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Sammelthread Störungen Regionalverkehr Hamburg [1]
geschrieben von Forummaster Hamburg 
🤨


Uelzen - 27.06.2024

Einschränkungen durch Witterung: Strecke Hamburg - Bremen betroffen
Update 19:30 Uhr

Unterspülte Gleise und kein Strom: metronom-Verkehr zwischen Hamburg und Tostedt kommt zum erliegen!
Liebe Fahrgäste,

wegen des angekündigten Starkregens und örtlichen Unwetters ist die metronom-Strecke
• RE4 / RB41 zwischen Hamburg Hbf – Harburg – Buchholz – Lauenbrück
in beide Richtungen bis auf Weiteres nicht mehr befahrbar.
[www.der-metronom.de]


[www.der-metronom.de]

Deshalb wird metronom vom 30.07. – 14.12. ein stabiles Angebot fahren.

Das stabile Angebot beinhaltet etwas weniger Fahrten als bisher – diese aber zuverlässig und planbar.

Reduzierter Nachtverkehr auf einigen Strecken – für fast alle fehlenden Zugfahrten stellt metronom ersatzweise Busse bereit
die zusätzlichen Verstärkerfahrten von und nach Hamburg müssen leider entfallen. Der stabile Stundentakt bleibt jedoch erhalten.
Zusätzlich fahren Züge in der Hauptverkehrszeit morgens + abends zwischen Winsen - Harburg
Nur an den Wochenenden entfällt zwischen Hannover und Göttingen alle drei Stunden eine Fahrt.
Es gibt einen Ersatzverkehr mit Bussen zwischen Barnten und Elze sowie zwischen Kreiensen und Göttingen
Mo. - Fr. fahren alle Züge unverändert
Bei DT5-Online steht dass Metronom 25 Lokführer fehlen. Und dass sie zur Zeit 25 Lokführer ausbilden, dass das aber 13 Monate brauchen würde.

Also das hört sich ja ganz logisch an - uns fehlen 25, wir bilden 25 aus, aber das dauert - aber ich denke da stinkt was ganz stark. Die fehlenden 25, die fehlen doch nicht alle erst seit gestern. Zumindest einige fehlen doch schon seit längerem. Warum wurde dann nicht schon angefangen auszubilden? Was ist eigentlich das Plansoll von Metronom, und wie viele hatten sie, Monat für Monat, und wie viele waren jeweils in der Ausbildung, das würde mich mal interessieren.

Und glauben die wirklich dass wenn ihnen jetzt 25 fehlen, dass dann 25 weitere ausbilden reicht? Das sie keine weiteren verlieren werden???
... und dass alle 25 die Prüfung schaffen.
Moin,

Zitat
christian schmidt
...Und glauben die wirklich dass wenn ihnen jetzt 25 fehlen, dass dann 25 weitere ausbilden reicht? Das sie keine weiteren verlieren werden???

das denke ich nicht - aber würdest du dich in einem reinen Arbeitnehmermarkt mit (erheblichen) Gehaltseinbußen ohne Jobgarantie ausbilden lassen?

Eben.
Hallo,

Zitat
christian schmidt
... - aber ich denke da stinkt was ganz stark. Die fehlenden 25, die fehlen doch nicht alle erst seit gestern. Zumindest einige fehlen doch schon seit längerem. Warum wurde dann nicht schon angefangen auszubilden?...

Ich befürchte das stimmt, aber weitreichender, als Du vielleicht vermutest. Zugegeben, da bausche ich auch ein wenig auf, aber es ist schon etwas verwunderlich, auf was ich durch eine Diskussion bei DSO gestoßen bin. Ist ja ansonsten eher so hingerotzt, dass die Unternehmen machen können, was sie wollen, sie bekämen ja so oder so ihr Geld.

Auf dem Transparenzportal ist der Verkehrsvertrag mit dem metronom ja abrufbar. Unter § 16 Absatz 11 findet sich aber - nach meiner Interpretation - genau das. Da werden die Vertragsstrafen insgesamt auf "5% der im betreffenden Jahr geltenden Zugförderkosten" begrenzt. Im Umkehrschluss bekommt der metronom also 95% trotzdem ausgezahlt, obwohl man den Betrieb auch weitestgehend einstellen könnte?! Wie gesagt, bin kein Jurist, für mich liest sich das so, weil wieso sollte man eine Deckelung der Vertragsstrafen sonst festsetzen? Zumal es - meiner Interpretation nach - noch davon abhängt, ob die Auftraggeber überhaupt so eine Verletzung sehen wollen oder dies ignorieren.

