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[Rätsel] Spät geheilter Baufehler
geschrieben von benji2 
Auf Rätsel Nr. 4 folgt Rätsel Nr. 5:

Welcher 1990 in Betrieb genommene "Baufehler" im Nürnberger U-Bahn-Netz wurde erst 2017 geheilt, und zwar ganz ohne das Bauwerk selbst hierfür zu verändern?
1990 das könnte Rathenauplatz sein (oder war der erst 1992?), dann könnte es die Umlegung des Busses 36 sein, sodass nun über einen Aufgang beide Richtungen erreichbar sind, während man vorher Richtung Wöhrd man nur mit dem Aufzug hinkam. und nicht mittels Fest/ Fahrtreppen?

Gruß D. Vielberth
[www.gleistreff.de]
Alles ist wie immer, nur schlimmer... (Bernd das Brot)



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 15.06.2019 21:40 von Daniel Vielberth.
Zitat
Daniel Vielberth
1990 das könnte Rathenauplatz sein (oder war der erst 1992?), dann könnte es die Umlegung des Busses 36 sein, sodass nun über einen Aufgang beide Richtungen erreichbar sind, während man vorher Richtung Wöhrd man nur mit dem Aufzug hinkam. und nach mittels Fest/ Fahrtreppen?

Nein, das ist nicht gemeint.

Würde ich auch eher als lange Zeit "ungenutzte bauliche Vorleistung" und nicht als einen "Baufehler" ansehen und ist zudem auch Teil der Straßenverkehrsanlage an der Oberfläche und nicht Teil des U-Bahn-Bauwerks. Denn dort fehlte lange Zeit die Befahrbarkeit der Äußeren Laufer Gasse stadtauswärts durch den Bus, während auf der Kreuzung die Flächen für das Einbiegen bereits vorbereitet waren.
Aber es ist irgendwas Rathenauplatz, oder?

Die zusätzliche Stromschiene im Weichenbereich ist es wahrscheinlich nicht, die hat man ja schon so gegen 2006 oder 2007 nachgerüstet, weil die Automatik damit net zurecht kam. Der Aufzug wird jetzt erst umgebaut (vielleicht wird der zu einem Durchlader umgebaut?), die Akkustigplatten an der Decke fallen wieder in den Bereich baulicher Veränderungen, wenngleich man die als Versicherungen gegen die häufige Nürnberger Steinschlagproblematik ansehen könnte.

Ansonsten könnten die Arbeiten am Flussbett der Pegnitz 2017 gewesen sein, möglicherweise hat sich dadurch etwas am Hochwasserschutz der U-Bahn geändert, was vorher ungünstiger war, das wären dann auch keine Bauarbeiten um U-Bahnbauwerk?

Der Rückbau vom Aufzug 4 am HBF ist schon länger her, glaub ich, und betraf ja auch nit den Bereich von 1990 im gegenteil, den umging der ja. Bliebe höchstens noch die ebenerdige Querungsmöglichkeit des Bahnhofsplatzes, die spätestens mit Fertigstellung der Königstorpassage nicht mehr vorgesehen war.

Gruß D. Vielberth
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Sorry, alles noch nicht.

Es ist (war) wirklich ein Fehler am U-Bahn-Bauwerk selbst, also nicht an der Straßenoberfläche, die nicht zum Bauwerk zählt.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 15.06.2019 23:06 von benji2.
Hmm, mir sind jetzt auch nur die Sachen eingefallen, die Daniel Vielberth schon alle genannt hat.

Aber es geht schon um die Stationen Rathenauplatz oder Wöhrder Wiese, oder?
Stellt sich auch die Frage, Was meint Baufehler?

Sicherlich die Undichtigkeiten mancher Stationen, durch die Wasser hereintropft - aber weder Wöhrder Wiese noch Rathenauplatz waren bisher unten den Eimerbahnhöfen. Herabkommende Spritzbeton: Nun ja, Rathenauplatz könnte das irgendwann passieren, aber nu fällt das zeug ja in die Akkustikplatten. Dann gibts es Wöhrder Wiese noch diese eine schräge Fläche, wo der Dreck sich setzt wie verrückt, und die deswegen statt gefließt inzwischen grau ist, das ist halt ungünstig konstruiert, aber eine wirkliche Änderung mir nicht bekannt.

Bliebe die Frage, ob vielleicht irgendein Fall gemeint war, wo der Weg zur Station einen relativen Umweg erfordet, vom Radweg entlang der Stadtmauer zur U-Bahn ist der Weg sicherlich tricky, jener Durchgang in der Stadtmauer, der es einem dennoch ermöglicht, war früher vielleicht nicht beschildert. Vielleucht ziehlt es auf sowas.

