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Tariffrage
geschrieben von Neu Wulmstorf 
Tariffrage
03.07.2022 19:04
Hallo, ich benötige bitte Eure Hilfe.

Ich habe zwei Tickets, eines für eine Fahrt von Hamburg-Harburg nach Kassel für 86,40 Euro und eines für eine Fahrt von Kassel nach Hamburg-Harburg für 90.70 Euro. Jeweils immer mit ICE und +City.

Was mich umtreibt ist die Frage, ob ich den Abstecher über Hamburg-Hbf fahren darf. Bei dem teureren Ticket wird eine Verbindung über Hamburg Hbf angegeben, weil der ICE in Harburg nicht hält. Das könnte den unterschiedlichen Preis erklären.

Aber der VIA-Aufdruck auf dem Ticket lautet beide Male gleich abgesehen von der Richtung:
VIA: (LG*UE/HH*ROW*NI)*H*NOM*GOE
bzw.
VIA: GOE*NOM*H*(NI*ROW*HH/UE*LG)

Wie kann ich erkennen, dass das eine Ticket auch den Abstecher über Hamburg-Hbf zulässt? Gilt das nur für das teurere Tickets oder sogar für beide? Weiß das auch ein S-Bahn-Kontrolleur?
Das Ticket nach Harburg als "echtes" Ziel dürfte nicht zur Fahrt nach HBF berechtigen.
Das CityTicket gilt auch nur südlich der Elbe.

[www.bahn.de]

Hamburg-Harburg
Tarifgebiet:
Hamburg-Harburg (südl. der Elbe)

[assets.static-bahn.de]
Re: Tariffrage
04.07.2022 20:51
Zitat
zurückbleiben-bitte
Das Ticket nach Harburg als "echtes" Ziel dürfte nicht zur Fahrt nach HBF berechtigen.
Das CityTicket gilt auch nur südlich der Elbe.

Da es hier um eine reine Eisenbahnfahrt geht, würde ich eher auf die Gleichstellung ([assets.static-bahn.de]) gucken als auf das CityTicket. Mal abgesehen davon, dass der Hauptbahnhof sowieso nicht im Gültigkeitsbereich des Harburger CityTickets liegt, wie du schon richtig schreibst.

Aber ich befürchte auch, dass das Ziel bzw. der Start „Hamburg-Harburg“ nicht zur Fahrt über den Hauptbahnhof berechtigt. Mit Harburg sind nur recht wenige Bahnhöfe gleichgestellt (Ashausen, Hamburg-Fischbek, Hamburg-Harburg, Hamburg-Harburg Rathaus, Hamburg-Heimfeld, Hamburg-Neugraben, Hamburg Neuwiedenth., Hamburg-Veddel, Hamburg-Wilhelmsburg, Hittfeld, Klecken, Maschen, Meckelfeld, Neu Wulmstorf, Stelle – alles südlich der Norderelbe gelegen, wenn ich das richtig sehe). Der Hauptbahnhof ist in dieser Liste nicht enthalten, also dürfte die Fahrt nicht möglich sein.
Der Preisunterschied könnte dann der Umweg über den Hauptbahnhof sein.


Aber Halt, Kommando zurück: wenn ich mir die Wegevorschrift, also die VIA-Angabe angucke – da ist „HH“ enthalten und HH bedeutet laut [assets.static-bahn.de] „Hamburg-Sternschanze“. Also ist eine Fahrt ab Hamburg-Harburg entweder über Lüneburg – Uelzen oder über Hamburg-Sternschanze – Rotenburg(Wümme) – Nienburg(Weser) nach Hannover Hbf und dann weiter Northeim(Han) – Göttingen nach Kassel möglich (Rückfahrt natürlich umgedreht).

Um nach Hamburg-Sternschanze zu kommen, muss man von Harburg (oder einem der gleichgestellen Bahnhöfe) aber über den Hautbahnhof fahren – andere halbwegs direkte Eisenbahnverbindungen gibt's nich. Also müsste der Abstecher doch möglich sein und der Preisunterschied beruht dann darauf, dass die Bahn inzwischen auch die Flexpreise tagesabhängig festlegt. Wahrscheinlich ist die Rückfahrt an einem Tag, wo sowieso viele Leute unterwegs sind.

