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Ich wurde kontrolliert - Trägerkarte abgelaufen
geschrieben von Novaearion 
Hallo,

ich habe folgendes Problem, was mich ziemlich aufregt:

Am 21.Januar 05 kaufte ich mir meine Schülermonatskarte, die im Zeitraum vom 23.Januar 05 bis 22.Februar 05 gültig ist. Auf ihr eingetragen ist maschinell (durch den Kauf im Postladen) die Nummer meiner Trägerkarte, somit also nur auf mich zugelassen und auch nicht veränderbar. Ebenfalls gültig ist mein Schülerausweis, lediglich meine Trägerkarte war seit September 04 abgelaufen, die Monate zwischen diesem Zeitraum und dem der Monatskarte nutzte ich Fahrscheine für 2 Euro oder fuhr gar keine BVG. Am Freitagabend, dem 28.Januar 05 wurde ich kontrolliert und erst nach mehrmaligem Hingucken bemerkte der Kontrolleur, dass die Trägerkarte abgelaufen sei. Ich fragte, was zu machen sei und er entgegnete, dass ich diese lediglich am nächsten größeren Bahnhof (in dem Fall Köpenick) verlängern lassen müsste. Auf meine weitere Nachfrage, ob dieses Versäumnis meinerseits etwas kosten würde, fragte er mich, bis wohin ich denn fahre. Da sich herausstellte, dass die Kontrolleure mit mir zusammen bis Köpenick fahren würden, sagte er, dass dies NICHTS kosten würde und er lediglich meine Daten aufgenommen muss, falls etwas ähnliches noch einmal vorkäme.
Da es bereits früher Abend war, hatte der Schalter in Köpenick nicht auf und ich verlängerte meine Karte in der darauffolgenden Woche am Hermannplatz. Er gab mir an dem Abend noch diesen Schein mit, auf dem man normalerweise den Betrag überweisen kann, wenn man KEINEN Fahrschein hat, dieser war jedoch LEER und diente wohl nur als ein Hinweis.

Heute bekam ich dann ein nettes Schreiben von einer Inkasso-KG aus Baden-Baden mit der Forderung über EUR 74,17. Ich stehe jetzt ziemlich blöd da, weil ich keine Ahnung habe, was zu tun ist. Ich hatte einen gültigen Fahrschein, gerade mal eine Woche vorher gekauft, bin klar als Schüler zu erkennen und meine Trägerkarte hatte ich vergessen zu verlängern, aber was sollen dann diese Aussagen des Kontrolleurs? Ich hatte über Jahre meine Karte, ohne, dass ich sie auch nur ein einziges Mal vorzeigen musste und dann diese Frechheit in dem Schreiben, dass ich angeblich ohne Fahrausweis angetroffen wurde.

Ich hoffe, ihr könnt mir irgendwie weiterhelfen.

Viele Grüße
ist mir auch schon passiert, die kennen da kein erbahmen und ich bin zusammen mit einem gefahren der eine umweltkarte hatte, konnte also mit ihm auf seine marke mitfahren und das hatte sie aber nicht akzeptiert, dann habe ich stress bei der s-bahn gemacht, das die frau keine ahnung von den tarifen und ihren bestimmungen hatte und somit sind mir die 7 EUR erspart geblieben
Novaearion schrieb:
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> Heute bekam ich dann ein nettes Schreiben von
> einer Inkasso-KG aus Baden-Baden mit der Forderung
> über EUR 74,17. Ich stehe jetzt ziemlich blöd da,
> weil ich keine Ahnung habe, was zu tun ist. Ich
> hatte einen gültigen Fahrschein, gerade mal eine
> Woche vorher gekauft, bin klar als Schüler zu
> erkennen und meine Trägerkarte hatte ich vergessen
> zu verlängern, aber was sollen dann diese Aussagen
> des Kontrolleurs? Ich hatte über Jahre meine
> Karte, ohne, dass ich sie auch nur ein einziges
> Mal vorzeigen musste und dann diese Frechheit in
> dem Schreiben, dass ich angeblich ohne Fahrausweis
> angetroffen wurde.
>
Widerspruch einlegen unter genauer Angabe des Ablaufes.
Hallo,

danke schon mal für eure Antworten!

