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Einführung des Sozialtickets im Landkreis Teltow-Fläming
geschrieben von Ahasverus 
Gute Sache nur leider ohne Bahn:


Am 10.12.2007 hat der Kreistag des Landkreises Teltow-Fläming die Einführung eines Sozialtickets zum 01.01.2008 mit 50 % Ermäßigung auf den Regeltarif des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburgs beschlossen. Angelegt ist das Ticket zunächst als einjähriges Pilotprojekt.

Das Sozialticket gilt für die im u. a. Merkblatt genannten Buslinien der Verkehrsgesellschaft Teltow-Fläming mbH (VTF), nicht aber für die Züge der Deutschen Bahn AG und der S- Bahn, und kann von allen Inhabern der Kundenkarte des Landkreises Teltow-Fläming/ VTF in Anspruch genommen werden.

Die Kundenkarte erhalten im Grundsatz alle Leistungsbezieher nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld), dem SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung) sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) nach Vorlage des Personalausweises sowie eines Lichtbildes.

Sie wird Empfängern von laufenden Leistungen nach dem SGB II in der für sie zuständigen Eingangszone der ARGE Teltow-Fläming (Zossen, Bahnhofstraße 16 bzw. Luckenwalde, Zinnaer Straße 28a-32) ausgestellt.

Empfänger von laufenden Leistungen nach dem SGB XII bzw. AsylbLG wenden sich bitte an das Amt für Jugend und Soziales in der Kreisverwaltung des Landkreis Teltow-Fläming, Am Nuthefließ 2 in 14943 Luckenwalde.

Nähere Informationen zur Einführung des Sozialtickets sowie über die entsprechenden Buslinien entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zum Sozialticket, welches mit der Kundenkarte ausgegeben wird und auf der Internetseite des Landkreises Teltow-Fläming unter www.teltow-flaeming.de veröffentlicht ist.

www.teltow-flaeming.de

"Jedes überflüssige Wort wirkt seinem Zweck gerade entgegen." (Arthur Schopenhauer)
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