Willkommen! Einloggen Ein neues Profil erzeugen

erweitert
Drei Fragen zu Wendezügen
geschrieben von 182 004 
Hallo.

Das erste, was ich gerne wissen möchte: gibt es heute noch Mittelwagen (außer Güterwagen, versteht sich), die nicht in Wendezüge eingekuppelt werden dürfen (wenn ja, warum nicht)?

2.: Gibt es heute noch Nahverkehrzüge, die KEINE Wendezüge sind (dabei ist egal, ob Triebwagen oder Lok+Steuerwagen)? Wenn ja, wo, also auf welchen Strecken?

3.: Warum können Güterzüge nicht als Wendezüge gefahren werden, bzw., falls es doch erlaubt ist, wieso wird es nicht gemacht?

Danke schon mal.

MfG
182 004 Porsche-Taurus
Hallo 182 004,

Alles kann ich Dir da nicht bis ins Detail beantworten, aber hier mal meine Gedanken dazu:
zu 1) Historische Wagen bestimmt, die hatten noch keine Datenleitungen früher ;) Bei neuen Wägen denke ich nicht, daß es welche ohne Datenleitungen gibt, sie müssen nur zusammenpassen. Ich könnte mir z.B. vorstellen, daß z.B. ein ICE-Mittelwagen elektrisch nicht in einen n-Wagen-Wendezug passen würde (von den mechanischen Problem einmal abgesehen).

zu 2) Ja. So wurden z.B. einige von der DB aufgegebene Fernverkehrsverbindungen durch regional bestellte RE abgelöst die noch mit Fernverkehrswagen fahren. Zu erwähnen sind hier die RE Nürnberg - Prag (derzeit mit 218 bespannt) und die ALEX-Züge Lindau - München/München - Hof.
Auch auf anderen Strecken kommen noch einzelne Nicht-Wendezüge daher, so ist mir z.B. einmal auf der Relation Würzburg - Ansbach abends ein Zug aufgefallen, der aus einer 143 mit einem DoSto und einem n-Wagen bestand.

zu 3) Wozu sollte ein Güterwagen-Wendezug gut sein? Wendezüge dienen dazu, daß man an den Endbahnhöfen oder Kopfbahnhöfen schnell die Fahrtrichtung ändern kann. Bei Güterzügen ist hierfür kein Bedarf. Oder kennst Du jemand, der seine Waren gerne einen Tag lang zwischen zwei Orten hin- und herfahren sehen würde? An den Endbahnhöfen werden die Züge normalerweise komplett zerlegt und neu zusammengestellt (Rangierbahnhof) oder be-/entladen, was sowieso mehrere Stunden dauert. Kopfbahnhöfe werden über Ringbahnen umfahren, so daß keine Richtungsänderung nötig ist.
Technisch gesehen könnte ich mir vorstellen, daß eine Lok das Gewicht eines beladenen Güterzugs nicht schnell schieben darf, da es sonst Probleme z.B. auf Weichen oder in Kurven geben könnte (Entgleisung?).

Tschö
UHM
Hallo 182 004,
gelegentlich kann man es bei Nahverkehrszügen, die mit Lok und n-Wagen oder Dostos gefahren werden, sehen. Der Steuerwagen ist defekt. Wenn also, keine zweite Lok am anderen Ende vorhanden ist, dann ist dieser Zug, plötzlich nicht mehr Wendezug fähig. Dann muss die Lok, jeweils immer am Endbahnhof, an das andere Ende des Zuges gekuppelt werden.

Gruß
Wassermann
182 004 schrieb:
-------------------------------------------------------
> Hallo.
>
> Das erste, was ich gerne wissen möchte: gibt es
> heute noch Mittelwagen (außer Güterwagen, versteht
> sich), die nicht in Wendezüge eingekuppelt werden
> dürfen (wenn ja, warum nicht)?
>
Abhängig von der verwendeten Wendezugsteuerung dürfen nur bestimmte Wagen eingereiht werden.

a) KWS 36:
Bei Steuerwagen mit Karlsruher Kopf kommt stets KWS36 zum Einsatz, bei dieser dürfen nur Silberlinge und entsprechend angepasste Gepäckwagen im Wendezug vorhanden sein (weitere Wagentypen ausgemustert).
Bei Silberling-Steuerwagen mit Wittenberger Kopf ist, wenn die Lok dies unterstützt, auch ZWS möglich.

b) KWS 34:
Dieses System kommt bei ex-DR-Steuerwagen zum Einsatz. Zum Teil verfügen diese auch über ZWS. Bei KWS 34 dürfen nur passende Wagen eingereiht werden, Schublok ist in der Regel 143.

c) ZWS:
Wendezüge sind hier theoretisch nahezu mit alles und jedem möglich, wenn Steuerwagen und Lok dies unterstützen. Allerdings schränkt die teils nicht kompatible Türsteuerung die Auswahl etwas ein.

> 2.: Gibt es heute noch Nahverkehrzüge, die KEINE
> Wendezüge sind (dabei ist egal, ob Triebwagen oder
> Lok+Steuerwagen)? Wenn ja, wo, also auf welchen
> Strecken?
>
- ALX in Bayern (alle Strecken, keine Steuerwagen vorhanden)
- RE/R Nürnberg - Praha (keine CZ-fähigen Steuerwagen verfügbar)
- alle/viele 110er (Verstärker-)Leistungen im Raum München (110.1 sowie diverse 110.3 nicht wendezugfähig)
- ELS Bad Schandau - Decin an Sa+So (keine CZ-fähigen Steuerwagen verfügbar, Loks nicht wendezugfähig)
- RB91 Frankfurt - Rzepin (keine PL-fähigen Steuerwagen verfügbar, Loks nicht wendezugfähig)
- RB93 Cottbus - Zagan (keine PL-fähigen Steuerwagen verfügbar, Loks nicht wendezugfähig, einzelne Züge Schienenbus)
- NEG Dagebüll Mole - Niebüll teilweise (Kurswagen verhindern Wendezug, nicht immer Steuerwagen verfügbar/kompatibel, zeitweise Plandampf)
- Rodelblitz Eisenach - Arnstadt (Baureihe 41)
- diverse Schmalspurbahnen mit Plandampf

sowie grundsätzlich verdächtig: Berufsverkehrsverstärker, deren Garnitur nur morgens einmal hin und abends einmal zurück fahren. Da rechnet sich der etwas teurere Steuerwagen einfach nicht
sowie "formale" Nahverkehrszüge, die aus IC-Garnituren oder deren Kurswagen bestehen

> 3.: Warum können Güterzüge nicht als Wendezüge
> gefahren werden, bzw., falls es doch erlaubt ist,
> wieso wird es nicht gemacht?
>
> Danke schon mal.

Siehe Post von UHM.
Sinnvoll wäre u.U. bei festen Güterzügen (Erz- oder Kohlependel) unter Umständen eine solche Steuerleitung, um durch Sandwich die Zughakengrenzlast umgehen zu können.
Containerzüge fahren im Ausland zwar auch als feste Einheiten, wegen der geringeren Gewichte lohnt sich hier Sandwich nicht.
@ UHM: ein Güter-Wendezug hätte sicherlich keinen Nutzen, außer mal ein interessantes Fotomotiv zu geben. Mich hat ja auch nur interessiert, ob das möglich ist. Dass die keiner braucht, ist mir hinterher auch klar geworden.

Ansonsten erstmal danke für alle Antworten.

MfG
182 004 Porsche-Taurus
Sorry, in diesem Forum dürfen nur registrierte Benutzer schreiben.

Hier klicken, um sich einzuloggen