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Sprengstoff-Transport in Bussen und Bahnen ist eigentlich verboten, nur an Silvester scheint das niemanden zu jucken?
geschrieben von Jules 
"Von der Beförderung sind gefährliche Stoffe und gefährliche Gegenstände ausgeschlossen, insbesondere
1. explosionsfähige, leicht entzündliche, radioaktive, übelriechende oder ätzende Stoffe"
Quelle: GVH (Großraum-Verkehr Hannover Beförderungsbedingungen: § 11, Absatz 3, Satz 1
[www.uestra.de]

"Von der Mitnahme sind gefährliche Stoffe und Gegenstände ausgeschlossen, die geeignet sind, Mitreisende zu stören oder zu verletzen oder den Wagen zu beschädigen, insbesondere
1. explosionsfähige, leicht entzündliche, radioaktive, übel riechende oder ätzende Stoffe"
Quelle: RMV /Rhein Main Verkehrsverbund) Beförderungsbedingungen: § 10, Absatz 3, Satz 1
[www.rmv.de]

Sowohl in Hannover, als auch in Frankfurt habe ich es schon erlebt, dass in den Tagen vor Silvester in Bussen und Bahnen von Fahrgästen zum Teil riesige Kartons mitgeführt wurden, vollgestopft mit Silvesterfeuerwerk der Gefahrenklasse F2 (diese Sprengstoffe dürfen nur an den Tagen unmittelbar vor Silvester verkauft werden, Ursache ist eine Ausnahmegenehmigung im § 23 im Sprengstoffgesetz: [www.gesetze-im-internet.de]) Es gab keine besonderen Hinweise darauf, dass das verboten ist, so wie es in den Beförderungsbedingungen beschrieben ist, und es gab keine diesbezüglichen Kontrollen.

Vermutlich wäre das Personal der ÖPNV-Betreiber damit auch überlastet.

Aber diese Ausnahmegenehmigung fürs Böllern an Silvester muss ja nicht sein.
Und besonders das Missverständnis, dass mit dieser Ausnahmegenehmigung fürs Böllern an Silvester auch der Transport von Feuerwerk im ÖPNV erlaubt sei, könnte gestoppt werden, wenn vom Gesetzgeber unmissverständlich die Sondergenehmigung fürs Böllern an Silvester gestrichen wird.

"3 Millionen Unterschriften geknackt – Herr Dobrindt nehmen Sie unsere Petition entgegen!
Liebe Untersützerinnen und Unterstützer, die Silvesternacht zeigt mal wieder: So wie es ist, darf es nicht bleiben. Wer von einer friedlichen Nacht spricht, hat sprichwörtlich den Knall nicht gehört!" Bereits 3,2 Millionen Menschen in Deutschland unterstützen diese Petition!

[innn.it]

"Mehr als drei Millionen Menschen haben eine Petition der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Berlin für ein bundesweites Böllerverbot an Silvester unterschrieben. Das teilten die Initiatoren am Freitag mit. Allein in den vergangenen Tagen seien über 700.000 Unterstützer hinzugekommen. „Die Politik sollte zeigen, dass sie die Stimmen ernst nimmt“, sagte GdP-Landeschef Stephan Weh." taz vom 2.1.2026
[taz.de]



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 05.01.2026 17:57 von Jules.
Gibt es eigentlich irgendwo eine Legaldefinition ab wie vielen Becquerel pro Kilogramm etwas als "radioaktiver Stoff" gilt? Denn bekanntlich ist sehr Vieles (leicht) radioaktiv. In einem Erwachsenen Menschen finden sich zum Beispiel um die 4000 Becquerel (=Zerfälle pro Sekunde) hauptsächlich von Kalium-40...

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Selbstverständlich sollten wir mehr Schienen bauen!
Zitat
Nukebro
Gibt es eigentlich irgendwo eine Legaldefinition ab wie vielen Becquerel pro Kilogramm etwas als "radioaktiver Stoff" gilt? Denn bekanntlich ist sehr Vieles (leicht) radioaktiv. In einem Erwachsenen Menschen finden sich zum Beispiel um die 4000 Becquerel (=Zerfälle pro Sekunde) hauptsächlich von Kalium-40...

Grundsätzlich gibt es natürlich Definitionen und Grenzwerte dafür z.B. in Strahlenschutzgesetz [www.gesetze-im-internet.de] und -verordnung [www.gesetze-im-internet.de] . Da aber die Beförderungsbedingungen anders als andere Verordnungen keinen unmittelbaren Bezug darauf nehmen, könnte man sicherlich aufwändige juristische Diskussionen darüber führen, ob aufgrund ihres Kalium-40-Gehalts Menschen von der Beförderung auszuschließen sind. Die Strahlenschutzverordnung unterscheidet dabei möglicherweise auch noch danach, ob Du beabsichtigst, den mitgeführten Menschen als Düngemittel zu nutzen.
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