Logisch ergibt sich auch ein Sinn. Müsste der metronom - oder jedes andere Unternehmen, dessen Fahrpläne nur noch makulatur sind - wirklich dafür bluten, würden diese reihenweise nicht nur in die Insolvenz, sondern pleite gehen.

Noch eine Vermutung: Sollte der metronom-Vertrag branchenüblich sein, ergibt sich noch ein ganz anderer Aspekt. Dann lohnt es sich natürlich nur die nötigsten Stellen zu besetzen und möglichst knapp zu kalkulieren. Jede nicht geleistete Fahrt wäre mehr ein Gewinn, wenn einem maximal nur 5% gesicherter Verlust blühen. Variable Kosten werden ja weitestgehend von den Aufgabenträgern übernommen.

Vielleicht ganz passend das einmal zu diskutieren. Und wie gesagt, alles meine Vermutungen und Interpretationen - keine konkrete Anschuldigung. Es ergäben sich halt einige logische Erklärungen für die jetzige Situation in dem Bereich dadurch.

Grüße
Boris

PS: Der Vertrag Verkehrsvertrag SPNV-Verkehrsleistung Hanse Netz mit metronom inkl. Nachträge 2018-2026



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 10.08.2024 19:14 von Boris Roland.
Moin,

Zitat
Boris Roland
Hallo,
...
Auf dem Transparenzportal ist der Verkehrsvertrag mit dem metronom ja abrufbar. Unter § 16 Absatz 11 findet sich aber - nach meiner Interpretation - genau das. Da werden die Vertragsstrafen insgesamt auf "5% der im betreffenden Jahr geltenden Zugförderkosten" begrenzt. Im Umkehrschluss bekommt der metronom also 95% trotzdem ausgezahlt, obwohl man den Betrieb auch weitestgehend einstellen könnte?! Wie gesagt, bin kein Jurist, für mich liest sich das so, weil wieso sollte man eine Deckelung der Vertragsstrafen sonst festsetzen? Zumal es - meiner Interpretation nach - noch davon abhängt, ob die Auftraggeber überhaupt so eine Verletzung sehen wollen oder dies ignorieren.

Logisch ergibt sich auch ein Sinn. Müsste der metronom - oder jedes andere Unternehmen, dessen Fahrpläne nur noch makulatur sind - wirklich dafür bluten, würden diese reihenweise nicht nur in die Insolvenz, sondern pleite gehen.

Noch eine Vermutung: Sollte der metronom-Vertrag branchenüblich sein, ergibt sich noch ein ganz anderer Aspekt. Dann lohnt es sich natürlich nur die nötigsten Stellen zu besetzen und möglichst knapp zu kalkulieren. Jede nicht geleistete Fahrt wäre mehr ein Gewinn, wenn einem maximal nur 5% gesicherter Verlust blühen. Variable Kosten werden ja weitestgehend von den Aufgabenträgern übernommen.

Vielleicht ganz passend das einmal zu diskutieren. Und wie gesagt, alles meine Vermutungen und Interpretationen - keine konkrete Anschuldigung. Es ergäben sich halt einige logische Erklärungen für die jetzige Situation in dem Bereich dadurch.

Grüße
Boris

PS: Der Vertrag Verkehrsvertrag SPNV-Verkehrsleistung Hanse Netz mit metronom inkl. Nachträge 2018-2026

da hast du ja ein riesengroßes Fass aufgemacht.
Also, zunächst einmal danke für den Verkehrsvertrag zum Hansenetz.

Ob der "metronom-Vertrag branchenüblich" ist, ist an dieser Stelle erstmal unerheblich - im Vertragsrecht kann ja zunächst einmal jeder mit jedem alles Mögliche vereinbaren und/oder mit jemand andrem etwas anderes vereinbaren oder eben auch nicht vereinbaren - das ist eben die Vertragsfreiheit (Ein Eisenbahnunternehmen ist ja nicht verpflichtet seine Dienstleistung zu bestimmten Bedingungen anzubieten).
Etwas anders sieht es für den öffentlichen Auftraggeber aus, der auch die Daseinsvorsorge sicherstellen muss.

Aber zum Thema: Die "Zugförderkosten" beinhalten nicht sämtliche Leistungen, die ein Transporteur vom Auftraggeber erhält, die genaue Berechnung ergibt sich aus § 7 Abs. 2a - Seite 15 des Vertrags.
Wer Lust und Muße hat, kann das ja mal ausrechnen...

