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01.12.22 - 17:00 Verkehrsausschuss Livestream Sachst. Planung U5
geschrieben von Sonnabend 
Zitat
histor
Einige der vorgetragenen Elemente fand ich schon durchaus interessant. Beispielsweise

Damit entlastet man vielleicht Harburg, die Frage ist aber, ob alle nach Lüneburg wollen und da es wieder gewaltige Kosten für diese Verbindung wäre, hilft es den Harburgern schon mal gar nichts, wenn die S-Bahn mal wieder ausfällt. Es würde für den Hamburger ÖPNV kaum bis gar keine Verbesserung geben.
Wenn es dann über Bergedorf geht, dann hat man später das gleiche Problem wie in Harburg, was aus Richtung Stade kommt.

Und die U5 wird doch gerade so unabhängig im Tunnel so gebaut, das man Fahrerlos und somit automatisch einen dichteren Takt fahren kann. Das ist doch eine sehr gute Verbindung zu den Arenen, wenn da wieder richtig was los ist. Das kann man dann alles vergessen. Wofür soll das dann gut sein?

Und die U5 deckt doch das Grindelviertel gut ab, somit benötigt man auch diese langen Busse nicht mehr bei einer Verbindung wie die jetzige Linie 5.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 23.12.2022 13:32 von Thomas S..
Zitat
STH
Zitat
histor
* der Hinweis auf die Lobbyarbeit der Hersteller von Tunnelbohrmaschinen - was zur Vermeidung von möglichen Unterpflasterstrecken führt
.... Das liest sich auch manchmal schon so, dass der Deep (!) State der Tunnelbohrmaschinenhersteller alles kontrollieren würde. ...

O.k. - muss ja nun ja nicht gleich eine Verschwörung sein. Aber eben interessengeleitet.

Freundliche Grüße
Horst Buchholz - histor
Moin,

am 02. Februar hat der Verkehrsausschuss die Selbstbefassung zum Thema U5 mit dem zweiten Teil (Senat) fortgesetzt.
Es gibt ein umfangreiches (Wort)protokoll und zwei Präsentationen dazu.
Moin,

ich habe mich jetzt etwas tiefer mit dem Protokoll vom 02. Februar befasst.

Noch nicht so ganz klar ist mir jetzt das Vorgehen hinsichtlich der "Bundesmittel":

Auf Seite 18 im vierten Absatz heißt es:

Zitat
Senator Tjarks im Verkehrsausschuss

"...wir wollen in 2023 für die U5-Ost den ersten GVFG-Antrag stellen. Und wie jeder weiß, einen GVFG-Antrag kann ich nur dann stellen, wenn ich einen positiven Nutzen-/Kostenfaktor habe und insofern gehen wir einmal davon aus, dass wir es leicht, oder dass wir es erreichen."

andererseits heißt es auf Seite 24 im letzten Absatz:

Zitat
Senator Tjarks im Verkehrsausschuss

"Nein, die Gesamtkosten liegen noch nicht vor, es liegen die Kosten vor, die Sie kennen, nämlich für den Bau der U5-Ost. Und wenn wir den GVFG-Antrag stellen, dann werden wir auch natürlich den auf Basis einer Gesamtkostenrechnung stellen, weil, wir müssen dann ja sagen, was sind die Kosten und was ist der Nutzen und dass der Nutzen die Kosten überschreitet. Und das werden wir dann tun, aber es ist für den Fortgang des Projektes auch nicht wichtig, ob wir das jetzt im Dezember, Januar oder Juni tun, aber es wird passieren, da können Sie ganz sicher sein, weil, wir wollen natürlich das Geld vom Bund haben und wir wollen natürlich auch viel Geld vom Bund haben, das ist jetzt ja auch klar."

Um meine Verwirrung komplett zu machen, nennt Folie 11 der Hochbahnpräsentation (Seite 77 des pdf): "2023 Ergebnis Standardisierte Bewertung und Einreichung erster GVFG-Antrag" was im Wesentlichen wieder der Aussage Tjarks auf Seite 18 entspricht.

Mein Kenntnisstand war bislang, dass für den ersten Abschnitt (U5-Ost) alleine kein positives NKV erreicht werden könne und deshalb der Förderantrag zusammen dem / den Folgeabschnitt(en) gestellt werden sollte.

Kann das jemand aufklären? (Und zwar in dem Sinne aufklären, dass ein echter Wissenszuwachs entsteht!
Wer lieber Kommentare zur Unfähigkeit der Hochbahn, der Unfähigkeit deren Vorstände seit Lademann . mit Ausnahme von Elste, aber nur so lange der weisungsgemäß eine neue Stadtbahn entwickeln ließ, des Senats, des Verkehrsmittels U-Bahn im Allgemeinen und der U5 im Besonderen abgeben möchte, macht das bitte dort - denn da gucke ich sowieso nicht rein und hier behindert es nur den Lesefluss).
Moin,

Zitat
Thomas S.
Stand das hier nicht bei?

