Zum Strafrechtlichen: § 263 StGB.
"Wer in der Absicht, sich [...] einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Anekdote zur Garantie: Im Frühjahr war die HVV-IT wochenlang kaputt. Aus den S-Bahn-Servicestellen konnte man nicht auf die HVV-Garantie zugreifen. Das gab's schon früher tageweise. Die S-Bahn schickte die Leute mit ihren Garantiezetteln nach 10 Minuten der S-Bahn-Schlange zur nächsten Schlange in eine Hochbahn-Servicestelle. Dieses Jahr fanden einige Kunden das offenbar nicht mehr ganz so lustig und stiegen dem Service aufs Dach. Kam nicht so gut an, dass die S-Bahn eine miese Performance hinlegte, auf die Garantie verwies, die Garantie maximalkompliziert war und man den Fahrgästen, die sich durch den formalen Prozess gebissen hatten, erzählen musste, dass eine Auszahlung nicht möglich war.
Es kam schließlich die pragmatische Lösung, das Geld auszuzahlen und die Zettel anschließend zur Registrierung zur Hochbahn zu bringen, wo sie manuell eingescannt wurden. Kein Witz. Deshalb steht nun dick und fett in den "Bescheiden", dass die Kunden die Zettel ausdrucken sollen, obwohl der Service nur den Barcode einscannen müsste.
Quelle: zweimal unabhängig voneinander Hörensagen.
6 mal bearbeitet. Zuletzt am 20.06.2019 08:24 von Herbert.