Sinn und Zweck der Deckelung der Pönale auf 95% der Zugförderkosten mag wohl sein, dass man hier eher im Sinne der sozialen Marktwirtschaft lösungsorientiert agieren möchte und mit einer Zwangsinsolvenz des (einzigen?) Anbieters auch keinem gedient ist.
Zitat
Sonnabend
... Sinn und Zweck der Deckelung der Pönale auf 95% der Zugförderkosten mag wohl sein, dass man hier eher im Sinne der sozialen Marktwirtschaft lösungsorientiert agieren möchte und mit einer Zwangsinsolvenz des (einzigen?) Anbieters auch keinem gedient ist.


[www.haufe.de]

[www.roling-partner.de]

Zitat 1:
Maximaler Pönalewert: Der BGH hat in seiner wichtigen Entscheidung vom 23.1.2003 eine Höchstsumme bei 5 % der Auftragssumme festgelegt, weil die Pönale nur ein Druckmittel sei und nicht über den Gewinn des Auftragnehmers hinausgehen dürfe. Diese Grenze gilt unabhängig vom jeweiligen Auftragsvolumen.

Zitat 2:
Ermöglicht eine Vertragsstrafenregelung die Verhängung einer Pönale von mehr als 5 % des Abrechnungsbetrags, ist sie, überträgt man die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf Verkehrsverträge, unwirksam. Für die Verhängung einer Vertragsstrafe besteht dann keine Rechtsgrundlage.
Hallo,

nachdem ich das hier gelesen habe - der nun ach so zuverlässige Sparfahrplan des metronom wird heute größtenteils überhaupt nicht mehr gefahren.

Grüße
Boris
Passend dazu einige Screenshots von heute Nachmittag:


Und noch mehr:


Ich bin kein Jurist und den Vertrag zu verstehen traue ich mir nicht zu. Frage an diejenigen, die sich auskennen:

Wenn bestellte Leistung nicht gefahren wird, wird sie dann nicht bezahlt und ist diese Nichtbezahlung Teil der Pönale oder geht sie in die 5%-Obergrenze nicht ein?
Moin,

Zitat
Neu Wulmstorf
Ich bin kein Jurist und den Vertrag zu verstehen traue ich mir nicht zu. Frage an diejenigen, die sich auskennen:

Wenn bestellte Leistung nicht gefahren wird, wird sie dann nicht bezahlt und ist diese Nichtbezahlung Teil der Pönale oder geht sie in die 5%-Obergrenze nicht ein?

bin auch kein Jurist.
Nach dem Vertrag § 9:

Zitat
Minderung des Zuschusses in Folge von Leistungsstörungen
(1) Entsprechen die erbrachten Leistungen nicht dem vereinbarten Umfang...sind die Auftraggeber... zur Minderung des Zuschusses gemäß § 6 berechtigt.

(2) Ausgefallene fahrplanmäßige Zugleistungen werden nicht vergütet.

Also, nach meinem Verständnis, (bei "Schuld" der Bahn): keine Vergütung* und Strafe.
___
*Bemessung als Zugförderkosten
Nicht gefahrene Leistungen werden nicht bezahlt und infolgedessen können dafür auch keine Pönale abgezogen werden. Bei Verspätungen und dergleichen werden Pönale fällig, allerdings muss nach einem höchstrichterlichen Urteil die Verantwortung dafür berücksichtigt werden.

Wenn ein Eisenbahnunternehmen die Verspätung nicht zu vertreten hat, weil beispielsweise die Strecke nicht oder nur eingeschränkt nutzbar ist, ist das Verkehrsunternehmen von Pönalen freizustellen. Der Streitfall mit der ODEG in Brandenburg ging bis in die letzte Instanz und dabei wurde das Nichtverschulden der ODEG festgestellt.
Moin,

Zitat
NVB
Nicht gefahrene Leistungen werden nicht bezahlt und infolgedessen können dafür auch keine Pönale abgezogen werden...

danke für deine Erläuterungen - Pönale werden naturgemäß von den zu bezahlenden Leistungen abgezogen.



Aber der "Teufel steckt im Detail" - hier in..

Zitat
§ 16 Abs 2 lit. e):
Fallen in einem Jahr mehr als 0,1 % der Zugleistungen, bezogen auf die Zug-km, wegen des Fehlens oder der Nichteinsetzbarkeit eines Triebfahrzeugführers aus, wird zusätzlich zum Abzug nach § 9 Abs. 2 eine Vertragsstrafe in Höhe von 5 € je ausgefallenem Zug-km, der 0,1 % der Zug-km dieses Jahres überschreitet, erhoben. In den letzten 24 Monaten des Vertrages (unter Berücksichtigung eventueller Vertragsverlängerungen gemäß § 18 Abs. 2) beträgt die Vertragsstrafe davon abweichend 7€ je ausgefallenem Zug-km, der 0,1 % der Zug-km dieses Zeitraums überschreitet.

