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U5-Planungen II (ab Machbarkeit U5 Mitte)
geschrieben von Forummaster Hamburg 
Zitat


Die 528.000 Ein-/Aus-/Umsteiger müsste man doch eigentlich durch zwei teilen, um auf die Linienbeförderungsfälle zu kommen, oder?

Ja.
Zitat
M2204
Im Querschnitt zwischen Steilshoop und Bramfeld sind 18 Tsd. FG angegeben und am Endpunkt Bramfeld 18 Tsd. Ein-/Aussteiger. Dann wären es doch originär in Bramfeld in etwa 8 Tsd. Einsteiger und 8 Tsd. Aussteiger. Die Aussteiger wurden aber zuvor an anderen Stationen schon als Einsteiger gezählt, sind also in der Rechnung doppelt drin?
Passt doch - bei Annahme, dass die die Fahrgastzahlen in beide Richtungen gleich verteilen:
9'000 fahren Bramdfeld --> Steilshoop. Und sind damit alle 9'000 in Bramfeld eingestiegen.
9'000 fahren Steilshoop --> Bramdfeld. Und alle 9'000 steigen in Bramfeld aus.
==> Linienquerschnitt 18'000, Ein- / Aussteiger in Bramfeld ebenso 18'.000.
Ja, das Beispiel passt perfekt. Unlauter ist m.E. nur, dass die 9.000 Bramfelder Aussteiger bereits zuvor an anderen Stationen (irgendwo zwischen Arenen und Steilshoop) als Einsteiger gezählt worden sind. Wenn man von "Fahrgästen" spricht, ist die Angabe eben "etwas" verfälscht :-).
Für den ersten Abschnitt erfolgte nun der Planfeststellungsbeschluss, im Oktober ist Baubeginn für die U5:

[www.hochbahn.de]

Freundliche Grüße

Roman – Der Hanseat
Aber soweit ich weiß, kommt jetzt doch noch der Moment wo die Klagen eingereicht werden. Ich habe vor einiger Zeit gelesen, dass mehrere Klagen eingereicht werden sollen. Oder ist das Thema schon durch und es besteht endgültiges Baurecht? Das wäre dann ja in der Tat sehr gut!



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 30.09.2021 19:06 von Andreas1.
Zitat
Andreas1
Aber soweit ich weiß, kommt jetzt doch noch der Moment wo die Klagen eingereicht werden. Ich habe vor einiger Zeit gelesen, dass mehrere Klagen eingereicht werden sollen. Oder ist das Thema schon durch und es besteht endgültiges Baurecht? Das wäre dann ja in der Tat sehr gut!

[www.schneller-durch-hamburg.de]

Zitat

Im Planfeststellungsverfahren war die eingereichte Planung seit Sommer 2019 ausführlich geprüft worden, etwa auf die Einhaltung zwingender gesetzlicher Vorschriften. Zugleich wurden in dem Prozess alle von dem Vorhaben betroffenen privaten und öffentlichen Belange ermittelt und miteinander abgewogen.
Zitat
Der Hanseat
Für den ersten Abschnitt erfolgte nun der Planfeststellungsbeschluss, im Oktober ist Baubeginn für die U5:

[www.hochbahn.de]

Es kommt sogar noch besser: Die ersten Arbeiten für die U5 starten schon morgen und übermorgen im Gleisdreieck: [www.nahverkehrhamburg.de]

---
[www.nahverkehrhamburg.de] - Das unabhängige Newsportal für ÖPNV, Radverkehr & neue Mobilität in Hamburg
Zitat
Christian H.
Zitat
Der Hanseat
Für den ersten Abschnitt erfolgte nun der Planfeststellungsbeschluss, im Oktober ist Baubeginn für die U5:

[www.hochbahn.de]

Es kommt sogar noch besser: Die ersten Arbeiten für die U5 starten schon morgen und übermorgen im Gleisdreieck: [www.nahverkehrhamburg.de]

Besser als ein Baubeginn im Oktober wäre ein Baubeginn im September gewesen. Und das ist nun nicht mehr möglich. ;-)

Freundliche Grüße

Roman – Der Hanseat
Ein sehr guter Tag für Hamburg!! Ich hoffe, dass es auch das Planfestellungsverfahren für den nächsten Abschnitt bald beginnt.
Zitat
Christian H.
Zitat
Der Hanseat
Für den ersten Abschnitt erfolgte nun der Planfeststellungsbeschluss, im Oktober ist Baubeginn für die U5:

[www.hochbahn.de]

Es kommt sogar noch besser: Die ersten Arbeiten für die U5 starten schon morgen und übermorgen im Gleisdreieck: [www.nahverkehrhamburg.de]

Die "arbeiten für die U5" beziehen sich hier vermutlich erstmal nur auf das Fällen von Bäumen oder?
Zitat
Incentro
Zitat
Andreas1
Aber soweit ich weiß, kommt jetzt doch noch der Moment wo die Klagen eingereicht werden. Ich habe vor einiger Zeit gelesen, dass mehrere Klagen eingereicht werden sollen. Oder ist das Thema schon durch und es besteht endgültiges Baurecht? Das wäre dann ja in der Tat sehr gut!

