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Bin ich wirklich "schwarzgefahren" ??? II (Neu)
geschrieben von Tramy1 
Wie jeden Donnerstag fahre ich zum S Adlershof. Eigentlich mit einen Kumpel mit Auto. Aber gestern, da der Kumpel wie sonst üblich nicht gekommen ist, wollte ich mit der Tram fahren. Dazu stieg ich heute in die Tram 60 um 10:07 Uhr ein und löste einen Fahrschein zu 2,10 Teuro an der Haltestelle "Ahornallee". Die Bahn fährt los Richtung S Adlershof und der Kumpel kommt doch, also nächste raus (ich stehe immer im Letzten Wagen und ganz hinten, da ich ja auch wieder hinten raus muss) an der Haltestelle "Mühlweg". Also mit Auto nach Adlershof. Ich machte alles fertig und mein Kumpel musste länger was machen, so das ich diesmal mit der Bahn zurück fuhr. Da ich ja noch einen Fahrschein hatte und die Abfahrt am Bahnhof S Adlershof mit der Tram 60 um 10:32 Uhr war, also brauchte ich keinen neuen lösen. Ich war ja nicht auf dem Rückweg, da ich ja ab Haltestelle Mühlweg ja nicht mehr die Bahn nutzte. Auch Fuhr ich die gleiche Haltestelle nicht zum 2. mal an. Somit wusste ich, das ich an der Haltestelle: Westendsiedlung aussteigen muss, um eine Rund oder Rückreise oder eine Halstestelle nicht 2 mal anzufahren, nach Tarifregeln nicht verstoße. An der Haltestelle "Hirschgarten"stiegen Kontrolleure ein. Die meinten, da steht "B" und es ist "A", also eine Rückfahrt. Sämtliche Erklärungen waren erfolglos.

Mit den Fahrschein kann man die Fahrt beliebig unterbrechen, laut Tarifbestimmungen.

Was sagt Ihr dazu? BVG habe ich bereits angeschrieben und warte auf Antwort.

Gruß von Tramy1

GLG.................Tramy1



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 02.02.2007 05:45 von Tramy1.
Tramy1 schrieb:
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> Mit den Fahrschein kann man die Fahrt beliebig
> unterbrechen, laut Tarifbestimmungen.

Beliebig oft ja, aber nicht beliebig lang. Es wurde doch immer davon gefaselt, dass ein Dönerkauf während der Fahrt möglich sei, das Freitagsshopping dagegen nicht.

> Was sagt Ihr dazu? BVG habe ich bereits
> angeschrieben und warte auf Antwort.

Das Problem dürfte sich zweifelsohne daraus ergeben, dass du zwar nichtg die einzelnen Haltestellen zweimal angefahren hast, aber 1. eine größere Pause eingelegt hast (was wie obe schon geschrieben m.E. nicht erlaubt sei) und 2. die selbe Strecke zweimal gefahren bist, auch wenn auf unterschiedlichen Abschnitten. Desweiteren fällt es natürlich den Leuten von der BVG auch schwer, deine Begründung zu glauben, und einen mobilen Lügendetektor haben die einfach mal nicht. Und jedem Kunden zu glauben ist ja nicht ihre Aufgabe.

Unioner
die Pause ist innerhalb der 2 Stunden gestattet. Dafür hat das Ticket nunmal 2 Stunden Gültigkeit. Nur jetzt wissen wir endlich wofür A und B steht. Wenn man natürlich die gleiche Linie in die entgegengesetze Richtung benutzt muss man nicht mal einen Punkt doppelt berühren um mit den Bestimmungen in Konflikt zu geraten.

Du könntest demnach von A nach B fahren. von B nach C mit dem Auto zurücklegen und von C nach B mit der selben Linie zurückfahren. Geht aber nicht da niemand weiß wie, wann und wo Du das Teilstück dazwichen zurückgelegt hast. Hier muss man leider in dem Glauben sein Du hättest Dich 2 Stunden munter mit dem Fahrschein vergnügt.

