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S4: Neuigkeiten und Diskussionen
geschrieben von LevHAM 
Moin,

Zitat
Boombastic
...
Falls das EBA nicht mitspielt beim Planfeststellungsbeschluss - ganz unabhängig von Betroffenenklagen.

Das EBA "Spielt" hier aber nicht nach Belieben, sondern ist an "Recht und Gesetz" gebunden.

Zitat
Boombastic
Wir erinnern uns an die Wallauer Spange...

Ich nicht.
Worum ging es?
Wann war das?
Galt seinerzeit das völlig identische Planrecht wie heute?

Zitat
Boombastic
Ich habe Gründe anzunehmen, dass das Risiko hierfür ähnlich hoch ist...

Welche denn?
Ich entschuldige meine Umgangssprache. Natürlich ist das EBA an Recht und Gesetz gebunden.

Hier der Vorgang zur Wallauer Spange:
https://www.hessenschau.de/politik/antrag-fuer-bahnprojekt-wallauer-spange-abgelehnt--frust-in-wiesbaden-v1,wallauer-spange-genehmigungsverfahren-100.html

Im Wesentlichen gilt heute noch dasselbe Planungsrecht, nach dem das Verfahren für die Wallauer Spange durchgeführt wurde. Allerdings gab es einige Änderungen und Aktualisierungen innerhalb dieses Rechtsrahmens: Umweltrechtliche Anpassungen, aktualisierte Richtlinien und Verordnungen und die Genehmigungsbeschleunigungsgesetze der letzten Jahre.
Gut möglich, dass gerade deswegen die Planunterlagen nochmal in die Bearbeitung zurück mussten.

Dennoch warte ich weiterhin auf das Betriebsprogramm für Hamburg-Lübeck im Ganzen - und Gartenholz-Bad Oldesloe im speziellen.

Dass die Beteiligten ein Fiasko dieser Art nicht erleben möchte, könnte auch der Grund der weiterhin noch nicht abgeschlossenen Planungen sein.

Ich möchte ausdrücklich und rechtssicher hervorheben, dass dies alles nur Vermutungen sind.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 16.03.2026 17:38 von Boombastic.
Moin

und danke für den Hintergrund zur "Wallauer Spange".
Mal ehrlich: Wie blöd muss man sein, unvollständige Planungsunterlagen trotz Aufforderung zur Nachbesserung nicht zu vervollständigen?

In diese Richtung haben wir bei den PFA 2 und 3 bei der S4 nun gar keine Hinweise.
Moin,

die Bürgerschaftskanzlei hat jetzt endlich die Antwort vom 10.3.26 auf die SKA Heißner veröffentlicht,

___
die das Abendblatt über das Wochenende massiv (und eigentlich schon tendenziös) "verwurstet" hatte.
Zitat
Sonnabend
___
die das Abendblatt über das Wochenende massiv (und eigentlich schon tendenziös) "verwurstet" hatte.
Ich fand auch, die Politisierung und die Vorwürfe der CDU gegenüber dem Senat ziemlich peinlich. Die SPD hätte ja ähnlich mit der CDU-geführten Landesregierung in Kiel (SH ist ja schließlich auch beteiligt) umgehen können. Außerdem stehen DB und EBA unter "Aufsicht" des CDU-Bundesverkehrsministeriums. Da Frage ich mich trotzdem, warum der Senat seine Antwort "auf Basis der Angaben der DB trifft" und nicht explizit beim EBA nachfragt bzw. das angibt.
Moin,

Zitat
STH
...Da Frage ich mich trotzdem, warum der Senat seine Antwort "auf Basis der Angaben der DB trifft" und nicht explizit beim EBA nachfragt bzw. das angibt.

das ist nicht vorgesehen, das EBA als Bundesbehörde wäre dem Hamburgischen Senat gegenüber gar nicht auskunftsberechtigt (das müsste dann über das Bundesverkehrsministerium laufen) und warum sollte der Senat sich "zwischen die Stühle setzen" - soll sich Heißner doch mit Ploß kurzschließen.
Zitat
Sonnabend
das ist nicht vorgesehen, das EBA als Bundesbehörde wäre dem Hamburgischen Senat gegenüber gar nicht auskunftsberechtigt (das müsste dann über das Bundesverkehrsministerium laufen) und warum sollte der Senat sich "zwischen die Stühle setzen" - soll sich Heißner doch mit Ploß kurzschließen.
Danke für die Einordnung.
Zitat
DT5-Online
Zitat
christian schmidt
Die Klagen gegen der ersten Teil der S4 hatten z.B. keine aufschiebende Wirkung

Moin,

einem Baubeginn vor Rechtskraft wohnt immer das Risiko inne, alles zurückbauen und wiederherstellen zu müssen.

