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Sammelthread Störungen U-Bahn [1]
geschrieben von Forummaster Hamburg 
Re: Pendelverkehr U3
11.10.2024 18:37
Die Fahrzeuge haben selbstverständlich Akkus, die einzelnen Funktionen der Fahrzeugbedienung sind größtenteils nicht betroffen, um die Akkus zu entlasten fahren Systeme wie die Klimaanlagen Luftkompressoren und andere nicht Sicherheitsrelevante Geräte jedoch runter.
Moin,


Zitat
ich am 5.9.24:

Für die Repapratur ist eine Betriebsunterbrechung vom 28. Oktober bis 31. Oktober 2024 geplant.

jetzt gibt's auch den Haltestellenaushang dazu.
Böser Baum in Fuhlsbüttel.

[www.ndr.de]

Zwei Züge der U1 streiften am Freitagnachmittag nahe des U-Bahnhofes Fuhlsbüttel die Äste des umgefallenen Baums. Die Strecke wurde stromlos geschaltet. Die Fahrgäste mussten zwei Stunden in den beiden Zügen ausharren. Laut Hochbahn wollte man vermeiden, hunderte Fahrgäste über die Gleise zu evakuieren.

Hochbahn U1, [20.12.2024 14:47]
#U1 Ersatzverkehr m Taxen und Bussen zw Ohlsdorf u FuhlsbüttelNord wg eines umgestürzten Baumes. Dauer noch unklar. Wir melden uns. #hvv

Hochbahn U1, [20.12.2024 18:09]
#U1 fährt wieder auf der kompletten Strecke. #hvv
Zitat
zurückbleiben-bitte
Die Fahrgäste mussten zwei Stunden in den beiden Zügen ausharren. Laut Hochbahn wollte man vermeiden, hunderte Fahrgäste über die Gleise zu evakuieren.
Na, da hätte ich mich wohl irgendwann selbst auf gemacht. Aber mal ehrlich: Lieber Fahrgäste zwei Stunden sitzen lassen statt zu helfen und zu evakuieren, finde ich schon sehr zweifelhaft.
Ich spreche mich sehr dafür aus, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, dass diese Art der Freiheitseinschränkung nicht von der Willkür einiger Disponenten abhängt.

Vorschlag wäre, dass nach spätestens einer Stunde die Möglichkeit geboten werden muss, das Fahrzeug zu verlassen wenn nicht zwingende Gründe dagegen sprechen. Und selbstverständlich, dass das Verkehrsunternehmen einen für beide Seiten zumutbaren Weitertransport organisiert.

Wenn das Verkehrsunternehmen dem nicht nachkommt, sollte es für alle dadurch entstandenen Schäden aufkommen müssen. Schäden sind z.B. nicht mehr wahrgenommene Termin, Flüge, etc.
Zitat
Neu Wulmstorf
Ich spreche mich sehr dafür aus, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, dass diese Art der Freiheitseinschränkung nicht von der Willkür einiger Disponenten abhängt.

Und dadurch werden dann die Disponenten mit einer drohenden Klage im Rücken zu Entscheidungen gezwungen, die sie eigentlich sicherheitstechnisch nicht verantworten könnten? Mir ist es doch lieber, eine Weile (auch wenn sie wie hier recht lang ist), sicher in einem Zug zu sitzen als dass unnötig zusätzliche Gefahren beim Ausstieg auf freier Strecke usw. aufkommen und deshalb wird es hier sicher nicht zu einer entsprechenden gesetzlichen Regelung kommen.
Moin,

@Neu Wulmstorf: Bist du jetzt im Wahlkampfmodus und hast vorher auf Populismus umgeschaltet?

Zitat
Neu Wulmstorf
Ich spreche mich sehr dafür aus, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, dass diese Art der Freiheitseinschränkung nicht von der Willkür einiger Disponenten abhängt.

So, so - wer entscheidet denn, was "Willkür" ist? Ein "mobiles-vor-Ort-über-Willkür-Entscheidungsteam"?

Zitat
Neu Wulmstorf
Vorschlag wäre, dass nach spätestens einer Stunde die Möglichkeit geboten werden muss, das Fahrzeug zu verlassen wenn nicht zwingende Gründe dagegen sprechen. Und selbstverständlich, dass das Verkehrsunternehmen einen für beide Seiten zumutbaren Weitertransport organisiert.

Und über die "zwingenden Gründe" und einen "für beide Seiten zumutbaren Weitertransport" entscheidet dann im Zweifelsfall wer?