Von daher kann man nur mal wieder sagen "Pech gehabt" und fleißig zahlen.
Tramy1 schrieb:
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> An der Haltestelle "Hirschgarten"stiegen Kontrolleure ein. Die meinten, da steht "B" und es ist "A", also eine Rückfahrt. Sämtliche
> Erklärungen waren erfolglos.

Es gibt also noch exakt nach Vorschrift handelnde Mitarbeiter. Gut.

Du bist zwar im Besitz eines Fahrausweises gewesen, nach den Tarifbestimmungen ist der Einzelfahrschein aber nur "in Richtung auf das Fahrziel" gültig. Konsultiere einen Anwalt, falls du rechtsschutzversichert bist.


so long

Mario
Interessant dürfte es werden, wenn man eine Fahrt macht, in der man tatsächlich eine Linie in beide Richtungen fahren kann und dies auch von den bekannten Fahrplanauskünften ohne Via ausgeworfen werden.
Ich habe mal den Fall Libauer Straße -> Björnsonstraße der M13 durchgespielt. Wenn man diese Verbindung in die bekannten Fahrplanauskünfte eingibt, kann man entweder die Strecke durchfahren (Dauer 36 min) oder mit der S8/S85 zwischen Frankfurter Allee und Bornholmer Straße etwas Zeit gutmachen (mit Umsteigen 28min). Fakt ist aber, dass bei der zeitmäßig kürzeren Fahrt eine Linie in zwei verschiedenen Richtungen befahren werden.

Bye

Kay
Unglaublich!
Was ist, wenn einem während der Fahrt schlecht wird, oder wenn man Asthma hat, keine Luft mehr kriegt und raus muß? Man denkt, der Fahrschein sei ja noch lange gültig, kann sich zwischenzeitig erholen und fährt dann weiter? Neuer Fahrschein? Eine unverschämte Abzocke der BVG!
Was machen wir, wenn wir in den nächsten Tagen alle Noro bekommen? Kurz raus, kot-zen, dann weiterfahren? Geht nicht, ist Schwarzfahrt! Also im Bus kot-zen - das ist tarifgerecht.
Heute wurde ich von der BVG angerufen und bleiben dabei wie die Kontrolettis.

Darauf habe ich gesagt, wenn Sie die eigenen Tarifbestimmumngem nicht kennen, haben Sie Pech gehabt.

Um eine Rückfahrt machen zu können, muss ich ertsmal die Hinfahrt gemacht haben und die hat von S Adlershof bis Westendsiedlung nicht stattgefunden, da ich ja bereits Mühlweg die Tram verlassen habe. Das Ticket ist 2 Stunden gültig und kann die Fahrt unterbrechen. So Ihre eigenen Tarifbestimmungen.

Dann sagte Sie, also wollen Sie nicht Zahlen. Ich sagte nein, brauchen auch mir keine Frist setzen, ich Zahle nicht und können gleich mich vor Gericht bringen und da werden Sie verlieren, das ist Garantiert. Den das ist eine Lücke in Ihren Tarifbestimmungen.

Dann habe ich aufgelegt.

So, und nun warte ich auf eine Ladung.

Gruß von Tramy1

GLG.................Tramy1
Gleisdreieck schrieb:
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> Unglaublich!
> Was ist, wenn einem während der Fahrt schlecht
> wird, oder wenn man Asthma hat, keine Luft mehr
> kriegt und raus muß? Man denkt, der Fahrschein sei
> ja noch lange gültig, kann sich zwischenzeitig
> erholen und fährt dann weiter? Neuer Fahrschein?

Komm wieder runter. Du kannst die Fahrt jederzeit unterbrechen, suchtkranke Raucher brauchen das beispielsweise auch. Aussteigen und mit einem nachfolgenden Verkehrsmittel weiterfahren ist völlig tarifkonform. Zum Aussteigen und zurückfahren (wenn man beispielsweise das Aussteigen verpennt hat in den bequemen Polstern)ist mit dem Einzelfahrschein nach den gültigen Tarifbestimmungen des VBB (nicht allein der BVG) unzulässig. Die geltenden Tarife hat man beim Abschluss des Beförderungsvertrages durch Lösen des Fahrscheins anerkannt. Und nach dem Willen des VBB sind Rück- und Rundfahrten mit diesem Fahrausweis nicht erlaubt. Dafür gibt es andere Angebote.