Gruß D. Vielberth
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Tipps:

– Ja, die Eingrenzung auf Wöhrder Wiese und Rathenauplatz, die einzigen beiden im Jahr 1990 eröffneten U-Bahnhöfe, ist richtig.

– Lest noch einmal meine Schilderung genau:

Zitat
benji2
Welcher 1990 in Betrieb genommene "Baufehler" im Nürnberger U-Bahn-Netz wurde erst 2017 geheilt, und zwar ganz ohne das Bauwerk selbst hierfür zu verändern?

– Es ist wirklich ein Fehler gewesen. Also nichts an dem man rumdeuten oder das man weniger gelungen finden kann, sondern etwas das ganz klar nicht den Regelwerken entsprochen hat.

– Und der Fehler war ein fester Bestandteil des U-Bahn-Bauwerks.

– Es wurde 2017 nicht nur nichts am Bauwerk geändert, es wurde dort 2017 überhaupt nichts geändert (also auch keine Beschilderung oder an Teilen, die nicht zum Bauwerk zählen). Und trotzdem ist der Fehler verschwunden.



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 18.06.2019 14:15 von benji2.
Wenn ein Baufehler verschwindet, ohne dass sich am Bauwerk etwas geändert hat, sehe ich eigentlich nur eine Möglichkeit: Es wurde etwas an den gesetzlichen Rahmenbedingungen/Normen geändert, sodass der Fehler jetzt nicht mehr als Fehler gilt.
Zitat
RobertT
Wenn ein Baufehler verschwindet, ohne dass sich am Bauwerk etwas geändert hat, sehe ich eigentlich nur eine Möglichkeit: Es wurde etwas an den gesetzlichen Rahmenbedingungen/Normen geändert, sodass der Fehler jetzt nicht mehr als Fehler gilt.

Bingo. Du bist auf dem richtigen Weg!
Hallo zusammen

Würde nicht kürzlich das fluttor oder wie es auch immer heißt an der wöhrder Wiese ausgetauscht

LG Michel
Zitat
michel1979
Würde nicht kürzlich das fluttor oder wie es auch immer heißt an der wöhrder Wiese ausgetauscht

Mag sein. Weiß ich nicht.

Ist aber nicht das hier Gesuchte. :-)
Was war denn jetzt der Fehler? Treppe/Aufgang zu steil?



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 24.06.2019 18:24 von 90408 reloaded.
Irgendwo zwischen den Paragraphen 30 und 32 der BOStrab vermute ich mal.
Hat es etwas mit dem Paragraph 30 Absatz 9 "Bei Gewässern mit geringer Wasserführung oder bei großer Tunnelüberdeckung aus wasserundurchlässigen Böden kann davon abgewichen werden." und dem Bahnhof Wöhrder Wiese zu tun?

Ich weiß nicht ob es in diesem Paragraphen eine Änderung gab in den letzten Jahren, aber der Satz scheint mir wie gemacht für die Situation an unserer einzigen Haltestelle, über die ein Fluss fließt;)
Änderungen der BOStrab bei der letzten Änderung hier: [www.buzer.de]
Zitat
bladewing
Änderungen der BOStrab bei der letzten Änderung hier: [www.buzer.de]

Danach wurde aber bereits 2016 geändert. Genau genommen dürfte das nicht die Lösung sein.
Zitat
90408 reloaded
Zitat
bladewing
Änderungen der BOStrab bei der letzten Änderung hier: [www.buzer.de]

Danach wurde aber bereits 2016 geändert. Genau genommen dürfte das nicht die Lösung sein.

Naja es wurde am 23.12.2016 geändert.... Das ist ja fast 2017. So oft werden dann ganze Gesätze auch wieder nicht geändert.
Aber so wirklich erschließt sich trotzdem nicht, wo jetzt was zulässig geworden ist, was vorher nicht war. Das einzige, was aber nicht relevant ist, wäre, wenn in WW oder RA irgenein türkisches Bauteil verbaut wäre, da ja nun nach neuer Fassung Ausrüstung von dort wie ein in der EU gefertigtes Teil behandelt werden dürfte. Aber in beiden Bahnhöfen gibts ja noch nichtmal Dönerbuden... ;-)

Gruß D. Vielberth
[www.gleistreff.de]
Alles ist wie immer, nur schlimmer... (Bernd das Brot)
Also das von mir Gesuchte ist bisher nicht genannt worden.

Weitere Tipps:

– Es hat mit einer Erhöhung von 29 auf 30 zu tun. Oder, wenn man es ganz genau nimmt, sogar mit einer Erhöhung von 59 auf 60.

– Die vier in der Rätselfrage verwendeten (Satz-)Zeichen sind kein Versehen.
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