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Monopolkommission kritisiert angestrebten DB-Börsengang
geschrieben von BahnInfo-Redaktion 
Die beim Bundeswirtschaftsministerium angesiedelte Monopolkommission fürchtet, daß der angestrebte Bahn-Börsengang Ärger in Brüssel verursachen könnte. Zunächst noch einmal zur Erinnerung, wie das ganze genau ablaufen soll: Die Unternehmensteile DB Netz, DB Station&Service sowie DB Energie bleiben zu 100% im Eigentum der Deutschen Bahn AG, die ihrerseits zu 100% im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland bleibt. Die Unternehmensteile DB Fernverkehr, DB Schenker und DB Regio allerdings werden in die DB Mobility&Logistic AG ausgegliedert, an der die Deutsche Bahn AG 75% und eine Aktie behalten wird, der Rest wird an der Börse verkauft. Dabei erwartet man Erlöse von etwa sechs Milliarden Euro. Zwei Milliarden Euro sollen in den laufenden Bundeshaushalt fließen, zwei Milliarden Euro sollen ins Schienennetz investiert werden und zwei Milliarden Euro sollen der DB ML zur Verfügung gestellt werden und genau da sieht die Monopolkommission den Knackpunkt. „Das wäre eine Beihilfe und die ist europarechtlich untersagt“, wird Jürgen Basedow, Vorsitzender der Kommission in der Financial Times Deutschland zitiert. „Streng juristisch betrachtet muß der Veräußerungsgewinn allein dem Finanzminister zufallen“, so Basedow weiter. Dabei sei es zwar vertretbar, das bundeseigene Schienennetz an den Einnahmen zu beteiligen, da dies strukturell defizitär sei, das Geld aber dem teilverkauften Unternehmen zugute kommen zu lassen, den neuen Mitbesitzern quasi einen Teil des Kaufpreises zurückzuschenken, das sieht die Monopolkommission als europarechtswidrig an.


Artikel geschrieben von Stefan Hennigfeld
Klar, der Eigentümer verkauft ja Anteile der DB.
Anders wärs, wenn die DB ihr Kapital durch Aktienausgabe aufstocken würde.
Man müsste nur die fraglichen 2 Mrd. ebenfalls ins Schienennetz stecken.
Das hilft nicht nur der DB, sondern auch ihren Konkurrenten, stellt eine sinnvollere Verwendung der Mittel sicher und dürfte rechtlich wasserdicht sein.
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