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kostenloses Schülerticket ab Schuljahr 2024/2025
geschrieben von Sonnabend 
Zitat
Computerfreak
Der Gipfel ist aber dieses Schülergruppenticket. Nur weil einige zu doof sind ein kostenloses Angebot zu ordern, wird jetzt auch noch das Fahrkartensystem verkompliziert.

Bei dem geht es primär um Begleitpersonen und Schüler, die in Hamburg zur Schule gehen, jedoch nicht hier wohnen.

Freundliche Grüße

Roman – Der Hanseat
Zitat
Computerfreak
Der Gipfel ist aber dieses Schülergruppenticket. Nur weil einige zu doof sind ein kostenloses Angebot zu ordern, wird jetzt auch noch das Fahrkartensystem verkompliziert.

Moin,

das Ticket / ein Ticket wie dieses ist aber alles andere als neu. Schon zu meiner Grundschulzeit gab es neben den blauen "Tageskarten" auch rosa "Gruppenkarten". Ich nehme an, dass einfach - aus den genannten Gründen - beide Angebote schlicht nicht abgeschafft wurden.

VG

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Zitat
Der Hanseat
Zitat
Computerfreak
Der Gipfel ist aber dieses Schülergruppenticket. Nur weil einige zu doof sind ein kostenloses Angebot zu ordern, wird jetzt auch noch das Fahrkartensystem verkompliziert.

Bei dem geht es primär um Begleitpersonen und Schüler, die in Hamburg zur Schule gehen, jedoch nicht hier wohnen.


Ja OK, das mag ein Grund sein. Ich bezog mich in der SKA auf die Passage:

"Da das kostenlose Deutschlandticket insbesondere in den unteren Grundschulklassen
teilweise nicht in Anspruch genommen wird, hat der hvv mit dem kostenlosen Schüler
gruppenticket eine zusätzliche attraktive Alternative zum Deutschlandticket geschaffen,
um Eltern und Lehrkräfte zu entlasten."

Daher die Kritik.
Zitat
Computerfreak
"Da das kostenlose Deutschlandticket insbesondere in den unteren Grundschulklassen
teilweise nicht in Anspruch genommen wird, hat der hvv mit dem kostenlosen Schüler
gruppenticket eine zusätzliche attraktive Alternative zum Deutschlandticket geschaffen,
um Eltern und Lehrkräfte zu entlasten."

Auch dafür gilt es aber eine Lösung zu finden. Gerade in einer Großstadt sollten Grundschulwege i.d.R. so kurz sein, dass sie gut zu Fuß zurückgelegt werden können. Insofern gibt es sicher für etliche Haushalte keinen Anlass, sich ein kostenloses Ticket für den Schulweg zu holen. Wenn man ohnehin an alle Kinder im Grundschulalter kostenlose Tickets verteilt, könnte man ja auch jeglichen ÖPNV für alle unter einer großzügig gewählten Altersgrenze kostenlos gestalten und den bürokratischen Aufwand reduzieren.

Das Anmeldewesen für Kita und Schule scheint ohnehin ein ziemliches bürokratisches Monster zu sein, bei dem Eltern über Monate damit beschäftigt sind, Formulare im Kreis zwischen verschiedenen Behörden zu verschicken. Eine weitere Alternative wäre also, dabei auch das Ticket automatisiert zu verschicken, dann hätte es auch jedes Grundschulkind.
Moin,

Zitat
Lopi2000
,,,
Das Anmeldewesen für Kita und Schule scheint ohnehin ein ziemliches bürokratisches Monster zu sein, bei dem Eltern über Monate damit beschäftigt sind, Formulare im Kreis zwischen verschiedenen Behörden zu verschicken. Eine weitere Alternative wäre also, dabei auch das Ticket automatisiert zu verschicken, dann hätte es auch jedes Grundschulkind.

scheint es so oder ist es so?
Ich finde gerade den Zugang und die hamburgischen Regelungen rund um das kostenlose Schülerticket und das Schülergruppenticket (schreibt man weiterhin in einem Wort) sowas von niederschwellig - da von "bürokratischen Monstren" zu fabulieren, na...
Schon mal Kontakt zu einem kostenoptimierten privaten Callcenter gehabt?
Zitat
Sonnabend
scheint es so oder ist es so?
Ich finde gerade den Zugang und die hamburgischen Regelungen rund um das kostenlose Schülerticket und das Schülergruppenticket (schreibt man weiterhin in einem Wort) sowas von niederschwellig - da von "bürokratischen Monstren" zu fabulieren, na...
Schon mal Kontakt zu einem kostenoptimierten privaten Callcenter gehabt?