Irgendwelche Tricks können manchmal klappen, gelegentlich ist etwas Lehrgeld fällig. Darüber sollte man nicht groß lamentieren, ich selbst habe auch schon mal was überwiesen ;-(
Die Sache unnötig aufzubauschen, erhöht nur die Kosten (und das ganz erheblich), ändert aber in der Sache nichts.

so long

Mario



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 02.02.2007 16:13 von der weiße bim.
das sehe ich genauso. Du kannst der BVG nicht weiß machen wie Du gefahren bist. Andersrum können sie Dir auch nicht vorschreiben wie Du fährst. Aber Du hast halt regelkonform gehandelt und bist auf der "B" Strecke mit einem "A" Ticket gefahren. 6 setzen.
Sehr mutig, Tramy1! Aber auch sehr teuer.
Tramy, ich wünsche dir viel Glück und Erfolg!

Die Argumentation vom "weißen bim" ist so ausgeklügelt - dagegen kommt man nicht an.
Schuld sind diese vermaledeiten Haken in den Tarifregeln. Vor ein paar Jahren ging es wunderbar mit Rückfahrterlaubnis, so sollte es wieder werden.

Wartet mal ab, bis wir nächste Woche alle "Noro" haben:

Aktuelle Verteilung der Busse auf die Betriebshöfe: [www.nahverkehrsforum.de]



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 03.02.2007 14:17 von Gleisdreieck.
Gleisdreieck schrieb:
-------------------------------------------------------
> Sehr mutig, Tramy1! Aber auch sehr teuer.
> Tramy, ich wünsche dir viel Glück und Erfolg!
>
> Die Argumentation vom "weißen bim" ist so
> ausgeklügelt - dagegen kommt man nicht an.
> Schuld sind diese vermaledeiten Haken in den
> Tarifregeln. Vor ein paar Jahren ging es wunderbar
> mit Rückfahrterlaubnis, so sollte es wieder
> werden.

Tjo, es gab wohl zuviele Leute, die ihre noch gültigen Fahrscheine an die Bettler gegeben haben.
Auf jeden Fall bleibt das Problem, dass dieses Rück & Rundfahrt einfach zu schwammig ist und im Bahnhof nirgendwo im für den Fahrgast sichtbaren Bereich ordentlich erklärt wird.
Ich bleibe jedenfalls bei meiner Meinung vom letzten Mal, dass man das Ding rechtlich komplett kippen könnte - aber einfach dürfte das nicht sein.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Jay schrieb:
-------------------------------------------------------
> Gleisdreieck schrieb:
> --------------------------------------------------
> -----
> > Sehr mutig, Tramy1! Aber auch sehr teuer.
> > Tramy, ich wünsche dir viel Glück und
> Erfolg!
> >
> > Die Argumentation vom "weißen bim" ist so
> > ausgeklügelt - dagegen kommt man nicht an.
> > Schuld sind diese vermaledeiten Haken in den
> > Tarifregeln. Vor ein paar Jahren ging es
> wunderbar
> > mit Rückfahrterlaubnis, so sollte es wieder
> > werden.
>
> Tjo, es gab wohl zuviele Leute, die ihre noch
> gültigen Fahrscheine an die Bettler gegeben
> haben.
> Auf jeden Fall bleibt das Problem, dass dieses
> Rück & Rundfahrt einfach zu schwammig ist und
> im Bahnhof nirgendwo im für den Fahrgast
> sichtbaren Bereich ordentlich erklärt wird.
> Ich bleibe jedenfalls bei meiner Meinung vom
> letzten Mal, dass man das Ding rechtlich komplett
> kippen könnte - aber einfach dürfte das nicht
> sein.

Und das habe ich vor.

Eine Rückfahrt kann nur stattfinden, wenn eine Hinfahrt auf dieser Strecke stattgefunden hat und das hat Sie nicht.
Und die Rückfahrt in die nähe des Ausgangsortes, kann viel sein. Was ist in der nähe? Wird eben nicht beschrieben und schon ist diese Regelung hinfällig. Für ein Kontrolleti ist schon der Schloßplatz Köpenick in der nähe, der andere meint, das Marktpaltz Adlershof in der nähe ist. Also wie jetzt?