[www.schneller-durch-hamburg.de]

danke für den Link. Ja, das steht da nicht bei.
Ich wollte mich ja nicht über die (ehemalige) Kofinanzierung allgemein informieren, sondern habe konkrete Fragen zu den Förderanträgen der einzelnen Abschnitte gestellt - also, ob, und wenn ja woher, der erste Bauabschnitt (U5-Ost) auf einmal ein NKV von >=1 erreicht hat.
Zitat
Sonnabend

danke für den Link. Ja, das steht da nicht bei.
Ich wollte mich ja nicht über die (ehemalige) Kofinanzierung allgemein informieren, sondern habe konkrete Fragen zu den Förderanträgen der einzelnen Abschnitte gestellt - also, ob, und wenn ja woher, der erste Bauabschnitt (U5-Ost) auf einmal ein NKV von >=1 erreicht hat.

Ich hatte bisher nichts darüber gelesen, das hier einzelne Abschnitte beantragt werden.
Man geht doch durch die Jahre in Vorkasse und erst dann kommt der Antrag, was auch einer der Gründe ist, das man gezwungen sein wird, die Strecke bis zu Ende bauen zu müssen, weil man sonst eben keiner Förderung nachträglich bekommen wird. Was aber in anderen Branchen nicht unüblich ist und es auch im ÖPNV schon mehrmals gegeben hat.
Moin,


Zitat
Heiko T.
...
Ich hatte bisher nichts darüber gelesen, das hier einzelne Abschnitte beantragt werden....

danke für deinen Beitrag.

Ich habe weiter oben ja das Zitat von Tjarks (Seite 18 des Protokolls) mit dem ersten Bauabschnitt

Zitat
Tjarks a.a.O
"...für die U5-Ost den ersten GVFG-Antrag stellen."

in Verbindung mit der Folie 11 der Hochbahn:
Zitat
Folie 11:
"...2023 Ergebnis Standardisierte Bewertung und Einreichung erster GVFG-Antrag..."

extra deswegen hier eingestellt.

Tjarks sagt, dass man zwar für den Antrag die Gesamtkosten kennen muss, aber dass der Förderantrag für den ersten Abschnitt schon 2023 gestell werden soll.

Hört sich so'n Bischen wie Zirkelschluss oder Endlosschleife an.
Zitat
Sonnabend
Hört sich so'n Bischen wie Zirkelschluss oder Endlosschleife an.

Ich hatte noch keine Zeit mir die Blätter durchzulesen, aber es hört sich so, doch etwas merkwürdig an.

Gut, ich hab aber auch keine Ahnung wie das mit Anträgen und was für weitere Bestimmungen es gibt bei Förderungen, aber es gab da schon ein paar Gespräche.
In der Zwischenzeit eben auch Planänderungen, so war das UKE bei den ersten Planungen nun gar nicht dabei gewesen.
Der Tjarks würde doch lieber heute als morgen anfangen eine Straßenbahn zu bauen - zwar nicht auf der U5-Strecke aber es gibt genug andere. Andererseits muss er die Sprachregelung der Koalition verteidigen - ich denke zusammen erklärt dass das Eiern schon ganz gut…
Zitat
christian schmidt
Der Tjarks würde doch lieber heute als morgen anfangen eine Straßenbahn zu bauen - zwar nicht auf der U5-Strecke aber es gibt genug andere. Andererseits muss er die Sprachregelung der Koalition verteidigen - ich denke zusammen erklärt dass das Eiern schon ganz gut…

Davon mal abgesehen, das der Beitrag nichts mit der Förderung zu tun hat, hatte Tjarks vor kurzer zeit noch etwas ganz anderes darüber gesagt.

Quelle: Mopo
[www.mopo.de]

Die Aussage ist wohl eher, das er nicht gegen eine wäre, aber die U5 ganz klar verteidigt und von den Rentnern genervt ist.
Zitat
Thomas S.
... Die Aussage ist wohl eher, das er nicht gegen eine wäre, aber die U5 ganz klar verteidigt und von den Rentnern genervt ist.


Bei dieser Sitzung war er sichtlich von seinen eigenen (Hochbahn-)Leuten genervt. Deren Falschbehauptungen und auch die fatalen Wissenslücken waren einfach nur peinlich. Das fing beim Beton an und hörte bei den mit der U5 einzusparenden Bussen noch lange nicht auf ...