Hier findet sich also eine spezielle vertragliche Regelung, die der generellen gesetzlichen Regelung vorgeht ("Spezialnorm geht vor Generalnorm").

Ist aber, zugegeben, ein sehr spezielles Randthema.
Hallo,

ich ahnte ja schon, an was ich da kratze.

Danke auch noch einmal für die Blumen Sonnabend. Allerdings kann ich den zitierten Absatz so nicht stehenlassen.

Zitat
Sonnabend
Sinn und Zweck der Deckelung der Pönale auf 95% der Zugförderkosten mag wohl sein, dass man hier eher im Sinne der sozialen Marktwirtschaft lösungsorientiert agieren möchte und mit einer Zwangsinsolvenz des (einzigen?) Anbieters auch keinem gedient ist.

Das ist schon kein Euphemismus mehr, sondern massive Verharmlosung. ;-) Das hat nichts mehr mit Marktwirtschaft zu tun, sondern ist reinster neoliberaler Kapitalismus.

Es entsteht eine Win-Win-Absolutetotalbiglose - Situation:
- Das eine "Win" hat das VU, was überhaupt kein Risiko trägt. Es trägt zwar schon Risiken, diese müssen aber geradezu massiv mutwillig durch das VU selbst herbeigeführt werden. Sehr, sehr unwahrscheinlich, dass soetwas eintritt.
- Das zweite "Win" hat der Auftraggeber = Politik. Man kann groß von seinen Heldentaten schwadronieren und die Verkehrswende für seine treuen Schafe verkünden. Selbst nutzen sie den ÖPNV natürlich nicht - siehe DUH-Erhebung. Herr Dr. Tjarks gibt hier zwar als einziger angefragter Politiker "Kein Dienstwagen" an, allerdings auch nicht Dienstfahrrad (wie eine Bremer Senatorin) und im Text der Erhebung wird die Nutzung des Fuhrparks erwähnt - was ich meine Herr Dr. Tjarks auch schon einmal selbst so ansprach. Demnach 1 Radfahrerin, 0 ÖPNV-Nutzer und Rest nur PKWs.
- Das "Absolutetotalbiglose" hat der Steuerzahler und Kunde. Er hat allenfalls eine pseudo Mitsprache beim Vertrag. Gerne auf entwürdigender Basis eines gehobenen Kinderspaßes "welchen Sitz würden Sie wählen?" - wo einem die Kontrolle des Ergebnisses nicht einmal möglich ist. Er muss alles zahlen und er soll schön den ÖPNV nutzen, der immer öfter nicht fährt und hat keine Möglichkeit sich gegen die Zustände entsprechend zu wehren.

So ein Vertrag, der an Zustände der Zeiten vor der französischen Revolution erinnert, halte ich für absolut unzeitgemäß. Wenn ein VU nicht fährt, enstehen ihm auch keine Kosten, für den Rest gibt es das unternehmerische Risiko. Es ist bekannt und im Vertrag auch so geregelt, dass sich ein VU bei der Bewerbung mit potenten Finanzpartnern absichern muss. Die werden aber ebenfalls nur herangezogen, wenn es ein - wie von mir oben angesprochenes - absichtliches Ereignis gibt, was kaum eintreten kann. Da müsste schon der Boss persönlich abends aus Spaß Lokomotiven und Waggons anzünden gehen oder so.

Wenn nur 70% gefahren werden, werden auch nur 70% bezahlt - wie sonst im Leben auch. Für die Verluste müssen dann die Finanzpartner einstehen - der Betrieb kann ganz problemlos sozial ;-) weitergehen. Ich kann mir aber gut vorstellen, wenn die Gewinne auf einmal ausblieben und die Finanzpartner ihre Einsätze zurückhaben wollen, dass viel eher die Fahrpläne wie veröffentlicht gefahren würden.

Mir stellen sich jedenfalls Fragen so einer Blackbox vertrauen zu müssen. Mir ist es zu menschlich 95% garantiert kassieren zu können, wenn man weniger Leistung mit einem simplen Aussprechen von "Fachkräftemangel" abschließend begründen kann.

Grüße
Boris
Mal wieder 1000 Likes an Boris.
Den Absatz mit dem "Absolutetotalbiglose" kann man gar nicht besser beschreiben.
Der Fahrgast gilt nur noch als rechtloser Bittsteller...
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