Re: Alkoholkonsumverbot im HVV beginnt am 01.09.2011 08.07.2012 14:45 |
Zitat
Falls nicht im HVV-Tarif ist alles OK, aber wehe er fährt zum HVV-Tarif, dann drohen wieder die 40 Euro Vertragsstrafe beim minimalsten Vergehen.
Re: Alkoholkonsumverbot im HVV beginnt am 01.09.2011 08.07.2012 14:58 |
Zitat
Ringbahn
[Der Vordereinstieg dient nur dazu, Kosten bei Fahrkartenkontrollen in Bussen einzusparen und dem Busfahrer dabei Aufgaben geben, für die sie überhaupt nicht ausgebildet sind,
Ich spreche auch nicht von Stellenstreichungen, sondern gewissermaßen von Einsparungen durch "Unterlassen". Meine letzte Fahrkartenkontrolle in einem Bus war im 5er, aber in Buslinien wie der 172er, 174er, 130er, 312er, etc. (die Bsp. sind von Linien, die ich meistens nutze) habe ich bis dato noch NIE gesehen, auch nicht vor dem Vordereinstieg und selbst im Nachtbus habe ich nur einmal eine Kontrolle im 606er erlebt. Selbst in der U-Bahn habe ich erlebt, dass die Kontrollen meist in den selben Routen stattfinden und das meist am Ende und Anfang des Monats, dazwischen eher garnicht........"
Hallo,
du kannst davon ausgehen, das der Fahrer über die entsprechenden Kenntnisse für eine Fahrkartenkontrolle verfügt. Es gehört ja auch zu seinen Aufgaben den Fahrgast zu beraten.
Die Verkehrsunternehmen verfügen über eigene Prüfabteilungen wo natürlich nicht nach belieben das Personal für andere Aufgaben abgezogen werden kann. Die Mitarbeiter haben schließlich auch Arbeitsverträge für
ihre Tätigkeit. Die Kontrollieren schon den ganzen Monat, nur nicht immer in deiner Nähe.
Mit freundlichen Grüßen
Didier D.
Re: Alkoholkonsumverbot im HVV beginnt am 01.09.2011 08.07.2012 16:22 |
Re: Alkoholkonsumverbot im HVV beginnt am 01.09.2011 08.07.2012 16:22 |
Re: Alkoholkonsumverbot im HVV beginnt am 01.09.2011 08.07.2012 16:34 |
Re: Alkoholkonsumverbot im HVV beginnt am 01.09.2011 08.07.2012 16:46 |
Zitat
Jan Borchers
Ist der ET 171 082 gestern zum HVV-Tarif gefahren? Nein!
Sonderfahrten des ET 171 werden vom Alkoholverbot nicht betroffen, da es geschlossene Gesellschaften sind (analog Hanseat, dessen Bierzapfanlage beim Betrieb des Zuges natürlich weiter sprudelt).
Re: Alkoholkonsumverbot im HVV beginnt am 01.09.2011 08.07.2012 17:26 |
Zitat
Herbert
wir drehen uns im Kreis. Was die Politik sagt, ist das eine. Was umgesetzt wird, das andere. Die Politik hat m.W. keine Anweisung gegeben, immer mit äußerster Härte voll durchzugreifen.
Re: Alkoholkonsumverbot im HVV beginnt am 01.09.2011 08.07.2012 17:42 |
Zitat
Nur was ist das schon wieder von Dir für eine schizophrene Argumentation: Auf der einen Seite meckerst Du, dass das AKV mit „voller Härte“ umgesetzt wird, auf der anderen das es dies nicht wird, weil es allein schon aus praktischen Gründen nicht möglich ist?
Re: Alkoholkonsumverbot im HVV beginnt am 01.09.2011 08.07.2012 18:02 |
Re: Alkoholkonsumverbot im HVV beginnt am 01.09.2011 09.07.2012 12:55 |
Zitat
HOCHBAHN-Fan
"geschlossenen Gesellschaften"
"Geschlossene Gesellschaft" im Sinne von "nicht für jedermann" -> Nicht zum HVV-Tarif freigegeben.