Widerspruch bei der BVG oder bei der Inkasso-Truppe? Eher gegen die Aussagen des Kontrolleurs, der mir eben nicht deutlich machte, was zu tun sei, oder gegen das Beschwerde-Schreiben?
Bei der Inkasso-Gruppe gegen das Schreiben. Schreib der Inkasso-Gruppe, dass du aus genannten Gründen den Betrag von 74,17 € nicht bezahlst. Wende ich in diesem Fall am besten auch noch an die Fahrgeldstelle des Unternehmens, wo dieses festgestellt worden ist.
Ich bin zwar noch nicht kontrolliert worden, aber frage bei der Gelegenheit trotzdem mal:

Ich nutze normalerweise die Freizeitkarte für 25 EUR/Monat plus Fahrradzeitkarte für 5 EUR/Monat (dass die Freizeitkarte als Hauptfahrausweis zugelassen ist, ergibt sich aus dem pdf-Dokument "Mitnahmeregelungen" von der BVG-Homepage). Diese Fahrradzeitkarte müsste auch dann gültig sein, wenn ich werktags vor 18.00 Uhr unterwegs bin. Schließlich dürfte ich nicht mit Ermäßigungsfahrschein fahren, wenn dann die Freizeitkarte als Hauptfahrausweis "ungültig" wäre. Sehe ich das richtig? Ich glaube schon, aber da ich dazu nix eindeutiges finden konnte, frage ich lieber nochmal nach.
Ich sehe das eigentlich genauso wie du, aber sicherheitshalber sollte man mal beim VBB unter info@vbbonline.de anfragen.

Ich selbst fahre auch immer mit Freizeitkarte, nutze fürs Fahrrad aber die Mehrtageskarte der DB Regio (ist für mich günstiger, da ich das Fahrrad so selten mitnehme). Mit dieser Fahrscheinkombination wurde ich jetzt schon zwei mal von Kontrolleuren in der RB darauf hingewiesen, dass ich doch mit Freizeitkarte auch berechtigt wäre, die VBB-Fahrradmonatskarte zu nutzen. Das war aber beide Male am Wochenende, wo die Freizeitkarte ja ganztags gilt.
Hoffe Du hast noch den Einzahlungsbeleg aufgehoben, denn anhand der EBE Nummer kannst Du zurückverfolgen wer Dir diesen Streich gespielt hat. Ich finde es eine Frechheit erst einen auf Kulant zu machen und sich dann mittels der Daten zu bereichern. Kopiere einfach den Einzahler und steck den mit in den Beschwerdebrief und bitte um Klärung des Falles bzw. um Klarstellung wer dieser Mitarbeiter ist. Zudem ist er ja seinen Pflichten nicht nachgekommen und hat den Einzahler ordnungsgemäß ausgefüllt. Behalte aber das Original um später Beweise zu haben. Schreib auch gleichzeit das Inkasso Unternehmen an, damit die eine Mahn- und Zahlsperre verbuchen.

Viel Glück!



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 18.02.2005 18:01 von Tino.
Das mit der Trägerkarte ist zwar ärgerlich (und IMO unnötig), aber leider nunmal gegeben. Normalerweise wird man in so einem Fall aufgefordert innerhalb einer Frist (1 Woche oder so ähnlich) zum Kleistpark bzw. Nordbahnhof zu fahren und da die 7 Euro zu löhnen. Tut man dies nicht, so steigt der Betrag auf 40 Euro.
Meinem Cousin ist das auch passiert, allerdings wurde er nicht auf die 7 Euro hingewiesen, sondern nur, dass er innerhalb der Frist da vorbeikommen muss. Und da er nur 5 Euro dabei hatte, musste er die 7 Euro dann per Überweisung bezahlen. Und kurz darauf kam dann natürlich noch das maschinelle Ding mit der Aufforderung für 40 Euro, was man ignorieren soll, wenn man gezahlt hat.

