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Strafe für Schwarzfahren soll auf 60€ erhöht werden
geschrieben von Rüdiger 
In Berlin wird am häufigsten zum Monatsende/-anfang kontrolliert.
Beliebt ist auch das Wochenende, obwohl man da auf die Monatskarte
einen Erwachsenen oder bis zu drei Kinder (6-14 Jahre) mitnehmen darf.

Abends oder nachts wird so gut wie nie kontrolliert.
Irgendwie ist das auch nicht verwunderlich. Es wäre wahrscheinlich mehr als lohnenswert, Samstag und Sonntag früh um 01:00 Aufgangskontrollen an den Stationen St. Pauli und Reeperbahn zu machen, neben zahlreichen Schwarzfahren könnte man da ordentlich Geld für Glasflaschen, Alkohol und Zigaretten einsacken. Aber wer will sich den Stress denn antun?
...demnach wäre es "keinen parkschein zu kaufen" ebenso erschleichung von leistungen bzw hier nichtbezahlen einer in anspruch genommenen leistung, wird aber vergleichsweise mild bestraft.
wenn schwarzfahren 60€ und damit das 20-fache eines normalen 3€-beispiel-fahrschein's kostet, dann sollte "parken-ohne" ebenso das 20-fache kosten.
bei einem beispiel-stunden-parkscheinpreis von 2-2,50€ wären dann auch 40-50€ fällig.

plums # [tram.swetlin.net]
...demnach wäre es "keinen parkschein zu kaufen" ebenso erschleichung von leistungen bzw hier nichtbezahlen einer in anspruch genommenen leistung, wird aber vergleichsweise mild bestraft.
wenn schwarzfahren 60€ und damit das 20-fache eines normalen 3€-beispiel-fahrschein's kostet, dann sollte "parken-ohne" ebenso das 20-fache kosten.
bei einem beispiel-stunden-parkscheinpreis von 2-2,50€ wären dann auch 40-50€ fällig.

plums # [tram.swetlin.net]
Tja... und jetzt überlege mal, welche Interessen offensichtlich stärker vertreten wurden, wenn das Prellen eines 2,90-Fahrscheins 60 €, das Prellen eines 3-Euro-Parktickets aber nur 10 € "Strafe" kosten soll. Und zudem der geschickte Fakschparker das Spiel praktisch endlos fortsetzen kann, der Schwarzfahrer aber vergleichsweise flott vor dem Kadi landet, wo es dann richtig teuer wird - im Extremfall mit einer kostenlosen Fahrt in den Bau. Ist doch sehr anschaulich :)
^^ Genau, und trotzdem würden manche Nahverkehrsfans hier am liebsten gleich 200 Euro nehmen, ohne sich Gedanken zu machen, ob sie damit wirklich im Interesse des Nahverkehrs und seines Ansehens handeln.

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metrobits.org
Naja wir haben die ganze Zeit ja auch über die Variable Strafe des Schwarzfahrens der einen Betrag x-€ erfordert, die Strafen für das "Prellen" eines Strafzettels kam jetzt erst in die Diskussion hinein. Ich bleibe bei meiner Meinung die Strafen auf 200€ zu setzen, jedoch mit der Erweiterung, dass die Relationen der Strafen Nahverkehr <-> Individualverkehr angepasst, bzw. auf eine Stufe gestellt werden. Sprich: Autofahrer müssen genauso bestraft werden und nicht immer Vorzüge erhalten.
Überzogene Strafen tragen aber nicht zum Ansehen des HVV bei. Wenn nicht nur schmuddelige Züge und verpasste Anschlüsse drohen, sondern auch noch allzu drakonische Strafen, wenn man sich bloß mal beim Ticketkauf vertan hat, kann man das Ganze schlecht als ein komfortables System anpreisen.

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metrobits.org
Zitat
Mike
Überzogene Strafen tragen aber nicht zum Ansehen des HVV bei. Wenn nicht nur schmuddelige Züge und verpasste Anschlüsse drohen, sondern auch noch allzu drakonische Strafen, wenn man sich bloß mal beim Ticketkauf vertan hat, kann man das Ganze schlecht als ein komfortables System anpreisen.

Sollte man sich "nur" eine falsche Fahrkarte gekauft haben, sollten meiner Meinung nach die Kontrolleure nachsichtig sein und dann helfen, noch ein Mal das richtige Ticket zu kaufen.

