Wie BahnInfo von einer internen Quelle des Verkehrsministeriums erfuhr, ergab eine Eilanfrage beim Bundesverfassungsgericht, dass die Abwrackprämie für KFZ einseitig und damit rechtswidrig sei. Verkehrsminister Tiefensee plane daher nun auch eine Abwrackprämie für Flugzeuge, Binnenschiffe und Lokomotiven sowie Bussen und Straßenbahnen. Das Mindestalter für die Nutzung der Abwrackprämie bleibt bei 9 Jahren, zusätzlich müssen die neuen Fahrzeuge aber auch weniger Schadstoff emittieren, bzw. Elektrofahrzeuge energieeffizienter fahren.
Wie hoch die Abwrackprämie für die anderen Verkehrsträger ausfalle sei aber noch nicht klar.
Zudem denkt das EBA über neue Richtlinien für den Güterverkehr nach. Immer wieder kommt es zu Betriebsstörungen, weil veraltete Güterwagen auf der Strecke liegenbleiben. Die Abwrackprämie stelle eine gute Chance dar, um den veralteten Wagenpark abzulösen und moderne Standards bei Kupplungen und Bremsen durchzusetzen.
Artikel geschrieben von
Tom Gerlich