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Kupferrohr im Gleibett
geschrieben von DirkHH 
Kupferrohr im Gleibett
13.12.2011 17:27
Wo zu dient das in der Mitter des Gleisbettes liegende Kupferrohr das auf jedem U Bahn Bahnhof zu sehen ist ?
Das ist die Antenne für die ZUFASA (Zugfahrerselbstabfertigung)
Mit weniger freakigen Worten: ;-)
Das Ding überträgt die Bilder der Bahnhofskameras auf die Monitore in der Fahrerkabine.
INW
Re: Kupferrohr im Gleibett
13.12.2011 22:12
Zitat
Adenosin
Mit weniger freakigen Worten: ;-)
Das Ding überträgt die Bilder der Bahnhofskameras auf die Monitore in der Fahrerkabine.

Und es ("das Ding") nutzt Funktechnologie, für die die Hochbahn GEZ-Gebühren zahlen darf. Es wird ein Frequenzfenster genutzt, welches im Radiowellen-Bereich liegen soll.

Im Gegensatz dazu nutzt man bei der S-Bahn Infrarotwellen als Trägerfrequenz für die Bilder -- die sind gebührenfrei nutzbar.

Gruß Ingo
Zitat
Rüdiger
Das ist die Antenne für die ZUFASA (Zugfahrerselbstabfertigung)
Oder wie sie auch umgangssprachlich genannt werden kann: Die Funkschiene.

Grüße,

Richie

"Auftrag ausgeführt. Dieser Zug ist garantiert schwarzfahrerfrei!" - Amboss, der Kontrolator
Hallo Ingo,

das schreibst Du ja nun schon seit Jahren. Wo liegt denn die genaue Grundlage dafür, dass die GEZ da tätig wird? Schließlich ist die nur für die Gebühren zum Sehen der öffentlich rechtlichen Sender zuständig.

Frequenzen werden von einer ganz anderen Stelle beaufsichtigt.



Grüße
Boris
Dass die GEZ hierfür verantwortlich ist, klingt mir auch völlig unglaubwürdig. Ich denke, hierfür ist wohl früher das Bundesamt für Post und Telekommunikation, ab '98 die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, jetzt die Bundesnetzagentur (BNetzA) verantwortlich, oder irre ich mich? Auf der Seite der BNetzA kann man eine Frequenzordnung finden, außerdem hat sie ja auch letztes Jahr die Frequenzen versteigert für das gerade aufzubauende LTE-Netz.

[www.bundesnetzagentur.de]

Grüße,

Richie

"Auftrag ausgeführt. Dieser Zug ist garantiert schwarzfahrerfrei!" - Amboss, der Kontrolator



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 14.12.2011 02:26 von Ringbahn.
Ist eigentlich Kupferdiebstahl in Deutschland ein ebenso grosses Problem wie bei der britischen Eisenbahn? Hat schon mal jemand verucht die Schiene zu klauen?
Man zahlt GEZ ja bekanntlich nicht "zum Sehen der öffentlich rechtlichen Sender" (Zitat Boris), sondern für Empfangsgeräte, auch wenn sie nur mit geringem Aufwand erst empfangsfähig gemacht werden müssen. Von daher besteht die Möglichkeit, dass GEZ gehalt werden muss, schon - allerdings bin ich weder Jurist noch habe ich den vollständigen RGebStV gelesen oder weiß, wie genau die Übertragung bei der Hochbahn stattfindet.
Zitat
christian schmidt
Ist eigentlich Kupferdiebstahl in Deutschland ein ebenso grosses Problem wie bei der britischen Eisenbahn? Hat schon mal jemand verucht die Schiene zu klauen?
Ich habe bis jetzt nichts über einen Diebstahl eines Kupferrohrs der Funkschiene gehört. Soweit ich weiß, stehlen die Kupferdiebe eher die Kabel der Oberleitungen bei der Eisenbahn (in Costa Rica stehlen sie sogar Kabel von Oberleitungen der städtischen Strom- und Telefonkabeln).

Grüße,

Richie

"Auftrag ausgeführt. Dieser Zug ist garantiert schwarzfahrerfrei!" - Amboss, der Kontrolator
Pssst! Nicht, dass einige Subjekte noch auf entsprechende Ideen kommen! ;)
Zitat
christian schmidt
Ist eigentlich Kupferdiebstahl in Deutschland ein ebenso grosses Problem wie bei der britischen Eisenbahn? Hat schon mal jemand verucht die Schiene zu klauen?