Wir brauchen mehr Investitionen in den ÖPNV! Damit noch mehr Leute mit den ÖPNV fahren- die Umwelt wird danken
Oder man bietet mal wieder "richtigen" Server Service (reden und schreiben gleichzeitig...) an , sodass man sich persönlich beraten lassen kann.

In Hoisbüttel zB wehen ja eher Strohballen über die Bahnsteige als dass es da irgendeinen HVV-Mitarbeiter gibt (abgesehen vom Tf)



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 22.04.2013 17:32 von cedric30003.
Zitat
Norderstedt
Sollte man sich "nur" eine falsche Fahrkarte gekauft haben, sollten meiner Meinung nach die Kontrolleure nachsichtig sein und dann helfen, noch ein Mal das richtige Ticket zu kaufen.

Und wie sollen die Kontrolleure das unterscheiden? Hat jeder, der sagt, er hätte sich vertan, sich auch wirklich vertan? Will jeder, der dabei irgendwie den falschen Ton trifft, dies wirklich nur als Vorwand benutzen? Solange die Bahnhofseingänge sperrangelweit offen sind, sind drakonische Strafen unangemessen.

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metrobits.org
Zitat
Mike
Zitat
Norderstedt
Sollte man sich "nur" eine falsche Fahrkarte gekauft haben, sollten meiner Meinung nach die Kontrolleure nachsichtig sein und dann helfen, noch ein Mal das richtige Ticket zu kaufen.

Und wie sollen die Kontrolleure das unterscheiden? Hat jeder, der sagt, er hätte sich vertan, sich auch wirklich vertan? Will jeder, der dabei irgendwie den falschen Ton trifft, dies wirklich nur als Vorwand benutzen? Solange die Bahnhofseingänge sperrangelweit offen sind, sind drakonische Strafen unangemessen.

Da kannst du recht haben. Aber liegt es nicht heute schon im Ermessen der Kontrolleure, ob sie einen wirklich als Schwarzfahrer ansehen und dann das Strafgeld zahlen müssen..

Wir brauchen mehr Investitionen in den ÖPNV! Damit noch mehr Leute mit den ÖPNV fahren- die Umwelt wird danken
Zitat
Norderstedt
Da kannst du recht haben. Aber liegt es nicht heute schon im Ermessen der Kontrolleure, ob sie einen wirklich als Schwarzfahrer ansehen und dann das Strafgeld zahlen müssen..

Klar, nur dass es heute nicht ganz so weh tut, wenn sie sich irren.

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metrobits.org
Zitat
Pille
Meine Idee: 200€ Strafe, eine Verwarnung und beim zweiten Mal gibts schon eine Anzeige! Oder man spricht Schwarzfahrern sofort ein "Hausverbot" zur Nutzung der Verkehrsmittel im HVV aus, so dass diese sich strafbar machen wenn sie wieder erwischt werden...

Meine Idee: 60€ Schadensersatz für den Verkehrsbetrieb und Anzeige und Hausverbot beim betreffenden Verkehrsbetrieb sofort und auch bei sofortiger Zahlung! Beim ersten Mal belässt das Gericht es bei 60€ Schadensersatz für den Verkehrsbetrieb und Hausverbot, beim zweiten Mal innerhalb von 365 Tagen gibt es neben den 60€ für den Verkehrsbetrieb auch einen 3-stelligen Betrag von 120€ aufwärts für die Gerichtskasse oder gemeinnützige Arbeitsauflagen sowie ein weiteres Verfahren wegen Hausfriedensbruch.

Zitat
thimmithie
Auch ich bin dafür, dass die Strafe auf 60 € erhöht werden sollte, allerdings dann zusätzlich, dass der Schwarzfahrer sich zu den 60€ zusätzlich eine Fahrkarte kaufen muss - also mindestens 61,30 € wenn er dann noch weiter eine Kurzstrecke fahren sollte.

Ist das nicht bereits jetzt schon so, dass die erwischten Schwarzfahrer die Fahrt nur bei sofortiger (An)Zahlung oder nachträglichem Fahrscheinkauf fortsetzen dürfen? Ich meine, einmal mitbekommen zu haben, dass eine Prüferin im Bus einen an der hinten eingestiegenen Fahrgast nach Aufnahme der Personalien zum nachträglichen Fahrscheinkauf aufgefordert hat: Und jetzt kaufen Sie sich vorne beim Fahrer einen Fahrausweis oder steigen an der nächsten Haltestelle aus!