Ich sprach ja von dem Verfahren für eine Schul- bzw. Kitaanmeldung und ohne da eigene Erfahrung zu haben, erläuterten mir in letzter Zeit mehrere Eltern in Hamburg und anderen Städten, welche Papierberge dabei zwischen Jugendämtern, Schulämtern und andere Institutionen hin und her geschickt werden müssen.

Auch wenn die Fahrkartenbestellung selbst unaufwändiger ist, ist es doch ein unnötiger Aufwand, dass sie überhaupt bestellt werden muss, wenn ohnehin jedes Schulkind einen Anspruch darauf hat.

Und zu meinen Kontakten mit kostenoptimierten privaten Callcentern könnte ich aktuell allein aufgrund meines im Nirvana zwischen Telekom, DHL und einer Bertelsmannlogistiktochter verschollenen iPhone einen Roman füllen. Immerhin hat es nur knapp 2 Wochen gedauert, daran zu kommen...
Moin,

die Stadt Hamburg zahlt für jeden berechtigten Schüler mit Deutschlandticket jeden Monat den bundeseinheitlichen Preis von 58,-- € an den HVV.
Ein Minimum an "wollen-die-das-wirklich-haben" und "sind-das-überhaupt-hamburger-Schüler"-Prüfungen hätte ich als Steuerzahler schon ganz gerne - wer Vorteile (Kita-Gutscheine, kostenloses Mittagessen, kostenloses Deutschlandticket... in Anspruch nehmen möchte kann schon ein Minimum an Mitwirkung leisten (unabhängig davon, ob das als Bürokratie empfunden wird)
.

Was haben denn bitte "Papierberge" die "dabei zwischen Jugendämtern, Schulämtern und andere Institutionen hin und her geschickt werden müssen." für konkrete Belastungen für die Eltern zur Folge?
Zitat
Sonnabend
die Stadt Hamburg zahlt für jeden berechtigten Schüler mit Deutschlandticket jeden Monat den bundeseinheitlichen Preis von 58,-- € an den HVV.
Ein Minimum an "wollen-die-das-wirklich-haben" und "sind-das-überhaupt-hamburger-Schüler"-Prüfungen hätte ich als Steuerzahler schon ganz gerne - wer Vorteile (Kita-Gutscheine, kostenloses Mittagessen, kostenloses Deutschlandticket... in Anspruch nehmen möchte kann schon ein Minimum an Mitwirkung leisten (unabhängig davon, ob das als Bürokratie empfunden wird).

Die Zusatzkosten dafür, die Tickets unaufgefordert an alle Schüler:innen, die ja ohnehin berechtigt sind, zu schicken, wären eher gering. Reale Kosten für die öffentliche Hand insgesamt entstehen nicht, wenn die Tickets von einigen dann nie genutzt werden.

Man würde sich aber diesen Zusatzaufwand mit den Schulgruppentickets ersparen. Immerhin hat man diesen nun so reduziert, dass im Zweifel die Kinder zwei Tickets haben statt dass die Lehrer:innen das Risiko haben, das nicht jedes Gruppenmitglied ein Ticket hat.

Zitat
Sonnabend
Was haben denn bitte "Papierberge" die "dabei zwischen Jugendämtern, Schulämtern und andere Institutionen hin und her geschickt werden müssen." für konkrete Belastungen für die Eltern zur Folge?

Diese Prüfungen sind nicht nur für die Eltern eine Belastung, sind empfinden es (meiner Meinung nach völlig zu Recht) als unsinnige Tätigkeit Unterlagen von einem Amt zum anderen zu schicken und dann wieder zurück. Sie kosten auch Geld, da ja diese Unterlagen auch geprüft und wieder Bescheide zurück geschickt werden werden müssen.
Zitat
Lopi2000
Die Zusatzkosten dafür, die Tickets unaufgefordert an alle Schüler:innen, die ja ohnehin berechtigt sind, zu schicken, wären eher gering. Reale Kosten für die öffentliche Hand insgesamt entstehen nicht, wenn die Tickets von einigen dann nie genutzt werden.

Man würde sich aber diesen Zusatzaufwand mit den Schulgruppentickets ersparen. Immerhin hat man diesen nun so reduziert, dass im Zweifel die Kinder zwei Tickets haben statt dass die Lehrer:innen das Risiko haben, das nicht jedes Gruppenmitglied ein Ticket hat.