Und was die "Rentner" betrifft: Die bekamen von dem "Beton"-Professor aus Innsbruck, der im Auftrag der Hochbahn sehr anschaulich referierte, ein ganz dickes Lob.
Zitat
NVB

Und was die "Rentner" betrifft: Die bekamen von dem "Beton"-Professor aus Innsbruck, der im Auftrag der Hochbahn sehr anschaulich referierte, ein ganz dickes Lob.

Wofür? Das man mit dem Thema aufgehört hatte, weil es nicht das Thema war an dem Tag?
Zitat
Thomas S.
Zitat
NVB

Und was die "Rentner" betrifft: Die bekamen von dem "Beton"-Professor aus Innsbruck, der im Auftrag der Hochbahn sehr anschaulich referierte, ein ganz dickes Lob.

Wofür? Das man mit dem Thema aufgehört hatte, weil es nicht das Thema war an dem Tag?

Deswegen auch eine gute Initiative, auch wenn ein paar Werte zu überhöht sind und vielleicht nicht alle Werte realistisch waren, aber prinzipiell ein Lob, weil, wer nicht vom
Fach ist und noch nie eine Ökobilanz gemacht hat, das ist wirklich sehr beeindruckend, was da, sage ich jetzt einmal, aus dem Nichts heraus auch geleistet wurde.


Da kann jetzt jeder seine Interpretation rauslesen, die "drei Renter" werden das beeindruckend rauslesen, die "genervten" das "zu überhöht" und das "nicht realistisch".

Beim Durchlesen des Protokolls fremdele ich übrigens doch mit der Rolle von Frau Sudmann als "eigentlich neutral zu aggierende Vorsitzende" und als "Oppositionspolitikerin". Das Wortprotokoll ist aber auch sehr schwer zu lesen: Auf Seite 6 ist als Projektleiter für die S4 Volker Rahm erwähnt, ich dachte, dass wäre Amina Karam... Fehler des Protokollanten? Dann will ich nicht wissen, was sonst noch so falsch abgetippt wurde.
Zitat
STH
... Beim Durchlesen des Protokolls fremdele ich übrigens doch mit der Rolle von Frau Sudmann als "eigentlich neutral zu aggierende Vorsitzende" und als "Oppositionspolitikerin". Das Wortprotokoll ist aber auch sehr schwer zu lesen ...


Dazu musst Du wissen, das Frau Sudmann praktisch jene Fragen an den Senat weitergereicht hat, die im Dezember '22 bei der Anhörung im Verkehrsausschuss vom Publikum gestellt wurden.
Zitat
Sonnabend
Ich habe weiter oben ja das Zitat von Tjarks (Seite 18 des Protokolls) mit dem ersten Bauabschnitt

Zitat
Tjarks a.a.O
"...für die U5-Ost den ersten GVFG-Antrag stellen."

in Verbindung mit der Folie 11 der Hochbahn:
Zitat
Folie 11:
"...2023 Ergebnis Standardisierte Bewertung und Einreichung erster GVFG-Antrag..."

extra deswegen hier eingestellt.

Was ich mir fördertechnisch vorstellen kann:

Wenn man ein Projekt gefördert bekommen will, ist es eine Totsünde ohne Förderbescheid mit der Vergabe von Leistungen zu beginnen. Da nun die Förderfähigkeit für den ersten Abschnitt allein nicht nachweisbar ist, muss förderunschädlich mit der Maßnahme begonnen werden, d.h. ohne gültigen Förderbescheid.

Hierzu ist beim Fördergeber ein sog. "vorzeitiger Maßnahmenbeginn" zu beantragen. Wenn dieser freigegeben ist, kann gestartet werden, was ja offenkundig bereits passiert ist. Der offizielle Förderbescheid kommt dann später oder auch nicht, denn es gibt zum jetzigen Zeitpunkt noch keine endgültige Zusage des Bundes, d.h. es gibt eben keinen Förderbescheid.

Ich gehe davon aus, dass Herr Tjarks den "Antrag auf einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn" gemeint haben könnte. Hätte es einen endgültigen Förderbescheid gegeben, hätten wir 100pro eine groß angelegte Pressekonferenz mit mindestens einem Staatssekretär erlebt, der den Förderbescheid feierlich übergibt. Aktuell dürfte HH demnach weiterhin auf eigene Rechnung und eigenes Risiko unterwegs sein.
Hier noch etwas "Offizielles" zu dem Thema aus dem letzten Verkehrsausschuss am 2.2.23 (Protokoll Nr. 22/28 [www.buergerschaft-hh.de]):

Zitat Herr Uphoff (Hochbahn):

Zitat

Das, was dieses Jahr sicherlich ganz wichtig ist, wir erwarten das Ergebnis der standardisierten Bewertung und wir wollen in 2023 für die U5-Ost den ersten GVFGAntrag stellen. Und wie jeder weiß, einen GVFG-Antrag kann ich nur dann stellen, wenn ich einen positiven Nutzen-/Kostenfaktor habe und insofern gehen wir einmal davon aus, dass wir es leicht, oder dass wir es erreichen.