Zitat
thimmithie
Jedoch finde ich sollte die Hochbahn und S Bahn dann öfters in Zivil kontrollieren, weil viele Schwarzfahrer springen ja bestimmt schnell raus, wenn die sehen, dass der Prüfdienst in die Bahn steigt.

Wenn der Prüfdienst in Uniform in die Bahn steigt, ist es für die Schwarzfahrer längst zu spät! Oftmals kontrollieren die Prüfer schon beim Einsteigen an den Türen schnell noch aussteigende Fahrgäste bzw. springen überhastet aussteigenden Fahrgästen schnell noch hinterher. Da habe ich schon so manchen Volltreffer bei beobachtet. Nicht nur, dass die betreffenden Fahrgäste keinen Fahrausweis und keine amtlichen Personaldokumente dabei hatten, sondern auch noch per Haftbefehl gesucht waren.
Zitat

Meine Idee: 60€ Schadensersatz für den Verkehrsbetrieb und Anzeige und Hausverbot beim betreffenden Verkehrsbetrieb sofort und auch bei sofortiger Zahlung! Beim ersten Mal belässt das Gericht es bei 60€ Schadensersatz für den Verkehrsbetrieb und Hausverbot, beim zweiten Mal innerhalb von 365 Tagen gibt es neben den 60€ für den Verkehrsbetrieb auch einen 3-stelligen Betrag von 120€ aufwärts für die Gerichtskasse oder gemeinnützige Arbeitsauflagen sowie ein weiteres Verfahren wegen Hausfriedensbruch.

Oha... da können wir schon mal einen neuen Knast bauen für die zu erwartenden Fälle. Und wenn jemand übersehen hat, dass seine Monatskarte abgelaufen ist, war es das erstmal mit ÖV für ein Jahr :) Gegen deine Vorstellungen sind ja die Strafen für Raser nur Kindergeburtstag.
Zitat
Herbert
Zitat

Meine Idee: 60€ Schadensersatz für den Verkehrsbetrieb und Anzeige und Hausverbot beim betreffenden Verkehrsbetrieb sofort und auch bei sofortiger Zahlung! Beim ersten Mal belässt das Gericht es bei 60€ Schadensersatz für den Verkehrsbetrieb und Hausverbot, beim zweiten Mal innerhalb von 365 Tagen gibt es neben den 60€ für den Verkehrsbetrieb auch einen 3-stelligen Betrag von 120€ aufwärts für die Gerichtskasse oder gemeinnützige Arbeitsauflagen sowie ein weiteres Verfahren wegen Hausfriedensbruch.

Oha... da können wir schon mal einen neuen Knast bauen für die zu erwartenden Fälle. Und wenn jemand übersehen hat, dass seine Monatskarte abgelaufen ist, war es das erstmal mit ÖV für ein Jahr :) Gegen deine Vorstellungen sind ja die Strafen für Raser nur Kindergeburtstag.
Dafür soll es doch bald die Schwarzfahrerversicherung geben. ;)

[www.mopo.de]

Grüße,

Richie

"Auftrag ausgeführt. Dieser Zug ist garantiert schwarzfahrerfrei!" - Amboss, der Kontrolator
Zitat
Herbert
Oha... da können wir schon mal einen neuen Knast bauen für die zu erwartenden Fälle.

Nein. Nur weil der Staatsanwalt Strafbefehl erlassen hat, heißt das noch lange nicht, dass der Schwarzfahrer deshalb auch in den geschlossenen Vollzug muss. Strafbefehl heißt lediglich, dass die Tat im Vorstrafenregister gespeichert ist und bei weiteren Auffälligkeiten strafverschärfend hinzugezogen werden kann. Der Strafbefehl ist als solches noch keine Verurteilung, wohl aber eine Vorregistratur.

Zitat
Herbert
Und wenn jemand übersehen hat, dass seine Monatskarte abgelaufen ist, war es das erstmal mit ÖV für ein Jahr :)

Neue Karte besorgen. Bei vorgezeigtem gültigen Fahrausweis wird nicht weiter geprüft, ob gegen den Fahrgast ein Hausverbot vorliegt. Lediglich bei Wiederholung innerhalb von 365 Tagen erfolgt eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch.
Zitat
Jan Gnoth
Zitat
Herbert
Oha... da können wir schon mal einen neuen Knast bauen für die zu erwartenden Fälle.

