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Änderung bei der Sozialkarte
geschrieben von Der Hanseat 
Zum 1. April 2021 ändert sich das Verfahren bei der Sozialkarte grundlegend.

Bislang war es so, dass man die Sozialkarte beim Jobcenter oder Grundsicherungsamt beantragt hat und damit entweder Monatskarten gekauft hat und die Sozialkarte dann mit der Stammkarte und Wertmarke bei sich führen musste oder den Berechtigungsschein einreichen, um den Sozialrabatt im Abo bzw. bei ProfiTickets zu erhalten.

Ab dem 1.4. läuft es nun folgendermaßen: Die entsprechenden Personen erhalten in den jeweiligen Ämtern einen Blankoantrag zur Gewährung des Sozialrabatts. Dieses muss dann ausgefüllt und in der Servicestelle unter Vorlage des Ausweises abgegeben werden. Der Kunde erhält dann entweder eine rabattierte Monatskarte oder der Rabatt wird für das Abo beantragt. Im Hintergrund wird dann geprüft, ob dieses Antragsformular rechtmäßig ausgefüllt wurde. Als Vorteil für den Kunden entfällt ab dem 1.4. das Dabeihaben der Sozialkarte.

Freundliche Grüße

Roman – Der Hanseat
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