Re: Alkoholkonsumverbot im HVV beginnt am 01.09.2011 09.07.2012 13:58 |
Re: Alkoholkonsumverbot im HVV beginnt am 01.09.2011 09.07.2012 16:15 |
Zitat
Herbert
Es geht um pure "Angemessenheit" - vielleicht hast du davon auch schon einmal gehört. Verstoß im kleinen Stil - volle Strafe, Verstoß im großen Stil - keine Strafe, das geht nicht, widerspricht jeglicher Rechtstradition und -verständnis
Zitat
Herbert
Warum willst du den schwarzen Peter unentwegt an andere weiterreichen?
Re: Alkoholkonsumverbot im HVV beginnt am 01.09.2011 09.07.2012 18:13 |
Zitat
Anders als bei Leistungserschleichung (Schwarzfahren) handelt es sich beim AKV nicht um ein Gesetz, sondern um eine Vertragsbedingung (Beförderungsbedingung).
Zitat
Somit obliegt es dem Vertragspartner (Anbieter der Leistung), auf die Einhaltung der Vertragsbedingung zu bestehen und ggf. eine Vertragsstrafe zu erheben (40,00 Euro) – oder eben ein Verstoß temporär zu dulden.
Zitat
Deine Darstellung, das „im kleinen Stil“ die volle Strafe einsetzt, ist übrigens – was nicht verwundert – falsch. Dem Sicherheitspersonal wird nämlich auch im kleinen Stil viel Spielraum eingeräumt, was in der Praxis bedeutet, dass erst einmal gut zugeredet und darum gebeten wird, das AKV einzuhalten.
Re: Alkoholkonsumverbot im HVV beginnt am 01.09.2011 09.07.2012 20:00 |
Zitat
Herbert
Schwarzfahren (genauer: in einer Kontrolle keinen gültigen Fahrschein vorzeigen zu können) ist nicht automatisch Leistungserschleichung, bitte. Das gesetzliche Regelung nach EVO gilt m.W. auch nur für Eisenbahnen (richtig?).
Zitat
Herbert
Lieber Rycon, in allen oben geschilderten Beispielen war ich Augenzeuge. "Gut zugeredet" wurde nicht, sondern gleich der Block gezückt. Deine Darstellung ist falsch.
Re: Alkoholkonsumverbot im HVV beginnt am 01.09.2011 09.07.2012 20:24 |
Re: Alkoholkonsumverbot im HVV beginnt am 01.09.2011 09.07.2012 20:49 |
Zitat
Rycon
12 Sonderzüge (je Richtung) verstärkten den Betrieb.
Re: Alkoholkonsumverbot im HVV beginnt am 01.09.2011 09.07.2012 22:23 |
Zitat
aahz77
Zitat
Rycon
12 Sonderzüge (je Richtung) verstärkten den Betrieb.
Sicher, daß es 12 je Richtung waren? Auf welche Strecke bezogen?
Re: Alkoholkonsumverbot im HVV beginnt am 01.09.2011 10.07.2012 01:16 |
Zitat
Nein Herbert, das ist natürlich nicht richtig. Es gilt § 265a des Strafgesetzbuches.
Re: Alkoholkonsumverbot im HVV beginnt am 01.09.2011 10.07.2012 08:25 |
Zitat
INW
Zitat
aahz77
Zitat
Rycon
12 Sonderzüge (je Richtung) verstärkten den Betrieb.
Sicher, daß es 12 je Richtung waren? Auf welche Strecke bezogen?
Wo steht denn, daß diese 12 Sonderzüge alle innerhalb von EINER Stunde verkehrten?
Denn nur dann komme ich auf Takte deutlich unter 5 Minuten im Stundendurchschnitt.
Re: Alkoholkonsumverbot im HVV beginnt am 01.09.2011 10.07.2012 10:54 |
Zitat
Herbert
Aber worauf wolltest du eigentlich hinaus?