gehorche dem Wunsch des Gesetzgebers, Privatpersonen ohne Rechtsabteilung aus dem Netz zu vertreiben. Es ist ist definitiv so, legal kann in Deutschland bei derzeitiger Gesetzlage maximal noch ein Landschaftsbild geschossen werden, wenn weit und breit keine Menschen zu sehen sind.

Ansonsten die beste Erklärung, findet sich immer noch hier: [www.wbs-law.de]

Gruß D. Vielberth
[www.gleistreff.de]
Alles ist wie immer, nur schlimmer... (Bernd das Brot)



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 29.10.2019 13:58 von Daniel Vielberth.
an katie32

> Spaß beiseite fährt die UBahn in München eigentlich auch teilautomatisch? Meine gehört zu haben, dass zwar ein Fahrer drin sitzt aber auf der
> Strecke die Bahn weitgehend automatisch fahren kann?

Nicht nur kann, sondern auch generell tut. InMünchen ist LZB installiert, der Fahrer macht nur die Bahnsteigabfertigung, und drückt danach einen Knopf und die LZB beschleunigt und bremst dann automatisch den Zug. Ähnlich übrigens auch Wien, wo man noch weiter geht, und die Züge dann sogar ohne Fahrer die Kehrfahrten machen, der Fahrer steigt am Bahnsteig aus, geht an andere ende, und wenn sein Zug wieder dasteht, steigt er wieder auf.

Gruß D. Vielberth
[www.gleistreff.de]
Alles ist wie immer, nur schlimmer... (Bernd das Brot)
Zitat
Daniel Vielberth
Übrigens, noch lange vor dem Veröffentlichen, sondern nur das pure Speichern des Fotos ist schon ein rechtliches Problem, sobald man vorhat slche Bilder irgendwo zu speichern, muss man dem jenigen der zu sehen oder Mutmaßlich zu sehen ist seine Datenschutzerklärung mitgeben, und das gilt sogar bei analog-Bildern (!) sofern man diese geordnet aufbewahrt.

Nicht zu vergessen das Speichern im Gedächtnis. Allen Menschen, die Dir auf der Straße begegnen, musst Du eine Datenschutzerklärung in die Hand drücken, weil Du sie in Deinem Gehirn gespeichert hast.

SCNR
Zitat
Daniel Vielberth
Nope! Fotografieren gilt seit der DSGVO als Erheben personenbezogener Daten (weil man ja Personen erkennen, und einem Ort und ggf einer Uhrzeit zuordnen kann), sodass 1. jeder zum Zeitpunkt des Fotos erst gefragt werden müsste (um zwar auch, wenn er nur unwesentliches Beiwerk ist, oder defakto gar nicht zu erkennen war. Allein die Tatsache, das er zu erkennen sein KÖNNTE, macht das erforderlich, ob er einverstanden ist, und 2. sich das jederzeit (!) anders überlegen kann, und daraus noch in jahrzehnten die Lösschung verlangen kann. Früher wars so, das eine einmal erteilte Genemigung nicht mehr zurück genommen werden konnte. Heute könntest du dir die Genemigung von jeden Hanswurst holen, und hinter kommt trotzdem einer und erhebt Ansprüche.

Auch wenn Du es mit dem komischen Link immer wieder wiederholst, es stimmt schlicht nicht. Die Gesetzeslage hat sich seit ca. 20 Jahren nicht geändert, auch nicht durch die DSGVO. Dass die Leute es vorher beim Fotografieren die Rechtslage gerne ignoriert haben steht auf einem anderen Blatt.
Über das Thema diskutiere ich nicht mehr.



3 mal bearbeitet. Zuletzt am 31.10.2019 22:27 von Daniel Vielberth.
Guten Morgen

Ich denke die dsgvo ist bin vorne herein schwammig genug das sich in absehbarer Zeit wieder Anwälte und Gerichte damit beschäftigen müssen an sich sehr schade aber was will man machen wenn man jeder Lobby es Recht machen will bzw muss am Ende legt es jeder Anwalt bzw Richter anders aus sodass hier ein Grundsatzurteil nötig wäre

LG Michel
nordbayern.de: VAG startet Testfahrten mit neuer U-Bahn G1 in Nürnberg

NÜRNBERG - Die VAG darf ab sofort die ersten neuen U-Bahnzüge der Serie G1 während der Betriebszeit testen. Eine entsprechende Erlaubnis hat die Regierung von Mittelfranken erteilt.
Sorry, in diesem Forum dürfen nur registrierte Benutzer schreiben.

Hier klicken, um sich einzuloggen