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Deutschland-Pass 2014: einen Monat beliebig viele Fahrten mit DB-Zügen
geschrieben von BahnInfo-Redaktion 
Pünktlich zum Start in den Sommer bietet die Deutsche Bahn AG (DB) in diesem Jahr wieder den Deutschland-Pass an. Der Pass gilt einen Monat lang deutschlandweit für beliebig viele Fahrten in den Zügen der DB - auch im ICE und IC. Innerdeutsche Nachtzüge der City Night Line sowie Sprinter-Verbindungen können gegen Aufpreis genutzt werden. Für den IC Bus ist lediglich das Reservierungsentgelt zu bezahlen.

Und weil Reisen zu zweit oder mit der Familie Spaß macht, gibt es den Deutschland-Pass für zwei Erwachsene bereits für 459 Euro (1. Klasse 659 Euro). Familienkinder unter 15 Jahren fahren kostenlos mit, wenn sie direkt beim Kauf in den Pass eingetragen werden (ausgenommen beim Deutschland-Pass für Jugendliche bis einschließlich 18 Jahre). Erwachsene ab 27 Jahre zahlen 309 Euro (1. Klasse 409 Euro), junge Erwachsene bis 26 Jahre reisen für 259 Euro und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahre sind für 149 Euro mobil.

Der Verkauf startet am 30. Juni und endet am 31. August 2014. Letzter Geltungstag ist der 15. September. Die Pässe gibt es in allen DB Verkaufsstellen, an den DB Automaten sowie auf bahn.de. Der Deutschland-Pass ist personengebunden und nur gültig in Verbindung mit einem Personalausweis oder einem Reisepass.

Quelle: Presseinformation Deutsche Bahn AG, leicht abgeändert

Artikel geschrieben von Pressemitteilung
D.h., die Regionalzüge von ODEG, Mittelrheinbahn, Nord-Ostsee-Bahn usw. sind nicht bzw. nur mit Extra-Fahrschein nutzbar?
Nord-Ostsee-Bahn ging letztes Jahr auf jeden Fall.
Fahren ja alle nach DB-Tarif, oder etwa nicht?
Zitat
BahnInfo-Redaktion
Der Pass gilt einen Monat lang deutschlandweit für beliebig viele Fahrten in den Zügen der DB - auch im ICE und IC. Innerdeutsche Nachtzüge der City Night Line sowie Sprinter-Verbindungen können gegen Aufpreis genutzt werden. Für den IC Bus ist lediglich das Reservierungsentgelt zu bezahlen.

Müsste das dann nicht anders formuliert werden? Außerdem habe ich letztes Jahr einem Freund geholfen, seine DB-Bonuspunkte in Form von Fahrkarten Berlin - Mainz - Berlin zu verbraten. Da wurden wir ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Fahrkarten nicht im VIAS Frankfurt - Wiesbaden gelten.
Zitat
VvJ-Ente
Müsste das dann nicht anders formuliert werden? Außerdem habe ich letztes Jahr einem Freund geholfen, seine DB-Bonuspunkte in Form von Fahrkarten Berlin - Mainz - Berlin zu verbraten. Da wurden wir ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Fahrkarten nicht im VIAS Frankfurt - Wiesbaden gelten.

Ja, wobei es ja auch nicht die Tarifbestimmungen sind, sondern eine Pressemitteilung. Solange in der Pressemitteilung nicht mehr versprochen wird als die Tarifbestimmungen halten, ist das unproblematisch aber unglücklich.

Formell problematischer ist die Formulierung "in allen Zügen der DB", da das Angebot ja nur in Kombination mit Fernverkehrszügen gilt. Da aber ohnehin nicht nachgewiesen werden kann, ob es sich bei einer Fahrt um Vor- oder Nachlauf zu einer Fernverkehrsfahrt handelt, wird das wohl aber ohnehin nicht überprüft. Theoretisch könnte ein übereifriger Kontrolleur hier aber unbedarften Passagieren eine Falle stellen.
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