Weiter oben wurden doch schon beispielhaft diejeniegen Schüler genannt, die zwar in HH zur Schule gehen, aber außerhalb wohnen.
In meiner eigenen Schulzeit (damals (TM)) hatten wir beispielsweise viele Schüler aus Barsbüttel auf einem Wandsbeker Gymnasium.
Moin,

Zitat
Lopi2000
Zitat
Sonnabend
die Stadt Hamburg zahlt für jeden berechtigten Schüler mit Deutschlandticket jeden Monat den bundeseinheitlichen Preis von 58,-- € an den HVV.
...

Die Zusatzkosten dafür, die Tickets unaufgefordert an alle Schüler:innen, die ja ohnehin berechtigt sind, zu schicken, wären eher gering. Reale Kosten für die öffentliche Hand insgesamt entstehen nicht, wenn die Tickets von einigen dann nie genutzt werden.

Man würde sich aber diesen Zusatzaufwand mit den Schulgruppentickets ersparen. Immerhin hat man diesen nun so reduziert, dass im Zweifel die Kinder zwei Tickets haben statt dass die Lehrer:innen das Risiko haben, das nicht jedes Gruppenmitglied ein Ticket hat.

so richtig hast du das System immer noch nicht verstanden: Für jedes ausgegebene Schülermonatsticket fallen jeden Monat 58,-- € aus Steuermitteln an - völlig unabhängig davon, ob das Ticket in Anspruch genommen wird, teilweise oder gar nicht.
Du kannst dir ja auch an jedem Monatsersten Fahrscheine für 58,-- € kaufen und dann keinen einzige für Fahrten nutzen. Dann würden nach deiner Argumentation (s.o.) reale Kosten für den User Lopi2000 nicht entstehen, wenn die Tickets von genau diesem User nicht genutzt würden.

Schulgruppentickets sind nur dann relevant, wenn mehrere Kinder und/oder Begleiterwachsene kein gültiges Ticket haben.
Zitat
MisterX
Weiter oben wurden doch schon beispielhaft diejeniegen Schüler genannt, die zwar in HH zur Schule gehen, aber außerhalb wohnen.
In meiner eigenen Schulzeit (damals (TM)) hatten wir beispielsweise viele Schüler aus Barsbüttel auf einem Wandsbeker Gymnasium.

Ja, ich bin auch in einer anderen Stadt als meiner Wohngemeinde zur Schule gegangen und der Landkreis hat mir für meine Beförderung zur Schule eine Fahrkarte bezahlt. Das kommt natürlich vor, aber dafür müsste nicht jede einzelne Schüler:in belästigt werden, das könnten die zuständigen Behörden auch direkt miteinander klären, wie sie es ja für die eigentlichen Schulkosten auch tun.

Zitat
Sonnabend
so richtig hast du das System immer noch nicht verstanden: Für jedes ausgegebene Schülermonatsticket fallen jeden Monat 58,-- € aus Steuermitteln an - völlig unabhängig davon, ob das Ticket in Anspruch genommen wird, teilweise oder gar nicht.

Doch ich habe es verstanden, aber Du hast die weitere Kette der Geldflüsse nicht durchdacht. Wenn die 58 Euro für dieses Monatsticket nicht gezahlt würden, würden sie im Budget des ÖPNV fehlen und müssten anderweitig also z.B. über Zuschüsse oder Verlustausgleiche gezahlt werden. Solange diese Tickets nicht genutzt werden, entstehen dem ÖPNV als Ganzes ja auch keine Mehrkosten, die in Form von Angebotskürzungen eingespart werden könnten, wenn das entsprechende Geld fehlt. Natürlich spielt das bei einem einzelnen Ticket keine große Rolle, aber wenn es hunderte oder tausende Tickets sind, die man ausgibt, ohne dass sie genutzt werden, kommt natürlich doch einiges zusammen.