Außerdem ist Anfang Februar der Bericht "Bau-Monitoring 2022" erschienen. Auch hierin ist - im Gegensatz zur U4 - noch keine Kostendeckung des U5-Ost-Projektes durch Bundesmittel angegeben:

[www.buergerschaft-hh.de]

Siehe Seite 81.

P.S. Geld ist übrigens genug da. In Sachen "Sondervermögen Schnellbahnausbau" macht man sich Gedanken, wie man die bereits angesparte Milliarde übergangsweise anlegt. Der erste Mittelabfluss aus diesem Topf wird für 2027 erwartet. Bis dahin sollen 2 Mrd. angespart sein.
Moin,

Zitat
M2204
Hier noch etwas "Offizielles" zu dem Thema aus dem letzten Verkehrsausschuss am 2.2.23 (Protokoll Nr. 22/28 [www.buergerschaft-hh.de]):

Zitat Herr Uphoff (Hochbahn):

Zitat

Das, was dieses Jahr sicherlich ganz wichtig ist, wir erwarten das Ergebnis der standardisierten Bewertung und wir wollen in 2023 für die U5-Ost den ersten GVFGAntrag stellen. Und wie jeder weiß, einen GVFG-Antrag kann ich nur dann stellen, wenn ich einen positiven Nutzen-/Kostenfaktor habe und insofern gehen wir einmal davon aus, dass wir es leicht, oder dass wir es erreichen.
...

das Protokoll habe ich doch schon oben am 15.02.2023 um 18:54 hier eingestellt.
Damit und insbesondere mit meinem weiteren Beitrag vom 16.02.2023, 15:03 Uhr, habe ich doch genau diese Aussagen herausgestellt und daraus die Fragen zum GVFG entwickelt. (womit wir wieder beim Ausgangspunkt meiner Fragen wären).
Ok, das hatte ich nicht mehr auf dem Zettel, dass besagtes Protokoll der Auslöser der Diskussion war :-). Ich dachte, die Aussage von Herrn uphoff wäre neu, weil Du sein Zitat Herrn Tjarks zugeordnet hattest. Das ändert aber nichts an der Aussage, dass man wohl für 2023 einen GVFG-Antrag plant.

Hierzu noch ein Punkt: Im Rahmen einer schriftlichen kleinen Anfrage im September 2022 wurde zu diesem Thema ausgeführt, dass das NKV anhand der im Juli 22 verabschiedeten neuen Regelungen zur standardisierten Bewertung neu gerechnet wird. Vielleicht rechnet man nunmehr mit einem Faktor >1? Außerdem sollte in 2023 die Entwurfsplanung für den Abschnitt bis Jarrestraße und damit die Kostenberechnung abgeschlossen sein. Diese ist Grundlage für den Antrag.

Idee: Das NKV für die Strecke Bramfeld - Jarrestraße wird auf Basis der neuen Bewertungskriterien berechnet, es ergibt sich ein Wert über 1 und dann wird zusammen der Antrag gestellt.

Aber, das ist nur eine Vermutung, die Du ja nicht haben wolltest. Dann bleibt Dir wohl nur die Option, einen Abgeordneten Deines Vertrauens um eine weitere Anfrage beim Senat zu bitten.
Moin,

Zitat
M2204
... dass das NKV anhand der im Juli 22 verabschiedeten neuen Regelungen zur standardisierten Bewertung neu gerechnet wird. Vielleicht rechnet man nunmehr mit einem Faktor >1? Außerdem sollte in 2023 die Entwurfsplanung für den Abschnitt bis Jarrestraße und damit die Kostenberechnung abgeschlossen sein. Diese ist Grundlage für den Antrag.

Idee: Das NKV für die Strecke Bramfeld - Jarrestraße wird auf Basis der neuen Bewertungskriterien berechnet, es ergibt sich ein Wert über 1 und dann wird zusammen der Antrag gestellt.

Aber, das ist nur eine Vermutung, die Du ja nicht haben wolltest. ..

das ist aber jetzt eine Vermutung, mit der ich wesentlich mehr anfangen kann, denn das ist ja der entsprechende Unterschied zu der bisherigen Ausgangslage.
Mal sehen.
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