Habe eine Reporterin beim Kurier, die Schreibe ich auch noch an, den das muss an die Öffentlichkeit. Tarifbestimmungen müssen eindeutig sein und nicht so undurchsichtig wie diese.

Gruß von Tramy1

Ps.: Stellt euch mal vor, der eine Richter sagt, das es kein Mord ist, wenn man einen erschießt und der andere ja? Zu welchen Richter will ich dann? Zwar übertrieben, aber ist doch war?!




GLG.................Tramy1
Du schreibst es doch selbst "Eine Rückfahrt kann nur stattfinden, wenn eine Hinfahrt auf dieser Strecke stattgefunden hat und das hat Sie nicht". Woher soll der BVG Mitarbeiter das denn bitte schön wissen. Nur von den paar Sätzen die Du ihm erzählst. Das kann ja alles gut und schön sein aber dann müsste er jedem glauben schenken und wir könnten mit dem 2-Stunden-Ticket machen was wir wollen. Und das mit dem "ich kenn da jemandem beim Kurier" ist nen ganz alter Hut. Wird eh nicht funktionieren.
Tino schrieb:
-------------------------------------------------------
> Du schreibst es doch selbst "Eine Rückfahrt kann
> nur stattfinden, wenn eine Hinfahrt auf dieser
> Strecke stattgefunden hat und das hat Sie nicht".
> Woher soll der BVG Mitarbeiter das denn bitte
> schön wissen. Nur von den paar Sätzen die Du ihm
> erzählst. Das kann ja alles gut und schön sein
> aber dann müsste er jedem glauben schenken und wir
> könnten mit dem 2-Stunden-Ticket machen was wir
> wollen. Und das mit dem "ich kenn da jemandem beim
> Kurier" ist nen ganz alter Hut. Wird eh nicht
> funktionieren.

Das mit dem Kurier ist nur für euch hier, das habe ich der BVG nicht geschrieben.

Aber wie schon zum selben Thema (Teil 1) geschrieben wurde, soll wirklich die BVG es wagen, mich vor Gericht zu bringen, müssen die Beweisen, also in der Beweispflicht. So sind nun mal die Gesetzlichen Regeln.

Hier der Text dazu:

Re: Bin ich wirklich "schwarzgefahren" ???
geschrieben von: Trainspotter (IP gespeichert)
Datum: 02. Februar 2007 22:05

Nach deutschem (und nicht nur nach deutschem) Zivilprozessrecht ist die Partei, die einen Anspruch geltend macht, beweispflichtig. Unzutreffend ist also rechtlich betrachtet der Gedanke, der Fahrgast müsse nachweisen, dass er einen bestimmten Weg gefahren ist. Es genügt, dass die BVG keinen Beweis erbringt, dass der vom Fahrgast behauptete Weg nicht befahren wurde. Zu allgemein Geschäftsbedingungen gilt ferner, dass Unklarheiten zum Nachteil des Verwenders gehen. Und dass die Regelungen unklar sind, illustrieren die Beiträge in diesem Thread bestens.

In unklaren Fällen wird die BVG gelegentlich nachgeben müssen, zumindest vor Gericht. Denn ein Richter muss eine Klage als unsubtantiiert abweisen, wenn der Kläger den Nachweis nicht erbringt.

Auf Dauer wäre denkbar, dass die BVG den Ausweg sucht, kurzerhand auch noch - wie in anderen Städten - die Möglichkeit von Fahrtunterbrechungen abzuschaffen. Nur wären dann die BVG Tickets zumindest auf kürzeren Strecken im Vergleich zu anderen Städten überteuert.


Weiterhin sehe ich das so, das auch das Gericht es sehen wird, das dieser Teil der Tarifbestimmungen für ungültig erklärt werden, da zu undurchsichtig. Mal sehen, ich warte darauf, das die BVG mich vor Gericht treffen möchte.