Es stellt sich höchstens die Frage, welchen Haushaltstitel man denn nutzt, um die entsprechenden Kosten zu verbuchen.
Moin,

mag sein, dass du in deiner Nachbargemeinde beschult worden bist.
Wir reden hier aber nicht nur über Nachbargemeinden oder Nachbarkreise, hier geht es auch um unterschiedliche Bundesländer mit eigenen (Landes)haushalten und eigenen politischen Prioritäten.
Da gibt es eben keine "gesamtsystemische Betrachtung", sondern das Finanzierungssystem HVV konzertiert sich aus drei Bundesländern und sieben (Land)kreisen und alles, was nicht gemeinsamer Standard ist (wie das kostenlose Schülerticket für hamburgische Schüler) muss eben von dem Besteller direkt gezahlt werden.
Zitat
Sonnabend
Moin,

mag sein, dass du in deiner Nachbargemeinde beschult worden bist.
Wir reden hier aber nicht nur über Nachbargemeinden oder Nachbarkreise, hier geht es auch um unterschiedliche Bundesländer mit eigenen (Landes)haushalten und eigenen politischen Prioritäten.
Da gibt es eben keine "gesamtsystemische Betrachtung", sondern das Finanzierungssystem HVV konzertiert sich aus drei Bundesländern und sieben (Land)kreisen und alles, was nicht gemeinsamer Standard ist (wie das kostenlose Schülerticket für hamburgische Schüler) muss eben von dem Besteller direkt gezahlt werden.

Auch zwischen diesen wird es Staatsverträge zu beiden Zwecken geben und diese können beides entsprechend regeln, ohne die Behörden und die Menschen mit zu vielen Details zu belästigen. Gemessen an den Gesamtkosten für die Schulen (10-15.000 Euro pro Jahr und Kind) sind die 456 Euro im Jahr, die die Kreise für eine einheitliche Finanzierung des Schulverkehrs noch drauflegen müssten, doch wirklich nur ein Kleckerbetrag.

Der derzeitige Regelung wirkt so, als dürften diejenigen, die sich bisher mit den absurdesten Tarifdetails für alle Reisenden beschäftigen durften, dies nun auf den Schulverkehr konzentriert tun.
Zitat
Lopi2000
456 Euro im Jahr, die die Kreise für eine einheitliche Finanzierung des Schulverkehrs noch drauflegen müssten, doch wirklich nur ein Kleckerbetrag.

Warum sollten die das tun? Niedersachsen und Schleswig-Holstein finanzieren den Schülern nunmal kein kostenloses Deutschlandticket.
Da ändert auch "ach, die paar Schüler, die in HH zur Schule gehen" nichts dran.
Außerdem winkt da direkt die Klage der nächsten Eltern, warum der Nachbarsjunge ein Deutschlandticket bezahlt bekommt, nur weil er zufällig in HH zur Schule geht.
Zitat
MisterX
Außerdem winkt da direkt die Klage der nächsten Eltern, warum der Nachbarsjunge ein Deutschlandticket bezahlt bekommt, nur weil er zufällig in HH zur Schule geht.

Solche Ungerechtigkeiten gibt es ja immer, solange es belastbare, nicht diskriminierende Kriterien gibt, sollte das kein Problem sein. Zu meiner Schulzeit waren die Beschulung außerhalb der Heimatgemeinde sowie eine bestimmte Entfernungsschwelle Kriterien für die Kostenübernahme. Angesichts des Grenzverlaufs meiner Heimatgemeinde führte dies in der Tat dazu, dass manche die Kostenübernahme erhielten und deren Nachbarn nicht.

Abgesehen davon sind auch in der Summe die Elternanteile an den ÖPNV-Kosten so gering, dass der Aufwand für eigene Buchungs- und Abrechnungssysteme kaum zu rechtfertigen ist.
Moin,

Zitat
Lopi2000
...
Solche Ungerechtigkeiten gibt es ja immer, solange es belastbare, nicht diskriminierende Kriterien gibt, sollte das kein Problem sein...

und genau das ist der Dreh- und Angelpunkt und unterscheidet einen Rechtstaat von einem Willkürsystem:
Wenn "es belastbare, nicht diskriminierende Kriterien gibt" sind es eben keine Ungerechtigkeiten.
Der Gleichheitsgrundsatz bedingt, dass ich nur gleiche Sachverhalte gleich regeln muss und im Umkehrschluss ungleiche Sachverhalte zwar auch gleich geregelt werden können aber kein Anspruch auf eine Gleichbehandlung besteht.