Eine Schiene nicht, aber in Wilhelmsburg sollen sich schonmal gewisse Figuren an der Signaltechnik bedient haben...
Zitat
christian schmidt
Ist eigentlich Kupferdiebstahl in Deutschland ein ebenso grosses Problem wie bei der britischen Eisenbahn? Hat schon mal jemand verucht die Schiene zu klauen?

Den "besten" diebstahl finde ich ja noch den da:
[www.drehscheibe-foren.de]
(leider ist das originaldokument nicht mehr online)
"Fast fünf Kilometer Schienen und mehr als 6.200 stählerne Bahnschwellen [...] waren seinerzeit verschwunden. Die Angeklagten [...] beauftragten ein Subunternehmen. Dieser Firma gegenüber sollen sie vorgespiegelt haben, sie würden im Auftrag der Deutschen Bahn AG handeln."

Dagegen sind doch so ein paar Meter Kupferrohr langweilig :-)
Re: Kupferrohr im Gleibett
17.12.2011 10:20
Oh mein Gott, Ingo! Wo hast Du denn den Unsinn mit den GEZ-Gebühren für die Zugfahrerselbstabfertigung her?!?! Einmal nachdenken, was mit der GEZ finanziert wird... Und Du kommst dann sicher selbst drauf, dass da was nicht stimmen kann!
Arne, die GEZ nimmt für EMPFANGSGERÄTE Geld, ganz gleich wofür diese genutzt werden - und es ist völlig irrelevant, was damit finanziert wird. Sollte also hier Technik wie beim Fernsehen verwendet werden, wären die Geräte auch theoretisch in der Lage, TV zu empfangen. Nur darum geht es, nicht ob das tatsächlich gemacht wird. Steht, wie oben schon geschrieben, im Rundfunkgebührenstaatsvertrag, §1 Abs 1 und 2.

Aufklärung, ob die Geräte auch TV empfangen könnten, kann ich natürlich nicht geben. Nur muss es nicht völlig aus der Luft gegriffen sein.
INW
Re: Kupferrohr im Gleibett
17.12.2011 12:41
Zitat
Arne
Oh mein Gott, Ingo! Wo hast Du denn den Unsinn mit den GEZ-Gebühren für die Zugfahrerselbstabfertigung her?!?! Einmal nachdenken, was mit der GEZ finanziert wird... Und Du kommst dann sicher selbst drauf, dass da was nicht stimmen kann!

Da muß ich zurückschlagen: Denk selber mal nach,wofür die GEZ Gebühren verlangt...
Unser Waldbewohner hat es einen Beitrag hier drüber bereits genau dargestellt -- und damit sogar meiner alten Signatur Vorgriff geleistet (auf den RStV hätte ich genauso verwiesen).

Es geht nicht darum, was mit den Geräten gemacht wird, sondern eben genau darum, wozu sie dann theoretisch in der Lage wären. Was meinst Du wohl, warum man seit Jahren versucht, die GEZ-Gebühren auch auf Computer auszudehnen: Solange es Webstreams gibt, kann man diese damit empfangen -- ob man es macht, ist doch vollkommen egal.

Gruß Ingo
Re: Kupferrohr im Gleibett
17.12.2011 17:19
Ihr unterliegt hier einem Irrtum. Die Geräte, für die GEZ-Gebühren gezahlt werden müssen, müssen natürlich dazu in der Lage sein, Rundfunk ( also TV und Radio) theoretisch empfangen zu können. Jetzt fragt mal einen Hochbahner, ob er mit seinen Zufasa-Gerätschaften im Führerstand das ZDF schauen oder NDR 2 hören kann. Das kann er ganz sicher nicht. Also werden dafür auch keine GEZ-Gebühren fällig. Nicht jedes Empfangsgeraet ist zugleich GEZ-pflichtig. Wer zum Beispiel nur ein CB- oder Amateurfunkgeraet besitzt, zählt dafür natuerlich KEINE GEZ-Gebühren. Alles andere sind Ammenmärchen. Ein Computer ist deshalb gebührenpflichtig, weil mit im über Streams Radio und TV empfangen werden kann.

