Re: Strafe für Schwarzfahren soll auf 60€ erhöht werden 15.04.2013 20:45 |
Re: Strafe für Schwarzfahren soll auf 60€ erhöht werden 15.04.2013 21:31 |
Re: Strafe für Schwarzfahren soll auf 60€ erhöht werden 20.04.2013 01:44 |
Re: Strafe für Schwarzfahren soll auf 60€ erhöht werden 20.04.2013 01:44 |
Re: Strafe für Schwarzfahren soll auf 60€ erhöht werden 20.04.2013 02:01 |
Re: Strafe für Schwarzfahren soll auf 60€ erhöht werden 20.04.2013 22:53 |
Re: Strafe für Schwarzfahren soll auf 60€ erhöht werden 20.04.2013 23:15 |
Re: Strafe für Schwarzfahren soll auf 60€ erhöht werden 21.04.2013 17:30 |
Re: Strafe für Schwarzfahren soll auf 60€ erhöht werden 21.04.2013 17:40 |
Zitat
Mike
Überzogene Strafen tragen aber nicht zum Ansehen des HVV bei. Wenn nicht nur schmuddelige Züge und verpasste Anschlüsse drohen, sondern auch noch allzu drakonische Strafen, wenn man sich bloß mal beim Ticketkauf vertan hat, kann man das Ganze schlecht als ein komfortables System anpreisen.
Re: Strafe für Schwarzfahren soll auf 60€ erhöht werden 21.04.2013 19:17 |
Re: Strafe für Schwarzfahren soll auf 60€ erhöht werden 21.04.2013 21:53 |
Zitat
Norderstedt
Sollte man sich "nur" eine falsche Fahrkarte gekauft haben, sollten meiner Meinung nach die Kontrolleure nachsichtig sein und dann helfen, noch ein Mal das richtige Ticket zu kaufen.
Re: Strafe für Schwarzfahren soll auf 60€ erhöht werden 22.04.2013 15:51 |
Zitat
Mike
Zitat
Norderstedt
Sollte man sich "nur" eine falsche Fahrkarte gekauft haben, sollten meiner Meinung nach die Kontrolleure nachsichtig sein und dann helfen, noch ein Mal das richtige Ticket zu kaufen.
Und wie sollen die Kontrolleure das unterscheiden? Hat jeder, der sagt, er hätte sich vertan, sich auch wirklich vertan? Will jeder, der dabei irgendwie den falschen Ton trifft, dies wirklich nur als Vorwand benutzen? Solange die Bahnhofseingänge sperrangelweit offen sind, sind drakonische Strafen unangemessen.
Re: Strafe für Schwarzfahren soll auf 60€ erhöht werden 22.04.2013 17:20 |
Zitat
Norderstedt
Da kannst du recht haben. Aber liegt es nicht heute schon im Ermessen der Kontrolleure, ob sie einen wirklich als Schwarzfahrer ansehen und dann das Strafgeld zahlen müssen..
Re: Strafe für Schwarzfahren soll auf 60€ erhöht werden 23.04.2013 21:24 |
Zitat
Pille
Meine Idee: 200€ Strafe, eine Verwarnung und beim zweiten Mal gibts schon eine Anzeige! Oder man spricht Schwarzfahrern sofort ein "Hausverbot" zur Nutzung der Verkehrsmittel im HVV aus, so dass diese sich strafbar machen wenn sie wieder erwischt werden...
Zitat
thimmithie
Auch ich bin dafür, dass die Strafe auf 60 € erhöht werden sollte, allerdings dann zusätzlich, dass der Schwarzfahrer sich zu den 60€ zusätzlich eine Fahrkarte kaufen muss - also mindestens 61,30 € wenn er dann noch weiter eine Kurzstrecke fahren sollte.
Zitat
thimmithie
Jedoch finde ich sollte die Hochbahn und S Bahn dann öfters in Zivil kontrollieren, weil viele Schwarzfahrer springen ja bestimmt schnell raus, wenn die sehen, dass der Prüfdienst in die Bahn steigt.
Re: Strafe für Schwarzfahren soll auf 60€ erhöht werden 23.04.2013 21:30 |
Zitat
Meine Idee: 60€ Schadensersatz für den Verkehrsbetrieb und Anzeige und Hausverbot beim betreffenden Verkehrsbetrieb sofort und auch bei sofortiger Zahlung! Beim ersten Mal belässt das Gericht es bei 60€ Schadensersatz für den Verkehrsbetrieb und Hausverbot, beim zweiten Mal innerhalb von 365 Tagen gibt es neben den 60€ für den Verkehrsbetrieb auch einen 3-stelligen Betrag von 120€ aufwärts für die Gerichtskasse oder gemeinnützige Arbeitsauflagen sowie ein weiteres Verfahren wegen Hausfriedensbruch.