Vielleicht solltest du auch einfach da mal hinfahren und das vor Ort mit BVG bzw. S-Bahn klären. Maximal kostet es dich dann 7 Euro, oder aber garnix (wenn sie so kulant sind).
Was mich aber wundert - wie kommen die auf den Betrag den du da geschrieben hast? Da haut doch was absolut nicht hin.
Hallo Jay,

evtl. gehe ich auch noch mal dort hin, wohne nur leider ein Stück vom Kleistpark weg, aber muss ich wohl auf mich nehmen.

Die zusätzlichen 34,17 EUR sind "Inkassokosten". Wohlgemerkt ist das der erste Hinweis seitens der BVG, vorher kam gar nichts.

Grüße
Hi,
ich wollt mal fragen, warums jetzt eigentlich 74,17 Eur sind, die du bezahlen musst... Woraus besteht denn der Bertrag von 37,17 Eur, der ja augenscheinlich zu den 40 Eur hinzu addiert wurde?



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Viele Grüße,

Christoph Schneider
altbau_477 schrieb:
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> Hi,
> ich wollt mal fragen, warums jetzt eigentlich
> 74,17 Eur sind, die du bezahlen musst... Woraus
> besteht denn der Bertrag von 37,17 Eur, der ja
> augenscheinlich zu den 40 Eur hinzu addiert
> wurde?
>
Wie Novaearion schon gesagt hat, sind die 37,17 € Inkassokosten, die zu den 40,- € hinzu addiert werden. Offensichtlich beauftragt die BVG bei Nicht-Zahlung ein Inkasso-Unternehmen, welches das Geld mit einer härteren Gangart eintreibt. Dieses macht das Inkasso-Unternehmen natürlich nicht kostenlos und legt die Kosten dafür auf den Verursacher um. Ist doch logisch, dass die BVG nicht für die Kosten aufkommt, die durch den zahlungssäumigen Kunden verursacht worden sind.
1) Wo und von welchem Unternehmen bist Du kontrolliert worden?

Ich nehme mal an, von der BVG. Denn da wird es so gehandhabt, daß ohne Mahnschreiben sofort das Inkassounternehmen nach 14 Tagen eingeschaltet wird. Bei der S-Bahn gibt es erst ein Mahnschreiben zzgl. 5 EUR Aufschlag.

2) Was hat Dir der Kontrolleur ausgehändigt?

Wenn die Kontrolle am 28.01.05 war, dann hattest Du eine Zahlungsfrist bis zum 11.02.05. Die Inkassoforderung beinhaltet neben der Hauptforderung auch Verzugszinsen, Bankgebühren, etc. Das sollte eigentlich alles auf dem Schreiben stehen.

Viele Grüße von Matze
Hallo,

auf dem Schreiben steht: Forderung: Berliner Verkehrsbetriebe BVG,

die Summe setzt sich zusammen aus:

40,00 Euro Erhöhtes Beförderungsentgelt
0,12 Euro Verzugszinsen
34,05 Euro Inkassokosten

Zusammen dann 74,17 Euro...

Ich sehe ja auch absolut ein, dass das mit der Trägerkarte mein Versäumnis war und diese hätte ich eh in der besagten Woche verlängern lassen, aber gleich so ein Brief, wo ich mir zudem eine gültige Monatskarte kurz zuvor beschafft habe.

Ich werde wahrscheinlich Einspruch dagegen erheben, dass mir der Mitarbeiter nicht klargemacht hat, dass ich zum Kleistpark muss, um dort sieben Euro zu entrichten. Fraglich ist natürlich, ob er diese falsche Vermittlung einsieht oder darauf besteht, dass er alles richtig gemacht hätte.

Grüße
Novaearion schrieb:
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> Ich werde wahrscheinlich Einspruch dagegen
> erheben, dass mir der Mitarbeiter nicht
> klargemacht hat, dass ich zum Kleistpark muss, um

Was steht auf der Zahlungsaufforderung drauf, die Dir der Kontrolleur übergeben hat?

