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Der HVV in Zeiten der Postpandemie
geschrieben von Neu Wulmstorf 
Inzwischen mehreren sich die Stimmen, dass 3G im ÖPNV garnicht so einfach möglich wäre wegen der Beförderungspflicht. Neben der Frage nach der Kontrolle natürlich. Und ich kann mich echt nicht mehr daran erinnern, wann ich das letzte Mal in Bus oder Bahn kontrolliert wurde, obwohl ich beides unter der Woche regelmäßig zum Pendeln nutze.
[www.n-tv.de]

mfg fox

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"Ich bringe unseren Busfahrern noch sportlicheres Fahren bei"
Reza "Racer" F., Gruppenleiter Betriebsrennsport



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 15.11.2021 16:46 von FoxMcLoud.
Zitat
MisterX
Nunja, unter 3G Regel für den Bahnverkehr würde ich eigentlich verstehen, dass ausnahmslos jeder kontrolliert wird, so wie es ja auch in der Gastronomie gemacht wird (werden sollte).
Allerdings fehlt mir die Fantasie dafür, wie das umsetzbar sein sollte. Zu begrüßen wäre es jedoch.

Das halte ich (leider) auch für nicht durchführbar aufgrund fehlender Sperren. In Moskau wurde im letzten Jahr kurzfristig ein QR-Code eingesetzt, den man auf sein Mobiltelefon herunterladen mußte und an den Zugangssperren zum Bahnsteig einlesen mußte.
Die Beförderungspflicht besteht für das Unternehmen ja nicht mehr, wenn eine staatliche Regelung bestimmte Bedingungen (hier: 3G) setzt und der zu Befördernde diese Voraussetzungen nicht hat.

Auch wenn ich sonst eindeutig im "Team Vorsicht" bin, halte ich es mit 3G im ÖPNV zu weit gegriffen.
Und zwar nicht wg. der Frage des Kontrollierens (die stellt sich bei allen Maßnahmen; geht natürlich nur über Stichproben, v.a. Polizei) - sondern weil die Einschränkung zu weitgehend ist.

Auch nicht geimpfte müssen weiterhin die Möglichkeit haben, zur Arbeit, zum Arzt, zum Supermarkt etc. zu kommen.
Wie soll das gehen, wenn am Wohnort / der Einstiegshaltestelle kein Angebot zum Schnelltest besteht?

Selbst wenn wir wieder so viele Testzentren wie im Sommer haben, wird das sicherlich nicht für den ländlichen Raum gelten. Auch da fahren Busse und Bahnen.

Fernverkehr ginge schon eher - da könnte man die Verhältnismäßigkeit, auch auf Grund der längeren Verweildauer, durchaus sehen.
Zitat
Moskauer

Das halte ich (leider) auch für nicht durchführbar aufgrund fehlender Sperren. In Moskau wurde im letzten Jahr kurzfristig ein QR-Code eingesetzt, den man auf sein Mobiltelefon herunterladen mußte und an den Zugangssperren zum Bahnsteig einlesen mußte.

Ich möchte zu Bedenken geben, dass Sperren an Bahnhöfen im Falle von Feueralarm, Amokläufen oder Terroranschlägen Menschenleben kosten können. Fluchtwege müssen jederzeit frei sein.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 15.11.2021 23:40 von Wolf Tiefenseegang.
Zitat
Wolf Tiefenseegang

Ich möchte zu Bedenken geben, dass Sperren an Bahnhöfen im Falle von Feueralarm, Amokläufen oder Terroranschlägen Menschenleben kosten können. Fluchtwege müssen jederzeit frei sein.

Zugangssperren können von der Leitstelle mit nur einem Klick auf " geöffnet " geschaltet werden.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 16.11.2021 01:32 von STZFa.
Zitat
STZFa
Zitat
Wolf Tiefenseegang

Ich möchte zu Bedenken geben, dass Sperren an Bahnhöfen im Falle von Feueralarm, Amokläufen oder Terroranschlägen Menschenleben kosten können. Fluchtwege müssen jederzeit frei sein.

Zugangssperren können von der Leitstelle mit nur einem Klick auf " geöffnet " geschaltet werden.

Dennoch bilden sie bei Massenpanik eine Engstelle, oder können sämtliche Hindernisse sofort in den Boden eingefahren werden? Bei Großveranstaltungen könnte die kleinste Verzögerung beim Versenken der Zugangssperren zu einem zweiten Loveparade-Duisburg führen.

