Re: Strafe für Maskenmuffel 27.02.2021 22:18 |
Zitat
Jan Gnoth
Zitat
Der Hanseat
Der Fahrgast muss sich mit dem Betreten des fahrkartenpflichtigen Bereiches an die Beförderungsbedingungen halten.
Richtig. Dazu gehört auch ein gültiger Fahrausweis. Wenn dieser nicht vorhanden ist, dann ist das eine Straftat und das wird nach § 265a StGB verfolgt und dazu sind fehlende Maske und Alkohol nebensächlich.
Re: Strafe für Maskenmuffel 27.02.2021 22:22 |
Zitat
NVB
Zitat
Der Hanseat
... Was für ein Blödsinn ...
Ich finde Deinen Ton ziemlich unverschämt.
Zitat
NVB-Zitate aus dem MetroTram-Thread
Ich frage mich gerade, worin der Unterschied zwischen Dir und einem Forentroll besteht?
Sorry, dass ich nicht auf alle Deine Argumente eingehe, weil Du mit kurzem Nachdenken selber darauf kommen kannst, wie unsinnig diese sind.
Was erwartest Du? Du kommst doch hier mit den krudesten Argumenten gegen die Straßenbahn angerudert.
Sorry, doch Du schreibst hier so einen Stuss, wie ich ihn selten gelesen habe.
So verquer kann man doch eigentlich gar nicht denken?
Das ist absoluter Quatsch!
Die Penetranz, mit der er seine (falschen) Argumente ständig wiederholt, ist schon echt auffällig.
sorry, der weiß nicht, wovon er redet.
Ist doch eine Unverschämtheit, was Du hier behauptest!
Sag mal, wo und wann lebst Du denn eigentlich?
Du versuchst aber immer wieder, diese Tatsachen zu verdrehen.
Deinen Argumentationsstil würde ich schon als hinterlistig bezeichnen.
Das sind immer die Feinheiten, mit denen Du (ziemlich) falsch argumentierst. Das ist Deine Methode und ich finde das nicht okay.
Du bist es doch, der hier keine echte Diskussion führt.
Ist Dir jetzt ein Licht aufgegangen?
Re: Strafe für Maskenmuffel 27.02.2021 22:58 |
Re: Strafe für Maskenmuffel 27.02.2021 23:15 |
Zitat
Der Hanseat
Ob dies strafrechtlich verfolgt wird, ist für diese Frage völlig nebensächlich. Es wird übrigens nicht jeder Schwarzfahrer angezeigt.
Es bestehen zivilrechtliche Ansprüche vom Verkehrsunternehmen gegenüber dem Fahrgast. Diese entfallen nicht, nur weil ein Strafverfahren geführt wird.
Re: Strafe für Maskenmuffel 27.02.2021 23:34 |
Zitat
Jan Gnoth
Wenn du ohne gültigen Fahrausweis angetroffen wirst, dann hast du damit den Verkehrsbetrieb geschädigt und bist somit zu einem Schadensersatz verpflichtet, also 60,- €. Wenn du ohne Maske fährst und/oder Alkohol trinkst, dann belästigst du damit den Verkehrsbetrieb, aber schädigst diesen nicht. Von daher haben Maskenverstoß/Alkohol-Konsum einen anderen Rechtsstand als Schwarzfahren.
Re: Strafe für Maskenmuffel 27.02.2021 23:37 |
Zitat
Der Hanseat
... Ich finde es unverschämt, wenn User hier, aus welcher Motivation auch immer, Falschbehauptungen aufstellen. ...
Re: Strafe für Maskenmuffel 27.02.2021 23:44 |
Zitat
NVB
Ansonsten hätte ich das folgende zu bieten: [www.strafrecht-bundesweit.de], Zitat:
Nach § 21 Abs. 1 Satz 1 OWiG wird in Fällen, in denen eine Handlung gleichzeitig eine Straftat und eine Ordnungswidrigkeit darstellt, Straftat und Ordnungswidrigkeit mithin zueinander in Tateinheit stehen, nur das Strafgesetz angewendet.
Re: Strafe für Maskenmuffel 28.02.2021 01:22 |
Zitat
Der Hanseat
Das bestreite ich nicht. Du hast vorher jedoch sinngemäß geschrieben, dass es egal ist, ob ein Schwarzfahrer eine Maske auf hat oder nicht bzw. dies allein auf der Ebene der Ordnungswidrigkeit verfolgt wird.
Diese Aussage ist jedoch weiterhin falsch. Das Verkehrsunternehmen stellt in jedem Fall Zahlungsaufforderungen gegen alle Verstöße der Beförderungsbedingungen einzeln auf. Zusätzlich können noch von dir o. g. Anzeigen erfolgen. Dies ist mit hoher Wahrscheinlichkeit dann der Fall, wenn die Polizei hinzugerufen werden muss oder es sich um einen Wiederholungstäter handelt.
Und ja, für die Verkehrsunternehmen ist es einfacher, an die 60 Euro EBE zu gelangen, als an die Vertragsstrafe bei Verstoß gegen Maskenpflicht/Alkoholkonsum/Fahrradmitnahme in den Sperrzeiten usw. Aber noch einmal: Das heißt entgegen deiner Behauptungen nicht, dass diese beim Schwarzfahren nicht verfolgt werden.
Zitat
Der Hanseat
Eine zivilrechtliche Forderung der Verkehrsunternehmen, welche durch ihre Beförderungsbedingungen entsteht, ist unabhängig von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.
Re: Strafe für Maskenmuffel 28.02.2021 08:28 |
Re: Strafe für Maskenmuffel 28.02.2021 12:17 |
Zitat
Der Hanseat
Beim Alkoholkonsum gibt es eigentlich eher das Problem von Fahrgästen mit unpersonalisierten Fahrkarten. Da hat das Verkehrsunternehmen nämlich keine Möglichkeit die Personalien des Fahrgastes zu erfahren.
Zitat
Der Hanseat
In allen anderen Fällen wird unabhängig davon die Zahlungsforderung aufgegeben. Zahlt der Kunde nicht, geht das nach einer gewissen Zeit ans Inkassobüro und das Verkehrsunternehmen erhält auf diesem Wege das Geld.
Re: Strafe für Maskenmuffel 25.03.2021 17:10 |
Re: Strafe für Maskenmuffel 25.03.2021 20:29 |
Zitat
flor!an
jetzt in der S1. Nirgens gehen die Türen auf ohne die Knöpfe zu drücken (an allen Haltestellen)
Ist die automatische Öffnung der Türen wieder ausgesetzt?
Re: Strafe für Maskenmuffel 26.03.2021 05:50 |
Zitat
Kirk
Zitat
flor!an
jetzt in der S1. Nirgens gehen die Türen auf ohne die Knöpfe zu drücken (an allen Haltestellen)
Ist die automatische Öffnung der Türen wieder ausgesetzt?
Hat das beim 474 mal funktioniert?
Re: Strafe für Maskenmuffel 26.03.2021 08:03 |
Zitat
Masso
Habe ich nie bei den 474 gesehen, halt nur bei den 490