> dort sieben Euro zu entrichten. Fraglich ist
> natürlich, ob er diese falsche Vermittlung
> einsieht oder darauf besteht, dass er alles
> richtig gemacht hätte.

Für Dich eine schwierige Sache, eine solche Aussage belegen zu können.

Viele Grüße von Matze
Dein Einspruch bei der BVG wird wohl nicht anerkannt werden, da alles in den Tarifbestimmungen steht. Die sind Gesetz. Aber etwas Geld kannst Du sparen. Da ich keine Rechtsberatung geben darf, kann ich nur schreiben, wie ich es gemacht habe, als ich einen Brief von einer Inkassofirma vor einem Jahr bekommen habe, wegen was anderem.
Bei einem ähnlichen Fall habe ich es so gemacht.
Forderungsbetrag + Zinsen + evtl. ursprünglich angefallenen Mahnkosten der vorherigen Mahnung, + Porto + 20€ Inkassokosten überwiesen und Brief geschrieben:

***
Sehr geehrte Damen und Herren,

ihre Unterlagen habe ich erhalten.
Ihre Forderung erkenne ich nicht an.

Ich habe an sie den Forderungsbetrag der ursprünglichen Rechnung voll überwiesen.
Jedoch habe ich nach Rücksprache mit der Verbraucherzentrale und meinem Anwalt die Forderung nach Inkassokosten von ca. EUR 40,00 gekürzt.
Da auch Inkassofirmen sich an geltendes Recht halten müssen, habe ich ihnen 20,- an zulässigen Pauschalgebühren von Inkassobüros / Gegenstandswert in EUR 7,5/10 nach der BRAGO vor Titulierung (bzw. 3/10 nach der BRAGO nach Titulierung) zusätzlich überwiesen.
Höhere Forderungen sind unseriös und Wucher, diese kann ich nicht anerkennen


Mit freundlichen Grüßen
***

Wichtiger Nachtrag: Die 20€ gelten natürlich nicht für jeden Ursprungsbetrag, aber ich habe mir sagen lassen, das dieses wohl bei Foderungen bis 200€ gilt. Diese Regel mit den 20€ ist wohl auch vom Bundesland des Schludners abhängig und gilt wohl neben Berlin nur für 1 oder 2 andere Bundesländer. Soetwas wie "Kontoführungsgebühren" und andere Schwachsinnige Sachen dürfen laut Urteilen einiger Gerichte nicht angerechnet werden.
Wie gesagt, alles Schilderung einer Privaterfahrung und keine Rechtsberatung. Ich übernehme für nichts Haftung, falls es einer nachmacht....








Novaearion schrieb:
-------------------------------------------------------
> Hallo,
>
> auf dem Schreiben steht: Forderung: Berliner
> Verkehrsbetriebe BVG,
>
> die Summe setzt sich zusammen aus:
>
> 40,00 Euro Erhöhtes Beförderungsentgelt
> 0,12 Euro Verzugszinsen
> 34,05 Euro Inkassokosten
>
> Zusammen dann 74,17 Euro...
>
> Ich sehe ja auch absolut ein, dass das mit der
> Trägerkarte mein Versäumnis war und diese hätte
> ich eh in der besagten Woche verlängern lassen,
> aber gleich so ein Brief, wo ich mir zudem eine
> gültige Monatskarte kurz zuvor beschafft habe.
>
> Ich werde wahrscheinlich Einspruch dagegen
> erheben, dass mir der Mitarbeiter nicht
> klargemacht hat, dass ich zum Kleistpark muss, um
> dort sieben Euro zu entrichten. Fraglich ist
> natürlich, ob er diese falsche Vermittlung
> einsieht oder darauf besteht, dass er alles
> richtig gemacht hätte.
>
> Grüße






1 mal bearbeitet. Zuletzt am 20.02.2005 14:29 von sonnenallee.
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