[www.schneller-durch-hamburg.de]

Zitat

Im Planfeststellungsverfahren war die eingereichte Planung seit Sommer 2019 ausführlich geprüft worden, etwa auf die Einhaltung zwingender gesetzlicher Vorschriften. Zugleich wurden in dem Prozess alle von dem Vorhaben betroffenen privaten und öffentlichen Belange ermittelt und miteinander abgewogen.
Jedoch sind noch Klagen möglich. Frist 1 Monat.
Zitat
LH
Zitat
Incentro

Zitat

Im Planfeststellungsverfahren war die eingereichte Planung seit Sommer 2019 ausführlich geprüft worden, etwa auf die Einhaltung zwingender gesetzlicher Vorschriften. Zugleich wurden in dem Prozess alle von dem Vorhaben betroffenen privaten und öffentlichen Belange ermittelt und miteinander abgewogen.
Jedoch sind noch Klagen möglich. Frist 1 Monat.

Ja - aber auch da gilt - es müsste dann erstmal in einem Eilverfahren so gravierende Verstöße festgestellt werden, dass ein Baustopp vom Gericht zur Prüfung erlassen werden müsste. Insofern abwarten.
Zitat
StephanHL
Zitat
LH
Jedoch sind noch Klagen möglich. Frist 1 Monat.

Ja - aber auch da gilt - es müsste dann erstmal in einem Eilverfahren so gravierende Verstöße festgestellt werden, dass ein Baustopp vom Gericht zur Prüfung erlassen werden müsste. Insofern abwarten.

Okei, danke für die Info. Wollen wir mal hoffen, dass dies nicht dazu kommt!
Wird denn mal Jemand Fotos gemacht haben oder sich zumindest vor Ort informiert haben, ob da wirklich gestern und heute Tätigkeiten ( Baumfällungen ) vorgenommen wurden ?
Moin,
im New-York-Ring sind seit ein paar Wochen Leitungs(verlegungs-)arbeiten im Gange, die den anliegenden Unternehmen auch schon als vorbereitende Arbeiten für die U5 erklärt wurden.
Zitat
AJL
Wird denn mal Jemand Fotos gemacht haben oder sich zumindest vor Ort informiert haben, ob da wirklich gestern und heute Tätigkeiten ( Baumfällungen ) vorgenommen wurden ?

An der Feuerbergstrasse sind die Tage extrem viele Menschen unterwegs, die sich mit Baumfällungen beschäftigen...
Zitat
Andreas1
Zitat
StephanHL
Zitat
LH
Jedoch sind noch Klagen möglich. Frist 1 Monat.

Ja - aber auch da gilt - es müsste dann erstmal in einem Eilverfahren so gravierende Verstöße festgestellt werden, dass ein Baustopp vom Gericht zur Prüfung erlassen werden müsste. Insofern abwarten.

Okei, danke für die Info. Wollen wir mal hoffen, dass dies nicht dazu kommt!

heute steht im Abendblatt "Anwohner wollen Klagen". Diese wollen wohl beweisen das der Bau der CO2 verbraucht als sie später einfährt. Dazu gibt es auch einen Link
[www.abendblatt.de]

wenn das so weiter geht, braucht man garnichts mehr zu planen.
Zitat
Kirk

heute steht im Abendblatt "Anwohner wollen Klagen". Diese wollen wohl beweisen das der Bau der CO2 verbraucht als sie später einfährt. Dazu gibt es auch einen Link
[www.abendblatt.de]

wenn das so weiter geht, braucht man garnichts mehr zu planen.

Oder man macht nicht immer aus einer Mücke einen Elefanten. Hier geht's ja nur um eine 'willensbekundung' das jemand gerne klagen möchten. Und sie wollen beweisen. Nicht wie haben beweisen. Das ist ein Artikel wert? Hat das Abendblatt sonst nichts zu berichten?
Zitat
Kirk
... heute steht im Abendblatt "Anwohner wollen Klagen". Diese wollen wohl beweisen das der Bau mehr CO2 verbraucht als sie später einfährt. ... wenn das so weiter geht, braucht man gar nichts mehr zu planen.


Na ja, wenn man es ernst meint mit dem Klimawandel, muss man schon hinterfragen dürfen, ob solche Monsterbauten mit dem Klimakiller Beton bei dem bescheidenen Nutzen der U5 noch gerechtfertigt sind. Das hat nur wenig damit zu tun, dass heutzutage gegen fast alles geklagt wird, was irgendwie Veränderung bedeutet.

Und abgesehen davon, muss man auch fragen dürfen, ob für den Bau des Fast-Sinnlos-Schnipsels Bramfeld–City Nord an die 2.000 Mio Euro gerechtfertigt sind. Elstes Stadtpbahnplanung anno 2009 für Bramfeld–Kellinghusenstraße lag inklusive Betriebshof im Gleisdreieck bei 280 bis 320 Mio Euro und die waren im Vergleich mit anderen Städten zienlich teuer gerechnet ...
Zitat
Kirk
heute steht im Abendblatt "Anwohner wollen Klagen". Diese wollen wohl beweisen das der Bau der CO2 verbraucht als sie später einfährt.

Bemerkenswert ist, wie die Verfasser der Klage angeblich die Anzahl der LKW schätzen und welcher CO2 ausstoß dadurch verbraucht wird. Also wenn das ein Grund sein soll, die U Bahn nicht zu bauen. Wie wäre es damit, wenn man mal hochrechnet wie viel CO2 alle die M7 ausstößt. Naja, mit dieser Logik kommen wir einfach nicht weiter. Mal sehen was das Gericht daraus macht.

Zu hoffen bleibt nur, dass die Entscheidung von der Behörde gut vorbereitet und dokumentiert wurde. Ähnlich wie bei der S4. Wenn die Entscheidung gut begründet ist, dann wird diese Klage zunächst einmal nicht zu einem vorläufigen Baustopp führen und im spätern Hauptverfahren (hoffentlich) auch abgewiesen.
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