Außerdem möchte ich nicht darauf vertrauen müssen, dass der Leitstellenmitarbeiter nicht gerade für kleine Jungs ist, Kaffee holt, oder mit dem Beobachten anderer Monitore abgelenkt ist.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 16.11.2021 01:42 von Wolf Tiefenseegang.
Ich kann mir nicht vorstellen das den hunderten von Metrobetrieben die mit einem Zugangssperrensystem Arbeiten die Sicherheit ihrer Fahrgäste egal ist.
Zugegeben, die meisten Betriebe dieser Art haben an den Zugängen Personal im Einsatz dass im Notfall entsprechend tätig werden kann, was hier wohl (leider) niemals passieren wird, aber Möglichkeiten die Sicherheit zu gewährleisten gibt es genug.

LG
bei drohender Gefahr ist das flüchten in den Tunnel glaube ich immer ein beleibtere Option als sich an den Sperren "festzusetzten".
Ich könnte als Leitstellenmitarbeiter nicht 8 oder 9 Stunden lückenlos die Monitore überwachen. Da ist ja das Fernsehprogramm von ARD und ZDF noch spannender. Ich halte die Gefahr für groß, dass dann beispielsweise in der Betriebszentrale Skat oder ähnliches gespielt wird und ab und an mal stichprobenartig auf die Monitore geguckt wird.

Ich erinnere an das Zugunglück von Aibling, wo zwei Züge auf eingleisiger Strecke ineinander fuhren und 12 Menschen starben. Später stellte sich heraus, dass der Stellwerkmitarbeiter, dem der verheerende Fehler unterlaufen war, verbotenerweise mit Computerspielen auf dem Handy abgelenkt war.

Und was ist, wenn im Falle eines Brandes oder einer Explosion die Leitstellenmitarbeiter keine Sicht oder keinen Zugriff auf dem betroffenen Bahnhof mehr haben?
Eigene Unfähigkeit ist nun aber kein Maßstab. Mit so wirren Bedenken wären viele Jobs unmöglich. Zudem sind die Systeme ja teilautomatisiert und KI-gestützt. Dass ein Feuer ausbricht und keiner kriegt es mit, kann man ausschließen, zumal im Brandfall wohl niemand IN den Bahnhof laufen wird, sondern raus.
Zitat
LH

Auch nicht geimpfte müssen weiterhin die Möglichkeit haben, zur Arbeit, zum Arzt, zum Supermarkt etc. zu kommen.
Wie soll das gehen, wenn am Wohnort / der Einstiegshaltestelle kein Angebot zum Schnelltest besteht?

Selbst wenn wir wieder so viele Testzentren wie im Sommer haben, wird das sicherlich nicht für den ländlichen Raum gelten. Auch da fahren Busse und Bahnen.
Dann müssen die sich halt impfen lassen. Erst jault die subventionierte Landbevölkerung über ihren ÖPNV und rechtfertigt damit jeden Verkehr mit dem PKW und nun wollen sie die Seuche verbreiten und begründen es mit ihrer Panik vor einer Impfung. Was soll der Rest der Gesellschaft noch alles erdulden?
Zitat
kalle_v
Zitat
LH

Auch nicht geimpfte müssen weiterhin die Möglichkeit haben, zur Arbeit, zum Arzt, zum Supermarkt etc. zu kommen.
Wie soll das gehen, wenn am Wohnort / der Einstiegshaltestelle kein Angebot zum Schnelltest besteht?

Selbst wenn wir wieder so viele Testzentren wie im Sommer haben, wird das sicherlich nicht für den ländlichen Raum gelten. Auch da fahren Busse und Bahnen.
Dann müssen die sich halt impfen lassen. Erst jault die subventionierte Landbevölkerung über ihren ÖPNV und rechtfertigt damit jeden Verkehr mit dem PKW und nun wollen sie die Seuche verbreiten und begründen es mit ihrer Panik vor einer Impfung. Was soll der Rest der Gesellschaft noch alles erdulden?
Fürchte, so einfach wird das nicht sein.

Bzgl. Verhältnismäßigkeit müssen am Ende des Tages die Gerichte entscheiden - ich würde hier den Bogen aber nicht überspannen, sondern den den Fernverkehr hineinnehmen, den ÖPNV aber außen vor lassen. Wäre m.E. zu arg riskant, dass die gesamte Regelung kassiert wird.

Wenn man eine Impfpflicht für alle will, muss man das sagen - halte ich aber auch für schwierig.

Am ehesten dann noch das "Modell Österreich": Lookdown für nicht geimpfte. Da ist ja nicht nur 2G im Restaurant etc., sondern eine Ausgangssperre außer für berechtigte Gründe wie Arbeit und Supermarkt.
Zitat
kalle_v
Dann müssen die sich halt impfen lassen. Erst jault die subventionierte Landbevölkerung über ihren ÖPNV und rechtfertigt damit jeden Verkehr mit dem PKW und nun wollen sie die Seuche verbreiten und begründen es mit ihrer Panik vor einer Impfung. Was soll der Rest der Gesellschaft noch alles erdulden?

