Willkommen! Einloggen Ein neues Profil erzeugen

erweitert
VDV: Gutachten zur Finanzierung des ÖPNV bis 2040 - Zwei Szenarien
geschrieben von Manfred Erlg 
Der VDV (Verband Deutscher Verkehrsunternehmen) hat am 26. Juni diese Pressemitteilung herausgegeben:

[www.vdv.de]

Zitat

Zwei Szenarien für einen leistungsstarken ÖPNV

Neues Gutachten zeigt Finanzierungsbedarf bis 2040 – Beitrag der Branche zum Modernisierungspakt der Bundesregierung

Mit einem neuen Gutachten zur Finanzierung der Leistungskosten im ÖPNV legt der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) einen klaren Fahrplan für die Modernisierung und den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs in Deutschland bis 2040 vor. In zwei Szenarien – dem „Modernisierungsszenario“ und dem ambitionierteren „Deutschlandangebot“ – zeigt die Branche, wie ein zukunftsfähiger ÖPNV für alle Regionen erreichbar ist. Zentrale Voraussetzung: eine erhöhte und über 15 Jahre planbare Finanzierung durch Bund und Länder.

„Die Situation im ÖPNV ist vielerorts angespannt: steigende Kosten, Fachkräftemangel und ein massiver Modernisierungsstau gefährden die Qualität und Quantität des Angebots. Mit den heute zur Verfügung stehenden Geldern ist nicht mehr möglich, daher kann es kein ‚Weiter so‘ geben“, so VDV-Präsident Ingo Wortmann.

Aktuell finanzieren Bund, Länder und Kommunen den deutschen ÖPNV mit jährlich rund 26 Milliarden Euro, um seinem gesamtgesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auftrag gerecht werden zu können. Das Gutachten, das der VDV bei den Beratungsunternehmen Ramboll, PwC und Intraplan in Auftrag gegeben hat, beziffert den zusätzlichen jährlichen Finanzierungsbedarf für die beiden Szenarien wie folgt:

-- Modernisierungsszenario: durchschnittlich 1,44 Milliarden Euro zusätzlich pro Jahr – zur Sicherung und qualitativen Verbesserung des heutigen ÖPNV-Angebots.

-- Deutschlandangebot: durchschnittlich 3,36 Milliarden Euro zusätzlich pro Jahr – für einen umfassenden Ausbau in Fläche und Taktung mit erheblichem Fahrgastzuwachs.

„Wer ein leistungsfähiges, flächendeckendes und sicheres Angebot will, muss heute die Weichen dafür stellen. Mit dem Deutschlandangebot zeigen wir, was möglich ist – mehr Linien und flexible Angebote, kürzere Takte, besser erreichbare Regionen. Dafür braucht es aber den politischen Willen und entsprechende Finanzmittel“, betont Wortmann.

Gutachten als Grundlage für den ÖPNV-Modernisierungspakt

Ziel des Gutachtens ist es, eine fachlich fundierte Grundlage für den von der Bundesregierung angekündigten ÖPNV-Modernisierungspakt zu liefern und sich dabei an den Zielen des Koalitionsvertrags zu orientieren. Beide Szenarien setzen auf Digitalisierung, emissionsfreie Antriebe, Automatisierung und effiziente Strukturen in den Verkehrsunternehmen. Während das Modernisierungsszenario vor allem den Status quo sichert und qualitativ verbessert, geht das Deutschlandangebot darüber hinaus: Es schafft neue Kapazitäten und verbessert die Erschließung im gesamten Bundesgebiet – unabhängig vom Wohnort.

„Wir reden nicht über ÖPNV de luxe, sondern über flächendeckend funktionierende Daseinsvorsorge und die Erreichung von Klimaschutzzielen im Verkehrssektor. Öffentliche Mobilität muss zuverlässig, sicher und für alle bezahlbar sein – und das überall. Mit dem Gutachten legen wir ein realistisches und gleichzeitig ambitioniertes Konzept vor, wie das bis 2040 gelingen kann“, so Wortmann weiter.

Der VDV betont, dass auch die Branche selbst einen wesentlichen Eigenbeitrag leisten wird: durch mehr Effizienz, Standardisierung und bessere Strukturen in Betrieb und Verwaltung. Doch ohne eine verlässliche Finanzierung durch Bund und Länder kann die Transformation nicht gelingen. „Wir wissen, dass vor uns als Branche viel Arbeit liegt. Die Ziele aus den Szenarien zu erreichen, entspricht unserem Selbstverständnis. Wir sind bereit dazu, den Weg der Transformation konsequent weiterzugehen. Den dafür notwendigen Rahmen muss die Politik jetzt setzen“, so Wortmann abschließend.

Diese PM kann auch als PDF heruntergeladen werden.

Der Link zur Kurzfassung des Gutachtens: [www.vdv.de]

(unten auf der Seite auch als Broschüre (PDF) verfügbar)

Die zentralen Ergebnisse dieses ÖPNV-Transformationsfahrplans wurden am Mittwoch, 25. Juni 2025 im Rahmen einer Veranstaltung bei der Süddeutschen Zeitung vorgestellt. Die Veranstaltung mit dem Titel „Verkehrswende ausgebremst?“ der Wirtschaftsredaktion wurde live übertragen und steht auch weiterhin zum Abruf im Netz zur Verfügung. Der Link: [www.sz-gipfel.de]



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 11.07.2025 23:28 von Manfred Erlg.
Noch eine Anmerkung zum obigen Beitrag:

Mit 'Modernisierungspakt der Bundesregierung' ist ein Punkt aus dem Regierungsprogramm der neuen Regierung gemeint. Es ist klar, dass bei den vorgetragenen Szenarien auch auf Finanzierungen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität geschielt wird.