Fehlt jetzt eigentlich nur noch die Story, dass die GEZ mit Peilwagen Schwarzseher ausfindig macht...
So einfach ist es eben nicht: "Ein Rundfunkempfangsgerät wird zum Empfang bereitgehalten, wenn damit ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand Rundfunk [...] empfangen werden kann." Es kommt hier auch darauf an, was "besonderer zusätzlicher technischer Aufwand" ist, nicht ob der Fahrer tatsächlichen ein anderes Programm gucken kann. Wenn ich die Frequenz eines Fernsehers fest auf die des Senders in den Bahnen einstelle und dem Fahrer keine Möglichkeit gebe, das zu ändern, dann kann der Fahrer nur sein "Bahnsteig-TV" gucken, es wäre dann aber trotzdem ohne besonderen technischen Aufwand möglich, etwas anderes einzustellen. Ab wann ein besonderer technischer Aufwand vorliegt, müssen dann Juristen entscheiden, Verstecken des Kanalwählers gehört aber sicher nicht dazu, ein einfacher Aufwand reicht nicht, es muss ein besonderer Aufwand sein. Somit ist es a priori eben nicht klar, dass keine Gebüren zu zahlen sind.

Und Ingo: ich habe auf den Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) verwiesen, die von dir genannte Abkürzung RStV verweist auf den Rundfunkstaatsvertrag.
INW
Re: Kupferrohr im Gleibett
17.12.2011 23:40
Zitat
Raubtier
Und Ingo: ich habe auf den Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) verwiesen, die von dir genannte Abkürzung RStV verweist auf den Rundfunkstaatsvertrag.

Ja, mein Fehler. Kommt davon, wenn man immer mal wieder dem Aküfi verfällt...
Ich meinte auch den RGebStV.

Gruß Ingo
Re: Kupferrohr im Gleibett
18.12.2011 00:32
@Raubtier: Du wirst doch aber nicht abstreiten wollen, dass es sich im Führerstand der U-Bahn-Züge eben NICHT um normale TV-Geräte mit verstecktem Kanalwähler handelt?! Nur weil sich dort ein Bild-Wiedergabe-Gerät befindet, das seinen Input über Funkwellen erhält, ist es noch lange kein Empfangsgerät im Sinne der GEZ und des Rundfunkgebührenstaatsvertrags. Wenn es danach geht, müsste ja für jede Pförtnerloge, in der sich Video-Überwachungssysteme mit Funkübermittlung befinden, GEZ-Gebühren bezahlt werden. Das ist nicht der Fall. Du interpretierst den betreffenden Passus des Rundfunkgebührenstaatsvertrages in meinen Augen nicht korrekt.

Auf der GEZ-Homepage heisst es hierzu: "Fernsehgeräte sind alle Geräte, mit denen Sie Fernsehprogramme empfangen oder aufzeichnen können. Dazu gehören auch tragbare Fernsehgeräte, PCs mit TV-Karte, DVD-/Videorekorder und Navigationsgeräte mit Empfangsteil. Fernsehgeräte sind auch Monitore, wenn sie als gesonderte Sehstellen betrieben werden. Grundsätzlich sind für jedes Fernsehgerät eine Grund- und eine Fernsehgebühr zu zahlen." Noch einmal: Es ist technisch NICHT möglich, im U-Bahn-Führerstand Fernsehprogramme mit den Zugaufsichts-Gerätschaften zu empfangen. Und zwar nicht, weil etwa der "Tuner-Knopf versteckt" worden ist - sondern weil es einen solchen Tuner, der den TV-Empfang ermöglichen würde, in diesen Geräten einfach nicht GIBT. Die Empfangseinheit für die Zugaufsichtsmonitore hat technisch mit einem TV-Tuner im Prinzip nichts zu tun. Zum Beispiel fehlt der komplette Audio-Teil. Und auch diverse andere Parameter (Bild-Wiederholungsrate, Zeilenzahl, Frequenzbereich, Bandbreite etc.) dürften nicht übereinstimmen. Es handelt sich daher NICHT um ein Fernsehgerät.

Direkt in §1 des von Dir zitierten Rundfunkstaatsvertrags heisst es:
"Rundfunkempfangsgeräte im Sinne dieses Staatsvertrages sind technische Einrichtungen, die zur drahtlosen oder drahtge- bundenen, nicht zeitversetzten Hör- oder Sichtbarmachung oder Aufzeichnung von Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen) geeignet sind."

Da aber, wie oben beschrieben, mit den genannten Geräten kein Rundfunk empfangen werden kann, müssen auch keine Gebühren bezahlt werden. Ich frage mich ernsthaft, wer diese Geschichte in Umlauf gebracht hat.
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