Das dürfte ein neuer Rekord sein in der Rubrik "kurzer Beitrag mit unglaublich viel Blödsinn in nur 3 Sätzen"...
Zitat
Pommes Schranke
Zitat
kalle_v
Dann müssen die sich halt impfen lassen. Erst jault die subventionierte Landbevölkerung über ihren ÖPNV und rechtfertigt damit jeden Verkehr mit dem PKW und nun wollen sie die Seuche verbreiten und begründen es mit ihrer Panik vor einer Impfung. Was soll der Rest der Gesellschaft noch alles erdulden?

Das dürfte ein neuer Rekord sein in der Rubrik "kurzer Beitrag mit unglaublich viel Blödsinn in nur 3 Sätzen"...

Aber genauso ist es doch. Entweder impfen lassen oder bis Mai zu Hause bleiben.
Zitat
AJL
Zitat
Pommes Schranke
Zitat
kalle_v
Dann müssen die sich halt impfen lassen. Erst jault die subventionierte Landbevölkerung über ihren ÖPNV und rechtfertigt damit jeden Verkehr mit dem PKW und nun wollen sie die Seuche verbreiten und begründen es mit ihrer Panik vor einer Impfung. Was soll der Rest der Gesellschaft noch alles erdulden?

Das dürfte ein neuer Rekord sein in der Rubrik "kurzer Beitrag mit unglaublich viel Blödsinn in nur 3 Sätzen"...

Aber genauso ist es doch. Entweder impfen lassen oder bis Mai zu Hause bleiben.

Ich finde die BVG trifft es schon sehr gut
Zitat
FoxMcLoud
Inzwischen mehreren sich die Stimmen, dass 3G im ÖPNV garnicht so einfach möglich wäre wegen der Beförderungspflicht.

1. Die Beförderungspflicht kein unveränderbares Grundrecht, sondern wird im Personenbeförderungsgesetz geregelt. Eine der letzten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes nannte sich "Zweites Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze" und betraf u.a. auch das Sozialgesetzbuch. Somit könnte der Bundestag in die Liste der weiteren Gesetze bei der nächsten Änderung ohne weiteres das Personenbeförderungsgesetz aufnehmen und diese Pflicht einschränken.

2. Die Beförderungspflicht ist ohnehin schon in der aktuellen Fassung des Personenbeförderungsgesetz deutlich eingeschränkt, u.a. mit einem Verweis auf die Beförderungsbedingungen. Der HVV hat z.B. § 4 Verhalten der Fahrgäste im Absatz 2 um den Punkt 15 ergänzt, der die Maskepflicht regelt. Auch das Alkoholkonsumverbot wurde durch eine solche Ergänzung (Punkt 14) ergänzt. Ein weiterer Punkt 16 zu einer 2G- oder 3G-Regelung wäre somit ein leichtes, auch wenn dies natürlich eine gewissen Abwägung bezüglich Erforderlichkeit und Umsetzbarkeit benötigt.

3. Die im Corona-Bußgeldkatalog festgelegten Bußgelder sollten dafür ausreichen, ein eigene ordentlich bezahlte und durchsetzungsstarke Kontrollteams zu refinanzieren, soweit sich die Beschäftigten der Verkehrsbetriebe und der Polizei teils aus gutem Grund nicht dazu in der Lage sehen bzw. dies nicht von ihnen auf Basis ihrer Arbeitsverträgen verlangt werden kann.
Personenbeförderungsgesetz (PBefG) - § 22 Beförderungspflicht

Der Unternehmer ist zur Beförderung verpflichtet, wenn
1. die Beförderungsbedingungen eingehalten werden,
2. die Beförderung mit den regelmäßig eingesetzten Beförderungsmitteln möglich ist und
3. die Beförderung nicht durch Umstände verhindert wird, die der Unternehmer nicht abwenden und denen er auch nicht abhelfen kann.

HVV Beförderungsbedingungen - § 3 Von der Beförderung ausgeschlossene Personen

(1) Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder für die Fahrgäste darstellen, sind von der Beförderung ausgeschlossen. Soweit diese Voraussetzungen vorliegen, sind insbesondere ausgeschlossen
1. Personen, die unter dem Einfluss geistiger Getränke oder anderer berauschender Mittel stehen,
2. Personen mit ansteckenden Krankheiten,
3. Personen mit Waffen, die unter das Waffengesetz fallen, es sei denn, dass sie zum Führen von Waffen berechtigt sind.