Zitat
Neu Wulmstorf
Wenn das Verkehrsunternehmen dem nicht nachkommt, sollte es für alle dadurch entstandenen Schäden aufkommen müssen. Schäden sind z.B. nicht mehr wahrgenommene Termin, Flüge, etc.

Das nennt sich Schadenersatz und ist im Bürgerlichen Gesetzbuch ab §823 längst seit "Achtzehnhundertkrug" geregelt und bedarf keiner populistischen Neuforderung.
Ich würde mal behauoten, dass eine Evakuierung eines Hochbahnzuges auf der Langenhorner Bahn weniger aufwenig ist wie im Gleisbereich der DB mit Fern-, Nah und S-Bahn. Zum Beispiel Eidelstedt.
Für die Hochbahn ist das so wohl günstiger. Für die Fahrgäste sicher unschön im Notfall in die Hose zu machen oder Klaustrophobiker auf die Probe zu stellen. Wir reden hier von zwei Stunden. Man kann nur hoffen, dass die HHA nochmal an die besagten Fahrgäste herran tritt.
Zitat
Kirk
Ich würde mal behauoten, dass eine Evakuierung eines Hochbahnzuges auf der Langenhorner Bahn weniger aufwenig ist wie im Gleisbereich der DB mit Fern-, Nah und S-Bahn. Zum Beispiel Eidelstedt.
Für die Hochbahn ist das so wohl günstiger. Für die Fahrgäste sicher unschön im Notfall in die Hose zu machen oder Klaustrophobiker auf die Probe zu stellen. Wir reden hier von zwei Stunden. Man kann nur hoffen, dass die HHA nochmal an die besagten Fahrgäste herran tritt.

Moin,

und wie und wieso sollte die Hochbahn das tun? Erstmal nach 2 Stunden Personalien von u.u. mehreren hundert Leute aufnehmen - wofür? Endet dann wie der Polizeieinsatz in Bergedorf mit den Super Recognizern, wo über Stunden mehrere hundert Menschen festgesetzt waren. Fahrgastrechte gelten nur bei der Eisenbahn, und hier haben wir auch noch höhere Gewalt. Und wenn man hinterher öffentlich aufruft, bekommst du mehr Meldungen "Ich war im Zug" als zwei 120m-Züge fassen können.

Wer etwas möchte, muss sich aktiv melden und Schäden materieller oder seelischer Art beweisen. Und dann müsste die Hochbahn auch noch schuldhaft gehandelt haben...

Wer das Thema Haftung / Entschädigung anders sieht, kann es ja mal bis nach Karlsruhe tragen.

VG

DT5 Online - Seit über 10 Jahren die Website rund um Hamburgs Nahverkehr: [www.dt5online.de]
Zitat
Sonnabend
Moin,

@Neu Wulmstorf: Bist du jetzt im Wahlkampfmodus und hast vorher auf Populismus umgeschaltet?

Zitat
Neu Wulmstorf
Ich spreche mich sehr dafür aus, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, dass diese Art der Freiheitseinschränkung nicht von der Willkür einiger Disponenten abhängt.

So, so - wer entscheidet denn, was "Willkür" ist? Ein "mobiles-vor-Ort-über-Willkür-Entscheidungsteam"?

Zitat
Neu Wulmstorf
Vorschlag wäre, dass nach spätestens einer Stunde die Möglichkeit geboten werden muss, das Fahrzeug zu verlassen wenn nicht zwingende Gründe dagegen sprechen. Und selbstverständlich, dass das Verkehrsunternehmen einen für beide Seiten zumutbaren Weitertransport organisiert.

Und über die "zwingenden Gründe" und einen "für beide Seiten zumutbaren Weitertransport" entscheidet dann im Zweifelsfall wer?

Zitat
Neu Wulmstorf
Wenn das Verkehrsunternehmen dem nicht nachkommt, sollte es für alle dadurch entstandenen Schäden aufkommen müssen. Schäden sind z.B. nicht mehr wahrgenommene Termin, Flüge, etc.

Das nennt sich Schadenersatz und ist im Bürgerlichen Gesetzbuch ab §823 längst seit "Achtzehnhundertkrug" geregelt und bedarf keiner populistischen Neuforderung.

Wo ist denn meine Forderung bitteschön populistisch? Es gibt heute schon gesetzlich geregelte Fahrgastrechte. Sind die etwa populistisch?

Die Basis der Entscheidung, ob evakuiert wird oder nicht, ist heute ohne konkrete Rechtsgrundlage, obgleich sie tief in die Persönlichkeitsrechte vieler Betroffenen eingreift. Das zu ändern halte ich für notwendig.
Moin,

Zitat
Neu Wulmstorf
...
Wo ist denn meine Forderung bitteschön populistisch? Es gibt heute schon gesetzlich geregelte Fahrgastrechte. Sind die etwa populistisch?

