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geschrieben von Anonymer Benutzer 
Anonymer Benutzer
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11.06.2007 22:35
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1 mal bearbeitet. Zuletzt am 04.01.2011 22:19 von 54E.
wieso sollte ein gehbehinderter einen Hund unentgeltlich mitnehmen dürfen?
Vielleicht reitet er drauf ... *SCNR*

Bei einem Blindenhund ist es klar, ansonsten ist zu zahlen!
Anonymer Benutzer
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11.06.2007 23:13
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1 mal bearbeitet. Zuletzt am 04.01.2011 22:16 von 54E.
bei Zeitkarten ist das richtig. Aber nur Blindenhunde sind frei. Hier besteht keine Notwendigkeit.
Anonymer Benutzer
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11.06.2007 23:22
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1 mal bearbeitet. Zuletzt am 04.01.2011 22:18 von 54E.
nur das Blindenhunde mitgeführt werden dürfen.
Ein Schwerbehinderter ist ein Fahrgast wie jeder andere auch, und wenn er nicht im Besitz einer gültigen Wertmarke auf seinem Beiblatt vom Versorgungsamt ist, muss er sogar einen richtigen Fahrschein kaufen. Also muss er auch für den Hund zahlen so wie es die Tarifbedingungen vorsehen. Er kann ja den Hund auch nicht als Begleitperson (bei offenem "B" auf dem Schwerbehindertenausweis) mitnehmen. Mit seinem Ausweis hat er nur ein Anrecht auf einen Sitzplatz. D.h. er kann jemanden der auf einem gekennzeichneten Sitz sitzt, oder wenn diese alle an Behinderte vergeben sind auch einen anderen, bitten, aufzustehen. Vorausgesetzt es sind keine Sitzplätze frei. Dann darf (muss) der Behinderte auch diese anderen Sitzplätze nutzen. Sind reichlich Plätze frei kann er nicht die Leute hochjagen um den ultimativen, tollen Platz ganz vorn wo er am besten gucken kann, zu bekommen.
Anonymer Benutzer
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06.07.2007 20:09
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1 mal bearbeitet. Zuletzt am 04.01.2011 22:20 von 54E.
Hallo 54E,
wie du richtig in den Beförderungsbedingungen gelesen hast darf der Fahrer Plätze zuweisen. (§5) Aber im Satz 2 steht auch: Sitzplätze sind für schwerbehinderte Menschen, in der Gehfähigkeit beeinträchtigte, ältere oder gebrechliche Personen, werdende Mütter und für Fahrgäste mit kleinen Kindern freizugeben. Da steht "Sitzplätze" - Also jeder beliebige Platz, nicht "bestimmte, besonders gekennzeichnete Sitzplätze".
Das Logo kennzeichnet nur Plätze die besonders geeignet sind für Behinderte, z.B. weil sie gleich an der Tür sind.
Aber wenn da einer noch nen flinken, fitten Eindruck macht werde ich ihm doch nicht den Platz räumen wenn es andere freie Plätze gibt. Und wenn es Streitereien gibt kann ich als Fahrer auch dem Behinderten einen anderen Platz zuweisen. Ob ich es mache, liegt dabei in meinem Ermessen.
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