Für mich ist die Frage (bzw. die Antworten) nach dem "eigenwirtschaftlichen Fernverkehr" mit am ärgerlichsten. Noch einmal das inzwischen bekannte Zitat aus dem Grundgesetz (Artikel 87e Abs. 4):
"(4) Der Bund gewährleistet, daß dem Wohl der Allgemeinheit, insbesondere den Verkehrsbedürfnissen, beim Ausbau und Erhalt des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes sowie bei deren Verkehrsangeboten auf diesem Schienennetz, soweit diese nicht den Schienenpersonennahverkehr betreffen, Rechnung getragen wird. Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt."
Vom "eigenwirtschaftlichen Fernverkehr" steht kein einziges Wort im Grundgesetz, es bleibt eine dem Wortlaut des Grundgesetzes widersprechende Erfindung all der Parteien, die seit Weihnachten 1993 an Bundesregierungen bzw. sie stützende Bundestagsmehrheiten beteiligt waren.
In den ersten Jahren konnte man darüber hinwegsehen, auch über das bis heute ausstehende "Fernverkehrsgesetz", weil durch das Interregionetz alle größeren Städte in den vertakteten Fernverkehr eingebunden waren. Mit dem Wegfall des IR, der nur zu einem Teil durch IC-Linien ersetzt wurde, hat sich das aber geändert. Wer immer mal wieder von Berlin nach Chemnitz fährt, weiß, was ich meine. Man würde auch viele weitere Negativbeispiele finden, nicht nur im Osten.
Hinsichtlich des Fernverkehrs der Eisenbahn ist für mich keine einzige der fünf Parteien, die seit Ende 1993 an Bundestagsmehrheiten bzw. Regierungen beteiligt waren, glaubwürdig.