EBEN - und deswegen ist die Forderung nach einer schon bestehenden Regelung reiner Aktionismus und Populismus.

Zitat
Neu Wulmstorf
Die Basis der Entscheidung, ob evakuiert wird oder nicht, ist heute ohne konkrete Rechtsgrundlage, obgleich sie tief in die Persönlichkeitsrechte vieler Betroffenen eingreift. Das zu ändern halte ich für notwendig.

Das muss man erstmal bringen - "ohne konkrete Rechtsgrundlage"...
Wie wärs denn beispielsweise mit den Beförderungsbedingungen? Mit Betriebsbedingugen? Mit "Gefahr im Verzug" im Polizeirecht (SOG)?

Eine Entscheidung zur Evakuierung oder nicht ist immer eine Abwägung (verschiedener Rechtgüter im Einzelfall.
Zitat
DT5-Online
Zitat
Kirk
Ich würde mal behauoten, dass eine Evakuierung eines Hochbahnzuges auf der Langenhorner Bahn weniger aufwenig ist wie im Gleisbereich der DB mit Fern-, Nah und S-Bahn. Zum Beispiel Eidelstedt.
Für die Hochbahn ist das so wohl günstiger. Für die Fahrgäste sicher unschön im Notfall in die Hose zu machen oder Klaustrophobiker auf die Probe zu stellen. Wir reden hier von zwei Stunden. Man kann nur hoffen, dass die HHA nochmal an die besagten Fahrgäste herran tritt.

Moin,

und wie und wieso sollte die Hochbahn das tun?
[/quote]
Weil man sich gegen eine Evakuierung entschieden hat. Wie würde mich mal interessieren, ob der FahrerIn die Fahrgäste auf dem laufenden gehalten hat per Durchsagen.
Man kann nicht alle Personalien aufnehmen? Dann wäre es ja wirklich möglich, frech in großer Gruppe ,den Zug zu verlassen und sich durch das Wohngebiet abzusetzten. Ja böse! Aber wenn man sich nicht um den Mensch kümmert kümmer sich der Mensch halt selber (Westerwelle-Prinzip)....



3 mal bearbeitet. Zuletzt am 21.12.2024 18:52 von Kirk.
Wenn es bei bestehenden Rechten eine Regelungslücke zum Nachteil der Fahrgäste gibt, ist die Forderung diese zu schließen kein Populismus.

Und ich schrieb nicht "ohne Rechtsgrundlag", sondern "ohne _konkrete_ Rechtsgrundlage". Nirgendwo in den Beförderungsbedungungen ist die Dauer geregelt, wie lange eine Evakuierung hinausgezögert werden darf.

Ich finde es ehrlich gesagt erschreckend, mit welcher Ignoranz hier die Persönlichkeitsrechte der Fahrgäste einfach weggewischt werden. Zwei Stunden ohne Trinken und ohne Toilette in einem kleinen Raum festgehalten zu werden ist keine Kleinigkeit.

Vielleicht muss es wirklich mal zu einer Strafanzeige gegen den Fahrer mit anschließendem Urteil kommen um mehr Rechtssicherheit zu erhalten. Besser wäre natürlich, die Rechtssicherheit würde vorher hergestellt werden.
Zitat
Neu Wulmstorf
Vielleicht muss es wirklich mal zu einer Strafanzeige gegen den Fahrer mit anschließendem Urteil kommen um mehr Rechtssicherheit zu erhalten. Besser wäre natürlich, die Rechtssicherheit würde vorher hergestellt werden.

Und dann? Der Fahrer wird sich ja so oder so an die Anweisungen der Betriebsleitung halten müssen, also würde er mit ziemlicher Sicherheit freigesprochen werden und die Ressourcen der Gerichte wären für einen ziemlichen Unsinn verschwendet worden.
Zitat
Lopi2000
Zitat
Neu Wulmstorf
Vielleicht muss es wirklich mal zu einer Strafanzeige gegen den Fahrer mit anschließendem Urteil kommen um mehr Rechtssicherheit zu erhalten. Besser wäre natürlich, die Rechtssicherheit würde vorher hergestellt werden.

Und dann? Der Fahrer wird sich ja so oder so an die Anweisungen der Betriebsleitung halten müssen, also würde er mit ziemlicher Sicherheit freigesprochen werden und die Ressourcen der Gerichte wären für einen ziemlichen Unsinn verschwendet worden.

