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Neue Datenschutzerklärung
geschrieben von Vorstand BahnInfo e. V. 
Hallo liebe BahnInfo-Foren-Nutzer und -Leser,

wir haben unsere Datenschutzerklärung an die EU-weit gültige Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) angepasst. Bitte lest sie euch unter [www.bahninfo-forum.de] durch. Mit der weiteren Nutzung der BahnInfo-Foren erklärt ihr euer Einverständnis hierzu.

Viele Grüße
Jens Fleischmann
Zitat
Vorstand BahnInfo e. V.
Mit der weiteren Nutzung der BahnInfo-Foren erklärt ihr euer Einverständnis hierzu.

Sorry, aber ich glaube, da habt ihr die DSVGO nicht verstanden. Der User muss aktiv einwilligen.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 27.05.2018 18:28 von fatabbot.
Doppelt, da Wurstfinger.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 27.05.2018 18:28 von fatabbot.
Zitat
fatabbot
Zitat
Vorstand BahnInfo e. V.
Mit der weiteren Nutzung der BahnInfo-Foren erklärt ihr euer Einverständnis hierzu.

Sorry, aber ich glaube, da habt ihr die DSVGO nicht verstanden. Der User muss aktiv einwilligen.

Und ich glaube, dass den Glauben falsch ist, was nicht verwunderlich ist, da in den letzten Tagen ziemlich viel (unnötige) Panik betrieben wurde. Du wurdest ja nicht in das Forum gezwungen, sondern hast bei der Registrierung bereits deine Einwilligung erteilt.

Der Widerspruch gegen die (weitere) Verwendung der Daten muss aktiv sein und in dem Falle müsste BahnInfo dann deine Daten (so sie nicht steuer- oder sonstwie rechtlich relevant sind) umgehend löschen. Also eigentlich alles so, wie es bisher auch schon war - nur dass es unten zwischen Impressum und Forumregeln jetzt noch die "Datenschutzerklärung" gibt.

In der Zeit gibt es ein interesantes Interview mit einem der Erschaffer der DSGVO: [www.zeit.de]

--- Signatur ---
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Hallo allseits,

> n der Zeit gibt es ein interesantes Interview mit einem der Erschaffer der DSGVO: [www.zeit.de]

das Problem ist nicht, wie die DSGVO gemeint ist, sondern was drin steht. Natürlich ist es nett, wenn hinterher einer in der Zeitung schriebt, wie die das gemeint haben. Fakt ist aber, das die Richter die Auslegung betreiben werden, und die gehen nach dem was da steht, nicht nach dem, wie es hätte werden sollen.

Die Hysterie ist angemessen, um zwar nach der fachlich fundierten Meinung einschlägiger Anwälte. Die Absurdidität der jetzt in Kraft getretenen Regelung hat RA Christian Solmecke sehr schön in zwei Beiträgen auf dem Punkt gebracht, und die lege ich jedem ans Herz:

[www.youtube.com]

[www.wbs-law.de] (hier speziell zum Thema Foto schießen)

Gruß D. Vielberth
[www.gleistreff.de]
Alles ist wie immer, nur schlimmer... (Bernd das Brot)
Falsch, die Massenhysterie ist eben nicht angemessen, sie ist völlig übertrieben. Der Datenschutz unterliegt in Deutschland dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), welches bereits 1990 (!) im Wesentlichen erstellt wurde. Die letzte Änderung war am 30.06.17 dahingehend, dass mit Inkrafttreten der DSGVO nicht mehr passende Paragraphen entweder gelöscht und angepasst werden.

Die DSGVO hingegen stellt ein EU-weit gültiges Gesetz zum Datenschutz auf, orientiert sich dabei jedoch im Wesentlichen am BDSG in seiner Fassung bis zum 30.06.17.

Kurzum: In Deutschland ändert sich für geschätzt 95% der User nichts.

Ja, es gibt natürlich einige Änderungen auch für Deutschland, aber zum Einen müssen diese noch richterlich entschieden werden, zum Anderen ist Bahninfo in dieser Form davon mehr oder weniger nicht betroffen.

Daher begrüße ich den erfrischend normalen Umgang mit der DSGVO hier.
Zitat
Daniel Vielberth
Die Hysterie ist angemessen, um zwar nach der fachlich fundierten Meinung einschlägiger Anwälte. Die Absurdidität der jetzt in Kraft getretenen Regelung hat RA Christian Solmecke sehr schön in zwei Beiträgen auf dem Punkt gebracht, und die lege ich jedem ans Herz:...

Es liegt nun aber auch in der Natur der Sache, dass diese Anwälte von der Hysterie leben und ein Eigeninteresse daran haben, dass diese Hysterie möglichst groß ausfällt, damit möglichst viele Menschen und Unternehmen sich von ihnen beraten lassen. Wer sagt schon nein, wenn er kostenlos in einer der großen Talkshows für sich werben kann. Das wiederum kann man nur, wenn man die Rolle, die Hysterie zu schüren auch ernst nimmt.

Ich will niemandem direkt unterstellen, dies so getan zu haben, aber das Problem beschreiben, dass diese Hysterie eben nicht im luftleeren Raum mit neutralen Experten entsteht, sondern hier wie da auch starke Eigeninteressen die Neutralität gefährden.
Nun gut, man wird sehen, ob die Abmahnindustrie diese Geldquelle anzapfen wird. Ich sehe aber keinen Grund, warum es nicht passieren sollte.

Gruß D. Vielberth
[www.gleistreff.de]
Alles ist wie immer, nur schlimmer... (Bernd das Brot)
Zitat
Daniel Vielberth
Natürlich ist es nett, wenn hinterher einer in der Zeitung schriebt, wie die das gemeint haben. Fakt ist aber, das die Richter die Auslegung betreiben werden, und die gehen nach dem was da steht, nicht nach dem, wie es hätte werden sollen.

Das ist so nicht richtig. Natürlich ist in der Auslegung vorrangig erst einmal der Gesetzestext ausschlaggebend. Dort wo sich dieser jedoch generell oder im Hinblick auf bestimmte Fragestellungen / Fallgestaltungen nicht vollständig erschließt oder missinterpretiert werden kann, ist ebenso auch die Entstehungsgeschichte eines Gesetzes von Bedeutung. Hierzu zählen vorrangig die Erwägungsgründe, eine etwaige amtliche Begründung, jedoch ferner auch Reden im Zuge der Gesetzeslesungen sowie der Einführung und so weiter (wenn diese Aufschluss geben).



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 30.05.2018 10:16 von benji2.
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