Ein S-Bahn-Kontrolleur sollte den Deutschlandtarif, aus dem ich mein Wissen habe, kennen oder drauf Zugriff haben.

Mein üblicher Disclaimer bei Tarifauskünften: ich bin weder Anwalt noch Bahn-Mitarbeiter, sondern äußere hier nur meine Meinung über das, was ich aus dem Tarif herauslese.


PS.
Dass „HH“ für Hamburg-Sternschanze und nicht für den Hauptbahnhof steht, dürfte daran liegen, dass man bei einer Fahrkarte nach „HAMBURG“ (ohne einen konkreten Bahnhof) aufgrund der Gleichstellung immer die Entfernung bis Sternschanze bezahlt. In Berlin gibt's das Gegenstück mit Friedrichstraße. Ob man nun Berlin Jungfernheide – Reinbek oder Berlin Ostkreuz – Hamburg-Altona fährt, man bezahlt immer Berlin Friedrichstraße – Hamburg-Sternschanze.
Re: Tariffrage
05.07.2022 10:42
Danke für die ausführliche Antwort.

Ja, das +City ist für meine Frage irrelevant, ich hätte es nicht erwähnen sollen. Irrelevant deshalb, da es ja nicht für den ICE gilt und der Abstecher zum Hamburger Hauptbahnhof nur in Zügen der DB (ICE und S-Bahn) stattfindet.

Selbstverständlich ist mein Ticket von Kassel nach Harburg auch für den Abstecher nach Hamburg Hauptbahnhof gültig, denn genau so eine Verbindung wird auf dem Ticket angegeben. Ich muss ja als Fahrgast davon ausgehen können, dass mein Ticket wenigstens für die auf dem Ticket angegebene Verbindung gültig ist.

Irretiert bin ich, dass HH im VIA nur für den Weg über ROW (vermutlich Rothenburg an der Wümme) enthalten ist, aber nicht auf dem Weg über UE (Uelzen?), der der normale Weg ist und der in der Verbindung auf dem Ticket auch angegeben ist.
??? Dann ist das ja keine Frage mehr bzw. eine völlig andere?!
Naja Du machst das schon.
Re: Tariffrage
06.07.2022 20:43
Problem gelöst. Ich war heute unterwegs und habe "erfahren", dass der ICE, der von Hannover nach Hamburg fahrend nicht in Harburg hält, tatsächlich über Rothenburg an der Wümme (ROW) und nicht über Uelzen (UE) fährt. Damit ist alles klar und logisch.

Mir war diese unerwartete Streckenführung nicht bekannt. Sorry, wenn ich hier unnötig verwirrt habe.
Re: Tariffrage
07.11.2022 11:38
Ich schließe mich mal mit einer weiteren Tariffrage an:
Ich nutze seit rund einem Monat die DB-Next-App und auch das dazugehörige neue Buchungsportal. Bei fast jeder Fahrt kommt nun der Hinweis "Zugbindung aufgehoben", unabhängig davon, ob es tatsächlich Probleme mit Zugausfällen oder Anschlussverlusten gibt. Da es sich ja um eine Information aus einer offiziellen DB-App handelt, dürfte es wohl rechtlich wohl darauf hinauslaufen, dass ich einen anderen Zug nutzen kann, selbst wenn der Fall nicht von den Fahrgastrechten gedeckt ist.

Ich habe diese Meldungen bisher nicht nutzen können, aber es kommt durchaus vor, dass ich ein Sparpreisticket für eine spätere Verbindung habe, mein Termin aber früher vorbei ist, so dass ich einen früheren Zug nehmen könnte.
Re: Tariffrage
12.11.2022 07:06
Wenn da steht "Zugbindung aufgehoben" würde ich an deiner Stelle einen Screenshot machen und mich darauf berufen. Wenn das über die offizielle App kommt, sollten Informationen als offiziell betrachtet werden können.
Letzendlich schaut vermutlich eh keiner genau auf die Details, wenn das Lesegerät "gültig" meldet, und wenn nicht dann zeigst du eben vor, dass du dich auf der richtigen Strecke befindest und dir offiziell die Zugbindung aufgehoben wurde. Einziger Haken könnte sein, wenn du ein IC-Ticket hast und einen ICE nutzt, ansonsten gute Fahrt :)

Disclaimer: Ich bin juristischer Laie. Dieser Text ist aus dem Bauch nach persönlichem Rechtsempfinden geschrieben und hat keinerlei Anspruch auf juristische oder faktische Richtigkeit, insbesondere schließe ich jegliche Haftung aus.