Ich halte es für unwahrscheinlich, dass eine strafbewährte Freiheitsberaubung vorliegt. Denn gesunde Menschen können den Zug ja durchaus selbstständig verlassen. Allerdings könnte dem Fahrer zur Last gelegt werden, dass Fahrgäste aus Angst vor Gefahren im Gleisbett im Zug verharren.

Wie auch immer: wenn eine Straftat vorliegt, dann kann der Fahrer sich nicht mit Dienstanweisungen retten.

Wenn Dein Arbeitgeber Dich anweist, ohne Fahrkarte zu fahren oder in einem Laden etwas zu klauen, begehst Du die Straftat und wirst bestraft. Ist ja auch richtig so.

Aber das lenkt jetzt ab.

Mir ist wichtig, dass die Fahrgäste nicht wie Vieh behandelt werden.
Zitat
Neu Wulmstorf
Wenn Dein Arbeitgeber Dich anweist, ohne Fahrkarte zu fahren oder in einem Laden etwas zu klauen, begehst Du die Straftat und wirst bestraft. Ist ja auch richtig so.

Wenn es sich um eine vermeidbare und klar erkennbare Straftat und eine offensichtlich unsinnige Handlung handelt, zu der der Arbeitgeber auffordert, ist das sicher so. Wenn es aber eine begründete Sicherheitsanweisung der Betriebsleitung ist, wäre es wohl eher ein Entlassungsgrund für den Fahrer, entgegen dieser Anweisung loszufahren oder Fahrgäste eigenmächtig aussteigen zu lassen. Mal ganz abgesehen davon, dass es mit dem Losfahen mangels Fahrstrom wohl eh nichts geworden wäre.
Zitat
Neu Wulmstorf
Denn gesunde Menschen können den Zug ja durchaus selbstständig verlassen. Allerdings könnte dem Fahrer zur Last gelegt werden, dass Fahrgäste aus Angst vor Gefahren im Gleisbett im Zug verharren.

Fahrgäste dürfen gemäß BOStrab §58 oder 59 Bahnanlagen nicht eigenmächtig betreten und auch keine Türen notöffnen, falls keine unmittelbare Lebensgefahr besteht.
Sie verstoßen damit gegen Bundesgesetze. Für Verstöße sieht §63 Ordnungsstrafen vor:

Zitat
§63 BOStrab
(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 61 Abs. 1 Nr. 4 des Personenbeförderungsgesetzes handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. als Person, die nicht Betriebsbedienstete ist, entgegen § 58 Abs. 1 Satz 1 Betriebsanlagen oder Fahrzeuge betritt oder sonst benutzt,
2. entgegen § 59 Satz 2 Nummer 1 eine Außentür oder eine Einrichtung zur Notbremsung betätigt.

Nach Personenbeförderungsgesetz §61 (2) kann die Geldbuße bis zu 10.000 EUR betragen. Allerdings dürfte das noch nie ausgeschöpft worden sein.

so long

Mario
Zitat
Neu Wulmstorf


Vielleicht muss es wirklich mal zu einer Strafanzeige gegen den Fahrer mit anschließendem Urteil kommen um mehr Rechtssicherheit zu erhalten.
Ich sehe die Schuld eher bei den Vorgesetzten, die keine Lust....ähh Notwendigkeit einer Evakuierung sahen. Freitag ab eins, macht jeder seins. Gab es nicht vor paar Monaten schonmal soein Vorfall mit einem Reinigungsfahrzeug in einer Tunnelhaltestelle? Da stand der Zug ja fast schon zum Teil am Bahnsteig aber man ließ die Fahrgäste auch im Zug warten.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 22.12.2024 00:14 von Kirk.
Die Behauptung halte ich für schlichtweg falsch. Eine Evakuierung ist schon ein großer Aufwand. Das die Vorgesetzten keine Lust, sehr unglaubwürdig.

Ich denke man dachte in der Betriebszentrale, das räumen der Bäume würde schneller von statten gehen. Für manche Störungen gibt es mittlerweile Erfahrungswerte.

Mfg

Sascha Behn
Ich sehe, dass bei der Abwägung die Interessen der Fahrgäste nicht vertreten werden, sondern nur die des Verkehrsunternehmens, was naturgemäß seine Interessen wie Geld ud Aufwand höher bewertet. Welchen Vorteil hätte das Verkehrsunternehmen auch von einer Räumung? Das Ignorieren der Freiheitsrechte der Fahrgäste ist vorteilhafter.

Von daher bedarf es dringend einer rechtlichen Regelung.
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