Noch eine Anmerkung zum obigen Beitrag:
Mit 'Modernisierungspakt der Bundesregierung' ist ein Punkt aus dem Regierungsprogramm der neuen Regierung gemeint. Es ist klar, dass bei den vorgetragenen Szenarien auch auf Finanzierungen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität geschielt wird.
Der Bundestag hat in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause den Haushaltsentwurf 2025 der Regierung in erster Lesung beraten und zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Ebenso ist der Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG) in erster Lesung beraten worden.
Siehe [
www.bundestag.de]
Darin zum Thema "Sondervermögen":
Zitat
Das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität soll eine langfristige Finanzierungsgrundlage für Investitionen des Bundes zur Modernisierung Deutschlands schaffen, heißt es im Haushaltsentwurf. Dazu ist die Aufnahme von Krediten bis zu 500 Milliarden Euro möglich.
37,24 Milliarden Euro stehen für 2025 aus dem Sondervermögen zur Verfügung. Zehn Milliarden Euro sollen an den Klima- und Transformationsfonds gehen. 11,71 Milliarden Euro sind als Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur eingeplant – davon 2,5 Milliarden Euro für die Erhaltung der Brücken im Bestandsnetz der Bundesautobahnen, 1,59 Milliarden Euro für die Ausrüstung der Schieneninfrastruktur mit dem Europäischen Zugsicherungssystem ERTMS und 7,62 Milliarden Euro als Baukostenzuschüsse für einen Infrastrukturbeitrag zur Erhaltung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes.
Für Investitionen in die Krankenhausinfrastruktur sind 1,5 Milliarden Euro vorgesehen. 4,04 Milliarden sollen in die Digitalisierung investiert werden. Allein 2,93 Milliarden Euro davon gehen in die Unterstützung des flächendeckenden Breitbandausbaus. 327,02 Millionen Euro sind als Investitionen in den Wohnungsbau gedacht.
Aus dem Etat des Wirtschafts- und Energieministeriums herausgenommen und in das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität aufgenommen wurden 835 Millionen Euro für die Finanzierung der Deutschen Energy Terminal GmbH, der „Floating Storage and Regasification Units“ (FSRU, schwimmende Speicher-Wiederverdampfungsanlagen als Bestandteil der Lieferkette für Flüssigerdgas (LNG)) und der FSRU-Standorte. Im Haushalt 2024 waren noch 1,17 Milliarden Euro dafür im Wirtschaftsetat eingestellt.
Die genannten Beträge können während der weiteren Beratung noch geändert werden.
Einzelne Paragrafen aus dem Gesetzentwurf zum Sondervermögen [ohne Überschriften]:
Zitat
§ 2: Aus dem Sondervermögen werden zusätzliche Investitionen von bis zu 500 Milliarden Euro in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 finanziert.
§ 3: Den Ländern stehen aus dem Sondervermögen bis zu 100 Milliarden Euro für Investitionen in ihre Infrastruktur nach Maßgabe des Gesetzes gemäß Artikel 143h Absatz 2 Satz 4 des Grundgesetzes zur Verfügung.
§ 4: (1) Aus dem Sondervermögen werden zusätzliche Investitionen des Bundes in die Infrastruktur innerhalb seiner Ausgabenzuständigkeit finanziert, insbesondere solche in
1. den Zivil- und Bevölkerungsschutz,
2. die Verkehrsinfrastruktur,
3. die Krankenhausinfrastruktur,
4. die Energieinfrastruktur,
5. die Bildungs-, Betreuungs- und Wissenschaftsinfrastruktur,
6. die Forschung und Entwicklung und
7. die Digitalisierung.
(2) Für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 führt das Sondervermögen dem Klima- und Transformationsfonds insgesamt 100 Milliarden Euro in zehn gleichmäßigen, jährlichen Tranchen bis einschließlich zum Jahr 2034 zu.
(3) Zusätzlich sind die Investitionen nach den Absätzen 1 und 2 dann, wenn [...]
§ 11: (1) Aus dem Sondervermögen dürfen nur Investitionen finanziert werden, die bis zum Ablauf des 31. Dezember 2036 bewilligt werden.
§ 12: Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft.
Siehe auch: [
www.bundestag.de]
Zum Verkehrshaushalt 2025: [
www.bundestag.de]
Zitat
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) kann im Haushaltsjahr 2025 mit Ausgaben in Höhe von 38,26 Milliarden Euro rechnen – knapp sechs Milliarden weniger als 2024. Das geht aus dem Einzelplan 12 im Entwurf des Haushaltsgesetzes 2025 (21/500) hervor, über den das Parlament am Dienstag, 8. Juli 2025, in erster Lesung gut eineinhalb Stunden lang debattiert hat. Der Etatplan für das Bundesministerium für Verkehr sieht Ausgaben für Investitionen in Höhe von 23,72 Milliarden Euro vor.
Weitere 11,71 Milliarden Euro für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur sollen aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ kommen. Der Entwurf zum Einzelplan 12 soll nach den bis Freitag, 11. Juli 2025, andauernden Beratungen sämtlicher Einzelpläne des Bundes an den Haushaltsausschuss überwiesen werden. Als Einnahmen sind 14,23 Milliarden Euro anvisiert gegenüber 15,87 Milliarden Euro 2024. Davon sollen 13,37 Milliarden Euro auf die Lkw-Maut entfallen (2024: 15,14 Milliarden Euro). Die Ausgaben im Zusammenhang mit der Erhebung der Lkw-Maut werden auf 1,39 Milliarden Euro beziffert (2024: 1,3 Milliarden Euro).
2 mal bearbeitet. Zuletzt am 13.07.2025 09:30 von Manfred Erlg.