---
Gregor Jacobs
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Re: Tariffrage
26.02.2023 08:23
Ich hätte da mal eine Frage zum „ermäßigten“ EBE.
Wie verhält es sich eigentlich, wenn man zwar einen Fahrschein beschafft hat, diesen aber nicht bei der Fahrt vorweisen kann, wenn man mehrfach umsteigt und dabei auch verschiedene EVU benutzt? Muss man da die 7€ einmal …
  • … bezahlen, weil man nur einen Fahrschein nicht vorzeigen konnte?
  • … pro Kontrolle bezahlen (beispielsweise nach Personalwechsel im selben Zug)?
  • ­… pro Zug bezahlen (z.B. gibt's im VBB die Regelung, dass die Quittung für das EBE als Fahrschein bis zum Verlassen des Verkehrsmittels gilt)?
  • … pro Verkehrsunternehmen bezahlen (weil ja jedes Verkehrsunternehmen den Aufwand hat, das EBE zu überwachen)?
Praktischer Hintergrund der Frage: ich hatte neulich vergessen, die neue Bahncard einzustecken. Aber glücklicherweise war das Kontrollpersonal in dem einen Zug kulant und hat sich die Schreiberei und mir die Rennerei für letztlich 7€ erspart, auch wenn ein EBE völlig berechtigt gewesen wäre. Und in dem anderen Verkehrsunternehmen wird sowieso nur stichprobenweise kontolliert und es fand (für mich in dieser Situation) glücklicherweise keine Stichprobe statt.
Re: Tariffrage
26.02.2023 19:22
Mit Hinweis auf meinen letzten Disclaimer vom 12.11.2022:

Wenn du einen Fahrschein von A nach C über B kaufst, der alle an der Fahrt beteiligten Verkehrsunternehmen für deine Beförderung entschädigt, sollte ein Fahrschein reichen. Wenn also, wie früher in Hamburg üblich eine Fahrkarte 1,30 DM kostete und für den Umstieg noch einmal 70 Pfennig nötig waren, war alles in Ordnung. Wenn du eine IC-Fahrkarte hast, gilt diese i.d.R. nicht im ICE.

Möglicherweise verstehe ich die Frage gar nicht erst richtig. Nehmen wir an, die möchtest mit der DB im ICE von Hamburg nach München fahren. Dann sucht man eine Verbindung heraus (oder lässt am Schalter raussuchen), bekommt ein Preisangebot genannt und schließt durch Kauf der Fahrkarte einen Vertrag über die Beförderung einer Person auf dieser Strecke. Wenn du tatsächlich aber nur von Hannover nach Nürnberg fährst, in einem der auf der für diese Fahrkarte gültigen Züge, darfst du das auch (das ist beim Fliegen anders: Wenn du z.B. ein Ticket von Athen über Zürich nach New York hast, wird der Reisepreis neu berechnet, wenn du nur ab Zürich nach New York fliegen möchtest - mitnichten bekommst du Geld zurück, vermutlich wirst du da noch erheblich drauf zahlen müssen).

Zurück zu deinem konkreten Beispiel: Wenn du nach jedem Personalwechsel eine neue Fahrkarte für die Gesamtstrecke kaufen müsstest, wäre es für die Bahn taktisch schlau, auf der Fahrt von Hamburg-Altona nach München Hbf an folgenden Orten Personalwechsel durchzuführen: Hamburg Dammtor, Hamburg Hbf, Hamburg-Harburg, Lüneburg, Uelzen, Celle, Hannover Hbf, Hannover Messe / Laatzen, Göttingen, Fulda, Würzburg, Nürnberg, Ingolstadt und München-Pasing.