VG

Ja, stimmt natürlich. Aber wie realistisch ist dass den bei der S4? Wenn man mal bedenkt was bei der ersten Phase passierte, oder die Argumente der Gegner, dann halte ich jedenfalls die Ideen dass a) das Planrecht nicht erteilt wird, oder b) das Planrecht dann durch Klagen erstmal lange aufgehalten wird, oder c) dass sich die Bahn selbst wenn es keine aufschiebende Wirkung gibt aus Angst später gegebenenfalls alles zurückbauen zu müssen anders als bei Phase 1 nicht nicht mit dem bauen anfängt, allesamt für völlig grundlos. Was sind denn die konkreten Anhaltspunkte bei der S4 für diese Ideen?
Moin,

oder gleichzeitig mit den ersten Antrag anfangen zu bauen?
Wenn kein Baurecht besteht (egal ob Baugenehmigung oder Planfeststellungsbeschluss) ist jede Baumaßnahm rechtswidrig und kann von jedem Interessierten mit einem einfachen Anruf bei der örtlichen Polizeiwache unterbunden werden.
Zudem gibts ohne Baurecht auch keine "Besitzeinweisung" gegen den Willen des Eigentümers - ziemlich große Risiken für den Bauträger.
Und letztlich unterscheidet das rechtmäßige Vorgehen eines öffentlichen Betriebs sich eben dadurch von Bananenrepubliken oder anderen Unrechtsregimen.
Mit dem Planfeststellungsbedchluss besteht Baurecht. Der Vorhabenträger darf anfangen, egal ob Klagen anhängig sind oder nicht. Bis zu dem Zeitpunkt, in dem bei einer einstweiligen Verfügung ein Baustopp angeordnet wird.

Auf der anderen Seiten steht das Risiko, bei einer erfolgreichen Anfechtung ggf wieder zurückbauen zu müssen. Wer von denjenigen, die sparsam mit Steuergeldern umgehen sollen, soll das tun?

Siehe auch (wenngleich anderer Sachverhalt) bei der gescheiterten Pkw-Maut. Hätte man bloß erst das Urteil abgewartet.
Die vorbereitenden Arbeiten im PFA 2 haben anscheinend vor kurzem begonnen.

Zitat
s-bahn-4.de
Im 2. Bauabschnitt haben erste vorbereitende Arbeiten begonnen. Aktuell werden Kampfmittelsondierungen durchgeführt. Diese erfolgen im Bereich zwischen der EÜ Luetkensallee und der Station Holstenhofweg bis hin zum Bereich Höltigbaum.

Die vorbereitenden Arbeiten verteilen sich über das Jahr. Dabei ist vorerst nicht mit zusätzlichem Lärm oder Erschütterungen zu rechnen.

[www.s-bahn-4.de] (bis zum 09.03. runter scrollen)
Ich konnte gerade meinen Augen kaum glauben. In Rahlstedt haben heute die Bauarbeiten für die S4 begonnen! Die Lärmschutzwände werden abgebaut, um das Baufeld freizumachen.
Moin,

unter dem 09.03.26 wurde auf der S4-Seite:

Zitat

Information zu aktuellen Arbeiten im 2. Bauabschnitt
Im 2. Bauabschnitt haben erste vorbereitende Arbeiten begonnen. Aktuell werden Kampfmittelsondierungen durchgeführt. Diese erfolgen im Bereich zwischen der EÜ Luetkensallee und der Station Holstenhofweg bis hin zum Bereich Höltigbaum.

Die vorbereitenden Arbeiten verteilen sich über das Jahr. Dabei ist vorerst nicht mit zusätzlichem Lärm oder Erschütterungen zu rechnen.

veröffentlicht.

(Dass der Planfeststellungsbeschluss ergangen wäre, ist mir aber nicht bekannt)
Zitat
Sonnabend
Moin,

unter dem 09.03.26 wurde auf der S4-Seite:

Zitat

Information zu aktuellen Arbeiten im 2. Bauabschnitt
Im 2. Bauabschnitt haben erste vorbereitende Arbeiten begonnen. Aktuell werden Kampfmittelsondierungen durchgeführt. Diese erfolgen im Bereich zwischen der EÜ Luetkensallee und der Station Holstenhofweg bis hin zum Bereich Höltigbaum.

Die vorbereitenden Arbeiten verteilen sich über das Jahr. Dabei ist vorerst nicht mit zusätzlichem Lärm oder Erschütterungen zu rechnen.

veröffentlicht.

(Dass der Planfeststellungsbeschluss ergangen wäre, ist mir aber nicht bekannt)

Der muss heute am 1. April eingegangen sein ;)
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