Willkommen! Einloggen Ein neues Profil erzeugen

erweitert
Sondekündigungsrecht bei Preiserhöhung?
geschrieben von Logital 
Wie war das nun, Zahlt man als Abonennt bis zum Ende des Abos den alten Preis oder wird dieser Preis auch ab 1. April angehoben. Falls ja, hat man dann ein onderkündigungsrecht?

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Das steht unter Pkt. 5 im Kleingedruckten des Abovertrages [www.bvg.de]:

"Durchführung des Lastschriftverfahrens (Abbuchungen)
Mit Abgabe des Bestellscheins verpflichtet sich der Kunde zum Erwerb
einer Jahres- bzw. Abonnementkarte für 12 aufeinander folgende
Monate. Der Kunde erteilt die Einzugsermächtigung für den Gesamt-
betrag oder die monatlichen Teilbeträge sowie für den Restbetrag bei
Kündigung zu Lasten des angegebenen Girokontos. Hierbei ist nicht
erforderlich, dass der Kunde und der Kontoinhaber, zu dessen Lasten
abgebucht wird, ein und dieselbe Person sind.
Bei Tarifänderungen während der Laufzeit des Abonnements werden
die monatlichen Teilbeträge ab dem Zeitpunkt der Änderung entspre-
chend angepasst.

Kann der Einzugsbetrag (monatlicher Teilbetrag bzw. der einmalige
Jahresbetrag) aus Gründen, die nicht vom Verkehrsunternehmen zu
ver treten sind, nicht fristgerecht abgebucht werden, werden der ge-
schuldete Betrag und die anfallenden Bankgebühren sowie Ver waltungs-
kosten von mindestens 2,50 EUR im nächsten Monat fällig und abge-
bucht. Dieses gilt auch bei eventuell weiteren Rücklastschriften (gemäß
Punkt 9)."


Achso, habe ich noch vergessen.
Da der Vertragsinhaber diese Bedingung mit seiner Unterschrift akzeptiert hat, steht ihm auch kein "Sonderkündigungsrecht" zu.
Abgesehen davon kannst du aber jeder Zeit kündigen, verlierst dann aber den Aborabatt (55,83¤ Abo/ 70,00¤ bei AB- Ticket). Der wird dir nach berechnet.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 03.03.2008 14:59 von Karten-Harten.
Mist, na dann eben nicht! Liest auch nicht jeder alles Kleingedruckte...

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Dass Tarifänderungen angepasst werden sagt aber nichts über ein mögliches Sonderkündigungsrecht aus. So könnte man höchstens argumentieren, wenn die Erhöhung zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung bereits bekannt war. Anderenfalls dürfte die Kulanzabteilung im Zweifel wohl eher pro Kunde entscheiden, bevor dieser den Rechtsweg beschreitet.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat

So könnte man höchstens argumentieren, wenn die Erhöhung zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung bereits bekannt war. Anderenfalls dürfte die Kulanzabteilung im Zweifel wohl eher pro Kunde entscheiden, bevor dieser den Rechtsweg beschreitet.

Da keine Sonderkündigungsrechte bei Tarifänderung im Kleingedruckten vorhanden sind, kann man sich auch keine irgendwo herwünschen. "Könnte", "hätte", "wenn bekannt" sind nicht Vertragsgrundlage.
Man hat schließlich einen Vertrag mit festen Paragrafen und kein Wunschkonzert unterzeichnet und kündigen kann man den Vertrag ohne Angabe von Gründen immer.
Bloß weil etwas nicht vertraglich geregelt ist, heißt es nicht, dass es einem nicht zusteht. Die ständigen Nachbesserungen beim Mietrecht, u.a. durch Höchstrichterliche Urteile sind da ein gutes Beispiel.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat

Bloß weil etwas nicht vertraglich geregelt ist, heißt es nicht, dass es einem nicht zusteht. Die ständigen Nachbesserungen beim Mietrecht, u.a. durch Höchstrichterliche Urteile sind da ein gutes Beispiel.

Gut. Dann geht vor Gericht. Halte mich bitte auf dem Laufenden wie es aus geht!

KH
Sorry, in diesem Forum dürfen nur registrierte Benutzer schreiben.

Hier klicken, um sich einzuloggen