Ich hoffe, geholfen zu haben.

---
Gregor Jacobs
root@127.0.0.1 <-- Don't send mail or else!
Zitat
root
Mit Hinweis auf meinen letzten Disclaimer vom 12.11.2022: [...]

Es geht um die "Schwarzfahrer-Strafe" wenn im nachhinein noch ein Personengebundenes gültiges Ticket nachgereicht werden kann.

Sehr gute Frage. Wüsste ich auch nicht
Re: Tariffrage
26.02.2023 20:59
Zitat
root
Möglicherweise verstehe ich die Frage gar nicht erst richtig.

Ja, du hast die Frage falsch verstanden.

Mit ging es darum, dass ich eine Fahrkarte (so richtig auf Papier) gekauft habe, diese dann aber zu Hause liegen lasse (oder alternativ: ich habe sie per Handy gebucht, das Handy geht aber auf dem Weg zum Bahnhof kaputt). Dann kann ich ja bei der Fahrkartenkontrolle keine Fahrkarte vorzeigen, sodass ich erstmal ein erhöhtes Beförderungsentgelt („EBE“: doppelter Fahrpreis, mindestens aber 60€) zu zahlen habe. Wenn ich nun innerhalb einer Woche nachweise, dass ich ja eigentlich eine Fahrkarte hatte (z.B. den Papierfahrschein vorlege, auf dem auch das Kaufdatum steht oder die Handy-Buchung auf einem neuen Handy vorzeige), kostet das EBE ja nur noch 7€ („Schussligkeitsgebühr“ wie mal ein Zugbegleiter zu einem anderen Fahrgast sagte).

Wenn ich nun beispielsweise eine Fahrkarte von Quedlinburg nach Quickborn mit ICE kaufe, fahre ich mit Abellio von Quedlinburg nach Magdeburg, mit dem IC von Magdeburg nach Hannover (vielleicht wechselt da in Braunschweig das Personal – nur mal angenommen), dann mit den ICE nach Hamburg Hbf, mit der S-Bahn Hamburg GmbH nach Eidelstedt und mit der AKN nach Quickborn.
Beispielsweise kostet folgende Verbindung am 20.08.2023 aktuell ab 37,95€ und es sind je nach Betrachungsweise 3 (Abellio, Deutsche Bahn, AKN) oder 4 (Abellio, DB Fernverkehr¹, S-Bahn Hamburg, AKN) verschiedene Unternehmen beteiligt:
 | Quedlinburg             |        |  08:33 | RE 80503 |1. FB ER LS FM  |
 | Magdeburg Hbf           |  09:46 |  10:03 | IC  2046 |2. CK FR FB MP EH IZ |
 | Hannover Hbf            |  11:23 |  11:36 | ICE  682 |3. CK BR        |
 | Hamburg Hbf             |  12:55 |        | Fußweg   | 8 Min.         |
 | Hamburg Hbf (S-B |        |  13:08 | S     21 |4. FB FS K2 SI HM |
 | Hamburg-Eidelstedt      |  13:24 |  13:26 | AKN68735 |5. FB K2 OB     |
 | Quickborn               |  13:48 |        |          |                |

Wenn ich in jedem Zug kontrolliert werde, muss ich 6x meinen Fahrschein vorzeigen (im IC 2x, wegen dem angenommenen Personalwechsel), was ich aber nicht kann, weil der Fahrschein ja zu Hause liegt. Meine Frage ist jetzt, wievel EBE kommt noch zu dem bereits bezahlten Fahrpreis dazu?


¹wie auch immer das Unternehmen, das die IC und ICE betreibt, grade heißt



Edit hat noch ein paar Schreibfehler berichtigen lassen.



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 26.02.2023 21:03 von Jumbo.
Zitat
root
Wenn da steht "Zugbindung aufgehoben" würde ich an deiner Stelle einen Screenshot machen und mich darauf berufen.

Wozu? Man kann das doch in einem solchen Falle einfach so vorzeigen oder verschwindet der Hinweis irgendwann wieder?