Klar ist also das Menschen mit Covid nicht mit Bussen und Bahnen fahren dürfen ("Personen mit ansteckenden Krankheiten").

Die Frage ist ob Ungeimpfte ausgeschlossen werden können ist meiner Meinung nach weniger klar. Fakt ist das ungeimpfte Personen sehr viel ansteckender sind als geimpfte. Man könnte also argumentieren dass sie "eine Gefahr ... für die Fahrgäste darstellen".

In Endeffekt werden wohl die Gerichte entscheiden müssen. Ich denke einerseits werden sie die Schwelle für Gefahr ziemlich hoch setzen wollen, es muss schon eine realistische und konkrete Gefahr sein, andererseits dürfen dann auch Maßnahmen eingesetzt werden von denen es nur möglich ist dass sie wirken wenn es keine besseren gibt - die Wirksamkeit muss nicht bewiesen werden.

In diesem Fall könnte ich mir gut vorstellen dass die Entscheidung von der allgemeinen epidemischen Lage abhängt, dass z.B. ungeimpfte nur ausgeschlossen werden können wenn der Indiz über 100 pro 100,000 ist, oder so ähnlich.
Zitat
christian schmidt
Fakt ist das ungeimpfte Personen sehr viel ansteckender sind als geimpfte.
Das ist ein wenig zu relativieren:
In den Tagen, in denen eine geimpfte und infizierte Person infektiös ist, wird sich jemand anders bei Ihm genau so wahrscheinlich anstecken, als wäre der Infizierte nicht geimpft.
Jedoch ist die Anzahl der infektiösen Tage bei einem Geimpften geringer als bei einem Ungeimpften.
Geimpfte sind ca. 3 Tage lang infektiös, Ungeimpfte 7 Tage.
[www.br.de]
Das mit der Berförderungspflicht wäre m.E. wirklich nicht das Problem.
Da sehe ich nun sogar 3 Lösungsansätze:
a) Ausweitung der Berförderungsbedingungen, wie von Lopi2000 erwähnt
b) Ergänzung im PBefG
c) Nix - denn wenn ein anderes Gesetzt / eine andere VO z.B. dem Beförderungsunternehmen verbietet, Nicht-3G-Personen zu befördern, müsste der Satz "3. die Beförderung nicht durch Umstände verhindert wird, die der Unternehmer nicht abwenden und denen er auch nicht abhelfen kann." gelten - das Beförderungsunternehmen wird an der Beförderung gehindert und er hat das nicht zu vertreten.

Das eigentliche Thema wird jedoch sein, ob eine 3G-Regelung im ÖPNV an sich verhältnismäßig / verfassungsrechtlich möglich ist.
Und da habe ich starke Zweifel.
Zitat
christian schmidt
Ich denke einerseits werden sie die Schwelle für Gefahr ziemlich hoch setzen wollen, es muss schon eine realistische und konkrete Gefahr sein, andererseits dürfen dann auch Maßnahmen eingesetzt werden von denen es nur möglich ist dass sie wirken wenn es keine besseren gibt - die Wirksamkeit muss nicht bewiesen werden.

Bislang ist ja z.B. das Alkoholkonsumverbot auch noch in Kraft, obwohl ein Großteil der Fahrgäste mit einem Wegebier auf dem Weg zum Ausgehen oder einem Feierabendbier auf dem Heimweg keine wirkliche Gefahr oder Belastung ist. Klar gibt es wohl mehr Verunreinigungen und Belästigungen durch betrunkene Fahrgäste im Nachtverkehr, aber allzu hoch scheinen die Schwellen für die Zulässigkeit von Einschränkungen nicht zu sein.

Zitat
LH
Das eigentliche Thema wird jedoch sein, ob eine 3G-Regelung im ÖPNV an sich verhältnismäßig / verfassungsrechtlich möglich ist.
Und da habe ich starke Zweifel.

Die habe ich nicht, denn das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist juristisch durchaus hoch gehängt, woraus auch gewisse Schutzpflichten des Staates für seine Bürger:innen bestehen. Der Gedanke, dass man mit ansteckenden Krankheiten nicht im ÖPNV fahren darf, ist ja ohnehin schon fest verankert, da sollte ein erhöhtes Risiko, eine solche ansteckende Krankheit in sich zu tragen, doch auch ein guter Grund sein.

So oder so, wichtig wäre zunächst mal eine ernst zu nehmende Kontrolle der bestehenden Regeln. Sich sogar von mitreisenden DB-Bediensteten bepöbeln zu lassen, wenn man sie auf die Maskenpflicht hinweist, sorgt z.B. weniger für Vertrauen.
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