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Schiffsverkehr auf Elbe und Alster
geschrieben von Sonnabend 
Ich denke das ist pauschal nicht ganz richtig. Für viele Verbindungen ist via Landungsbrücken schon die schnellste Route.

Erst in der HVZ wird es mit der E86 manchmal schneller. Ich glaube wenn die mal ganztags fahren würde, und in Finkenwerder mehr Buslinien zum Rüschparkanleger fahren würden, wäre dass auch für viele Finkenwerder und Altländer eine interessante Verbindung
...und warum sollte ich, wenn ich als Bewohner des südlichen Elbufer, an der Großen Elbstraße meinen Arbeitsplatz habe, in Neumühlen aussteigen. Ich fahre natürlich bis Docklands weiter.

Wie man es dreht und wendet, Beschränkungen, Einschränkungen sind viel zu kompliziert und ich bleibe dabei, wer eine Fahrkarte hat, hat auch einen uneingeschränkten Beförderungsanspruch. Mit einer größeren Taktdichte könnte man zumindest in den Spitzenzeiten eine Veränderung herbeiführen. Die Probleme treten nach meiner Beobachtung auch eher in der HVZ nachmittags/abends auf.
[www.mopo.de]

ab dem 29. April

Linie 72 fahren die Fähren künftig an den Wochenenden und an Feiertagen.
Arningstraße wird wochentags weiter durch die Linie 73 bedient.

Linie 62 geht in den regulären Sommerfahrplan 15-Minuten-Takt bis 22.15 Uhr (statt bis 19.15 Uhr).

„HBEL“ Sommerfahrplan: Die Fähren fahren jetzt auch am Sonntag bis um 20.50 Uhr (statt bislang 17.50 Uhr).
Probleme gibt es auch bei einer Personenfähre westlich von Hamburg: Abendblatt-Artikel zur Lühe-Schulau-Fähre

Wir haben also mit der Fähre Cranz - Blankenese und der Fähre Lühe - Schulau das Problem, dass hier zwei Linien existieren, für die jeweils nur ein geeignetes Fährschiff (HBEL) bzw. überhaupt nur ein Schiff (LSF) vorhanden ist.

Ich weiß aber auch nicht, wie man das Problem wirklich lösen könnte. Wäre eine von der HADAG losgelöste Niederelbe-Reederei, die in der Sommersaison eine Linie Hamburg - Lühe in der Tradition des alten Niederelbedienstes mit Anschluss in Blankenese nach Cranz und in der Wintersaison nur die beiden Fähren Lühe - Schulau und Cranz - Blankenese betreibt, eine Idee?
Moin,

der NDR erinnert heute in seiner Geschichtsecke an die Aufnahme der Alster-Linienschifffahrt vor 165 Jahren für 125 Jahre (und deren Einstellung vor 40 Jahren 1984).



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 17.06.2024 14:56 von Sonnabend.
Zitat
amadeus
Außerdem ist es so, dass sich die heutigen Angebote (Taktdichte) und der Freitzeitverkehr gegenseitig bedingen - sprich ohne die Bedeutung im Freizeitverkehr wäre der Takt auch nicht so attraktiv.

Das ist blödsinn. Der 15min Takt besteht seit den 2000ern, noch bevor Hamburg ein Touristenhotspot wurde. Ein 10min Takt im Berufsverkehr war schon vor 10 Jahren gerechtfertigt, als es viel weniger Touristen gab und die Fähren trotzdem voll waren. Mit Touristen dann ganztägig.
Zitat
Neu Wulmstorf
Es wäre sehr sinnvoll aus reiner ÖPNV-Sicht, eher die Linie 62 mit der 64 zu verbinden, also eine längere Linie zu schaffen. Damit wäre das aufwachsende Gewerbegebiet Rüschpark direkt von der Schnellbahnstation Landungsbrücken erreichbar.

"Aufwachsend" war vielleicht vor 10 Jahren, mittlerweile hat sich die Rüschhalbinsel zu einem vollwertigen zweiten Luftfahrtstandort in Finkenwerder entwickelt, es sind nur noch wenige unbebaute Brachflächen, mit dem Bau des ZAL2 geht es demnächst los.
Die Anbindung ist aber wie vor 15 Jahren - eine Fähre alle 30min. Vor Corona gab es im Berufsverkehr immerhin einen 15min-Takt, dieser besteht heute nur noch auf dem Papier. Es fallen so viele Fahrten aus, dass er faktisch nicht mehr existiert.

Und selbst wenn man die 15min wieder hinbekäme: es gibt nur einen Ponton, und laut Fahrplan sollen sich beide Fähren zeitgleich darauf befinden - was physikalisch nicht geht. Es wartet also immer eine Fähre auf die andere - meist ist das die in Richtung Finkenwerder Landungsbrücke. Was wiederum zur Folge hat, dass der knappe Anschluss zur Weiterfahrt mit der 62 nicht mehr erreicht wird, bzw dass man als letzter in der Schlange steht und somit nicht mehr reingelassen wird.

