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Grafische Sitzplatzreservierung im ICE eingeführt
geschrieben von BahnInfo-Redaktion 
Irgendwie habe ich das Gefühl, Ihr redet aneinander vorbei.
Bei der agilis ist die Sitzplatzreservierung seit kurzem übrigens kostenlos. Damit ist quasi auch eine Geld-Zurück-Garantie enthalten ;)

Tschö
UHM
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DaniOnline
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Wirbelstrombremse
hier wird immer nur gefordert ohne im geringsten mal das Hirn anzustrengen. Wenn ich ein Fernseher kaufe und dieser Defekt ist bekomme ich auch nur mein Geld zurück wenn ich mich dafür entscheide. Der Anbieter wird mir aber auch nicht mit einem Freudentanz eine HiFi Anlage hinterher schmeißen.

Wenn ich eine Sitzplatzreservierung kaufe, dann kann ich am Reisetag auch nicht sagen, dass ich auf diese verzichten möchte und bekomme mein Geld zurück.

Korrekt. Weil das Eisenbahnverkehrsunternehmen Dir den Sitzplatz angeboten hätte, Du diesen aber aus privaten Gründen nicht genutzt hast. Ein TV der einwandfrei funktioniert muss der Elektronikmarkt auch nicht zurücknehmen. Es wird in Deutschland aber aus Kulanz gemacht. Eine rechtliche Grundlage gibt es dafür aber nicht. Die Deutsche Bahn beruft sich auf diese nicht vorhandene gesetzliche Pflicht und erstattet bei Selbstverschulden diese Kosten auch nicht zurück.
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Wirbelstrombremse
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DaniOnline
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Wirbelstrombremse
hier wird immer nur gefordert ohne im geringsten mal das Hirn anzustrengen. Wenn ich ein Fernseher kaufe und dieser Defekt ist bekomme ich auch nur mein Geld zurück wenn ich mich dafür entscheide. Der Anbieter wird mir aber auch nicht mit einem Freudentanz eine HiFi Anlage hinterher schmeißen.

Wenn ich eine Sitzplatzreservierung kaufe, dann kann ich am Reisetag auch nicht sagen, dass ich auf diese verzichten möchte und bekomme mein Geld zurück.

Korrekt. Weil das Eisenbahnverkehrsunternehmen Dir den Sitzplatz angeboten hätte, Du diesen aber aus privaten Gründen nicht genutzt hast. Ein TV der einwandfrei funktioniert muss der Elektronikmarkt auch nicht zurücknehmen. Es wird in Deutschland aber aus Kulanz gemacht. Eine rechtliche Grundlage gibt es dafür aber nicht. Die Deutsche Bahn beruft sich auf diese nicht vorhandene gesetzliche Pflicht und erstattet bei Selbstverschulden diese Kosten auch nicht zurück.

Wenn ich eine Reservierung kaufe und sie aus einem nicht von der Bahn zu vertretenden Grund nicht wahrnehme, ist es selbstverständlich, dass ich die Kosten nicht erstattet bekomme. Aber darum ging es mir nicht.

Es ging mir um die Fälle, in denen ich die Reservierung nutzen möchte, aber die Bahn ihren Teil des Vertrages nicht erfüllt. Und da darf ich doch wohl erwarten, dass die Bahn ihr EDV-System so aufzieht, dass sie die Reservierungskosten denjenigen Fahrgästen wieder gutschreibt, deren Bankverbindung sie hat. Und diese Anpassung des EDV-Systems halte ich als Fahrgast für viel wichtiger als die graphische Sitzplatzreservierung (dem eigentlichen Thema dieses Threads).

Ich habe in einem der nicht seltenen Fälle, in denen der Platz nicht angeboten wurde, die Strecke Hamburg-Berlin in der ersten Klasse stehend verbracht. Das war für mich durchaus ein Schaden, da ich mich in der Bahn auf meinen Termin vorbereiten wollte, was aber stehend am Laptop nicht möglich war. Meine Beschwerde bei der Bahn führte erst zu einem Schreiben, ich solle das Originalticket einsenden, was nicht möglich war, da die Tickets für die Reisekostenabrechnung benötigt werden. Später kam dann - und da hat sich die Bahn in meinen Augen vorbildlich verhalten - ohne weiteres Zutun meinerseits ein Kulanzgutschein in Höhe von 25 Euro. Die Bahn konnte ja an Hand meiner Angaben überprüfen, dass ich die betroffene Fahrt und einen der nicht vorhandenen Plätze gebucht hatte.