Gruß von Tramy1

GLG.................Tramy1
Hallo Tramy1,
die Reaktionen der anderen Leser auf deine Geschichte haben mich stutzig gemacht und jetzt bewogen, deinen Beitrag nochmal zu überprüfen und die Haltestellen herauszusuchen. Dadurch kam ich zu einem völlig anderen Ergebnis und habe meine Meinung dementsprechend total geändert.
Geh bloß nicht vor Gericht, es ist aussichtslos! Wenn du auf einer Linie erst ein Stück in die eine, später ein anderes Stück in die andere Richtung fährst, ist es doch eine Rückfahrt. Deine Spitzfindigkeit wird kein Gericht der Welt mitmachen.

An deiner Stelle würde ich mal persönlich beim Kundendienst erscheinen und mich beraten lassen. Wenn die BVG kulant wäre, könnte sich dich zu einem Rückfahrschein verpflichten, macht sie aber bestimmt nicht – warum sollte sie? Aber Gericht – nee!

Weißt du wie du am billigsten bei wegkommst? Verzichte auf Gericht und lade mich zum Bier ein, das ist 100x billiger!
Alles Gute

Aktuelle Verteilung der Busse auf die Betriebshöfe: [www.nahverkehrsforum.de]
Es ist doch alles genaz einfach. Das Fahrtziel muss auf dem Kürztmöglichstem Weg angefahren werden. Wie auch schon vor 10 Jahren sind Umweg- Rund- oder Rückfahrten nicht erlaubt.
Das ist ein klare Regel, Tramy hat dagegen verstoßen und wird auch vor Gericht ne Nase ziehen, es gibt bereits genug eindeutige Entscheidungen in diese Richtung.
Ist es nicht besser, diese unsinnige Regelungen wieder zu ändern? Zwei Stunden fahren, wie man möchte, ist attraktiv. Aber fünf Euro für eine Einkaufsfahrt sind viel zu viel!
Genauso sehe ich das auch, diese leidige Rückfahr-Regelung muß wieder weg.

Tramy argumentierte, es war weder Rund- noch Rückfahrt, weil er ja auf Hin- und Rückfahrt jeweils ein anderes Stück gefahren ist. Das ist Haarspalterei, aber irgendwo eine klitzekleine Lücke in der Regel. Aber wenn man viel Geld oder Rechtsschutz hat, kann man versuchen, so etwas durchzuboxen.
Mit der Tram erst in einer Richtung und später an anderer Stelle auf derselben Linie (!) in der anderen Richtung. In dem Zusammenhang kann man mich nun wirklich nicht zitieren. Ist doch schon nach allgemeinem Sprachgebrauch Rückfahrt - wie sollte denn der Richter anders entscheiden?
Hallöchen....

Mich würde folgendes interessieren.
Wenn jemand beispielsweise vom Schlesischen Tor ins KaDeWe möchte, dabei aber vorher kurz am Alex in den Eplus-Shop vorbei will und deshalb
U1 S.Tor-Warsch.Str.
S7 Warsch.Str.-Zoo und dann
U2 Zoo-Wittenbergpl. (Bauarbeiten ->U12 mal beiseite gelassen!)
fährt, ist er dann Schwarzfahrer?
Kann ich mir nicht vorstellen.

Das wäre genau so idiotisch, als wenn mann die U9 von Zoo bis Steglitz fährt und dann den M48 eine Station zurück zur Kieler Str. nimmt.....
Oder vom S Bf Hohenschönhausen mit dem RB12 bis Lichtenberg und von dort eine Station zurück nach Freidrichsfelde Ost....
Den genauen Fartweg kann dir keiner vorschreiben, solange die 2h nicht überschritten werden....


PS. Hatte vor einiger Zeit eine sehr interessante und exotische Verbindung bei der Fahrplanauskunft erhalten, die genauergenommen ja auch ne Schrzfahrt sein dürfte?!?!?

S Wartenberg in S75 bis
S Hohenschönhausen in M4 bis
S/U Alex in S7 bis
Jannowitzbrücke ... obwohl ich bequem hätte durchfahren können, und dass alles weil es schneller ging (kein Umsteigen S75(T I)->S9 in WRS).

???????????????????????????????


VG, Plums
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