Fürs Landvolk: Wenn ein Landkreis A allen (ortsansässigen) Schülern ein Deutschlandticket (zu gleichen Bedingungen für alle (ortsansässigen) Kinder) finanziert, hat aus dieser Regelung ein Kind aus einem Nachbarkreis B keinen Anspruch auf ebenfalls ein kostenfreies Ticket - weder gegen seinen Heimatlandkreis B, noch viel weniger gegen einen anderen Landkreis (z.B. A).
Der Landkreis B kann aber eine gleiche Regelung wie der Landkreis A einführen mit dem Ergebnis, dass die Ungleichheit (Landkreis B ist ungleich Landkreis A) nicht mehr empfunden wird.
Aber der Landkreis B kann seine Kinder- und Jugendförderung ja auch ganz anders gestalten, z.B durch Sommercamps, Jugendmusikschulen oder sonstwas.
Zitat
Sonnabend
Wenn ein Landkreis A allen (ortsansässigen) Schülern ein Deutschlandticket (zu gleichen Bedingungen für alle (ortsansässigen) Kinder) finanziert, hat aus dieser Regelung ein Kind aus einem Nachbarkreis B keinen Anspruch auf ebenfalls ein kostenfreies Ticket - weder gegen seinen Heimatlandkreis B, noch viel weniger gegen einen anderen Landkreis (z.B. A).
Der Landkreis B kann aber eine gleiche Regelung wie der Landkreis A einführen mit dem Ergebnis, dass die Ungleichheit (Landkreis B ist ungleich Landkreis A) nicht mehr empfunden wird.
Aber der Landkreis B kann seine Kinder- und Jugendförderung ja auch ganz anders gestalten, z.B durch Sommercamps, Jugendmusikschulen oder sonstwas.

Ja, wenn aber Landkreis A daran gelegen ist, dass auch Kinder aus Landkreis B eine entsprechende Beförderung in die Schule in Landkreis A bezahlen bzw. bezahlt bekommen, kann er auch in den Vertrag zur gemeinsamen Schulnutzung mit Landkreis B schreiben, dass dieser eine entsprechende Regelung sicherzustellen hat und schon kann Landkreis B sich überlegen, ob dieser Vertrag mit diesen Konditionen beibehalten wird oder Landkreis B lieber selbst Schulen baut oder mit Landkreis C einen entsprechenden Vertrag schließt.
Oha,

Zitat
Lopi2000
...
Ja, wenn aber Landkreis A daran gelegen ist, dass auch Kinder aus Landkreis B eine entsprechende Beförderung in die Schule in Landkreis A bezahlen bzw. bezahlt bekommen, kann er auch in den Vertrag zur gemeinsamen Schulnutzung mit Landkreis B schreiben, dass dieser eine entsprechende Regelung sicherzustellen hat und schon kann Landkreis B sich überlegen, ob dieser Vertrag mit diesen Konditionen beibehalten wird oder Landkreis B lieber selbst Schulen baut oder mit Landkreis C einen entsprechenden Vertrag schließt.

der Landkreis A hat keine Regelungskompetenz über den Landkreis B - da kann A noch so viel wollen.
Und Landkreis B kann auch vertraglich die Entscheidungskompetenzen künftiger eigener kommunaler Entscheidungsträger (Kreistag) nicht "auf immer und ewig" wegverhandeln.
Ein solches Konstrukt ist eindeutig rechtswidrig (Überschreitung etlicher Kompetenzen).
Zitat
Sonnabend
der Landkreis A hat keine Regelungskompetenz über den Landkreis B - da kann A noch so viel wollen.
Und Landkreis B kann auch vertraglich die Entscheidungskompetenzen künftiger eigener kommunaler Entscheidungsträger (Kreistag) nicht "auf immer und ewig" wegverhandeln.
Ein solches Konstrukt ist eindeutig rechtswidrig (Überschreitung etlicher Kompetenzen).

Naja, es muss vermutlich immer mal wieder neu verhandelt werden, weil solche Verträge nicht endlos laufen, aber Landkreis A kann natürlich eine Schülerbeförderung per ÖPNV als Grundlage für einen Vertrag zwischen den Kreisen fordern, Landkreis B kann natürlich nicht gezwungen werden, diesen zu unterzeichnen, aber muss dann halt eigene Schulkapazitäten organisieren. Ohnehin ist vielen Kommunen (Kreise wie Gemeinden) ja lieber, keinen ordentlichen ÖPNV zu organisieren und dafür die Gemeindesteuern niedrig zu halten.
Zitat
Sonnabend
die Stadt Hamburg zahlt für jeden berechtigten Schüler mit Deutschlandticket jeden Monat den bundeseinheitlichen Preis von 58,-- € an den HVV.

Hmm, da der Hamburger ÖPNV ei Zuschussgeschäft ist, wenn die Stadt da genauer prüft und etwas Geld spart, würde das nicht einfach den Zuschussbedarf um genau den Betrag erhöhen?
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