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Schwerbehindertenausweis
geschrieben von wbundb 
Schwerbehindertenausweis
24.07.2017 08:52
Hallo, ich bin zu 100% Schwerbehindert mit B, G, H im Ausweis.
Nun hatte ich vor kurzen das Problem das ich mit der Regionalbahn unterwegs war, diese hatte ca. 30 Minuten dadurch habe ich am Umsteigebahnhof die andere Regionalbahn verpasst. Die nächste sollte erst viele Stunden später fahren.
Da ich auf der Anzeige gesehen hatte das ein IC in dieselbe Richtung fuhr bat ich den Bahnmitarbeiter um Hilfe und Fragte ob ich den IC wegen der Verspätung der Regionalbahn nehmen dürfte...
( Ich hatte mal irgendwo gelesen das dass möglich wäre)
Leider wurde mir von dem Bahnmitarbeiter sehr unfreundlich mitgeteilt das ich doch froh sein könne überhaupt mit der Bahn fahren zu dürfen und ich müsse auf den Regio warten würde sowieso für nichts zahlen...
Nun habe ich leider schon sehr oft sehr unterschiedliche Reaktionen auf den Behindertenausweis erlebt und werde den Vorfall nicht weiter bewerten doch meine Frage ist.
Wie ist das rechtlich geregelt bei der Bahn geregelt wenn ich mit meinem Schwerbehindertenausweis unterwegs bin und die Regionalbahn Verspätung hat, darf ich dann einen anderen Zug nehmen?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
LG
Dieter
a) Unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr - Besitz einer Wertmarke

Schwerbehinderte Reisende, die über ein Beiblatt mit gültiger Wertmarke verfügen, dürfen die Nahverkehrszüge der DB Regio AG (Produktklasse C - das heißt, S-Bahn, Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE) und Interregio-Express (IRE)) bundesweit kostenfrei in der 2. Klasse nutzen. Dies gilt auch für Schienenpersonennahverkehrszüge anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen und für den ÖPNV mit Bussen, Straßenbahnen und U-Bahnen.

Für Fernverkehrszüge (IC/EC-, ICE- und D-Züge) gilt diese Regelung nicht! Fernverkehrszüge können unentgeltlich nur benutzt werden, wenn sie für Fahrkarten des Verkehrsverbundes freigegeben sind (zum Beispiel in Störungsfällen).

[www.bahn.de]
Zitat
zurückbleiben-bitte
Fernverkehrszüge können unentgeltlich nur benutzt werden, wenn sie für Fahrkarten des Verkehrsverbundes freigegeben sind (zum Beispiel in Störungsfällen).

Oder die sowieso freigegeben Züge.

[www.vbb.de] in Berlin & Brandenburg als Beispiel.



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 24.12.2017 15:18 von fatabbot.
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