Zitat
root
wenn das Lesegerät "gültig" meldet,

Das scheint es ja immer zu tun, wenn die Fahrkarte halbwegs zur Fahrt paßt. Ich bin jedenfalls schon sehr oft ohne jede Beanstandung eigenmächtig von der Zugbindung abgewichen, etwa, weil ich beim Umsteigen getrödelt habe.


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Re: Tariffrage
09.03.2023 10:49
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
root
Wenn da steht "Zugbindung aufgehoben" würde ich an deiner Stelle einen Screenshot machen und mich darauf berufen.

Wozu? Man kann das doch in einem solchen Falle einfach so vorzeigen oder verschwindet der Hinweis irgendwann wieder?
Ob der Hinweis verschwindet, weiß ich nicht. Aber um auf der sicheren Seite zu sein, ist es im Zweifelsfallse sicher besser, die Behauptung "Da stand 'Zugbindung aufgehoben'" untermauern zu können.

Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
root
wenn das Lesegerät "gültig" meldet,

(...). Ich bin jedenfalls schon sehr oft ohne jede Beanstandung eigenmächtig von der Zugbindung abgewichen, etwa, weil ich beim Umsteigen getrödelt habe.

Das war dann sicher eine aktuelle Spontankulanz ohne Rechtsanspruch. Wenn du Zugbindung für ICE 123 gebucht hast, aber in ICE 125 sitzt, ist das sicher von der Auslastung und der Situation abhängig, ob der Zugbegleiter deine "falsche" Fahrkarte akzeptiert. Wenn der Zugbegleiter schlechte Laune und Langeweile hat, würde ich mich nicht darauf verlassen, dass das immer klappt.

---
Gregor Jacobs
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Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
root
Wenn da steht "Zugbindung aufgehoben" würde ich an deiner Stelle einen Screenshot machen und mich darauf berufen.

Wozu?

Um das für das Bahnpersonal und für sich selbst einfacher und wenig stressiger zu machen?
Zitat
christian schmidt
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
root
Wenn da steht "Zugbindung aufgehoben" würde ich an deiner Stelle einen Screenshot machen und mich darauf berufen.

Wozu?

Um das für das Bahnpersonal und für sich selbst einfacher und wenig stressiger zu machen?

Was ist daran "einfacher und wenig stressiger", statt des Originals eine Kopie vorzuzeigen?


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Re: Tariffrage
09.03.2023 18:50
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
christian schmidt
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
root
Wenn da steht "Zugbindung aufgehoben" würde ich an deiner Stelle einen Screenshot machen und mich darauf berufen.

Wozu?

Um das für das Bahnpersonal und für sich selbst einfacher und wenig stressiger zu machen?

Was ist daran "einfacher und wenig stressiger", statt des Originals eine Kopie vorzuzeigen?

Weil es von Intelligenz und Weisheit zeugt, wenn man einen potenziellen Konflikt von vornherein ausschließt. "Die Zugbindung war vorhin ausfgehoben - möchten Sie den Screenshot sehen?" - "Oh, zeigen Sie mal... Alles klar, danke, die Info hatte ich nicht, aber Sie haben natürlich Recht" ist für alle Beteiligten wesentlich angenehmer und gesünder als ein wegen eines vielleicht eventuellen Problems ein permanentes "NEIN!" - "DOCH!" - "NEIN!" - "DOCH!" - "NEIN!" - "DOCH!" - "NEIN!" - "DOCH!" - "NEIN!" - "DOCH!" - "NEIN!" - "DOCH!" - "NEIN!" - "DOCH!" - "NEIN!" - "DOCH!" durch den Zug zu plärren. Letztendlich haben die Erfüllungegehilfen des Verkehrsunternehmers das Hausrecht und spätestens wenn du nachts genau deswegen, weil du den Screenshot nicht hattest, vier Stunden im strömenden Regen am Mors der Welt verbracht hast, wirst auch du merken, dass die Idee von Onkel root, einen Screenshot "Zugbindung aufgehoben" zu machen, doch nicht die allerdämlichste war.

---
Gregor Jacobs
root@127.0.0.1 <-- Don't send mail or else!
Re: Tariffrage
10.03.2023 16:59
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
christian schmidt
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
root
Wenn da steht "Zugbindung aufgehoben" würde ich an deiner Stelle einen Screenshot machen und mich darauf berufen.

