Zitat
BahnMarkus
Doch, dazu steht was im Artikel. Die Ermittlungen verlaufen meistens im Nichts, weil die Täter zumeist nicht ermittelt werden können. Daher muss man wohl leider mit gar keiner Anklage rechnen, weil man so und so nicht „erwischt“ wird bzw. es einem nicht zugerechnet werden kann
Die Frage war ja aus Sicht derjenigen Person, die das gefälschte Ticket nutzt. Diese Person hat sicher das größte Risiko erwischt zu werden, weil sie ja mit diesem Ticket unterwegs ist und auch durch die Kontrollen geht. Da sich lt. VDV auch Name und Geburtsdatum auf der Chipkarte (bzw. im QR-Code?) befinden, kann das ggf. leicht gehen, wenn die Fälscher einfach nur die bestellten Originaltickets, die sie erhalten haben, weiterleiten und nicht z.B. wenigstens darauf achten, dass diese Informationen halbwegs passen.
Mit einer Anzeige wegen Hehlerei oder Urkundenfälschung muss man dabei auf jeden Fall rechnen, da ja nur über diesen Weg die Fälschung aktenkundig wird und weitere Ermittlungen gegen die "eigentlichen Täter" möglich werden.
Ob daraus eine Anklage wird, hängt sicher vom Einzelfall ab. Wer Glück hat und/oder früh glaubwürdig machen kann, von nichts gewusst zu haben, kommt möglicherweise ohne so etwas davon und darf z.B. das zur Beweissicherung ggf. eingezogene Handy bald wieder abholen und nur ein Erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen.
Da aber die Verkehrsbetriebe und Medien zunehmend vor dieser Betrugsart warnen, wird es sicher schwieriger sein, sich rauszureden, vor allem wenn man das Ticket erheblich günstiger bekommen hat. Wenn man auf die Masche hereingefallen ist, das Ticket über eine halbwegs gut gefälschte Seite echter Verkehrsbetriebe zum normalen Preis gekauft zu haben, sieht es möglicherweise schon besser aus.
Wenn man dieses Beispiel für den Umgang mit gefälschten Fahrkarten [
www.ferner-alsdorf.de] , das eine Anwaltskanzlei aus NRW auf ihrer Website hat, liest, scheint auch die Strafe nicht allzu hoch werden, wenn die Staatsanwaltschaft sich tatsächlich die Mühe macht, die Geschichte zur Anklage zu bringen.
Eigenartig finde ich dabei - wie bei vielen anderen Ermittlungsfragen, von denen man so liest, auch - dass es offenbar keine systematisch zusammengeführten Ermittlungen gibt. Vom Grundsatz her sollte der Geldfluss ja halbwegs nachverfolgbar sein, so dass man mit dem Einblick in ein paar Einzelfälle den Tätern auf die Spur kommen könnte. Wenn sich abzeichnet, dass es tatsächlich so viele Fälle gibt, wie im verlinkten WDR-Artikel steht, scheint ja etwas größeres dahinter zu stecken.
Wenn allerdings jede Polizeidienststelle dies nur als Einzelfall behandelt, versanden die Ermittlungen natürlich schnell im Nichts.