Ich fordere jetzt aber nicht, dass über die Erstattung der Reservierungskosten hinaus regelmäßig eine Entschädigung gezahlt wird (obgleich aus der Nichterfüllung des Vertrages seitens der Bahn durchaus ein Schaden entstanden sein könnte), aber ich erwarte eben schon von einem seriösen Unternehmen, dass weniges die Reservierungskosten ohne weitere Handlung meinerseits wieder gutgeschrieben werden.
Dann bin ich mal gespannt wie Dein EDV basiertes System ausschaut. Demnach müssten ja alle Schaffnerzangen elektronisch und mit WLAN ausgestattet sein um den Zangenabdruck digital zu übermitteln. Bei einem OT kann ich dies vielleicht noch verstehen, dass das Ticket elektronisch entwertet wird. Aber stellen wir uns mal vor auf dem Ticket stehen 5 Personen nur eine Person reist und der gebuchte Wagen fällt aus. Wieso soll die Bahn dann 5 Reservierungen auszahlen. Oder der Kunde hat Nürnberg-Frankfurt-Köln gebucht. Wird nach Nürnberg kontrolliert wo alles noch in Ordnung ist. Sein Anschlusszug fällt jedoch aus. Das Ticket wird nicht mehr neu gescannt. Woher soll das System nun wissen, dass der Kunde wirklich im Zug gesessen hat oder nicht doch einen späteren genommen wurde.

Und wie schon anfangs erwähnt, gibt es bei einem klassischen Ticket keine Möglichkeit herauszufinden ob der Kunde nun wirklich im Zug gesessen hat oder nicht.

Ich sage es noch einmal. Hier wird wieder etwas gefordert ohne direkt auch wirklich ansatzweise zu überlegen ob es überhaupt möglich wäre.
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Wirbelstrombremse
Dann bin ich mal gespannt wie Dein EDV basiertes System ausschaut. Demnach müssten ja alle Schaffnerzangen elektronisch und mit WLAN ausgestattet sein um den Zangenabdruck digital zu übermitteln. Bei einem OT kann ich dies vielleicht noch verstehen, dass das Ticket elektronisch entwertet wird. Aber stellen wir uns mal vor auf dem Ticket stehen 5 Personen nur eine Person reist und der gebuchte Wagen fällt aus. Wieso soll die Bahn dann 5 Reservierungen auszahlen. Oder der Kunde hat Nürnberg-Frankfurt-Köln gebucht. Wird nach Nürnberg kontrolliert wo alles noch in Ordnung ist. Sein Anschlusszug fällt jedoch aus. Das Ticket wird nicht mehr neu gescannt. Woher soll das System nun wissen, dass der Kunde wirklich im Zug gesessen hat oder nicht doch einen späteren genommen wurde.

Und wie schon anfangs erwähnt, gibt es bei einem klassischen Ticket keine Möglichkeit herauszufinden ob der Kunde nun wirklich im Zug gesessen hat oder nicht.

Ich sage es noch einmal. Hier wird wieder etwas gefordert ohne direkt auch wirklich ansatzweise zu überlegen ob es überhaupt möglich wäre.

Meine Forderung ist nicht nur ansatzweise möglich, sondern vollständig und simpel. Die Bahn hat doch meine Reservierung einem bestimmten Platz in einem bestimmten Waggon zugeordnet und die Bahn wird doch wohl wissen, ob der Waggon die Fahrt nun angetreten hat oder nicht. Und wenn nicht, dann kann sie für alle reservierten Plätze denjenigen, über dessen Bank- oder Onlinedaten sie verfügt, die Reservierungskosten doch wieder gutschreiben, und zwar unabhängig davon, ob der Kunde nun wirklich im Zug gesessen hat oder nicht, denn die Leistung wurde von der Bahn ja nicht erbracht. Dazu braucht man doch keine elektronischen Schaffnerzangen. Aber wir werden uns wahrscheinlich nicht einigen können, zum Glück müssen wir es auch nicht.
Und wieso soll sie etwas zurückzahlen wenn sie nicht weiß ob der Fahrgast wirklich im Zug war. Sorry aber da wäre das Unternehmen ziemlich blöde. Außerdem bemühen sich die Kollegen mitunter im Zug dem Fahrgast einen gleichen bzw. teils auch höherwertigen Sitzplatz anzubieten. In diesem Fall würde ich sogar davon absehen dem Kunden das Reservierungsentgelt auszuzahlen. Sie macht es jedoch auch in diesem Fall freiwillig.
Ich habe letztens die graphische Sitzplatzreservierung genutzt. Ist echt gut. Schönen Platz am Fenster mit Tisch ausgesucht. Toll.

Dann am nächsten Morgen die Ernüchterung: Wieder einmal fehlte der halbe Zug und wieder einmal war mein Platz in dem fehlenden Zug.
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