Nein. Nur weil der Staatsanwalt Strafbefehl erlassen hat, heißt das noch lange nicht, dass der Schwarzfahrer deshalb auch in den geschlossenen Vollzug muss. Strafbefehl heißt lediglich, dass die Tat im Vorstrafenregister gespeichert ist und bei weiteren Auffälligkeiten strafverschärfend hinzugezogen werden kann. Der Strafbefehl ist als solches noch keine Verurteilung, wohl aber eine Vorregistratur.

Zitat
Herbert
Und wenn jemand übersehen hat, dass seine Monatskarte abgelaufen ist, war es das erstmal mit ÖV für ein Jahr :)

Neue Karte besorgen. Bei vorgezeigtem gültigen Fahrausweis wird nicht weiter geprüft, ob gegen den Fahrgast ein Hausverbot vorliegt. Lediglich bei Wiederholung innerhalb von 365 Tagen erfolgt eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch.

Wie wär's mit einem netten kleinen Pranger auf dem Rathausmarkt für alle erwischten Schwarzfahrer?
Oder anders gesagt: Deine Vorschläge offenbaren ein Mittelalterliches Strafverständnis, und stehen in überhaupt keinem Verhältnis zum Delikt.
Zitat

Nein. Nur weil der Staatsanwalt Strafbefehl erlassen hat, heißt das noch lange nicht, dass der Schwarzfahrer deshalb auch in den geschlossenen Vollzug muss. Strafbefehl heißt lediglich, dass die Tat im Vorstrafenregister gespeichert ist und bei weiteren Auffälligkeiten strafverschärfend hinzugezogen werden kann. Der Strafbefehl ist als solches noch keine Verurteilung, wohl aber eine Vorregistratur.

Der Staatsanwalt kann keinen Strafbefehl erlassen, damit muss sich ein Richter beschäftigen. Einen Strafbefehl ohne Inhalt gibt es auch nicht und das Absehen von Strafe wird ja eher nicht deine Intention sein. Erschleichen von Leistungen ist bereits eine Straftat und beschäftigt große Teile unserer Justiz, die dafür nach einigen Schätzungen mehr Geld ausgibt als Schwarzfahrer nach den Phantasierechnereien der Verkehrsunternehmen "Schaden" verursachen.

Zitat

Bei vorgezeigtem gültigen Fahrausweis wird nicht weiter geprüft, ob gegen den Fahrgast ein Hausverbot vorliegt.

Hausverbot oder nicht Hausverbot? Hausfriedensbruch hat heute übrigens den gleichen Strafrahmen (bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe) wie Erschleichen von Leistungen. Ich verstehe deshalb deine Zielsetzung nicht ganz, außer, dass man beim zweiten Vergessen eines Tickets in 365 Tagen bei dir zwangsläufig straffällig wird - während nach aktueller Rechtslage abgewogen werden kann.
Zitat
Herbert
Der Staatsanwalt kann keinen Strafbefehl erlassen, damit muss sich ein Richter beschäftigen. Einen Strafbefehl ohne Inhalt gibt es auch nicht und das Absehen von Strafe wird ja eher nicht deine Intention sein. Erschleichen von Leistungen ist bereits eine Straftat und beschäftigt große Teile unserer Justiz, die dafür nach einigen Schätzungen mehr Geld ausgibt als Schwarzfahrer nach den Phantasierechnereien der Verkehrsunternehmen "Schaden" verursachen.

Guckst du hier: Wikipedia

Zitat
Herbert
Hausverbot oder nicht Hausverbot? Hausfriedensbruch hat heute übrigens den gleichen Strafrahmen (bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe) wie Erschleichen von Leistungen. Ich verstehe deshalb deine Zielsetzung nicht ganz, außer, dass man beim zweiten Vergessen eines Tickets in 365 Tagen bei dir zwangsläufig straffällig wird - während nach aktueller Rechtslage abgewogen werden kann.

Hausverbot. Bei nicht-vorhandensein eines gültigen Fahrausweises muss ein solcher nachgelöst werden, um die Fahrt fortsetzen zu können. Beim 2. Vergessen des Tickets innerhalb von 365 Tagen kann der Verkehrsbetrieb neben der 2. Schwarzfahrt auch noch Anzeige wegen Hausfriedensbruch stellen. Das heißt, beim 2. Vergessen des Tickets innerhalb von 365 wird es für den Fahrgast schlimmer als beim 1. Mal.
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