Re: Strafe für Schwarzfahren soll auf 60€ erhöht werden 23.04.2013 21:33 |
Dafür soll es doch bald die Schwarzfahrerversicherung geben. ;)Zitat
Herbert
Zitat
Meine Idee: 60€ Schadensersatz für den Verkehrsbetrieb und Anzeige und Hausverbot beim betreffenden Verkehrsbetrieb sofort und auch bei sofortiger Zahlung! Beim ersten Mal belässt das Gericht es bei 60€ Schadensersatz für den Verkehrsbetrieb und Hausverbot, beim zweiten Mal innerhalb von 365 Tagen gibt es neben den 60€ für den Verkehrsbetrieb auch einen 3-stelligen Betrag von 120€ aufwärts für die Gerichtskasse oder gemeinnützige Arbeitsauflagen sowie ein weiteres Verfahren wegen Hausfriedensbruch.
Oha... da können wir schon mal einen neuen Knast bauen für die zu erwartenden Fälle. Und wenn jemand übersehen hat, dass seine Monatskarte abgelaufen ist, war es das erstmal mit ÖV für ein Jahr :) Gegen deine Vorstellungen sind ja die Strafen für Raser nur Kindergeburtstag.
Re: Strafe für Schwarzfahren soll auf 60€ erhöht werden 23.04.2013 22:04 |
Zitat
Herbert
Oha... da können wir schon mal einen neuen Knast bauen für die zu erwartenden Fälle.
Zitat
Herbert
Und wenn jemand übersehen hat, dass seine Monatskarte abgelaufen ist, war es das erstmal mit ÖV für ein Jahr :)
Re: Strafe für Schwarzfahren soll auf 60€ erhöht werden 24.04.2013 09:43 |
Zitat
Jan Gnoth
Zitat
Herbert
Oha... da können wir schon mal einen neuen Knast bauen für die zu erwartenden Fälle.
Nein. Nur weil der Staatsanwalt Strafbefehl erlassen hat, heißt das noch lange nicht, dass der Schwarzfahrer deshalb auch in den geschlossenen Vollzug muss. Strafbefehl heißt lediglich, dass die Tat im Vorstrafenregister gespeichert ist und bei weiteren Auffälligkeiten strafverschärfend hinzugezogen werden kann. Der Strafbefehl ist als solches noch keine Verurteilung, wohl aber eine Vorregistratur.
Zitat
Herbert
Und wenn jemand übersehen hat, dass seine Monatskarte abgelaufen ist, war es das erstmal mit ÖV für ein Jahr :)
Neue Karte besorgen. Bei vorgezeigtem gültigen Fahrausweis wird nicht weiter geprüft, ob gegen den Fahrgast ein Hausverbot vorliegt. Lediglich bei Wiederholung innerhalb von 365 Tagen erfolgt eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch.
Re: Strafe für Schwarzfahren soll auf 60€ erhöht werden 24.04.2013 09:59 |
Zitat
Nein. Nur weil der Staatsanwalt Strafbefehl erlassen hat, heißt das noch lange nicht, dass der Schwarzfahrer deshalb auch in den geschlossenen Vollzug muss. Strafbefehl heißt lediglich, dass die Tat im Vorstrafenregister gespeichert ist und bei weiteren Auffälligkeiten strafverschärfend hinzugezogen werden kann. Der Strafbefehl ist als solches noch keine Verurteilung, wohl aber eine Vorregistratur.
Zitat
Bei vorgezeigtem gültigen Fahrausweis wird nicht weiter geprüft, ob gegen den Fahrgast ein Hausverbot vorliegt.
Re: Strafe für Schwarzfahren soll auf 60€ erhöht werden 24.04.2013 19:57 |
Zitat
Herbert
Der Staatsanwalt kann keinen Strafbefehl erlassen, damit muss sich ein Richter beschäftigen. Einen Strafbefehl ohne Inhalt gibt es auch nicht und das Absehen von Strafe wird ja eher nicht deine Intention sein. Erschleichen von Leistungen ist bereits eine Straftat und beschäftigt große Teile unserer Justiz, die dafür nach einigen Schätzungen mehr Geld ausgibt als Schwarzfahrer nach den Phantasierechnereien der Verkehrsunternehmen "Schaden" verursachen.
Zitat
Herbert
Hausverbot oder nicht Hausverbot? Hausfriedensbruch hat heute übrigens den gleichen Strafrahmen (bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe) wie Erschleichen von Leistungen. Ich verstehe deshalb deine Zielsetzung nicht ganz, außer, dass man beim zweiten Vergessen eines Tickets in 365 Tagen bei dir zwangsläufig straffällig wird - während nach aktueller Rechtslage abgewogen werden kann.