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Re: U3 "Fuhlsbüttler Straße" 08.04.2026 13:17 |
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Re: U3 "Fuhlsbüttler Straße" 08.04.2026 13:42 |
Zitat
Djensi
Schau Dir die Karte an, nehme Entfernungsmessungen vor.
Eine Enteignung wird sicher nicht wegen eines 200 Meter kürzeren Zugangsweg zu einer Schnellbahnhaltestelle vorgenommen.
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Re: U3 "Fuhlsbüttler Straße" 08.04.2026 14:24 |
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Re: U3 "Fuhlsbüttler Straße" 08.04.2026 15:50 |
Zitat
Sonnabend
Moin,
das ist aber eine erschreckend einseitige Sicht - eigentlich hatte Djensi das schon ganz gut und griffig heruntergebrochen: Hier geht es ja nicht um das Verhindern oder Ermöglichen eines bahnbrechenden (!) Nahverkehrsprojektes, sondern um eine zusätzliche Optimierung einer Verbesserung eines schon über 100 Jahre bestehenden Nahverkehrsangebots (Schaffung nicht nur eines, sondern auch noch eines zweiten neuen Zugangs mit beidseitiger Anbindung) - also quasi um das Goldschleifchen um die Luxusverpackung.
Da mit der Keule der möglichen Enteignung zu kommen, steht weit ab von rechtsstaatlichen Ansätzen.
Mal zur Erinnerung: Belastende staatlich Maßnahmen müssen immer notwendig und erforderlich sein. Was notwendig und erforderlich ist, ist eine Abwägung unterschiedlichster Güter und unterliegt zudem der gerichtlichen Überprüfung,
Ebenso verhält es sich mit Planrecht: Die bestehende Bebauung samt Nebennutzungen ist ja nicht im planerischen Nichts ("planlos") entstanden - und wenn es nur ein Baustufenplan wäre.
Aus diesem Planrecht (und der späteren Baugenehmigung) hat der Eigentümer Rechte, die nicht einfach überplanbar sind und auch ein neuer B-Plan stellt sich nicht einfach so von selbst auf, hier gibt es Beteiligungsformate, Einwendungsmöglichkeiten im Verfahren und Beklagbarkeit.
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Re: U3 "Fuhlsbüttler Straße" 08.04.2026 16:56 |
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Re: U3 "Fuhlsbüttler Straße" 08.04.2026 18:28 |
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Sonnabend
Art. 14 (1) GG sticht "nice to have"!
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Re: U3 "Fuhlsbüttler Straße" 09.04.2026 11:04 |
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Re: U3 "Fuhlsbüttler Straße" 09.04.2026 12:18 |
Zitat
Lopi2000
"nice to have" mag es stechen, aber durch den Zugang entstünde ein handfester, volkswirtschaftlich messbarer Nutzen.
Es wohnen rund 3000 Menschen so, dass sie durch diesen Zugang 5 min pro Richtung einsparen würden. Hinzu kommen die Menschen, die die Grundschule besuchen, dort arbeiten oder Kinder abgeben und dann mit dem ÖPNV weiterfahren.
All diese Menschen würden pro Weg 5 min einsparen, in der Woche also rund eine Stunde. Selbst nach den niedrigen veralteten Werten der standardisierten Bewertung ist dieser Reisezeitvorteil schon nach einem Jahr größer als das erforderliche Grundstück nach aktuellen Bodenrichtwerten Wert ist. Neben der Enteignung käme natürlich auch in Frage, einen Kaufpreis zu bieten, der dem volkswirtschaftlichen Nutzen entspricht, das wäre in jedem Fall deutlich mehr als die paar Parkplätze in mehreren Jahrzehnten einbringen dürften.
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Re: U3 "Fuhlsbüttler Straße" 09.04.2026 12:27 |
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Re: U3 "Fuhlsbüttler Straße" 09.04.2026 13:04 |
Zitat
Djensi
Darf ich mal fragen woher du die 3000 Menschen hast, die aus einer entsprechenden Zuwegung einen Nutzen ziehen würden?
Zitat
Sonnabend
Von der Parkplatzeinfahrt bis zur Fuhle sind es fußläufige ~180m, wir reden also über maximal ~360m "Umweg" täglich (im Vergleich zu ?? vorher?)
Zitat
Sonnabend
die Zuwegung hat im Planfeststellungsverfahren nichts zu suchen, es besteht ja nicht einmal eine räumliche Verbindung - s. auch die Versuche, Bushaltestellen ins Planfeststellungsverfahren zu drücken,
Zitat
Sonnabend
[*] es besteht geltendes Planrecht mit dem Baustufenplan Barmbek-Nord vom 4.3.1955. Für den Bereich der südlichen Genslerstr, ist geschlossene viergeschossige Bebauung festgesetzt, Wegeverbindungen sind (außerhalb der vorhandenen Straßen) nicht vorgesehen. Südlich anschließend ist mit dem B-Plan Barmbek-Nord37 vom 26.06.2006 eine geschlossene Parkanlage festgesetzt.
[*] Wenn der Eigentümer das Grundstück bebauen wollte gibt der Baustufenplan die Zulässigkeit (W4g) vor. Hier kann "man" gar nichts "inkludieren"; "man" ist nicht in der rechtlichen Position, "zu Lasten von etwas Wohn- und Gartenfläche auf Erdgeschossniveau" auf Privateigentum ein Wegerecht durchzudrücken. Es besteht die privatrechtliche Möglichkeit "auf Augenhöhe" ein Wegerecht auszuhandeln und grundbuchlich zu sichern - das endet dann aber an der Südgrenze vom Flurstück 7238
Zitat
Sonnabend
[*]selbst, wenn ein planungsrechtlich zulässiger Weg gefunden werden könnte, hat man noch längst nicht alle Anwohner überzeugt. Der Grünstreifen mit Kinderspielplatz ist (geschützter) Rückzugs- und Erholungsraum für die ansässige Bevölkerung - die ist von einer Zerschneidung dieser Fläche sicherlich nicht einhellig begeistert - ich erinnere an die Diskussionen und Befürchtungen um den letztlich gescheiterten zweiten Zugang U-Oldenfelde.
Zitat
Sonnabend
Du kannst ein totes Pferd nicht reiten!
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Re: U3 "Fuhlsbüttler Straße" 09.04.2026 13:47 |