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HVV-Abokarte und Steuererklärung
geschrieben von Ringbahn 
Hallo,

ich möchte gerne wissen, wie ich in meine Einkommenssteuererklärung mein HVV-Abo deklariere? Letztes Jahr habe ich danach gesucht, aber überhaupt nichts gefunden, ich habe lediglich die normale Pendlerpauschale erwähnt. Muss ich dort den Betrag für die gesamten 12 Monate eingeben, oder nur den Betrag pro Monat, oder wie? Ich würde gerne hierfür eine genaue Erklärung haben für meine nächste Steuererklärung.

Grüße,

Richie

"Auftrag ausgeführt. Dieser Zug ist garantiert schwarzfahrerfrei!" - Amboss, der Kontrolator
Ich trage immer die gesamten Aufwändungen des Jahres ein, wenn das nicht richtig ist hat noch niemand gemeckert. :-)
Ansonsten kann ich dir nur raten eine entsprechende Software (z.B. Wiso Steuer) zu kaufen, das klappt damit (zumindest bei mir) absolut problemlos.
Ich nutze ElsterFormular, um elektronisch meine Steuererklärung abzuschicken. Ich bin nur nicht sicher, ob sich für mich z.B. Wiso Steuer lohnt, weil ich es ja nur sehr kurze Zeit nutzen würde.

Grüße,

Richie

"Auftrag ausgeführt. Dieser Zug ist garantiert schwarzfahrerfrei!" - Amboss, der Kontrolator
Die Steuererklärung ist ja für das gesamte Vorjahr, also trägt man dort die Aufwendungen für die Fahrkarten des ganzen Jahres ein. Das ist so absolut korrekt.
Zitat
Vielfahrer
Die Steuererklärung ist ja für das gesamte Vorjahr, also trägt man dort die Aufwendungen für die Fahrkarten des ganzen Jahres ein. Das ist so absolut korrekt.

Genau. Du weißt, was du pro Monat bezahlst. Das mal 12 = Betrag fürs Formular.
Aber Achtung:
Wenn Dein (einfache Entfernung) Weg zur Arbeit länger ist kann es sich lohnen statt der Kosten für die Fahrkarte die eigentliche Entfernungspauschale zu beantragen.

Z.B.:
Kosten Monatskarte 12 x 75€ = 900€
aber
220 Arbeitstage x 25 KM x 0,30 = 1.650€

Siehst Du z.B. in der 2010er Anlage "N" auf der Rückseite, Zeile 36, Kennziffern 40/41/27.
Zitat
Pommes Schranke
Aber Achtung:
Wenn Dein (einfache Entfernung) Weg zur Arbeit länger ist kann es sich lohnen statt der Kosten für die Fahrkarte die eigentliche Entfernungspauschale zu beantragen.

Z.B.:
Kosten Monatskarte 12 x 75€ = 900€
aber
220 Arbeitstage x 25 KM x 0,30 = 1.650€

Siehst Du z.B. in der 2010er Anlage "N" auf der Rückseite, Zeile 36, Kennziffern 40/41/27.

Das lohnt sich aber nur dann, wenn man erstmal über 2.000 Euro Einkommensteuer zahlt...

Denn vom tatsächlich vom Arbeitgeber ausgewiesenen Einkommensbrutto kann man ja noch Diverses abziehen. Ich sach nur KV/PV-Beiträge (AN-Anteil), Haftpflichtversicherungen (Auto+privat), Vorsorgebeiträge... da muß man schon deutlich über 30.000 Euro Jahresbrutto als Single haben, damit der Unterschied zwischen Kilometerpauschale oder tatsächlichen Fahrkartenkosten steuerlich wirksam wird.

Sofern man eine Großbereichskarte einträgt, sollte man aufpassen, daß der Arbeitsweg (die Arbeitsstelle steht oft auf den arbeitgeberseitigen Erklärungen an das Finanzamt) auch innerhalb des Großbereichs liegt.

Übrigens: Über eingetragene Bahncards freuen sich Steuerprüfer beim Finanzamt immer gerne, weil man dann nämlich deren Erfordernis nur durch Streckenangaben nachzuweisen braucht... das spart denen das Durchsehen von einem Stapel Fahrkarten.

Gruß Ingo
Mit der Pauschale waren es bei mir nur 660 Euro, ausgehend von 220 Arbeitstagen und der kürzesten Distanz zu meiner Arbeit (10 km).

Grüße,

Richie

"Auftrag ausgeführt. Dieser Zug ist garantiert schwarzfahrerfrei!" - Amboss, der Kontrolator
Wenn Du sowohl die Anzahl der Arbeitstage und die Entfernung als auch die gesamten HVV-Fahrkosten einträgst, prüft das Finanzamt, ob Du mit der Entfernungspauschale oder mit dem Abzug der Fahrkosten "besser fährst", und berücksichtigt den für Dich günstigeren Wert.
In diesem Jahr könnte man sogar noch tageweise (oder auch wochen- oder monatsweise) zwischen den Abzugs-Verfahren wechseln; ab 2012 wird nur noch entweder fürs ganze Jahr die Pauschale berücksichtigt oder fürs ganze Jahr die tatsächlichen Fahrkosten.

Herzliche Grüße von bt
Zitat
bt
Wenn Du sowohl die Anzahl der Arbeitstage und die Entfernung als auch die gesamten HVV-Fahrkosten einträgst, prüft das Finanzamt, ob Du mit der Entfernungspauschale oder mit dem Abzug der Fahrkosten "besser fährst", und berücksichtigt den für Dich günstigeren Wert.

Exakt.

Zitat
INW
Das lohnt sich aber nur dann, wenn man erstmal über 2.000 Euro Einkommensteuer zahlt...
Denn vom tatsächlich vom Arbeitgeber ausgewiesenen Einkommensbrutto kann man ja noch Diverses abziehen. Ich sach nur KV/PV-Beiträge (AN-Anteil), Haftpflichtversicherungen (Auto+privat), Vorsorgebeiträge... da muß man schon deutlich über 30.000 Euro Jahresbrutto als Single haben, damit der Unterschied zwischen Kilometerpauschale oder tatsächlichen Fahrkartenkosten steuerlich wirksam wird.

So wie Du das raushaust... Kann schon ein bißchen komplexer sein, Stichwort: Polizist mit Heilfürsorge, Beamter, Steuerklassen (sind nur drei Beispiele).

Generelle Empfehlung:
IMMER alle Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen etc. eintragen, nur so könnt Ihr sicher sein dass nicht aus Versehen was verpasst wird.
Zitat
INW
Das lohnt sich aber nur dann, wenn man erstmal über 2.000 Euro Einkommensteuer zahlt...
Und was ist mit den Leuten, die nicht 2000 Euro Einkommensteuer zahlen, sondern auch z.B. einen Durschnittsmonatgehalt von 1500 Euro brutto im Monat haben und über 100 Euro monatlich zahlen für ein HVV-Abo für Großbereich plus noch einen Ring? Das ist ein ganzer Haufen Geld, was drauf geht. Ich selbst muss ja schon 75 Euro für ein Großbereichabo zahlen und es wird bekanntlich nicht billiger.

Grüße,

Richie

"Auftrag ausgeführt. Dieser Zug ist garantiert schwarzfahrerfrei!" - Amboss, der Kontrolator
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