Wozu?

Um das für das Bahnpersonal und für sich selbst einfacher und wenig stressiger zu machen?

Was ist daran "einfacher und wenig stressiger", statt des Originals eine Kopie vorzuzeigen?

Ist denn sicher, dass das Original bei der Kontrolle auch noch verfügbar ist?

Ich hatte jedenfalls schon die Situation, dass ich gut 1h zu früh am Bahnhof war und der Zug, mit dem ich eigentlich mit Zugbindung fahren wollte, hatte soviel Verspätung, dass der Anschluss grade so nicht mehr zu schaffen war. Ankunftsverspätung am Zielbahnhof wäre dann 25 Minuten gewesen.
Da habe ich vorsichtshalber auch ein Foto von der Fahrplanauskunft gemacht, als ich in den Zug 1h früher gestiegen bin – denn es hätte ja gut sein sein können, dass mein eigentlich vorgesehner Zug bis zur Fahrkartenkontrolle im „falschen Zug“ ein paar Verspätungsminuten aufgeholt hat und der Anschluss doch wieder klappen würde. Wie soll ich sonst nachweisen, dass der Anschluss zurvor als nicht funktionierend angezeigt wurde, wenn der Zub im „falschen“ Zug vielleicht eine aktuelle Abfrage vornimmt, bei der der Anschluss wieder als funktionierend ausgegeben wird?
Zitat
Jumbo
Ist denn sicher, dass das Original bei der Kontrolle auch noch verfügbar ist?

Das war ja meine Frage, die allerdings von Herrn schmidt so schön wegretuschiert worden ist.


Zitat
Jumbo
Wie soll ich sonst nachweisen, dass der Anschluss zurvor als nicht funktionierend angezeigt wurde, wenn der Zub im „falschen“ Zug vielleicht eine aktuelle Abfrage vornimmt, bei der der Anschluss wieder als funktionierend ausgegeben wird?

Da man ja per Aufdruck auf der Fahrkarte (Bei einer zu erwartenden Verspätung ab 20 Minuten am Zielbahnhof Ihrer Fahrkarte ist die Zugbindung Ihrer Fahrt ohne besondere Bescheinigung aufgehoben.) dazu ermuntert wird , ohne Nachweis anders zu fahren, mache ich das natürlich auch so, was bislang nie beanstandet wurde, selbst wenn das Verpassen des richtigen Zuges teilweise selbst verschuldet wurde.


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Re: Tariffrage
20.03.2023 18:29
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
root
Wenn da steht "Zugbindung aufgehoben" würde ich an deiner Stelle einen Screenshot machen und mich darauf berufen.

Wozu? Man kann das doch in einem solchen Falle einfach so vorzeigen oder verschwindet der Hinweis irgendwann wieder?

Da es letztlich unberechtigt da steht, aber eine Information auf dem offiziellen Kommunikationsweg des EVU mit dem Kunden ist, ist das natürlich schwierig abzusehen. Theoretisch könnte der Fehler jederzeit korrigiert werden und ich bin in der Not nachzuweisen, dass ich diese Information erhalten und mich entsprechend verhalten habe. Praktisch stand diese Information immer bis zum Ende der Fahrt fälschlicherweise da.

Und gleich noch eine neue Tariffrage: Für eine größere Rundreise ist mein heutiger Streckenabschnitt Lübeck-Haldensleben-Berlin. Mein Ticket gilt von Lübeck bis Berlin (Haldensleben wird nur in der Reiseverbindung erwähnt) und in der Raumbegrenzung steht nur WOB*NV*WOB (davon und danach stehen dann noch Informationen zu den zuggebundenen ICE-Strecken). Dürfte ich damit durch die Nichtnennung von Haldensleben als meinem "Unterwegsziel" theoretisch zwischen meiner Ankunft in Wolfsburg und der Weiterfahrt ab Wolfsburg beliebig im Nahverkehr durch die Gegend fahren, also z.B. weiter nach Magdeburg? Mir fiel das grad auf, als ich nachschauen wollte, ob dieser Abstecher überhaupt irgendwie in der Raumbegrenzung berücksichtigt wurde.
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