Der Bundestag hat in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause den Haushaltsentwurf 2025 der Regierung in erster Lesung beraten und zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Ebenso ist der Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG) in erster Lesung beraten worden.

Siehe [www.bundestag.de]

Darin zum Thema "Sondervermögen":

Zitat

Das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität soll eine langfristige Finanzierungsgrundlage für Investitionen des Bundes zur Modernisierung Deutschlands schaffen, heißt es im Haushaltsentwurf. Dazu ist die Aufnahme von Krediten bis zu 500 Milliarden Euro möglich.

37,24 Milliarden Euro stehen für 2025 aus dem Sondervermögen zur Verfügung. Zehn Milliarden Euro sollen an den Klima- und Transformationsfonds gehen. 11,71 Milliarden Euro sind als Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur eingeplant – davon 2,5 Milliarden Euro für die Erhaltung der Brücken im Bestandsnetz der Bundesautobahnen, 1,59 Milliarden Euro für die Ausrüstung der Schieneninfrastruktur mit dem Europäischen Zugsicherungssystem ERTMS und 7,62 Milliarden Euro als Baukostenzuschüsse für einen Infrastrukturbeitrag zur Erhaltung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes.

Für Investitionen in die Krankenhausinfrastruktur sind 1,5 Milliarden Euro vorgesehen. 4,04 Milliarden sollen in die Digitalisierung investiert werden. Allein 2,93 Milliarden Euro davon gehen in die Unterstützung des flächendeckenden Breitbandausbaus. 327,02 Millionen Euro sind als Investitionen in den Wohnungsbau gedacht.

Aus dem Etat des Wirtschafts- und Energieministeriums herausgenommen und in das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität aufgenommen wurden 835 Millionen Euro für die Finanzierung der Deutschen Energy Terminal GmbH, der „Floating Storage and Regasification Units“ (FSRU, schwimmende Speicher-Wiederverdampfungsanlagen als Bestandteil der Lieferkette für Flüssigerdgas (LNG)) und der FSRU-Standorte. Im Haushalt 2024 waren noch 1,17 Milliarden Euro dafür im Wirtschaftsetat eingestellt.

Die genannten Beträge können während der weiteren Beratung noch geändert werden.


Einzelne Paragrafen aus dem Gesetzentwurf zum Sondervermögen [ohne Überschriften]:

Zitat

§ 2: Aus dem Sondervermögen werden zusätzliche Investitionen von bis zu 500 Milliarden Euro in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 finanziert.

§ 3: Den Ländern stehen aus dem Sondervermögen bis zu 100 Milliarden Euro für Investitionen in ihre Infrastruktur nach Maßgabe des Gesetzes gemäß Artikel 143h Absatz 2 Satz 4 des Grundgesetzes zur Verfügung.

§ 4: (1) Aus dem Sondervermögen werden zusätzliche Investitionen des Bundes in die Infrastruktur innerhalb seiner Ausgabenzuständigkeit finanziert, insbesondere solche in
1. den Zivil- und Bevölkerungsschutz,
2. die Verkehrsinfrastruktur,
3. die Krankenhausinfrastruktur,
4. die Energieinfrastruktur,
5. die Bildungs-, Betreuungs- und Wissenschaftsinfrastruktur,
6. die Forschung und Entwicklung und
7. die Digitalisierung.

(2) Für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 führt das Sondervermögen dem Klima- und Transformationsfonds insgesamt 100 Milliarden Euro in zehn gleichmäßigen, jährlichen Tranchen bis einschließlich zum Jahr 2034 zu.

(3) Zusätzlich sind die Investitionen nach den Absätzen 1 und 2 dann, wenn [...]

§ 11: (1) Aus dem Sondervermögen dürfen nur Investitionen finanziert werden, die bis zum Ablauf des 31. Dezember 2036 bewilligt werden.

§ 12: Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft.

Siehe auch: [www.bundestag.de]


Zum Verkehrshaushalt 2025: [www.bundestag.de]

Zitat

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) kann im Haushaltsjahr 2025 mit Ausgaben in Höhe von 38,26 Milliarden Euro rechnen – knapp sechs Milliarden weniger als 2024. Das geht aus dem Einzelplan 12 im Entwurf des Haushaltsgesetzes 2025 (21/500) hervor, über den das Parlament am Dienstag, 8. Juli 2025, in erster Lesung gut eineinhalb Stunden lang debattiert hat. Der Etatplan für das Bundesministerium für Verkehr sieht Ausgaben für Investitionen in Höhe von 23,72 Milliarden Euro vor.

Weitere 11,71 Milliarden Euro für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur sollen aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ kommen. Der Entwurf zum Einzelplan 12 soll nach den bis Freitag, 11. Juli 2025, andauernden Beratungen sämtlicher Einzelpläne des Bundes an den Haushaltsausschuss überwiesen werden. Als Einnahmen sind 14,23 Milliarden Euro anvisiert gegenüber 15,87 Milliarden Euro 2024. Davon sollen 13,37 Milliarden Euro auf die Lkw-Maut entfallen (2024: 15,14 Milliarden Euro). Die Ausgaben im Zusammenhang mit der Erhebung der Lkw-Maut werden auf 1,39 Milliarden Euro beziffert (2024: 1,3 Milliarden Euro).



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 13.07.2025 09:30 von Manfred Erlg.
Sorry, in diesem Forum dürfen nur registrierte Benutzer schreiben.

Hier klicken, um sich einzuloggen