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Neue Fahrgastrechte im HVV
geschrieben von gleisbauer 
Hallo! Weiß jemand, wie der HVV die neuen Fahrgastrechte umsetzt? Welche Entschädigungen gibt es für Zeitkarteninhaber? Wer ist Ansprechpartner für Erstattungen, wenn man einen Fernverkehrszug benutzt?
Welches sind denn bitte "die neuen Fahrgastrechte"?
Moin,
die "neuen Fahrgastrechte" treten am 29. Juli 2009 in Kraft. Infos dazu auch unter http://www.bahn.de/p/view/service/fahrgastrechte/uebersicht.shtml.

Erstattung ab 4 EUR, Zeitkarteninhaber des NV werden mit 1,50 EUR (2. Kl.) por Fahrt mit 60 Min. Verspätung entschädigt. man muss also sammeln.

Ciao
ARNE



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 17.07.2009 18:24 von ArneW.
ArneW schrieb:
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> Erstattung ab 4 EUR, Zeitkarteninhaber des NV
> werden mit 1,50 EUR (2. Kl.) por Fahrt mit 60 Min.
> Verspätung entschädigt. man muss also sammeln.

Ja, das gilt aber nur für DB-Zeitkarten. Wie sieht es im HVV aus?
Ich würde mir gerne wünschen VU-Mitarbeiter für unsägliches Verhalten auf dem Fuße zu strafen ;-)

KT
-Stuttgart21? = Kosten, Krach und nur Krawall!
ArneW schrieb:
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> Erstattung ab 4 EUR, Zeitkarteninhaber des NV
> werden mit 1,50 EUR (2. Kl.) por Fahrt mit 60 Min.
> Verspätung entschädigt. man muss also sammeln.

Boah, das ist ja direkt eine Frechheit -- lächerliche ¤1,50 "Entschädigung" für mehr als eine Stunde Gefangenschaft!

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metrobits.org
gleisbauer schrieb:

> Hallo! Weiß jemand, wie der HVV die neuen
> Fahrgastrechte umsetzt? Welche Entschädigungen
> gibt es für Zeitkarteninhaber? Wer ist
> Ansprechpartner für Erstattungen, wenn man einen
> Fernverkehrszug benutzt?

Das Gesetz zu den Fahrgastrechten gilt für den Eisenbahnverkehr, im HVV damit für S-, R- und A-Bahn.

Gruß

Jan

--
Das Fototagebuch der Bahnfotokiste: [fototagebuch.bahnfotokiste.de]
Mal abgesehen davon, ist das Gesetz für die Pendler nicht sowieso Schwachsinn? Ich mein, die Gelder, die die Bahn dann an Strafen zahlen müssen, werden doch bestimmt durch teurere Fahrpreise wieder eingenommen, sodass man im Endeffekt dann mehr bezahlt...?!
silentium92 schrieb:
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> Gelder, die die Bahn dann an Strafen zahlen
> müssen, werden doch bestimmt durch teurere
> Fahrpreise wieder eingenommen, sodass man im
> Endeffekt dann mehr bezahlt...?!

Ich würde das nicht Strafe nennen, sondern Service. Es ist ein Ausgleich für die aufgeriebenen Nerven der Fahrgäste bei Unregelmäßigkeiten im Bahnverkehr. Das beste, was die Bahn tun kann, um neue Fahrgäste zu gewinnen! Ein Jammer, dass die Bahn das nicht selbst einsieht und erst vom Gesetzgeber zu ihrem Glück gezwungen werden muss.

Insofern sollte die Ausgleichszahlung früher einsetzen (z.B. ab 20 Minuten) und sich in der Höhe nicht am Fahrpreis, sondern am Stundenlohn eines Durchschnittsmenschen orientieren. Auch die Schuldfrage sollte keine Rolle spielen. Egal ob höhere Gewalt oder nicht, wenn ich als Fahrgast sicher weiß, dass ich bei Unregelmäßigkeiten angemessen entschädigt werde, bin ich eher bereit, mich auf das Abenteuer DB einzulassen. Auch wenn die Fahrkarte etwas teurer ist, als Versicherung gegen Verspätungen gewissermaßen. Ansonsten vermeide ich Langstrecken-Bahnfahrten grundsätzlich, und die DB verdient gar nichts an mir.

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metrobits.org
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