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Fernverkehrsgesetz (Art. 87e Grundgesetz)
geschrieben von Jumbo 
Im Zuge der Bahnreform wurde ja das Grundgesetz dahingegend geändert, dass der Fernverkehr in Deutschland durch ein Gesetz geregelt werden soll. Bis heute, also über 20 Jahre nach Inkrafttreten der Bahnreform, gibt es noch kein solches Gesetz. Das könnte sich bald ändern, denn am 17.08.2026 wurde der Entwurf eines Fernverkehrsgesetzes in den Bundestag eingebracht.
Falls das Gesetz so angenommen wird, würde eine neue GmbH, die im Eigentum des Bundes stünde und unverkäuflich wäre, gegründet werden. Diese würde die Organisation des Fernverkehrs auf Bundesebene nach dem Muster organisieren, wie der Nahverkehr in den Bundeslänern organisiert wird. Berücksichtigt würde nicht nur der Verkehr zwischen Metropolen und Oberzentren, sondern auch bedeutende touristische Destinationen. Auch würde berücksichtigt, dass manche Fernverkehrsstrecken nicht eigenwirtschaftlich zu betreiben seien; hier würde der Bund einen Zuschuss in Form von vergünstigten Trassengebühren zahlen.

Näheres unter: [dip.bundestag.de]
interessanter punkt.
Durch das Deutschlandticket, wäre es jedoch sinnvoll, dass sich der Fernverkehr weitestgehend zurückzieht und nur ein grobmachiges Liniennetzbetreibt, wie es der IC-Verkehr in de 1980er jahren tat (so 7-9 Linien)
den kleinkarm siollte ausschließlich der Nahverkehr betreiben, der mkt RE200 und dem IRE ja auch mehr als nur Bummelzüge zu bieten hat, aber eben nicht eigenwirtschaftlich sein muss und das D-Ticket anerkennt.
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