Aus gutem Grund ist es auf der Rüschhalbinsel voll mit Autos. Immerhin hat man jetzt einige stündliche Buslinien (350/450/550) hindurchgeführt, aber da muss noch vieles passieren.
Moin,

die Hochbahn hat nun im Blog mit einem eigenen Beitrag nachgezogen.
[www.facebook.com]

Die HADAG-Echtzeit-Auskunft ist da! ⛴⌚
Wann eure Fähre kommt, könnt ihr nun auf den ersten digitalen Anzeigetafeln am Hafen checken oder aber ihr informiert euch in den Apps, auf hvv.de oder aber via Google Maps. Denn auch dort wird der Service nach und nach auf Live-Daten umgestellt.
Am 10.09.2024 erfolgte die Premierefahrt des modernisierten Alsterschiffes "Eilbek". Nachfolgend zwei dazu passende abgespeckte Auszüge aus meiner Webseite fredriks.de/hvv/hhazeit4.php Dort stehen auch weiterführende Links.

Zu Anfang November 2023 trat die Verordnung zur Einführung der emissionsfreien Alsterschifffahrt in Kraft. Demnach können ab dem 1.01.2025 motorbetriebene Fahrzeuge nur noch dann eine Erlaubnis zum Befahren der Alster erhalten, wenn ihr Antrieb emissionsfrei erfolgt.
Zitat

Zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit gilt […] für bereits zugelassene Fahrzeuge zunächst eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2029; Erlaubnisse sind auf dieses Datum zu befristen. Ab dem 1. Januar 2030 sind […] nur noch in besonderen Härtefällen Ausnahmen möglich.
Zitat

Besondere Ausnahmeregelungen gibt es für Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes, der Polizei- Feuerwehr- und Rettungskräfte:
1. Fahrzeuge nach § 2 Absatz 2 Nummer 1 und für Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes, wenn und soweit dies für die vorgesehene Aufgabenerfüllung zwingend erforderlich ist,

2. Fahrzeuge der Polizei- Feuerwehr- und Rettungskräfte zur Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit.

Am 10.09.2024 erfolgte die „Premierefahrt” des auf akkumulatorgestützten Elektroantrieb umgerüsteten Alsterschiffes „Eilbek”. Als nächste Alsterschiffe sollen die „Susebek” und die „Bredenbek” entsprechend umgerüstet werden. Reportage beim Norddeutschen Rundfunk (NDR) vom 10.09.2024
01.01.2025? haben die Schiffe kein Bestandsschutz? Wie sieht es denn mit der "St. Georg" aus?
Zitat
Kirk
01.01.2025? haben die Schiffe kein Bestandsschutz? Wie sieht es denn mit der "St. Georg" aus?

Einen Bestandsschutz schon, aber eben nicht für den Einsatz auf der Alster. Die Schiffe werden ja nicht stillgelegt, sondern erhalten nur keine Erlaubnis mehr zum Befahren der Alster. Es gibt ein Förderprogramm für die Umrüstung und eine Übergangsfrist bis 2029. Das sollte doch eigentlich reichen.
Zitat
Lopi2000
Zitat
Kirk
01.01.2025? haben die Schiffe kein Bestandsschutz? Wie sieht es denn mit der "St. Georg" aus?

Einen Bestandsschutz schon, aber eben nicht für den Einsatz auf der Alster. Die Schiffe werden ja nicht stillgelegt, sondern erhalten nur keine Erlaubnis mehr zum Befahren der Alster. Es gibt ein Förderprogramm für die Umrüstung und eine Übergangsfrist bis 2029. Das sollte doch eigentlich reichen.
Das ja. 2029, klingt ja schon entspannter. Ich persönlich (Achtung eigene Meinung!) finde es aber eigentlich nicht schlimm, wenn die klassischen Alsterdampfer auch weiterhin mit Diesel über die Alster "tuckern". Sind halt Alsterdampfer. Frage mich nur wie man es bei der "Aue" und "St Georg" handhaben wird.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 13.09.2024 11:24 von Kirk.
Zitat
Kirk
... Ich persönlich (Achtung eigene Meinung!) finde es aber eigentlich nicht schlimm, wenn die klassischen Alsterdampfer auch weiterhin mit Diesel über die Alster "tuckern". Sind halt Alsterdampfer. Frage mich nur wie man es bei der "Aue" und "St Georg" handhaben wird.


Man wird ja wohl nicht dem einzigen "echten" Alsterdampfer die Fahrerlaubnis entziehen. Selbst bei der gerne zur Schau gestellten hanseatischen Verbohrtheit kann ich mir so etwas beim besten Willen nicht vorstellen.
Zitat
Kirk
Zitat
Lopi2000
Zitat
Kirk
01.01.2025? haben die Schiffe kein Bestandsschutz? Wie sieht es denn mit der "St. Georg" aus?

Einen Bestandsschutz schon, aber eben nicht für den Einsatz auf der Alster. Die Schiffe werden ja nicht stillgelegt, sondern erhalten nur keine Erlaubnis mehr zum Befahren der Alster. Es gibt ein Förderprogramm für die Umrüstung und eine Übergangsfrist bis 2029. Das sollte doch eigentlich reichen.
Das ja. 2029, klingt ja schon entspannter. Ich persönlich (Achtung eigene Meinung!) finde es aber eigentlich nicht schlimm, wenn die klassischen Alsterdampfer auch weiterhin mit Diesel über die Alster "tuckern". Sind halt Alsterdampfer. Frage mich nur wie man es bei der "Aue" und "St Georg" handhaben wird.

Museumsschiffe quasi als fahrende Denkmäler, werden weiter ihre Berechtigung haben!



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 13.09.2024 14:08 von Djensi.
Zitat
NVB
Man wird ja wohl nicht dem einzigen "echten" Alsterdampfer die Fahrerlaubnis entziehen. Selbst bei der gerne zur Schau gestellten hanseatischen Verbohrtheit kann ich mir so etwas beim besten Willen nicht vorstellen.

Die Verordnung selbst lässt da höchstens über die Formulierung "in der Regel" einen kleinen Spielraum. In § 3 (4) heißt es: "Darüber hinaus können Fahrzeuge im Sinne von Satz 2 ab dem 1. Januar 2030 eine Erlaubnis nach § 2 erhalten, wenn eine besondere Härte vorliegt. Eine besondere Härte liegt in der Regel vor, wenn
1. das Fahrzeug noch nicht seine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer erreicht hat,
2. die Alsterfahrerlaubnis für die Antragstellerin oder den Antragsteller zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist und
3. eine Umrüstung des Fahrzeugs auf einen emissionsfreien Antrieb tatsächlich oder rechtlich unmöglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist."

Für ein fast 150 Jahre altes Schiff kann man 1. schon mal nicht mit "ja" beantworten und da die 3 Punkte mit "und" verbunden sind, reicht ein "nein" aus, um insgesamt zu einem "nein" zu kommen.
Moin,

ich hab mir mal die Mühe gemacht und mir die

Verordnung zur Regelung der Benutzung der schiffbaren Alster durch maschinenangetriebene Fahrzeuge
(Alsterschifffahrtsverordnung)
Vom 3. Januar 2006


reingezogen.

Wenn ich das Teil richtig verstanden habe, müsste die Museumsschiffahrt direkt von der Härtefallregelung aus § 3 Abs. 4 Satz 3 und 4 Nr. 2 und 3 profitieren:

Zitat
Härtefallregelung:
...
Darüber hinaus können Fahrzeuge im Sinne von Satz 2(*) ab dem 1. Januar 2030 eine Erlaubnis nach § 2 erhalten, wenn eine besondere Härte vorliegt. Eine besondere Härte liegt in der Regel vor, wenn

1. das Fahrzeug noch nicht seine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer erreicht hat,

2. die Alsterfahrerlaubnis für die Antragstellerin oder den Antragsteller zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist und

3. eine Umrüstung des Fahrzeugs auf einen emissionsfreien Antrieb tatsächlich oder rechtlich unmöglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
(*) Für Fahrzeuge im Sinne von Satz2 gilt:
Fahrzeuge, die nicht unter Satz 1(**) fallen und für die am 1. November 2023 eine Erlaubnis nach § 2 bestand, können bis zum 31. Dezember 2029 weiterhin eine Erlaubnis erhalten.

(**) Fahrzeuge im Sinne von Satz 1 sind die emissionsfreien.

Das sollte eigentlich für den Weiterbetrieb reichen.
Dann erklär mal bitte, warum Du das denkst. Lopi hat ja direkt über Dir schon logisch begründet das genaue Gegenteil geschlossen.
Moin,


Zitat
Sören
Dann erklär mal bitte, warum Du das denkst. Lopi hat ja direkt über Dir schon logisch begründet das genaue Gegenteil geschlossen.

genau das habe ich doch oben gemacht.
Wenn du's genauer haben möchtest, wende dich doch einfach an deinen kompetenten Bürgerschaftsabgeordneten oder lass das durch fragdenstaat.de checken.
Zitat
Sören
Dann erklär mal bitte, warum Du das denkst. Lopi hat ja direkt über Dir schon logisch begründet das genaue Gegenteil geschlossen.


Beim 2. Satz steht kein "und" davor:

2. die Alsterfahrerlaubnis für die Antragstellerin oder den Antragsteller zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist und
3. eine Umrüstung des Fahrzeugs auf einen emissionsfreien Antrieb tatsächlich oder rechtlich unmöglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist."

Bei dem Punkt 2. kann man ja wohl nicht bestreiten, dass das Schiff der Aufgabenerfüllung dient und bei 3. ist ja wohl unstrittig, dass der Batteriebetrieb den ganzen Sinn des (Museums-)Schiffes ad absurdum führen würde.
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